@Artanis
Dreist war hier nicht notwendigerweise abwertend gemeint, sondern eher als Beschreibung dessen, dass der betreffende Schüler sich vor den Augen des Lehrers dessen Anweisungen widersetzt, wodurch der Grad der Dreistigkeit eher dadurch noch gemindert wird, dass der Schüler es verdeckt tut. Telefonieren hat hier nochmals eine andere Qualität, weil man dies schlecht wirklich verdeckt tun kann und schon eine besondere Blödheit oder Toleranz des Lehrers voraussetzt. Während des Unterrichts zu essen oder ein Buch zu lesen, ist auch dreist, wenn ich es auch nicht ganz so dreist wie während des Unterrichts zu telefonieren empfinde. Wenn man solche Sachen positiv sehen will, nennt man wohl Dreistigkeit Selbstbewusstsein, etwas, das mitunter natürlich positiv sein kann. Ein gutes Buch während des Unterrichts zu lesen, halte ich für durchaus keine üble Sache (praktiziere ich auch manchmal).
Übrigens finde ich deine Ansetzung des Alters, ab wann man in der Lage ist, zu entscheiden, wann man dem Unterricht folgen muss, etwas gewagt ist. In dem genannten Alter herrscht doch bei den meisten (zumindest Jungen) eine gewisse "Null-Bock"-Mentalität vor (nicht umsonst sagen manche Lehrer, dass man die Mittelstufe ohne Probleme um ein Jahr kürzen könnte, wenn die Leute nur motivierter wären). So mancher bereut nachher, dass er die Kenntnisse, die er nachher für's Abi braucht, damals nicht erworben hat. Eine weitere Lockerung der Verhältnisse würde bei manchen die Defizite sicherlich noch verschlimmern. Zumindest ohne Druck von den Eltern gäbe es wohl einige, die dem Unterricht zu großen Teilen fernblieben, zumindest wenn sie von ihren Eltern weiter finanziert werden, und ihren Abschluss damit gefährden.
Ich kann dir allerdings zustimmen, dass es einige gibt, die den Unterricht weitesgehend nicht nötig haben und ihre Prüfungen auch schaffen können, ohne ihn allzu oft zu besuchen und die auch in der Lage sind, zu beurteilen, wie oft sie dies tun müssen. Aber wie soll man entscheiden, wem die Privilegien einzuräumen sind, zu entscheiden, wann man kommen sollte und wann nicht? Momentane Regelung ist ja eigentlich, dass einem Schwänzen ab 18 mit der Möglichkeit des Unterschreibens der eigenen Entschuldigungen gegeben ist (oder bei entsprechender Dreistigkeit des Unterschriftenfälschens oder Unterstützung der Eltern schon vorher), solange man nicht unter bestimmte Grenzen fällt.
Soweit ich weiß, gibt es übrigens die gesetzlich gegebene Möglichkeit, sich per Sondergenehmigung als Autodidakt von der Schulpflicht befreien zu lassen...wobei ich mir nicht ganz sicher bin, wie man dann zu seinen Abschlüssen kommt, aber ich könnt mir gut vorstellen, dass man diese dann extern ablegen kann (was auch in anderen Fällen per Sondergenehmigung möglich ist).
Padreic
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