Zulassungsbeschränkung

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Sadness
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Mi 1. Feb 2006, 20:16 - Beitrag #1

Zulassungsbeschränkung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der zulassungsbeschränkten Studiengänge. Ich habe heute gehört, dass man den NC aus dem Abschlussjahr nehmen muss. Ich habe bereits 2004 Abitur gemacht, müsste dann also den NC von damals nehmen und nicht den aktuellen (der ja in diesem Jahr noch gar nicht festgelegt ist). Achja, es geht nicht um die ZVS sondern um die hochschulinternen NCs.
Na gut, das Ganze hat mir eine Berufsberaterin gesagt (und die müsste es ja wissen), aber kann mir das noch jemand bestätigen oder zumindest sagen, wo ich sowas nachlesen kann?

Vielen Dank
liebe Grüße
Sadness

Lykurg
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Mi 1. Feb 2006, 21:25 - Beitrag #2

Wo hast du das mit dem NC des Abschlußjahres gehört? Das wäre mir neu...
Berufsberaterinnen sind manchmal in studientechnischer Hinsicht nicht allwissend^^ - besser informiert sind die Studienberatungsstellen der Universitäten, hier z.B ein Infoblatt der Uni Hamburg, das ein paar Informationen zum NC-Umgang vermittelt, wenn sich auch deine Frage darin nicht stellt. Diese Stellen antworten aber auch meist nett auf Anfragen etwa per Email, dafür sind sie schließlich da.

(Das erscheint mir aber auch reichlich unwahrscheinlich. NCs können je nach Bewerberzahl in einem Semester stark schwanken, es wäre ziemlich unfair, die Leute eines zufällig bewerbungsreichen Abi-Jahrgangs so zu benachteiligen. Außerdem: Wer macht im Winter Abi? Es gibt ja schließlich beide Anfangstermine.)


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