Ausbildung-Abmahnung

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redangel
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Mo 13. Feb 2006, 17:15 - Beitrag #1

Ausbildung-Abmahnung

Hallo,

erst mal kurz zu der Geschichte.

Bin im letzten Ausbildungsjahr. Habe im Dezember den Betrieb gewechselt da es dort unerträglich war. Hatte eine Abmahnung von dem Betrieb bekommen, von wegen ich würde andauernd Fehler machen (das Auffällige daran: genau an den Tagen als ich Berufsschule hatte) und seit dem ich meinen Freund habe, hätte ich mich total verändert (im negativen Sinne) und ich kein Herz fürs Unternehmen hätte. Die Abmahnung hätte ich natürlich widerlegen können, aber ich hatte einfach keine Lust dazu mich weiter schikanieren zu lassen. Meine Gesundheit hat schon drunter gelitten (konnte nichts essen, nicht schlafen, hatte Magenprobleme und einfach kein Spaß an der Arbeit). Im nachhinein glaube ich einfach die wollten mich loswerden, aus welchem Grund auch immer. Eine Mitschülerin aus meiner Klasse hatte das mitbekommen und hatte mir ihre Hilfe angeboten (musste sie nicht tun, hatte sie aber und das finde ich klasse. Müsste mehr Menschen von dieser Sorte geben.) Sie hat mir einen Ausbildungsplatz bei einem ihrer Chefs verschafft und jetzt mach ich hier meine Ausbildung zu ende. Jetzt sind wir mit meinem Chef in ein anderes Büro umgezogen in einer anderen Stadt und sie ist dort geblieben.



Jetzt hat sie aber das gleiche Problem wie ich damals nur noch schlimmer. Sie haben vor kurzem jemanden eingestellt und diese Dame macht ihr Leben zur Höhle auf Erden. Jetzt hat sie eine Abmahnung bekommen, von wegen sie würde unzufällesig sein ( macht so viele Überstunden das das schon Bemerkenswert ist und nur wegen dieser Frau die ihre Arbeit selber nicht auf die Reihe bekommt). Also im Klartext der Chef macht sie für jeden Fehler verantwortlich. Übrigens vorher gab es überhaupt keine Probleme, nur seit dem die Frau dort ist. Meine Frage ist was sie dagegen tun könnte? Sie leidet sehr darunter, heult sich die Augen aus. Sie hat mir geholfen, jetzt will ich ihr helfen..

Windsbraut
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Mo 13. Feb 2006, 17:49 - Beitrag #2

Erstmal immer das Naheliegende: Das Gespräch mit dem Chef suchen. Ihm erklären, wie es aus der eigenen Perspektive aussieht. Dabei ruhig und sachlich bleiben. Darum bitten, dass das Gespräch ohne die Frau, mit der sie Stress hat, stattfinden kann.

Gute Vorbereitung auf dieses Gespräch kann nicht schaden. Sie könnte zuvor Notizen machen, was sie alles sagen will, damit sie in der Aufregung nichts vergisst. Sie könnte eine Aufstellung über ihre Überstunden machen. Bekommt sie die bezahlt? Wenn nicht, kann sie sagen, dass sie ja Einsatz zeigt und sich bmüht, es aber offenbar der neuen Kollegin nicht recht machen kann.

Auf jeden Fall mit dem Chef sprechen, der wird ihr schon nicht den Kopf abreißen. Sie kann ihm ja auch ruhig sagen, dass sie die Situation belastet und sie das endlich mal klarstellen will. Ihn dann auch daran erinnern, dass es vor der Einstellung der Neuen keine Probleme gab.

In der Ausbildung sein bedeutet auch, für sich selbst einzustehen. Das muss man später im Leben auch immer wieder. Also: Erwachsen benehmen!

redangel
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Mo 13. Feb 2006, 18:01 - Beitrag #3

Also erstmal VIELEN DANK für deine Antwort

Das Problem bei der Sache ist, mit dem Chef lässt es sich nicht reden.
Er hat so viele Termine das er nicht mitbekommt was eiigentlich im Betrieb passiert. Er ist manchmal für ein paar Wochen geschäftlich unterwegs und aus irgendeinen Grund vertraut er der Dame mehr als der Auszubildenden. Was ich befürchte ist, das die Frau schon mit ihm gesprochen hat und ihn auf seine Seite gezogen hat. Ich war ja für ein paar Wochen auch da und hab mitbekommen wie es dort zugeht. Habe selbst freiwillig für die Frau am Samstag gearbeitet (ohne bezahlt zu werden) weil mir meine Bekannte so leid getan hat. Ich wollte nicht das sie am Samstag den ganzen Tag im Büro sitzt und für sie arbeiten muss (bzw. ihre arbeit erledigen) Wegen diser Frau wird jetzt auch die Reinigungskraft entlassen weil sie sie auch schlecht gemacht hat.

Feuerkopf
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Di 14. Feb 2006, 01:27 - Beitrag #4

Redangel,

Windsbraut hat recht, dass deine Kollegin möglichst zuerst mit deinem Chef reden muss. Wenn aber gar nichts geht, so gibt es sowohl bei der IHK als auch bei der Handwerkskammer Lehrlingswarte, an die sie sich wenden kann. Je ruhiger und je besser vorbereitet sie sich an den Lehrlingswart wendet, desto besser wird dessen Vermittlungsversuch laufen können.

Toitoitoi!

redangel
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Di 14. Feb 2006, 10:34 - Beitrag #5

Hallo feuerkopf,

es ist nicht mein Chef. Wir haben beide verschiedene.

Sie hat Angst sich an IHK zu wenden, da sie schon mal in der probezeit (Ausbildung) fristlos entlassen worden ist. Und jetzt glaubt sie ihr würde keiner glauben. Eigentlich glaub ich auch das sie mit ihrem Chef reden sollte, nur sagt jeder das er mit sich nicht reden lässt.

Windsbraut
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Di 14. Feb 2006, 11:06 - Beitrag #6

Er ist verpflichtet, mit ihr zu reden. So einfach ist das.

Wenn ich mal neugierig sein darf: Wie alt ist deine Freundin, wie viele Mitarbeiter hat die Firma und wieviele davon sind Azubis?

Ich weiß, dass Azubis sich scheuen, mit ihren Chefs zu sprechen, aber das sollten sie nicht. Deine Freundin soll sich doch mal vor Augen führen, dass sie nur die Wahl hat: Kneifen und womöglich den Ausbildungsplatz verlieren oder das Gespräch suchen und eventuell ihre Situation drastisch verbessern. Wie ich schon schrieb: Für sich selbst einzustehen gehört zum Erwachsenwerden dazu. Sie soll damit anfangen! Hinterher wird sie stolz auf sich sein.

Will sie sich denn einfach ohne Gegenwehr rausmobben lassen?

redangel
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Di 14. Feb 2006, 12:23 - Beitrag #7

Zitat von Windsbraut:Er ist verpflichtet, mit ihr zu reden. So einfach ist das.

Wenn ich mal neugierig sein darf: Wie alt ist deine Freundin, wie viele Mitarbeiter hat die Firma und wieviele davon sind Azubis?


sie ist 22, so um die 10, nur eine (sie)

sie kann für sich reden aber hier ich weiss nicht....
er ist zwar verpflichtet mit ihr zu reden aber nicht um zu verstehen

Feuerkopf
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Di 14. Feb 2006, 12:30 - Beitrag #8

Redangel,

Windsbraut und ich sind erfahrene Ausbilderinnen. Wir haben wahrscheinlich jeden noch so absurden Fall von Ausbildungsproblematik erlebt. (Der Betrieb in dem wir arbeiten bzw. gearbeitet haben hat im Schnitt immer 4 - 6 Azubis, und das schon seit gut 40 Jahren)

Falls deine Freundin sich nicht allein in das Gespräch traut, kann sie eine Person ihres Vertrauens mitnehmen, sie kann aber auch ein Gespräch im Beisein des Lehrlingswartes führen.
Bevor sie aber nicht mit dem Chef gesprochen hat, weiß sie ja gar nicht, was auf sie zukommt.

Also: Der erste Schritt ist das gut vorbereitete Gespräch mit dem Chef. Ohne die Person, die ihr Schwierigkeiten bereitet.

redangel
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Di 14. Feb 2006, 12:40 - Beitrag #9

Also auf jeden Fall DANKE euch beiden

Ich werde ihr raten so schnell wie möglich mit ihm zu reden.

SenioraEscarnio
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Mi 15. Feb 2006, 10:40 - Beitrag #10

Äh, ich will mich ja nicht negativ einmischen und stimme zu, dass ein Gespräch mit dem Chef der erste Schritt ist, aber ich kenne leider sehr viele Fälle, auch bei Angestellten, die die Ausbildung schon lange hinter sich hatten, bei denen das Gespräch leider überhaupt nichts gebracht hat.

Trotzdem, ein Gespräch ist der erste Schritt, denn ohne das steht man einfach auch bei allen Folgeschritten nicht gut da, sprich, man kann stets darauf verweisen, dass man eine Klärung und Schlichtung der Lage versucht hat.

Eine Abmahnung sollte man nicht einfach so hinnehmen. Ich glaube, bei drei Abmahnungen hat ein Chef das Recht auf fristlose Kündigung. Also Vorsicht mit den Abmahnungen. Mein Wissen ist jedoch veraltet, von daher, ist es ratsam, sich zu informieren. Es gibt sehr gute Bücher über die Rechte von Arbeitnehmern und die gesetzliche Sachlage. Darunter eines von WISO, dass ich einmal als sehr hilfreich empfand.

Ein Tipp, der einigen meiner Freunde schon geholfen hat. In die entsprechende Gewerkschaft eintreten. Die haben Rechtsberater, die kostenlos beraten und einem im Ernstfall auch vor dem Arbeitsgericht vertreten. Die monatlichen Gebühren für die Mitgliedschaft sind lächerlich gering und daher auch bei einem Auszubildendengehalt zu bewerkstelligen.

Falls es hart auf hart kommt, jeder Azubi hat das Recht, seine Ausbildung zu beenden, selbst wenn er aus dem Unternehmen entlassen wurde. Du kannst Deine Ausbildung auch rein schulisch beenden. Ist natürlich ein ätzender Fall und sollte nicht angestrebt werden, aber vielleicht nimmt das ein bißchen die Angst davor, seinen Ausbildungsplatz zu verlieren bzw. die Ausbildung nicht abschließen zu können. Du kannst die Prüfung trotzdem ablegen, auch wenn Du vielleicht schon ein halbes Jahr lang nicht mehr in dem Betrieb bist.

Dennoch steht natürlich erst einmal an, die Sache gütlich zu regeln und mit dem Chef zu sprechen, egal wie unangenehm das ist. Da gebe ich Windsbraut und Feuerkopf recht. Da muss man durch. Und, die meisten Chefs tragen das Etikett, "mit dem kann man nicht reden", aber viele waren nach einem Gespräch überrascht, wie gut sie plötzlich doch mit dem unnahbaren Chef sprechen konnten. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Sollte sich der Chef dann wirklich als Oberarsch entpuppen, kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten und der wäre z. B. bei der Gewerkschaft eintreten, sich Rechtsberatung einholen und die Abmahnung z. B. mitnehmen und sich informieren, was Du machen kannst bzw. bei einer weiteren Abmahnung sofort zur Rechtsberatung, denn da gibt es auch Fristen, die eingehalten werden müssen.

Meiner Erfahrung nach haben Arbeitnehmer ziemlich viele Rechte und bei Mobbing gibt es nur eins, Nerven behalten, sich nicht klein machen lassen und so souverän wie möglich handeln. Und wenn gar nichts geht, Rechtsbeistand holen. Ich bin da ziemlich rigoros, denn was ich bei anderen erlebt habe, sorry, da hilft nur noch das Gesetz. Und da die Stimmung und die Lage ohnehin schon verpestet ist, kann man nichts mehr schlimmer machen. Aber natürlich ist ein Brief vom Anwalt wirklich der letzte Schritt, wenn absolut nichts mehr geht, denn dazu braucht man dann gute Nerven, da anschließend die Stimmung auf beiden Seiten natürlich extrem negativ aufgeheizt ist.

Aber ein erstes Gespräch, wirklich, dass muss einfach sein. Die meisten Chefs haben absolut keinen Plan, was sich ihre Angestellten gegenseitig antun und manchmal sind sie sogar ganz froh, wenn sie jemand aufklärt und handeln auch entsprechend. Aber was für eine Art Chef die Betroffene hat, kann sie nur herausfinden, wenn sie mit ihm spricht!

redangel
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Mi 15. Feb 2006, 22:10 - Beitrag #11

Falls es hart auf hart kommt, jeder Azubi hat das Recht, seine Ausbildung zu beenden, selbst wenn er aus dem Unternehmen entlassen wurde. Du kannst Deine Ausbildung auch rein schulisch beenden. Ist natürlich ein ätzender Fall und sollte nicht angestrebt werden, aber vielleicht nimmt das ein bißchen die Angst davor, seinen Ausbildungsplatz zu verlieren bzw. die Ausbildung nicht abschließen zu können. Du kannst die Prüfung trotzdem ablegen, auch wenn Du vielleicht schon ein halbes Jahr lang nicht mehr in dem Betrieb bist.


Das stimmt nicht ganz, man hat das Recht trotzdem die Prüfung zu machen wenn man mindestens 2,5 Jahre betribliche Ausbildung hinter sich hat und die Noten entsprechend gut ausfallen. Das Problem bei uns ist (ich musste ja auch den Betrieb wechseln, hatte fast eine ähnliche Geschichte erlebt wie meine Freundin) das unsere Ausbildung zur Bürokauffrau nur 2 Jahre dauert, da wir verkürzt haben. Also ich zum Beispiel brauchte unbedingt einen Betrieb bei dem ich die restliche Zeit ausgebildet werde. Ich bin froh das ich den auch gefunden habe. In 3 Monaten ist unsere Abschlußprüfung, deswegen habe ich meiner Freundin geratten zuerst mit dem Chef zu reden, wenns nicht hilft zu gehen. Das will sie aber nicht, da sie dann kein Geld mehr bekommt.


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