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Unangekündigter Punktabzug bei Fledderrand
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 18:27
von blobbfish
Ist unangekündigter Punktabzug bei Fledderrand moralisch, ethisch oder gesellschaftlich vertretbar oder muss dieser zunächst angekündigt werden?
Hintergrund ist eine private Diskussion, ein Student hat seinen Übungszettel mit Fledderrand abgegeben, ich gebe 10% Punktabzug dafür, wollte mich informieren, wie viele Punkte (von 40 Möglichen) gerechtfertigt sind.
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 18:33
von Ipsissimus
was meinst du mit "Fledderrand"? Eingerissenes Papier?
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 18:37
von blobbfish
Du hast einen Spiralblock. Das Papier hat eine Perforierung, an der man abreißt, der Rand ist schön glatt. Du kannst aber auch an der Spirale ausreißen, dann hast du da so "Fleddern" dran hängen.
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 19:08
von Ipsissimus
ach so, okay, das kenne ich^^
aus meiner Sicht hat das überhaupt keinen Punktabzug verdient, weil es mit dem Inhalt nichts zu tun hat. Falls man es vorher ankündigt, weil einem persönlich an der Ästhetik gelegen ist, würde ich maximal 2 Punkte für gerechtfertigt halten, aber eigentlich habe ich dafür nur Unverständnis^^ und unangekündigt schon gar nicht, das liefe außerdem auch dem Rechtsprinzip "keine Bestrafung wegen eines Gesetzes, das zur Zeit der Tat noch gar nicht existierte" zuwider.
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 19:10
von e-noon
Wie schon gesagt, ist das didaktisch und menschlich fragwürdig. Punkte werden für inhaltliche oder formale Kriterien abgezogen, natürlich ist so etwas wie "Ordentlichkeit" im akademischen Umfeld angebracht, aber es ist keine Hausarbeit, es sind nur handschriftliche Übungszettel. Sich dafür die ewige Feindschaft der Tutoriumsteilnehmer zuzuziehen, lohnt nicht, zumal solche Willkür, die nicht angekündigt wurde, es eher als persönliche feindselige Handlung erscheinen lässt (in den Augen des Studierenden).
Edit: Zustimmung zu Ipsi, der es treffender formuliert hat.
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 19:16
von Anaeyon
Das hätte höchstens dort Berechtigung, wo korrekter Umgang mit Papier ein wichtiger Bestandteil des Themas/Studienganges ist, imho.
LehrerInnen, die mir inhaltlich einwandfreie Arbeiten aufgrund von Schriftbild o.ä. schlecht benotet haben, musste ich zwingend als charackterlich ungeeignet für ihren Beruf einstufen ^^..
Verfasst:
So 22. Jan 2012, 19:19
von Lykurg
Zustimmung zu Ipsissimus, kein Punktabzug gerechtfertigt, es sei denn, man hätte einen Gummiparagraphen im Sinne von "schlechtes Aussehen des Zettels wird bemängelt" formuliert, aber auch dann würde ich das als Student einem Dozenten/Tutor sehr übelnehmen und versuchen, mich in irgendeiner Weise zu wehren. (Sind die Punkte eigentlich relevant? Beim Bachelor fließt doch alles irgendwo mit rein?) -
Wenn du dich verhältnismäßig harmlos dagegen "wehren" willst, trenn den Streifen ab und gib ihn seperat zurück, vllt. in einem Tütchen oder angeklebt, mit dem Kommentar, beim nächsten Mal würdest du dir diese Mühe nicht machen. Auch das käme mir übertrieben vor, aber ich verstehe grundsätzlich deinen Ansatz.
Verfasst:
Mo 23. Jan 2012, 21:50
von Traitor
Zustimmung zur allgemeinen Zustimmung, das ist völlig unverhältnismäßig. Als Student würde ich selbst bei vorheriger Ankündigung des Tutors zum Dozenten gehen und mich beschweren; falls die zwei Punkte Ende notenrelevant wären, sogar zu höheren Stellen.
Lykurgs Alternatividee finde ich aber sehr schön.
Verfasst:
Mo 23. Jan 2012, 22:30
von janw
Ich würde den abgetrennten Fledderrand noch in Knackfolie verpacken oder einen Knoten in Gestalt eines Papierhuts draus machen.
Verfasst:
Di 24. Jan 2012, 11:37
von Ipsissimus
ich wiederum verstehe nicht nur nicht, warum das ein Problem ist, ich verstehe noch nicht mal, warum das überhaupt bemerkt wird ^^
Verfasst:
Di 24. Jan 2012, 12:01
von blobbfish
Keine Notenrelevanz insofern es nur Übungszettel sind, deren erfolgreiches bearbeiten dazu berechtigt, eine Klausur mitschreiben zu dürfen. Üblicherweise sind aber die Leute, die Zettel in unerträglichem Zustand abgeben, sowieso die Kandidaten, die die Klausur nicht schreiben oder, falls doch, sie nicht bestehen (Fall 1 liegt im konkreten Anwendungsfall auch vor).
Es ist weniger eine optische Frage. Ich habe keine Lust, diese Fleddern zu entfernen, finde sie beim korrigieren aber störend. In meiner Sammelmappe braucht dieser Zettel Extraplatz und beim umschichten während der Korrekturarbeit verhaken sich die Zettel. Wenn nur einer einen Fledderrand abgibt, mag das nicht so schlimm, wenn sich dann aber zwei Fledderrändern finden wird es nervig, Nebeneffekt ist, dass sich einige Papierfetzen lösen, die man dann vom Schreibtisch oder Fußboden aufsammeln darf. Ich kenne auch Tutoren, die für Büroklammernutzung Punkte abziehen, weil sich die Zettel verhaken. Praktiziere ich nicht, kann ich aber nachvollziehen. Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass man ein Mindestmaß an Ordentlichkeit erfüllen soll, selbst dann wenn es nicht explizit angekündigt ist.
Die Studenten haben auch die Möglichkeit sich zu beschweren. Ich glaube allerdings nicht, dass man ihr stattgeben würde.
Verfasst:
Di 24. Jan 2012, 14:32
von janw
Gut, das mit dem Papiergehakel kann ich nachvollziehen, ich würde dafür einfach als Aufgabe Nr 1 hinschreiben, daß Schreibendes bitte diese Fetzen abtrennen möge zwecks Korrekturerleichterung.
Verfasst:
Di 24. Jan 2012, 23:15
von Maglor
Ich halte den Punktabzug für gerechtigfertigt, wenn es im Gegenzug auch Punktabzug für ein häßliches Schriftbild gibt oder Durchstreichen ohne Lineal ...
Richtiger Ansatz wäre es meines Erachten Fledderränder gar nicht erst anzunehmen, aber dafür ist es wahrscheinlich schon zu spät.
Verfasst:
So 29. Jan 2012, 21:52
von blobbfish
Durchstreichen ohne Lineal ist in jedem Falle ein unterschätztes Übel, aber leider keine Selbstverständlichkeit (mehr). Klar, man macht den Zettel oder sein sonstiges und gut ist, alles andere ist egal, Hauptsache, man kriegt die Punkte.
Ich war letztens (tm) beim korrigieren hocherfreut, als jemand alle Striche länger als 5mm mit einem Lineal gezogen hat.
Verfasst:
So 29. Jan 2012, 22:38
von Ipsissimus
hast du denn eine formale Handhabe, diese Punktabzüge aus diesen Gründen zu erteilen?