Zitat von e-noon:Sicher gibt es im Bafoeg- oder Stipendiengesetz Höchstgrenzen für studentische Minijobs oder so etwas.

Ja, die für das Bafög kann man auf der entsprechenden Seite nachlesen, für Stipendien im Zweifel da jemanden fragen, wenn du keine Infos findest, ich schätze, die liegen nicht so weit auseinander.
Prinzipiell sollte es in beiden Fällen Freibeträge geben, die Höhe kann ich dir nicht sagen. Entscheidend dabei ist aber, dass diese Freibeträge für ein Kalenderjahr gelten, ob du also 5x400 Euro oder 1x2000 Euro lootest, macht da, meine ich, keinen Unterschied. Bei letzterem fallen allerdings Steuern an, die du als Student aber womöglich wieder kriegst, wieder Freibeträge. Weiterhin ist die Reduzierung deines Satzes nicht das einzige, für Kindergeld gibt es ebenfalls Freibeträge, für die Krankenkassen (Familienversicherung) auch.
Ich hab aber auch mal 'ne Frage: Wenn e-noon sich dann eine Lohnsteuerkarte holt, ist die dann für 2010 oder für 2012?
Beim Gehalt, tja, ist so eine Sache, wenn der Arbeitgeber nicht gerade nett ist, entscheidet er auch nach dem Lohnvorschlag, liberale Marktpolitik halt

. Unter 8 würde ich nicht gehen, wieviel mehr hängt dann noch davon ab, wie lange man während der Arbeitszeit in der Nase bohren kann.