Ich hätte das sicherlich anders gesehen.Zitat von Wikipedia:Trotz der Gefahr, die weiterhin von Bohlmann ausgehe, und des hohen Risikos neuer Anschläge bewerteten die Richter seine Freiheitsrechte höher als den Schutz von Kulturgütern. Eine lebenslange Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt sei bei Sachbeschädigung unverhältnismäßig.
Edit: Übrigens wäre wohl (schon in den ersten Beiträgen deutet sich das an) ein übergreifenderer Threadtitel "Zerstörung von Kunstwerken" angemessener als das nur anlaßgebende "Gestohlene Gemälde verbrannt"