Telekom versteigert heimlich Foto-Ikone

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Lykurg
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So 13. Okt 2013, 09:00 - Beitrag #1

Telekom versteigert heimlich Foto-Ikone

Wie dieser FAZ-Artikel berichtet (der wohl leider bald im Archiv verschwinden dürfte), verauktioniert die Telekom bei Sotheby's in London eine Fotoarbeit von Andreas Gursky, "Paris, Montparnasse" (Format 2x4 m), die im Schätzpreis zwischen einer und zwei Mio Euro liegen dürfte. (Wie wird man eigentlich etablierter Fotokünstler?^^) Erworben wurde das Bild 1996, also noch vor dem Börsengang der Telekom, quasi mit Bundesmitteln, für 30.000 direkt vom Künstler, anscheinend als Gefälligkeit seinerseits. Jetzt finde, so ein Telekom-Sprecher, eine Neuausrichtung der Sammlung "auf zeitgenössische Kunst aus Süd-Ost-Europa und der Türkei" statt; diese Neuanschaffungen sollten mit dem Sonderverkauf finanziert werden. Zitat FAZ: "Das kann die Telekom doch jetzt nicht im Ernst meinen."

Wohl im Wissen darum, daß es ihm eher schlecht zu Gesicht steht, ist das Unternehmen im Katalog nicht genannt; möglicherweise soll damit auch ein Einschreiten des Bundes verhindert werden, der im Fall von Kunstwerken besonderen Ranges mW auch ein Ausfuhrstopp verhängen kann. Ein Gursky dieses Ranges ist in deutschen öffentlichen Sammlungen nicht vertreten, und angesichts der Umstände des Ankaufs wäre eine Weitergabe an den Bund zum Selbstkostenpreis^^ durchaus angemessen. Dann wäre das Telekom-Magazin aufgeräumt und die Kasse wieder ein wenig gefüllt, die angestrebte Schwerpunktverlagerung der Telekom-Kunstsammlung wäre damit sicher ebenfalls möglich. ;)

janw
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So 13. Okt 2013, 12:52 - Beitrag #2

Naja, Selbstkostenpreis... im Grunde könnten das nur die 30000 Euro plus Inflationsausgleich sein.
Damit bekäme telekom nicht die ca. 50 neuen Bilder, die sie für den Auktionserlös bekommen könnten.

Sicher kann man das als eine Art Veruntreuung öffentlichen Eigentums ansehen, wobei allerdings seitdem 17 Jahre vergangen sind - "Ersitzung?^^

Hinsichtlich der moralischen Sichtweise muss ich schlucken - eine "Volksaktie", die dem kaufenden Volk nur Verluste beschert hat. Wer da Moral erwartet...

Ipsissimus
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So 13. Okt 2013, 16:33 - Beitrag #3

der Begriff der Versteigerung und der Begriff der Heimlichkeit schließen einander eigentlich weitgehend aus^^ und der Umstand, dass du, Lykurg, bei der FAZ darüber lesen konntest, spricht auch nicht für gesteigerte Heimlichkeit^^

sehr viel wahrscheinlicher ist, dass sie vom Verkaufserlös die ursprüngliche Summe an den Bund zurückzahlen werden, in der hochgradig wahrscheinlichen Annahme, dass damit alles erledigt sei^^

Lykurg
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So 13. Okt 2013, 20:47 - Beitrag #4

Ipsissimus, dem Artikel zufolge ging der Einsender eben aus dem Katalog nicht hervor, wohl aber das Datum des direkten Erwerbs vom Künstler durch den Einsender. Natürlich ist nicht die Tatsache der Versteigerung geheim, sondern die, daß die Telekom es verkauft, sollte es bleiben. Wer die Sotheby's-Kataloge verfolgt und sich mit dem Künstler hinreichend auskennt, kann es allerdings unproblematisch herausfinden und die entsprechende Geschichte daraus stricken, ein Risiko, das der Verkäufer einging. Ich denke aber nicht, daß sich die Telekom diesen Artikel gewünscht hat. ;)

janw, die zeitgenössischen Südosteuropäer sind nicht unbedingt so teuer wie der Gursky es war. Die in der FAZ anklingende Indignation legt nahe, daß im Rahmen der 'Neuausrichtung' eine massive Wertreduzierung der Sammlung stattfinden dürfte.

Die T-Aktie hat sich übrigens zwischen 1998 und 2000 fulminant entwickelt, wenn auch nicht in der Anfangszeit, als eine Vielzahl von Kleinaktionären damit bzw. mit völlig falschen Erwartungen übers Ohr gehauen wurden, und wenn sie auch nach 2000 wieder abgestürzt ist. Selbstverständlich sind Aktien (fast) immer ein größeres Risiko als das Sparbuch oder die Matratze. Man sollte sich da halt keine falschen Vorstellungen machen.

Traitor
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Sa 9. Nov 2013, 15:41 - Beitrag #5

Der FAZ-Artikel selbst gehört ins Museum, als Paradebeispiel für ins lächerliche übersteigerten Erregungsfeuilletonismus, der für seine Empörung gar keine anderen Argumente braucht als seine eigene höhere Berufung, Unfehlbarkeit und Autorität.
Zitat von FAZ:Nicht freuen kann sich die deutsche Öffentlichkeit, genaugenommen muss sie sehr ärgerlich werden angesichts der Umstände dieser Versteigerung:
Warum?
Zitat von FAZ:Und absolut recht hat der hymnische Katalogeintrag damit, dass es sich um ein Meisterwerk Gurskys handle, von dem die prestigious Tate-Kollektion einen Abzug besitze.
Warum?
Zitat von FAZ:Das kann die Telekom doch jetzt nicht im Ernst meinen.
Warum nicht?
Zitat von FAZ:Vor diesem Hintergrund ist der klammheimliche Verkauf - mit einer geschätzt fünfzigfachen Rendite - eine äußerst ungute Idee.
Warum?
Zitat von FAZ:Da darf schon von einer moralischen Verpflichtung die Rede sein.
Warum?


Tatsächlich interessant ist hier für mich nur der finanzielle Aspekt für die öffentlichen Kassen. Wurden die Vermögenswerte der Telekom-Kunstsammlung bei der Privatisierung zu (damaligen) Preisen korrekt einberechnet? Wenn nicht, sollte eine Neuberechnung und Rückzahlung stattfinden. Wenn nicht, ist alles völlig in Ordnung, und der Bund profitiert halt nur proportional zu seinem noch vorhandenen Aktienanteil am Gewinn.

Und auf die Gegenwart bezogen sollte der Bund seinen Stimmanteil geltend machen, um kritisch zu hinterfragen, ob der Ankauf von "zeitgenössische[r] Kunst aus Süd-Ost-Europa und der Türkei" tatsächlich eine sinnvolle Verwendung liquider Unternehmensmittel ist, wenn gleichzeitig behauptet wird, den Breitbandausbau aus Geldmangel nicht den politischen Forderungen entsprechend vorantreiben zu können.


Vom konkreten Objekt abgesehen, halte ich auch generell relativ wenig von der Behandlung von Photographien (oder genauer: Photographiereproduktionen) als gleichartig und -rangig zu Gemälden:
Zitat von FAZ:dieses Exemplar, einen der beiden Künstlerabzüge neben einer Auflage von fünf (nicht sechs, wie im Katalog steht) [...] von dem die prestigious Tate-Kollektion einen Abzug besitze. Kein deutsches Museum hat einen.
Das ist doch vollkommen künstliche, rein durch wirtschaftliche Interessen bedingte Verknappung eines eigentlich beliebig oft reproduzierbaren Industriegutes. Sicher, ein gutes Photo kann künstlerisch wertvoll sein (auch wenn ich das bei dieser naturalistischen 1:1-Frontal-Reproduktion eines Industriebaus nicht sehe), und der Photograph hat es sicher verdient, an den Reproduktionsrechten gut zu verdienen. Aber wenn er sich dafür entscheidet, nur N<10 Abzüge zu verkaufen anstatt einer Großserie, dann ist das seine rein wirtschaftliche Entscheidung und ergibt in keinster Weise eine Steigerung des künstlerischen Wertes der Aufnahme an sich oder der einzelnen Abzüge.

Padreic
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Sa 9. Nov 2013, 17:59 - Beitrag #6

Wenn man für eine Photographie ein bis zwei Million bekommt, ist es vielleicht ein verständlicher Akt sie zu verkaufen. Es ist zwar nicht schlecht, aber im Grunde eben wirklich nur eine Panoramaaufnahme eines Wohnhauses (?). Da hab ich schon beeindruckendere Photographien gesehen.

@Traitor:
Tatsächlich interessant ist hier für mich nur der finanzielle Aspekt für die öffentlichen Kassen. Wurden die Vermögenswerte der Telekom-Kunstsammlung bei der Privatisierung zu (damaligen) Preisen korrekt einberechnet?

Ich weiß nicht genau, was die Telekom sonst noch an Kunst im Keller hat, aber für den Gesamtwert eines Milliardenunternehmens dürfte ein paar Bilder keine große Rolle spielen. Zudem: Wurde nicht (große Teiler der/)die Telekom in Form von Aktien verkauft? Es ist ja da nicht so, dass eine Behörde da einfach einen Preis festgelegt hätte, sondern es ist im wesentlichen ein Marktpreis.

Und auf die Gegenwart bezogen sollte der Bund seinen Stimmanteil geltend machen, um kritisch zu hinterfragen, ob der Ankauf von "zeitgenössische[r] Kunst aus Süd-Ost-Europa und der Türkei" tatsächlich eine sinnvolle Verwendung liquider Unternehmensmittel ist, wenn gleichzeitig behauptet wird, den Breitbandausbau aus Geldmangel nicht den politischen Forderungen entsprechend vorantreiben zu können.
Es soll bei solchem Kunsterwerb wohl auch um die Imagepflege gehen. Das ist natürlich jetzt etwas misslungen.... Ob sie jetzt für eine Million Kunst kaufen oder nicht, dürfte aber für die Finanzierbarkeit von Großprojekten kaum eine Rolle spielen. Insbesondere ist ja für die Telekom nicht der relevant Punkt, ob sie flächendeckendes Breitbandinternet finanzieren können, sondern ob es sich finanziell lohnt. Solange es keine gesetzlichen Zwangsregelungen oder Subventionen gibt, dürfte der Ausbau bis in kleine Dörfer beispielsweise einfach nicht profitabel sein. Mit der Entscheidung, die Telekom zu einem Privatunternehmen zumachen, steht eben die Telekom nicht mehr in einer besonderen moralisch-politischen Verantwortung, die Infrastruktur für das öffentliche Wohl auszubauen. Wenn der Staat einen Infrastrukturausbau will, muss er eben handeln.

Traitor
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So 10. Nov 2013, 15:56 - Beitrag #7

"interessant für mich" war eine dumme Formulierung. Gemeint war "wenn man einen Skandal daraus machen will, dann wäre das der Aspekt, bei dem ich am ehesten einen gerechtfertigt finden könnte". Sprich, wer der Telekom Fehlverhalten nachweisen will, soll nachweisen, dass hier der Staat durch eine damals vorgenommene Fehlbewertung direkt oder indirekt finanziell geschädigt wurde. (Wobei "indirekt" die Details der Privatisierung auffangen kann, auch Aktienausgabekurse werden ja durch Unternehmenswertbemessungen beeinflusst, in die wiederum Inventarlisten etc. eingehen.)

Und zum zweiten Absatz: ich sagte ja nicht, dass er es ihr per Gesetz verbieten soll, sondern dass er ganz normal seinen Stimmrechtsanteil so einsetzen soll, dass ihm wichtige Ziele mit höherer Priorität verfolgt werden. Die Summen sind gerade bei solchen eher symbolischen Aspekten auch nicht so wichtig wie die Tatsache an sich.

superman7
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Sa 4. Jan 2014, 12:01 - Beitrag #8

Hinsichtlich der moralischen Sichtweise muss ich schlucken - eine "Volksaktie", die dem kaufenden Volk nur Verluste beschert hat. Wer da Moral erwartet...

janw
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Sa 4. Jan 2014, 13:36 - Beitrag #9

Herzlich willkommen, superman! :)

Der Zyniker würde fragen, ob Wirtschaft und Moral irgendetwas miteinander zu tun haben, zumindest der Bereich des Kapitalmarktes.
In meinen Augen hätte man aber damals besser aufklären müssen und Interessenten notfalls abweisen, wenn sie die Möglichkeit hoher Verluste nicht hätten tragen können.
Man könnte auch noch weiter gehen und die Tatsache, daß weite Kreise der Gesellschaft dieses Risiko nicht tragen konnten, dahin gehend bewerten, daß die Schöpfung des Begriffs der "Volksaktie" an sich ein Grundübel war.
Die andere Seite wird dann aber ins Feld führen, sie habe lediglich einer breiten Schicht die Möglichkeit eröffnen wollen, jenseits von Lebensversicherungen und Sparkonten mit etwas Glück Vermögen zu bilden. Angesichts der Entwicklung der Sparzinsen aus heutiger Sicht auch kein ganz falscher Gedanke...
Die Sache hat noch ein paar Facetten mehr, die vielleicht in einen eigenen thread gehören.

Bei der Kunst muss man aber in meinen Augen schon sehen, daß die Bilder als Teil des Bundeskunstbesitzes erworben wurden und eigentlich nicht in das privatisierte Telekom-Vermögen hätten übergehen dürfen.
Im Grunde müssten diese Bilder als Leihgaben behandelt werden.
Es zeigt einiges über die Verfassung der Republi, daß die Politik hier nicht einschreitet.

Zitat von Traitor:Das ist doch vollkommen künstliche, rein durch wirtschaftliche Interessen bedingte Verknappung eines eigentlich beliebig oft reproduzierbaren Industriegutes. Sicher, ein gutes Photo kann künstlerisch wertvoll sein (auch wenn ich das bei dieser naturalistischen 1:1-Frontal-Reproduktion eines Industriebaus nicht sehe), und der Photograph hat es sicher verdient, an den Reproduktionsrechten gut zu verdienen. Aber wenn er sich dafür entscheidet, nur N<10 Abzüge zu verkaufen anstatt einer Großserie, dann ist das seine rein wirtschaftliche Entscheidung und ergibt in keinster Weise eine Steigerung des künstlerischen Wertes der Aufnahme an sich oder der einzelnen Abzüge.

Nicht so ganz. Das sind keine Abzüge von Urlaubsphotos, sondern in Handarbeit erzeugte Einzelstücke, bei denen die Belichtungszeiten und Entwicklungszeiten gezielt als Gestaltungsmittel eingesetzt werden.

Traitor
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Sa 4. Jan 2014, 13:52 - Beitrag #10

Superman ist ein Zitier-Spambot, der in diesem Fall sogar dich selbst zitiert hat - siehe Beitrag #2. Glückwunsch zum Selbstgespräch. ;)

Das sind keine Abzüge von Urlaubsphotos, sondern in Handarbeit erzeugte Einzelstücke, bei denen die Belichtungszeiten und Entwicklungszeiten gezielt als Gestaltungsmittel eingesetzt werden.
Die Belichtungszeit ist Eigenschaft des Originals und somit lediglich für dessen Schöpfungshöhe relevant. Kann man übrigens auch bei Urlaubsphotos einstellen. Entwicklungszeit - sind die verschiedenen Abzüge verschieden entwickelt worden? Wenn ja, mit erkennbarem künstlerisch intendiertem Unterschied, oder nur durch Unsauberkeiten im Prozess - weil er nach ein paar Jahren doch noch ein paar mehr zu Geld machen wollte, aber die erste Entwicklungsserie nicht mehr genau reproduzieren konnte?

janw
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Sa 4. Jan 2014, 14:07 - Beitrag #11

Die Belichtungszeit ist Eigenschaft des Originals und somit lediglich für dessen Schöpfungshöhe relevant. Kann man übrigens auch bei Urlaubsphotos einstellen. Entwicklungszeit - sind die verschiedenen Abzüge verschieden entwickelt worden? Wenn ja, mit erkennbarem künstlerisch intendiertem Unterschied, oder nur durch Unsauberkeiten im Prozess - weil er nach ein paar Jahren doch noch ein paar mehr zu Geld machen wollte, aber die erste Entwicklungsserie nicht mehr genau reproduzieren konnte?

Mit der Belichtungszeit meinte ich die Zeiten zur Belichtung des Fotopapiers und die Entwicklungszeit.
Das Bild ist auch keine schlichte Abbildung, sondern eine fotographische Übereinanderlagerung mehrerer Einzelbilder.

Ich sehe die Wiederauflage in diesem Falle als künstlerische Freiheit.

Letztlich haben in den meisten Fällen die Künstler am allerwenigsten von der Preisentwicklung ihrer Werke. Sie versteigern sie nicht selbst, und so bekommen sie das Geld, das einem Erwerber das Bild zu einem Zeitpunkt wert ist.

Traitor
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So 5. Jan 2014, 13:23 - Beitrag #12

Woher hast du die Informationen über Entwicklung etc.? Auf diversen Seiten finde ich Aussagen, dass es sich um eine letztlich digitale Arbeit handelt (z.b. "Therefore Gursky made two photographs, which he joined together digitally so that the assembled image resembles a single photograph again." - Quelle), da ist dann nach dem einmal finalisierten Original (in diesem Fall: eine Datei...) nicht mehr viel kreative Einmaligkeit der Abzüge zu erwarten.
Ich denke, hier handelt es sich wirklich nur um künstliche Hochbewertung reproduzierbarer Objekte durch ihre Nutzungsgeschichte ("Künstlerabzüge"/"artist's proofs"), vergleichbar mit Versteigerungen von Alltagsgegenständen, die mal ein Promi benutzt hat.

janw
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So 5. Jan 2014, 22:24 - Beitrag #13

Traitor, es tut mir leid, ich denke immer noch in eher analogen Kategorien und habe deshalb lediglich digitale Überlagerungen nicht in Betracht gezogen. Die ganze klassische Photographie hat letztlich wesentlich mit den Gestaltungsmitteln von Belichtungs- und Entwicklungszeiten gearbeitet, und da kann ein Künstler letztlich irgendwann auf den Gedanken kommen, daß eine ältere Arbeit nicht mehr seiner aktuellen Vorstellung des Werkes entspricht.
Ähnliches gibt es auch bei Stichen, und auch in der Musik sind manche Werke mehrfach überarbeitet worden.
Natürlich kann man hier auch das Fehlen neuer Ideen unterstellen, vielleicht gepaart mit Gewinnstreben.
In meinen Augen sind es aber immer geschaffene Werke, nicht beliebige Gebrauchsgegenstände, die nur Bedeutung erlangen, weil sie durch die Hände einer bestimmten Person gegangen sind.

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Fr 17. Jan 2014, 16:24 - Beitrag #14

Wem übrigens der Gursky gefällt, der dürfte diese Arbeiten lieben...

http://shanghaiist.com/2014/01/17/photo ... l-wolf.php


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