Aus dem thread über Creative Commons-Lizenzen ergab sich die Frage, wie die Interessen von Urhebern an der Verwertung ihrer Werke und das Interesse aller an der Teilhabe an Wissens-Gemeingut unter einen Hut gebracht werden könnten, besser als bisher.
Dazu erst einmal der status quo, mit seinen Problemen.
Zur Zeit dominiert rechtlich die Auffassung, daß die Interessen der Schöpfer kultureller Leistungen oder von Erfindungen vorgehen vor den Interessen aller an diesem für alle dienlichen Wissen.
Das heißt, daß bei der Verbreitung von Musik, Literatur oder Malerei der Schöpfer einen festen Anteil am Erlös von Verkauf oder Eintrittsgeldern erhalten muss. Konkret durchgesetzt werden diese Ansprüche im Musikbereich von einer Gesellschaft, die eine sehr ausgedehnte Aufsicht über den Aufführungsbetrieb betreibt und die Eintreibung der Gelder sehr energisch betreibt, der GEMA. Die Aufsicht wird von dieser Gesellschaft über ein Netz von Personen betrieben, das manche als ein Netz von Spitzeln beschreiben und von dem kolportiert wird, es verschlinge einen großen Teil der Einnahmen.
Im Literaturbereich ist eine andere Gesellschaft, die VGWort aktiv, wenn auch wohl mit anderen Mitteln.
Vom Urheberrecht ausgenommen sind wissenschaftliche Erkenntnisse, da von diesen gesagt wird, sie stellten keine eigene geistige Schöpfung dar, sondern beschrieben einen existenten Sachverhalt der realen Welt.
Wie weit dabei die - oft recht kreativen - Versuchsansätze oder der doch geistig nicht unkreative Akt der wissenschaftlichen Modellbildung aus einer Grundlage von Messwerten eine geistige Einzelleistung darstellen, ist IMHO dabei eine Frage, die nicht zu vernachlässigen ist.
Erfindungen, also Neuschöpfungen von Verfahren oder Einrichtungen, sind wiederum urheberrechtlich durch das Patentrecht schützbar. Hier verläuft für mich eine Grauzone zu den nicht geschützten wissenschaftlichen Erkenntnissen, denn wo fängt z.B. ein schützbares "Verfahren" an?
Die Probleme dieses Rechtskomplexes liegen auf der Hand.
Zum einen gewinnen Künstler ihren Lebensunterhalt daraus, Musik zu schaffen, Bilder zu malen, etwas darzustellen usw., müssen also für die Aufführung ihrer Werke gerecht entlohnt werden.
Gleiches gilt für Erfinder, deren Erfindungen vermarktet werden können und woran sie entsprechend beteiligt werden müssen.
Auif Wissenschaftler bezogen, könnte man argumentieren, daß sie für die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse bezahlt werden, diese also ihren Finanzierern, üblicherweise statlichen Einrichtugen wie Universitäten, mittelbar damit der Allgemeinheit gehören.
Eine solche Besitzzuweisung hätte allerdings da ihre Probleme, wo Wissenschaftler für privatwirtschaftliche Einrichtungen arbeiten. Darf eine bahnbrechende wissenschaftliche Erkenntnis einem einzelnen gehören, damit auch alles, was auf dieser Erkenntnis basierend gewonnen wird?
Problematisch wird der Komplex tatsächlich da, wo es um die Frage geht, wem im Einzelfall welches Werk und die Rechte daran gehören.
Im Falle kultureller Leistungen werden diese Rechte über die GEMA bzw die anderen Verwertungsgesellschaften verwaltet, die die fälligen Honorarsätze mitteilen und einziehen.
Die allerdings durchaus nicht gering sind, was für Veranstalter von Konzerten mit unsicherer Zuschauerresonanz eine Hürde darstellt.
Wirtschaftlich schwierig wird es im Bereich des Patentrechtes, wo die Recherche, ob ein vermeintlich neu entdecktes Vefahren nicht schon irgendwo geschützt ist, aufwändig und teuer sein kann und mit dem Risiko behaftet, ein bestehendes Patent zu übersehen. Das stellt ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar, will man ein vermeintlich neu entdecktes Verfahren selbst vermarkten.
Dieser kurze Abriss zum Thema soll erstmal genügen...