Amerikanische Korrektheit

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Yanāpaw
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Sa 16. Dez 2006, 12:30 - Beitrag #21

Mir kommt ein wenig meine Signatur in den Sinn, daher:

Lykurg wenn du meine Aussage diskutieren willst, wähle bitte den Weg per pm.

janw
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Sa 16. Dez 2006, 17:34 - Beitrag #22

Nun, Yanapaw, wenn eine Zeitung mit entsprechender Aufmachung die Freilassung eines wie auch immer Straftäters nach Beendigung seiner Haftstrafe unter Nennung des vollen Namens und der neuen Adresse und mit Bild verkündet, dann erfüllt das IMHO ganz eindeutig den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Es wird unverhohlen der Eindruck erweckt, dieser Mensch sei eine akute Gefährdung für die Allgemeinheit, und jeder Form von Handlungen gegen diese Person wird Tür und Tor geöffnet. Mich erinnert so etwas sehr an "Deutsche! Kauft nicht bei Juden!"
Der nächste Schritt wäre, daß ein Innenminister im Wahlkampf fordert, daß alle entlassenen Gefangenen eine farbige Armbinde o.ä. tragen müssen.
Auch, wenn man über die Qualität der psychologischen Begutachtung diskutieren kann, ist nicht jeder Einzelfall pauschal als fehlbeurteilt abzutun, kurz: das Gutachten gilt.
Und jeder Straftäter, der nach Verbüßung seiner Haftstrafe und ggf. psychologischer Beurteilung entlassen wird, muss die Chance haben, neu anzufangen. Das fängt ganz real damit an, daß Schulabschlüsse, die in Haft erworben werden, mit einem Zeugnis einer Regelschule bescheinigt werden.

Würdest Du jeden zukünftigen Nachbarn nach seinem polizeilichen Führungszeugnis befragen? ;)
Man muss damit leben, daß einem im Leben diese und jene Menschen über den Weg laufen. Wo sie gewesen, was sie gemacht haben irgendwann, das gehört zu ihrem Leben, und sie haben ein Recht darauf, das zu erzählen, wonach ihnen ist. Sicher ist bei alledem nur eins, daß es nämlich absolute Sicherheit nicht geben kann, nie und nirgends, wohl sogar nicht in Nordkorea.

Aber wenn der Funken eines Zweiels besteht, dass ein Vergewaltiger seine tragische Vergangenheit und seine Traumata bewältigt hat, dann ist es ein Verbrechen ihn aus der Haft zu entlassen. Das ist grob fahrlässige Tötung. Und dafür hat der entsprechende Mensch zur Verantwortung gezogen zu werden. Wenn keine 100%ige Garantie besteht, dann ist der Schutz der Gesellschaft gegenüber dem Recht auf Wiedereingliederung, eindeutig und über jeden Zweifel erhaben vorrangig zu betrachten.

Wenn der Funken eines Zweifels bestegt, wird es nicht zur Entlassung kommen.
Das Problem ist aber eben, ob dieser Funke aufkommt oder nicht. Und da stoßen wir eben an die Grenzen menschlicher Urteilskraft, auf den Moment bezogen und erst recht in die Zukunft blickend. Kann irgendjemand für sich mit Sicherheit sagen, zu welchem Handeln ihn zukünftige Wechsel im Leben treiben werden?

Jeder Mensch hat die Verfügungsgewalt über sein eigenes Leben, sofern er in keiner Weise pathologisch in einer Entscheidungsfindung beeinflusst ist, weder Vollzugsbeamte noch irgendjemand anderes hat die Befugnis dieses Recht zu beschneiden. Das Recht über das eigene Leben zu verfügen ist das einzige unveräußerliche und unabdingbare Grundrecht.

Wenn man von einem prinzipiellen Selbsterhaltungstrieb ausgeht, der allen Lebewesen innewohnt, dann ist eine länger dauernde Selbstmordbereitschaft ein solcher pathologischer Zustand und muss behandelt werden.

Wenn die Garantie einer erfolgreichen Resozialisierung besteht bin ich absolut dafür diese mit allen Mitteln zu ermöglichen, besteht die Garantie nicht, dann besteht kein Recht auf Wiedereingliederung. Die Motive einer Straftat werden beim Strafmaß berücksichtigt und sind für einen etwaigen Therapieerfolg essentiell, für die Beurteilung des Menschen an sich nicht. Er hat ein Kind vergewaltigt, dieses Vergehen wird nicht erklärt, relativiert, nachvollziehbar, weniger tragisch oder in sonst irgendeiner Weise anders, wenn dem Täter selbst schreckliche Dinge widerfuhren. Aber es darf nicht mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet werden, sondern mit Sicherheit.

Sicherheit funktioniert noch nicht einmal bei Atomkraftwerken...
Die Erklärbarkeit des Verbrechens ist ein Schlüssel, eine zukünftige Wiederholung wenig wahrscheinlich zu machen, so wahrscheinlich vielleicht, wie es für jeden ist, zum Ersttäter zu werden.
Zur Frage der Grenzen der Beurteilungsfähigkeit ist alles gesagt...

Malte279
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Sa 16. Dez 2006, 20:53 - Beitrag #23

Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine Zahl derjenigen Mörder und Vergewaltiger die nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafe in keiner Hinsicht mehr auffällig werden. Gibt es eine solche Statistik? Bekannt sind ja vor allem die wirklich schrecklichen Fälle in denen die Täter Rückfällig werden und erneut Scheußlichkeiten begehen wegen derer man dann kopfschüttelnd denkt wie eine solche Person je wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnte. Genau das ist dann natürlich auch der Tenor der Presse. Von den "geläuterten" wird natürlich nicht berichtet, aber so wie die Berichterstattung aussieht könnte man den falschen Eindruck gewinnen dass mindestens eine 50:50 Chance besteht, dass ein Mörder oder Vergewaltiger rückfällig wird. Wäre die Gefahr auch nur annähernd so groß würde es wohl grundsätzlich keine Entlassungen solcher Täter geben. Wieviele Täter werden tatsächlich rückfällig und wieviele dagegen nicht?

Feuerkopf
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Sa 16. Dez 2006, 20:54 - Beitrag #24

Zitat von Yanā:Schade nur, dass der lange und harte Arm des Gesetzes diesen Grundsatz nur bei Hans Meier und Gotfried Müller befolgt, bei den Herren MdL oder MdB, versagt dieser Arm ähnlich eklatant, wie die Steuerprüfung ab einem mtl. Einkommen von 100000 Euro.


Yana,
das stimmt so einfach nicht. Wenn Hans Meier und Gottfried Müller schneller einen Prozess erleben als Abgeordnete, so liegt es eher daran, dass sie keine/schlechtere Steuerberater oder nicht so fitte Rechtsanwälte beschäftigen. Pauschal zu behaupten, es gäbe eine Zweiklassengesellschaft, entbehrt der Beweise.
Unser Rechtsystem ist vom Ursprung her ein Sachen-Recht, weil das, um es mal platt auszudrücken, nicht so einfach zu händeln ist wie das Strafrecht.
Besitzverhältnisse oder Kaufverträge und die möglichen Verstöße dagegen sind kompliziert und oft existenziell, deshalb der Schwerpunkt.

Der Lehrer wird die Versetzung wohl überstehen, wenn es dazu kommt, die Opfer von freigelassenen Sexualstraftätern und Mördern haben da mit anderen Konsequenzen zu kämfen...


So? Wenn besagter Lehrer verurteilt wurde, weil eine Schülerin ihm einen auswischen wollte? Deinen zornigen Auslassungen nach müsste er - eigentlich weggesperrt werden.
Du übersiehst u. a., dass die weitaus meisten Sexualdelikte im nahen Familien- oder Bekanntenkreis geschehen. Die daraus erwachsenen Probleme sind ganz anderer Art: Wie geht ein Mensch damit um, dass er von einer nahestehenden Person missbraucht wurde, die er möglicherweise liebt? Zudem ist nicht jede Sexualstraftat so gelagert, dass sie eine lebenslange Sicherungsverwahrung begründen würde.

Wenn Diejenigen, die die Freilassung von Rückälligen zu verantworten haben zur Verantwortung gezogen würden, würde sich an diesem labidaren Umgang mit Menschenleben und körperlicher Unversehrtheit möglicherweise etwas ändern.


Wenn du Gutachter und Richter für ihre möglichen Fehleinschätzungen belangen willst, wirst du niemanden mehr finden, der diese Arbeit machen will. Gleichzeitig differenzierst du nicht ob der Schwere der Delikte. Es gibt Mord aus Verzweiflung (Fall Bachmeier), der dennoch ein geplanter Mord ist und es gibt Mord aus Habgier oder weil es dem Mörder vielleicht Spaß macht. Hier wurde schon richtig geschrieben, dass Mörder im seltensten Fall rückfällig werden, zumal die meisten Morde Beziehungstaten sind.
Außerdem: Willst du alle Leute dauerhaft einbuchten, die gewalttätig im Sinne von Körperverletzung sind?

Das ist genau warum so tragisch? Dieser Fehler betrifft den Gefangenen, der sich selbst tötete, es gibt also keine unschuldigen Opfer, das mit der Vergewaltigung eines unschuldigen Kindes gleichzusetzen ist natürlich sehr empathisch. Was interessieren mich verurteilte Straftäter, es geht um den Schutz Unschuldiger, die wenigsten Gefängnissinsassen werden dieses Kriterium erfüllen. Was du schreibst zeigt wo meines Erachtens das Problem liegt in diesem lächerlichen Justizsystem. Statt Opferschutz wird mittlerweile Täterschutz betrieben.


Du verkennst den Sinn des Systems. Die Justiz ahndet Vergehen. Punkt.
Opferschutz ist - streng genommen - nicht Sache der Justiz, sondern sozialer Dienste und Einrichtungen.

Aus der Bestie, die ein 14 jähriges Mädchen entführte quälte vergewaligte und folterte (fiktiver Fall), wird ein armer traumatisierter, orientierungsloser junger Mann, der nie wirklich eine Chance hatte, aus so schlechten Verhältnissen stammte und so weiter bla bla bla. Das ist eine Beleidigung, für jeden Angehörigen und die Opfer, eine Beleidigung für die gesellschaft und die Moral. Nach 3 Jahren sündhaft teurer Therapie beglückt er dann die nächste... Was ist nur los mit euch?


Du bist RTL und der BILD auf den Leim gegangen.
Zunächst mal ist ein Mensch keine Bestie. Selbst der Mann, der Stephanie misshandelte ist ein Mensch und als solcher zu behandeln.
Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass jemand, der eine solche Tat begeht, tatsächlich massive Defizite aufweist, möglicherweise krank ist. Ist er krank, gehört er in Behandlung. Punkt.
Das Opfer hat für die Bewertung der Tat - zum Glück! - keine größere Bedeutung. Stell dir vor, das Opfer wäre eine schäbige, unansehnliche und unsympathische Person, die vielleicht selbst gewalttätig ist.
Wie sähe denn dann die Meinung der Öffentlichkeit aus?

aleanjre,

er wird es niemals vergessen, da stimme ich zu, es gibt viele Dinge die Menschen niemals vergessen, allerdings sind sie dewwegen nicht traumatisiert, Traumata bringen negative Konsequenzen mit sich, psychosomatische Schmerzen, Schlaf- Essstörungen, et cetera und sich an etwas erinnern und durch etwas traumatisiert werden sind zwei grundverschiedene Dinge. Und Trauma so labidar zu benutzen wie schlechte Erfahrung, ist einfach völlig falsch. Es ist absolut unwahrscheinlich, dass der Junge durch dieses Ereignis traumatisiert wurde, sofern man mal von dem von mir beschriebenen Procedere absieht...


Willst du bestimmen, was jemanden so belastet, dass er traumatisiert ist? Es gibt Menschen, die stecken einen Flugzeugabsturz gut weg und es gibt Menschen, die leiden ein Leben lang unter der Scheidung ihrer Eltern. Es ist höchst individuell, was einen Menschen wie belastet.

Davon abgesehen geht es mir auch nicht darum, ob ein Vergewaltiger länger in Haft muss, wenn er ein Handy stiehlt, sondern darum, dass die Haftstrafenrahmenregelungen bei diesen Delikten einfach ein Witz sind und die Menschen, die in Bewährungsausschüssen und Gutachten erstellen für ihre Strafen haftbar gemacht werden müssten, sie müssten des gleichen Vergehens für schuldig befunden werden, wie derjenige, der rückfällig würde. Ich weiß, dann wären sie vorsichtiger und würden möglicherweise rehabitilationsfähige zu Unrecht in Sicherungsverwahrung belassen, aber das finde ich nicht weiter tragisch, Mörder und Sexualstraftäter (um die geht es bei Anhörungen oder Gutachten) sollten eigentlich in einem dunklen Raum ohne Fenster verrotten...


Zum Glück leben wir nicht in einer Welt, wie du sie offenbar gern hättest.
Zum Thema Gutachter habe ich weiter oben schon etwas geschrieben.
Zudem ist mir nicht klar, warum ausgerechnet Mörder und Sexualstraftäter besonders hart bestraft werden sollen.
Ist jemand, der einen anderen zum Krüppel schlägt oder der wissentlich großflächig die Umwelt vergiftet, weniger gewalttätig? Ist es harmlos, Menschen um ihr gesamtes Hab und Gut zu betrügen?

Anbetracht dessen, wie desolat die Zustände in deutschen Knästen stellenweise sind, darf man eigentlich niemandem ernsthaft wünschen, eine Haftstrafe verbüßen zu müssen, denn unser Rechtssystem ist kein System der Rache sondern der Sühne und Wiedereingliederung.

Yanāpaw
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So 17. Dez 2006, 02:20 - Beitrag #25

Der Einfachheit halber von hinten beginnend:

Feuerkopf,

das stimmt so einfach nicht. Wenn Hans Meier und Gottfried Müller schneller einen Prozess erleben als Abgeordnete, so liegt es eher daran, dass sie keine/schlechtere Steuerberater oder nicht so fitte Rechtsanwälte beschäftigen. Pauschal zu behaupten, es gäbe eine Zweiklassengesellschaft, entbehrt der Beweise.


Zunächst stehen Abgeordnete unter dem Schutz der Immunität und Indemnität, die im historischen Kontext sicher sinnvoll vor, in Zeiten verschwindender Dennunziation aber eher sinnlos ist. Weiterhin entbehren meine Ausführungen nicht den Beweisen, du kennst möglicherweise die Beweise nicht, aber das ist keine Aussage über deren Existenz sondern nur über deinen Wissensstand. Ich kenne einen Finanzamtsmitarbeiter in höherer Position und weiß daher, wie das Procedere bei der Steuerprüfung funktioniert. Sachbearbeitern werden Fälle zugewiesen, werden entsprechende Fälle nicht zugewiesen, werden sie nicht innerhalb erforderlicher Fristen grprüft, so einfach ist das. Was die Gleichheit vor dem gesetz angeht, da hast du meine Aussage schlicht nicht verstanden. Ich spreche nicht von erkauften Urteilen, ich spreche vom Anteil der Verbrechen, die Überhaupt zur verhandlung kommen. Es ist zweifellos so, dass die Aufklärungsquote von Kapitalverbrechen in der Unter- und unteren Mittelschicht um ein vielfaches höher ist, als die in der Oberschicht. Das ist auf die Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zurückzuführen, dass du davon nichts weißt sagt nichts über den Sachverhalt an sich aus. Wie viele Fälle von Kindesmissbrauch aus der Oberschicht wurden in den letzten 10 Jahren vor Gericht verhandelt? Gibt es diese Fälle nicht? Ganz im Gegenteil, die Fälle von Kindesmissbrauch sind mitnichten in der Unterschicht um ein vielfaches höher als in der Oberschicht, der Unterschied besteht lediglich in den zur Anzeige gebrachten und verhandelten. Wenn du also meinst es gebe keine Zweiklassengesellschaft, dann wünsche ich weiterhin schöne Träume, vielleicht möchtest du ja mal aufwachen und mit dem Rest der BRD in einer lobbyistischen Timokratie leben.


So? Wenn besagter Lehrer verurteilt wurde, weil eine Schülerin ihm einen auswischen wollte? Deinen zornigen Auslassungen nach müsste er - eigentlich weggesperrt werden.


Das ist vollkommen sinnfreier Quark, kein Lehrer (oder sonstiger Mann) wird wegen sexuellem Missbrauch aufgrund einer Aussage verurteilt werden, wenn es keinen einzigen anderen Anhaltspunkt gibt...


Du übersiehst u. a., dass die weitaus meisten Sexualdelikte im nahen Familien- oder Bekanntenkreis geschehen. Die daraus erwachsenen Probleme sind ganz anderer Art: Wie geht ein Mensch damit um, dass er von einer nahestehenden Person missbraucht wurde, die er möglicherweise liebt? Zudem ist nicht jede Sexualstraftat so gelagert, dass sie eine lebenslange Sicherungsverwahrung begründen würde.


Wenn du verstehen wolltest für oder gegen was ich argumentiere würdest du möglicherweise verstehen, dass ich das nicht vergaß sondern es schlichtweg nicht Teil der Diskussion ist. Ich sprach von der Bestrafung der Täter nicht von der Therapie der Opfer. Außerdem sprach ich wiederholt von Kindsvergewaltigern, der Hinweis ist also genauso deplaziert wie der erste teil des Zitats. Selbstverständlich und das habe ich explizit erwähnt, etwas lesen schadet nie, ist die Gefahr eines Rückfalls und die Schwere des Vergehens das entscheidende Kriterium bei der Festlegung der Länge der Sicherheitsverwahrung.


Wenn du Gutachter und Richter für ihre möglichen Fehleinschätzungen belangen willst, wirst du niemanden mehr finden, der diese Arbeit machen will.


Komisch, findest du nicht? Ich kann gegen Handwerker vorgehen, wenn sie Mist bauen, ich kann gegen Ärtzte vorgehen, wenn sie Kustfehler begehen (die Erfolgsausichten interessieren nicht es geht um die Möglichkeit), ich kann gegen jede Berufsgruppe vorgehen, mit der ich einen Vertrag schließe, aber gegen diese spezielle Gruppe nicht, wo doch so viel von ihrer Arbeit abhängt. Wenn dem so sein sollte, dann befürworte ich die Abschaffung der Gutachten und die Unmöglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft/Sicherungsverwahrung.


Gleichzeitig differenzierst du nicht ob der Schwere der Delikte. Es gibt Mord aus Verzweiflung (Fall Bachmeier), der dennoch ein geplanter Mord ist und es gibt Mord aus Habgier oder weil es dem Mörder vielleicht Spaß macht. Hier wurde schon richtig geschrieben, dass Mörder im seltensten Fall rückfällig werden, zumal die meisten Morde Beziehungstaten sind.


Mord ist nicht differenzierbar, Mord ist strafrechtlich im §211 StGb geregelt und dort wird ganz klar definiert welche Motive eine Tötung zum Mord machen, was du schreibst ist also falsch. Wovon du sprichst ist die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Nebenbei empfehle ich erneut, dass du dir die posts durchliest auf die du antwortest, ich hatte schon mehrfach erläutert warum die Rückfallquote bei Mord eine statistische Verfälschung darstellt.

Außerdem: Willst du alle Leute dauerhaft einbuchten, die gewalttätig im Sinne von Körperverletzung sind?


Was hat das damit zu tun? Das ist völlig abstrus, Körperverletzung hat mit Mord und Vergewaltigung nichts zu tun und wird an anderer Stelle geregelt, weder für Körperverletzung noch für schwere Körperverletzung ist eine lebenslange Haft angemessen.


Du verkennst den Sinn des Systems. Die Justiz ahndet Vergehen. Punkt.
Opferschutz ist - streng genommen - nicht Sache der Justiz, sondern sozialer Dienste und Einrichtungen.


Auch wenn ich das "Punkt." irgendwie süß finde macht es den Inhalt nicht wertvoller. Ich sprach wiederholt vom Opferschutz als gesamtgesselschaftliche Aufgabe, auch die der Presse, warum reißt du Aussagen aus dem Kontext und pseudowiderlegst sie mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen? Wenn ich vom Schutz Unschuldiger spreche ist das sehr wohl Aufgabe der Justiz, vielleicht solltest du erst mal lesen und dann antworten...




Du bist RTL und der BILD auf den Leim gegangen.
Zunächst mal ist ein Mensch keine Bestie. Selbst der Mann, der Stephanie misshandelte ist ein Mensch und als solcher zu behandeln.
Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass jemand, der eine solche Tat begeht, tatsächlich massive Defizite aufweist, möglicherweise krank ist. Ist er krank, gehört er in Behandlung. Punkt.


Sehr lustig ich bin Bild auf den Leim gegangen, ja das glaube ich auch...
Ob der Mensch eine Bestie ist oder nicht lässt sich mit einer einfachen und Punkt Behauptung leider nicht klären, bei Bedarf kann ich dir zu dem Thema gerne einige Amazon-Links bereitstellen. Und die Definition eines Menschen ist abhängig vom Definitionssystem und genausowenig mit einer und Punkt-Behauptung belegbar, das ist einfach nur lächerlich und entbehrt jeglicher Ernsthaftigkeit sowie Tiefgründigkeit. Die Tatsache, dass er krank ist sagt nichts über Heilungs- und Reintegrationsmöglichkeit aus, also auch hier hast du voll daneben gehauen.


Das Opfer hat für die Bewertung der Tat - zum Glück! - keine größere Bedeutung. Stell dir vor, das Opfer wäre eine schäbige, unansehnliche und unsympathische Person, die vielleicht selbst gewalttätig ist.


Es ist also unerheblich, ob ich ein Neugeborenes vergewaltige, eine 8 Jährige oder eine 30 jährige? Na das ist ja ganz neu... Vielleicht kannst du das anhand des StGb festmachen? Nebenbei habe ich von dem Einbezug des Lebenskontexts des Opfers in die Findung des Strafmaß' nichts gesagt, keine Ahnung wo du diese abstrusen Gedanken hernimmst...



Willst du bestimmen, was jemanden so belastet, dass er traumatisiert ist? Es gibt Menschen, die stecken einen Flugzeugabsturz gut weg und es gibt Menschen, die leiden ein Leben lang unter der Scheidung ihrer Eltern. Es ist höchst individuell, was einen Menschen wie belastet.


bla bla bla... Ich sagte absolut unwahrscheinlich, ist das gleichbedeutend mit ich bestimme? LESEN! Davon abgesehen ist das mal wieder aus dem Kontext gerissen, scheinst du sehr gern zu machen, dann kann man einfacher pseudoargumentieren, das verstehe ich durchaus. Lies dir erstmal durch, was ich geschrieben habe, dann gehe ich möglicherweise auf weitere Einwände ein, wenn sie mehr Substanz und Themenbezug haben.




janw,


Ich weiß ja nicht wie oft ich das sagen muss, aber ich wünsche nicht, dass mir Aussagen und Positionen unterstellt werden, die ich nicht getätigt/inne habe:


janw schrieb
Nun, Yanapaw, wenn eine Zeitung mit entsprechender Aufmachung die Freilassung eines wie auch immer Straftäters nach Beendigung seiner Haftstrafe unter Nennung des vollen Namens und der neuen Adresse und mit Bild verkündet, dann erfüllt das IMHO ganz eindeutig den Straftatbestand der Volksverhetzung.





Lykurg schrieb zu Volksverhetzung
Oh, zu BILD teile ich deine Meinung nicht; wenn z.B. die Aliasnamen von bereits festgenommenen Tatverdächtigen rein zufällig alle türkisch klingen, es sich aber bei den Tätern tatsächlich um Deutsche handelt, sehe ich eher den Tatbestand der Volksverhetzung als die Eigenschaft eines Spiegels der Gesellschaft.


Ich schrieb darauf bezogen
Um speziell auf den Vorwurf der Volksverhetzung einzugehen. Wo genau wird bei dem von dir behaupteten Procedere entsprechend §130 StGb gehandelt? Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert "zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anstachel[n]" und "Menschenwürde anderer dadurch angreif[en], dass [...] Teile der Bevölkerung beschimpft [werden]", davon kann hier keine Rede sein.


Zur Veröffentlichung der Täter schrieb ich UNABHÄNGIG von Volksverhetzung
Wenn ein Straftäter welcher Art auch immer verurteilt wurde und darüber wird berichtet, ist es zum einen so, dass in 99% der Fälle gar kein Name dabei steht und wenn einer dabei steht, ist er fiktiv, so dass die Lynchjustiz völlig aus der Luft gegriffen ist, zum anderen und da spielst du vermutlich auf das amerikanische Modell, der Täter-Veröffentlichung an, ist öffentliche Diskreditierung nicht Teil einer Lynchjustiz sondern vielmehr aktiver Schutz der Gesellschaft. Über die Vor- und NAchteile dieser Methodik scheiden sich die Geister. Das ganze allerdings pauschal abzubewerten ist imo unsinnig.



Was also soll deine Aussage? Wo habe ich etwas gegenteiliges behauptet?
Du argumentierst gegen etwas was ich nie behauptet habe und vergleichst das mit dem Warenboykott jüdischer Händler zur Zeit des NS, was mich zwangsläufig als Befürworter dieser Politik erscheinen lässt. Ich bin nicht gewillt auf weitere Posts von dir zu antworten wenn diese Positionsunterstellungen und Schubladeneinordnungen nicht aufhören,
und werde das ab sofort auch konsequent einhalten.

Lykurg
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So 17. Dez 2006, 13:50 - Beitrag #26

Es ist nicht meine Aufgabe, Diskussionsstile zu bewerten, und ich bin recht dankbar dafür. Denn was an anderer Stelle zwar verletzend war, sich aber (da in Sarkasmus verpackt) der Kritik entzog, tritt hier ohne diese recht fadenscheinige Hülle auf - und ist unerfreulich. Aber damit mögen sich andere detailliert befassen. Zur Argumentation...
Zunächst stehen Abgeordnete unter dem Schutz der Immunität und Indemnität, die im historischen Kontext sicher sinnvoll vor, in Zeiten verschwindender Dennunziation aber eher sinnlos ist.
Verschwindende Denunziation? Worin glaubst du die zu erkennen? Wie paßt das etwa zur Debatte über die BILD-Leserreporter? Oder zur blitzschnellen Ausbreitung von skandalträchtigen Gerüchten und Nachrichten über das Netz? Und wie ist es mit den Interessengruppen, die gelegentlich das Bedürfnis haben, ihnen gegenüber kritische Politiker aus dem Weg zu räumen - gibt es das neuerdings nicht mehr? Und du wirfst anderen vor, eine rosarote Brille zu tragen, tsss.... Übrigens kann mit Zustimmung des Parlaments selbstverständlich auch ein Abgeordneter belangt werden; wie oft Untersuchungen verhindert wären, wäre einmal herauszukriegen, statt grundsätzliche Bösartigkeit zu wittern und sich damit jeder Diskussion zu entziehen.
Ich spreche nicht von erkauften Urteilen, ich spreche vom Anteil der Verbrechen, die Überhaupt zur verhandlung kommen. Es ist zweifellos so, dass die Aufklärungsquote von Kapitalverbrechen in der Unter- und unteren Mittelschicht um ein vielfaches höher ist, als die in der Oberschicht. Das ist auf die Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zurückzuführen [...]. Wie viele Fälle von Kindesmissbrauch aus der Oberschicht wurden in den letzten 10 Jahren vor Gericht verhandelt? Gibt es diese Fälle nicht? Ganz im Gegenteil, die Fälle von Kindesmissbrauch sind mitnichten in der Unterschicht um ein vielfaches höher als in der Oberschicht, der Unterschied besteht lediglich in den zur Anzeige gebrachten und verhandelten.
Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis von Vermutungen, die du als "zweifellos" nur scheinbar befestigst. Klingt beim flüchtigen Lesen natürlich gut.
kein Lehrer (oder sonstiger Mann) wird wegen sexuellem Missbrauch aufgrund einer Aussage verurteilt werden, wenn es keinen einzigen anderen Anhaltspunkt gibt...
Ich habe einen sehr beeindruckenden Prozeß miterlebt, in dem die - mE sehr glaubwürdige und detaillierte - Aussage eines Vergewaltigungsopfers zumindest in zweiter Instanz genügte, um eine Verurteilung zu erreichen. 'Weitere Anhaltspunkte' sind Auslegungssache, in erster Instanz wurde der Täter ja freigesprochen.
Komisch, findest du nicht? Ich kann gegen Handwerker vorgehen, wenn sie Mist bauen, ich kann gegen Ärtzte vorgehen, wenn sie Kustfehler begehen (die Erfolgsausichten interessieren nicht es geht um die Möglichkeit), ich kann gegen jede Berufsgruppe vorgehen, mit der ich einen Vertrag schließe, aber gegen diese spezielle Gruppe nicht, wo doch so viel von ihrer Arbeit abhängt. Wenn dem so sein sollte, dann befürworte ich die Abschaffung der Gutachten und die Unmöglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft/Sicherungsverwahrung.
Du kannst dich beschweren, Anträge aller Art stellen, ggf. in die nächste Instanz gehen, und glaube nicht, daß unzutreffende Gutachten völlig folgenlos blieben. Ich frage mich, ob du es als Blabla bewertest, wenn ich an die Unabhängigkeit der Justiz erinnere. Wenn ja, brauchst du dich über unliebsame Erinnerungen aus dem Geschichtsunterricht nicht zu wundern.
Mord ist nicht differenzierbar, Mord ist strafrechtlich im §211 StGb geregelt und dort wird ganz klar definiert welche Motive eine Tötung zum Mord machen, was du schreibst ist also falsch. Wovon du sprichst ist die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. [...]
Du hast die Möglichkeit der Milderung gemäß §49 StGB übersehen, die in verzweifelten Härtefällen etwa für unterdrückte Ehefrauen angewandt werden kann.
Was hat das damit zu tun? Das ist völlig abstrus, Körperverletzung hat mit Mord und Vergewaltigung nichts zu tun und wird an anderer Stelle geregelt, weder für Körperverletzung noch für schwere Körperverletzung ist eine lebenslange Haft angemessen.
Nehmen wir als schwere Körperverletzung jemanden, der, weil ihn ein Mädchen abgewiesen hat, ihr mit einem Klappmesser das Gesicht aufschlitzt und lebenslänglich entstellt. Ist dieser Angriff psychisch eine geringere Belastung als eine Vergewaltigung? Vielleicht. Ich kann es glücklicherweise nicht beurteilen. Aber ich verstehe nicht, wieso man hinter dem einen den Schlüssel wegwerfen sollte, ihn als Bestie entmenschen usw., den anderen aber nach spätestens zehn Jahren freilassen...


******
Zitat von Yanā:Weiterhin entbehren meine Ausführungen nicht den Beweisen, du kennst möglicherweise die Beweise nicht, aber das ist keine Aussage über deren Existenz sondern nur über deinen Wissensstand. [...] Was die Gleichheit vor dem gesetz angeht, da hast du meine Aussage schlicht nicht verstanden. [...] dass du davon nichts weißt sagt nichts über den Sachverhalt an sich aus. [...] Wenn du also meinst es gebe keine Zweiklassengesellschaft, dann wünsche ich weiterhin schöne Träume, vielleicht möchtest du ja mal aufwachen und mit dem Rest der BRD in einer lobbyistischen Timokratie leben. [...] Wenn du verstehen wolltest für oder gegen was ich argumentiere würdest du möglicherweise verstehen, dass ich das nicht vergaß sondern es schlichtweg nicht Teil der Diskussion ist. [...]Das ist vollkommen sinnfreier Quark, [...] der Hinweis ist also genauso deplaziert wie der erste teil des Zitats. Selbstverständlich und das habe ich explizit erwähnt, etwas lesen schadet nie, ist die Gefahr eines Rückfalls und die Schwere des Vergehens das entscheidende Kriterium bei der Festlegung der Länge der Sicherheitsverwahrung. [...] Nebenbei empfehle ich erneut, dass du dir die posts durchliest auf die du antwortest, [...] Auch wenn ich das "Punkt." irgendwie süß finde macht es den Inhalt nicht wertvoller. [...] warum reißt du Aussagen aus dem Kontext und pseudowiderlegst sie mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen? Wenn ich vom Schutz Unschuldiger spreche ist das sehr wohl Aufgabe der Justiz, vielleicht solltest du erst mal lesen und dann antworten... [...] Sehr lustig ich bin Bild auf den Leim gegangen, ja das glaube ich auch... Ob der Mensch eine Bestie ist oder nicht lässt sich mit einer einfachen und Punkt Behauptung leider nicht klären, bei Bedarf kann ich dir zu dem Thema gerne einige Amazon-Links bereitstellen. Und die Definition eines Menschen ist abhängig vom Definitionssystem und genausowenig mit einer und Punkt-Behauptung belegbar, das ist einfach nur lächerlich und entbehrt jeglicher Ernsthaftigkeit sowie Tiefgründigkeit. Die Tatsache, dass er krank ist sagt nichts über Heilungs- und Reintegrationsmöglichkeit aus, also auch hier hast du voll daneben gehauen. [...] keine Ahnung wo du diese abstrusen Gedanken hernimmst... [...] bla bla bla... Ich sagte absolut unwahrscheinlich, ist das gleichbedeutend mit ich bestimme? LESEN! Davon abgesehen ist das mal wieder aus dem Kontext gerissen, scheinst du sehr gern zu machen, dann kann man einfacher pseudoargumentieren, das verstehe ich durchaus. Lies dir erstmal durch, was ich geschrieben habe, dann gehe ich möglicherweise auf weitere Einwände ein, wenn sie mehr Substanz und Themenbezug haben.
Nur zu dokumentarischen Zwecken - es ist selbstkommentierend. Schade.

Yanāpaw
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So 17. Dez 2006, 15:39 - Beitrag #27

Lykurg,


Nur zu dokumentarischen Zwecken - es ist selbstkommentierend. Schade


Schade ist in der Tat, dass du statt dich zu fragen was mich dazu veranlasst hat eine Zustandsfeststellung konstatierst. Schade ist auch, dass du die inhaltlichen Auslassungen nicht beachtest sondern nur die Angriffe. Und schade ist auch, dass du dir nicht die Mühe machst ein Gesamtbild zu sehen.



Verschwindende Denunziation? Worin glaubst du die zu erkennen? Wie paßt das etwa zur Debatte über die BILD-Leserreporter? Oder zur blitzschnellen Ausbreitung von skandalträchtigen Gerüchten und Nachrichten über das Netz? Und wie ist es mit den Interessengruppen, die gelegentlich das Bedürfnis haben, ihnen gegenüber kritische Politiker aus dem Weg zu räumen - gibt es das neuerdings nicht mehr? Und du wirfst anderen vor, eine rosarote Brille zu tragen, tsss.... Übrigens kann mit Zustimmung des Parlaments selbstverständlich auch ein Abgeordneter belangt werden; wie oft Untersuchungen verhindert wären, wäre einmal herauszukriegen, statt grundsätzliche Bösartigkeit zu wittern und sich damit jeder Diskussion zu entziehen.


Ich sprach von rückläufiger Dennunzitaion im Zusammenhang mit Abgeordneten, was haben deine ersten Beispiele damit zu tun? Der Schutz der Abgeordneten ist durch die Anwesenheitserforderlichkeit bei Abstimmungen legitimiert, nicht durch strafrechtliche Unantastbarkeitselbst. Selbstverständlich kann ein Abgeordneter belangt werden, aber eben erst nach der Zustimmung des Paralements und genau das ist der Sinn des Dennunziationsschutzes und der Beschlussfähigkeit der Legislative. Das widerspricht meinen Aussagen nicht. Es wäre hilfreich festzustellen, dass ich mich keiner Diskussion entziehe sondern lediglich die Weigerung aussprach auf unsachliche und verallgemeinerte Aussagen einzugehen, die eine Position angreifen, die ich nicht verteidige.



Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis von Vermutungen, die du als "zweifellos" nur scheinbar befestigst. Klingt beim flüchtigen Lesen natürlich gut.


Da diese Aussage nur dann sinnvoll ist, wenn deine Vermutungen fundierter sind als eine Aussage von janw als Beweis zu liefern, würde ich dich bitten entsprechende Statistiken zur verfügung zu stellen. Ansonsten darf ich dieses Kompliment direkt an dich zurückgeben und jeden anderen Schreiber in diesem Thread.



Ich habe einen sehr beeindruckenden Prozeß miterlebt, in dem die - mE sehr glaubwürdige und detaillierte - Aussage eines Vergewaltigungsopfers zumindest in zweiter Instanz genügte, um eine Verurteilung zu erreichen. 'Weitere Anhaltspunkte' sind Auslegungssache, in erster Instanz wurde der Täter ja freigesprochen


Und außer der Aussage des Opfers gab es nichts? Keine Zeugen, keine Indizien, keine widersprüchlichen Aussagen des Täters, gar nichts? Dann bitte ich um einen entsprechenden Link zum Urteil, denn ich glaube das nicht.


Ich frage mich, ob du es als Blabla bewertest, wenn ich an die Unabhängigkeit der Justiz erinnere. Wenn ja, brauchst du dich über unliebsame Erinnerungen aus dem Geschichtsunterricht nicht zu wundern.


Du sprichst von einem theretischen Grundsatz in einer praktischen Diskussion, nämlich von dem der Gewaltenteilung. Vielleicht möchtest du mir erklären, warum der Volk der Souverän ist, oder warum die vertikale Gewaltenteilung zunehmend verschwimmt, oder warum die Unterordnung unter das eigene Gewissendes Abgeordneten nur auf dem Papier existiert, warum Wirtschaft und Legislative nicht so getrennt sind, wie sie es sein sollten, warum religiöse Gruppierungen die Wirtschaft und die Politik gleichermaßen beeinflussen? Alles Grundsätze der Demokratie, die in unserem Land temporär abwesend sind. Wenn du von der Staatstheorie sprichst, dann stimme ich dir zu, wenn du von der Realität sprichst, dann bin ich anderer Meinung. Wenn das für dich eine Rechtfertigung ist mich auf eine Stufe mit Volksmördern zu stellen bist du hier in guter Gesellschaft.
Fragt sich wer hier die Idealismus-Brille aufhat...


Du hast die Möglichkeit der Milderung gemäß §49 StGB übersehen, die in verzweifelten Härtefällen etwa für unterdrückte Ehefrauen angewandt werden kann.


Nein habe ich nicht. Ich sprach von Mord Wenn §49 StGb zur Anwendung kommt spricht man beispielsweise von Totschlag beispielsweise §213, nicht von Mord, obschon Tatgrundsätze des §211 StGb erfüllt sind. Wenn ich aber von einer Verurteilung wegen Mord spreche, dann ist der §49 nicht angewendet worden, denn sonst wäre es keine Verurteilung nach §211 StGb. Das ist aus der Begriffsverwendung ganz eindeutig ersichtlich.


Nehmen wir als schwere Körperverletzung jemanden, der, weil ihn ein Mädchen abgewiesen hat, ihr mit einem Klappmesser das Gesicht aufschlitzt und lebenslänglich entstellt. Ist dieser Angriff psychisch eine geringere Belastung als eine Vergewaltigung? Vielleicht. Ich kann es glücklicherweise nicht beurteilen. Aber ich verstehe nicht, wieso man hinter dem einen den Schlüssel wegwerfen sollte, ihn als Bestie entmenschen usw., den anderen aber nach spätestens zehn Jahren freilassen...


Wenn die Bezeichnung Bestie dich stört kann ich ich gerne auch als Menschen bezeichnen, es ist mir nicht wichtig, wie derjenige bezeichnet wird, ich bedarf keiner sprachlichen Entfremdung um meine ethischen Grundsätze zu legitmieren. Da wir beide nicht in der Lage sind die psychischen Belastungen einer Entstellung mit der einer Vergewaltigung zu vergleichen, kann ich nur auf der Lektüre themenverwandter Bücher fußend argumentieren und das tue ich, wenn ich sage, dass Vergewaltigung je nach Charakter des Opfers verheerende Folgen hat, die jene anderer Vergehen um ein vielfaches übersteigen. Davon abgesehen ist der von dir beschriebene Tatbestand eine Affekthandlung, die strafrechtlich anders betrachtet wird wie ein - i. d. R. geplanter, wenn auch nicht bewusst - Kindesmissbrauch über längere zeit, die zugrundeliegende Absicht ist auch eine ganz andere ebenso das Ausmaß des Leids, mit dem das Opfer bedacht wird. Diese zwei Vergehen zu vergleichen ist unsinnig. Ebenso wie eine Affekthandlung keine Sicherungsverwahrung verlangt, da sie nicht dergastelt präzise Rückschlüsse auf den Charakter des Täters ermöglicht, wie ein langjähriger Kindesmissbrauch, oder pathologisch motivierte Vergewaltigung, als Kompensationshandlungen in Kombination mit Triebbefriedigung. Wenn du dich also wunderst warum ich angesichts solcher Vergleiche zu unsachlichen verbalen Angriffen neige, dann muss ich mit deinem unverständnis darüber wohl zurecht kommen...

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