Kuriositäten im Supermarkt

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Maurice
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Mo 23. Jul 2007, 15:29 - Beitrag #1

Kuriositäten im Supermarkt

Mittelrweile gibts ja fast alles in Supermärkten... aber heute war ich dann doch etwas überrascht, als ich am DVD-Wühltisch beim Toom ein Video gefunden habe, mit dem ich bestimmt nicht gerechnet hätte. An solchen Tischen findet man normalerweise irgendwelche C-Movies und ein paar ordentliche Kinofilme die ein paar Jahre alt sind. Ich stöbere also ein bisschen in dem Berg rum und stolpere über eine Tomb-Raider-DVD... Aber irgendwas stimmte mit dem Cover nicht:
Bild
"Cara Loft - Womp Raider"? Soll das irgendeine billige Nachmache des e schon mäßigen Films sein? Ich schaue auf die Rückseite und traue meinen AUgen kaum: Ein Porno! In einem Supermarkt am Wühltisch, für jeden zugänglich. Dürfen die das?! :boah:
Meine momentane Theorie: Da hat wohl jemand Mist gebaut und statt dem geglaubten "Tomb Raider" diesen Porno eingekauft. Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass man mittlerweile so Filme im Supermarkt offen ausstellen darf. Wenn man hier im Forum nicht mal Nippel-Bilder posten darf ;) ...

1. Was haltet ihr von der Sache?
2. Kennt ihr ähnlich verrückte, amüsante Vorfälle?

Ipsissimus
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Mo 23. Jul 2007, 16:05 - Beitrag #2

war es nur ein einziger Film, oder gab es mehrere davon? Bei einem einzelnen Film erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es einfach eine Fehllieferung war, es aber zu teuer ist, diese zurückzuschicken zum Großhändler, und dann versucht man, sie über den Wühltisch noch unauffällig loszuwerden. Wenn es mehrere Filme sind, ist das unwahrscheinlich, weil dann das Risiko größer wird, dass sich jemand beschwert.

Andererseits: ist das Verkaufen von Pornos auf diese Weise wirklich verboten? Dazu müßte Genitalien abgebildet sein, und solche kann ich auf dem Scan nicht erkennen. Wenn dann an der Kasse das Alter des Käufers überprüft wird, könnte das eventuell sogar legal sein.

Die Regelung hier in der Matrix hat demgegenüber eher etwas mit ... na, Übervorsichtigkeit zu tun^^

Maurice
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Mo 23. Jul 2007, 16:23 - Beitrag #3

Die Regelung hier in der Matrix hat demgegenüber eher etwas mit ... na, Übervorsichtigkeit zu tun

Diese Diskussion will ich nicht wiederbeleben. War mehr als Neckerei an ein paar Leute heir gedacht. ;)

@Cover: Die Rückseite war auch imo harmlos. Das "schlimmste" Bild waren zwei Personen in eindeutiger Stellung, aber ohne Hardcore-Charakter.

@Anzahl: Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Anzahl der DVDs zu überprüfen. Prima facie habe ich nur ein Exemplar erblickt. Ist jetzt jedem selbst überlassen, ob er einen induktiven Schluss tätigt und weitere Exemplare unter dem Berg an DVDs vermutet. ^^

@Legalität: Ich erinnere mich frühe Tage, wo es in den Videotheken immer getrennte Bereiche zwischen normalen und Sexfilmen gab. Ich war seit sehr vielen Jahren nicht mehr in einer Videothek und iirc auch nie in dieser Rotlichtabteilung. Dachte mir nur, wenn in einer Videothek Minderjährige zu solchen Filmen keinen Zugang haben dürfen, warum dann im Supermarkt?

@Überprüfung: Kann mir gut vorstellen, dass ein Minderjähriger relativ gute Chancen hat, an die DVD ranzukommen. So schnell wie es bei der Kasse zugeht, sieht der Verkäufer wahrscheinlich nur, dass es sich um eine DVD handelt, die nach "Lara Croft" aussieht. Aber müsste man wohl empirisch überprüfen... oder jemanden fragen, der sich mit synthetischen Urteilen a-priori auskennt. ^^

janw
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Mo 23. Jul 2007, 18:01 - Beitrag #4

Naja, Übervorsichtigkeit...nennt es mal offensive Nichtanziehung einer bestimmten Klientel ;)
Hm, oder hättet Ihr gerne mehr vom prallen Leben?^^

Was diesen Film betrifft...Jugendschutz in Deutschland ist nach meinem Empfinden ne Sache von "legal, illegal,...", wenn man von Läden absieht, die wirklich im Focus der Beobachtung stehen.
Wobei ich mich frage, ob die Legalisierungspraxis wirklich den Zielen dient, welche damit geäußertermaßen verfolgt werden und ob dies nicht Augenwischerei ist angesichts des Maßes an Gewalt, dem Kinder und Jugendliche bewußt ausgesetzt gelassen werden - "Eltern Ihr, Euer Wille geschehe, im Bett oder auf der falschen Schule"

Zitat von Ipsissimus:Andererseits: ist das Verkaufen von Pornos auf diese Weise wirklich verboten? Dazu müßte Genitalien abgebildet sein, und solche kann ich auf dem Scan nicht erkennen. Wenn dann an der Kasse das Alter des Käufers überprüft wird, könnte das eventuell sogar legal sein.

Dann bräuchte man hardcore-Filme nur mit einem märchenhaften cover versehen, und alles wäre palletti.

abv
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Mo 23. Jul 2007, 23:36 - Beitrag #5

mh, kaum zu glauben das das ein porno ist. Hatte die dvd auch vor einiger zeit in einem supermarkt am "wühltisch" gesehen, aber ich dachte mir das wär nur so eine "verarsche" von dem richtigen tomb raider und auf keinen fall ein porno^^. Unverschähmtheit... da kaufen doch auch kleine kinder ein... und wozu gibts auch internet^^

Maurice
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Di 24. Jul 2007, 00:06 - Beitrag #6

Also auf Amazon.de steht, dass der FIlm ab 16 sei, weshalb davon auszugehen ist, dass es sich um einen Softporno handelt. Ok sowas läuft zwar regelmäßig auf den Privatsendern, wo sich die U16-Jugendlichen heimlich anschauen können, doch sollte es sowas in der Form trotzdem nicht im Supermarkt geben.
Wobei wenn man konsequent sein will, dürfte es dann da keinerlei Filme ab 16 oder 18 geben, also auch keine Actionfilme o.ä. In Fachgeschäften finde ich sowas nicht weiter schlimm, solange die Verpackungen harmlos sind, weil ich da davon ausgehe, dass die Kassierer mehr auf die Altersfreigabe achten.

Ipsissimus
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Do 26. Jul 2007, 14:54 - Beitrag #7

Dann bräuchte man hardcore-Filme nur mit einem märchenhaften cover versehen, und alles wäre palletti.


wie gesagt, Altersüberprüfung an der Kasse vorausgesetzt^^^aber das müßte ein Jurist beantworten, ich stelle das nur als Frage in den Raum

janw
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Do 26. Jul 2007, 15:49 - Beitrag #8

Ah, ok, verstehe, Du meinst, es geht im Gesetz um die Aushändigung zum mitnehmen, nicht um das bloße den Film in Hände halten können.
Ich denke, das könnte so sein, schließlich ist das Branntweinregal im Supermarkt ja auch allgemein zugänglich.

EDIT:
Ich war ersten in der hiesigen Videothek, und dort wird ausdrücklich und mit Hinweis auf das Jugendschutzgesetz darauf hingewiesen, daß der Bereich mit den als jugendgefährdend eingestuften Filmen nur von Leuten entsprechenden Alters betreten werden darf.


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