ArtanisAdvanced Member


Beiträge: 390Registriert: 20.11.2003
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Wieder einmal bin ich mir selbst untreu um mein inkonsistentes Weltbild zu veranschaulichen.
Zur homosexuellen Ehe und dem etwaigen Kinderwunsch:
1. Der familiäre Aspekt:
Aus der Geschichte sowie der Gegenwart und aus zahlreichen soziologischen, sowie psychologischen Beobachtungen lässt sich die Schlußfolgerung ziehen, dass es für die optimale Entwicklung eines Kindes der klassischen Familie bedarf, minimal bestehend aus Vater, Mutter und Kind. Beide Elternteile sind essentiell, da sie auf unterschiedliche Art und Weise Einfluß auf die Entwicklung des Kindes nehmen. Wenn also einem Kind, der Einfluß einer Mutterfigur zur Gänze fehlt, wird dies schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Entwicklung mit sich bringen. Ebenso erschwert es dem Kind die Selobstidentifikation, sowie die Selbstdefinition der sozialen Rolle resultierend aus dem Unterschied des eigenen familiären Konstrukts gegenüber der Norm. Daraus folgt höchst wahrscheinlich, dass sich das Kind in eine intern und indirekt attribuierende Emotionalität zurückziehen wird. Das kann nicht Ziel einer Familie sowie der Erzeihung sein.
Ich persönlich assoziiere des weiteren mit dem Begriff Familie, das Vorhandensein zweier verschieden geschlechtlicher biologischer Eltern, das ist bei einer homosexuellen Elternschaft ausgeschlossen. Außerdem sehe ich eine Gefahr darin, dass ein Elternteil zwangsläufig keinen biologischen Beitrag zu diesem Kind leisten kann, was ich als nachteilig für dessen emotionale Situation empfinde. Bei adoptierten Kindern ist gar kein Elternteil biologischer Erzeuger, was zwar letzteres Argument umgeht, ersteres allerdings nicht.
2.Der biologische Aspekt:
Homosexualität ist eine abnorme Sexualvorliebe, die dem Fortpflanzungstrieb entgegensteht, exakt wie die Sodomie, die Pädophilie oder die Nekrophilie. Das bedeutet, dass eine rein homosexuelle Spezies nach Darwin zum Aussterben verurteilt wäre. Dies umgeht die tierische Artenvielfalt indem sie, heterosexuelle Paarung zur Fortpflanzung nutzt und sich der homosexuellen Liebe zur Befriedigung des Sexualtriebes hingibt, ähnliche Fälle sind auch in der menschlichen Geschichte existent, als Beispiel sei das antike Griechenland genannt, dort war das klassische Familienkonstrukt vorherrschend, jedoch war die außerehliche homosexuelle Triebbefriedigung weit verbreitet, hierbei ist jedoch der eklatante Unterschied der intakten familiären Struktur zu beachten. Denn im Gegensatz dazu, wäre eine rein homosexuelle Ehe biologisch nicht überlebensfähig. Das bedeutet also, dass sie homosexuelle Triebbefriedigung und die ausschließlich homosexuelle Ehegemeinschaft differenziert betrachtet werden müssen. Ersteres behandle ich während des moralischen Aspekts weitergehend, letzteres ist biologisch unmöglich und folglich inakzeptabel. Da das Resultat weitverbreiteter homosexueller Ehen zu einem Geburtenrückgang führen würde, was ohnehin schon ein Problem darstellt.
3. Der finanz-politische Aspekt:
Durch die Legetimierung rein homosexueller Ehen, ohne die Legetimierung eines Kinderwunschs, wird ein Geburtenrückgang initiert, der zwangsläufig die Zerstörung, der ohnehin gefährdeten, Funktionalität des Generationenvertrages zur Folge hätte, was schwerwiegende Auswirkungen auf unsere sozialen Systeme hätte, bzw. deren Rentabilität eliminierte. Da die demographische Entwicklung durch obigen Aspekt empfindlich zum Nachteil verändert würde, wären auch andere soziale Einrichtungen, nebst der Rentenversicherung untragbar, beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung, sowie die Pflegeversicherung. Da auch deren Rentabilität auf dem Generationenvertrag fußt. Folglich würde zur Diskussion stehendes Problem langfristig den Umsturz der sozialen Sicherheit bedeuten. Darüber hinaus müsste auch der Mutterschutz überdacht werden, sowie das Rentenbeginnalter, dieses müsste für homosexuelle Hausmänner gesenkt werden, dies sind nur einige angeschnittene Probleme, die verursacht würden und den Haushalt nachhaltig belasteten.
4. Der politische Aspekt
Durch die Verbrechen des ns Regimes an Minderheiten, Randgruppen und Andersgläubigen, ist eine Schuld entstanden, die wie das Damokles Schwert über der deutschen Regierung und auch Gesellschaft schwebt. Obschon die Verbrechen verurteilt werden müssen, ist diese Schuld getilgt, vielmehr als sie in vergangen nicht minder blutigen Kriegen getilgt wurde. Dennoch herrscht in politischen Kreisen, resultierend aus dieser immer noch gegenwärtigen Schuld, mehrheitlich die Ansicht, dass Randgruppen und Minderheiten bevorteilt und Anderen gleichgestellt werden müssten. Obwohl das nicht Teil des demokratischen Grundgedankens ist, denn in der Demokratie ist die Mehrheit der Souverän, er lenkt die Geschicke des Landes, einer Minderheit ist es nicht gestattet, derartigen Einfluß auf die nationale Politik zu nehemen, wie das der Zentralrat der Juden in Deutschland tut. Ich befürworte einen Zentralrat der Juden, dann wenn er sich die Andenkenspflege zum Ziel macht, nicht aber wenn er politisches Instrument ohne jegliche Legetimation ist.
Dass dem nicht so ist, haben die Affären Hohmann und Günzel zu Genüge aufgezeigt. Auch aus dieser historichen Schuld resultierend ist der stetige Wunsch, fast schon die Pflicht nach Widergutmachung, aus der heraus, meiner Ansicht nach, die Idee geboren wurde, homosexuelle Ehen zu legalisieren.
5. Der moralische Aspekt
Die menschliche Moral hat sich ständig weiterentwickelt, vom konditionierbaren Bewusstsein hin, zum reflektierten Bewusstsein. Die Moral wie wir sie heute kennen, wurde nicht unerheblich von den kirchlichen Institutionen beeinflusst, durch die Gesellschaft anerkannt und durch die Erziehende und das soziale Umfeld weitergegeben. Stetig unterliegt die Moral Veränderungen, neue Ansichten werden diskutiert und als moralisch vertretbar angesehen und gehen in die Summe der Koral über, somit werden sie künftigen Generationen weitergegeben. Die Homosexualität gibt es Urzeiten, dennoch ist sie wie die Sodomie niemals dauerhaft Bestandteil dessen gewessen, was die Kirche, der größte Mitgestalter der Moral, als moralisches tugendhaftes Verhalten beurteilte. Die Sodomie bleibt nun nach wie vor inakzeptabel, wohingegen die Homosexualität nun per Gesetz zu moralischem Handeln erhoben wurde, das führt die Grundidee der Moral ad absurdum. Der Gesetzgeber ist der Moral Untertan, es ist nicht seine Aufgabe sie zu modellieren. Der Gesetzgeber widerspricht nicht nur jedem philosophischen Denkansatz über die Moral, sowie jedem Grundgedanken der Demokratie, er widerspricht sich auch noch selbst, da er den Inzest verbietet, mit der Begründung, er stehe dem Sinne der Fortpflanzung entgegen, die homosexuelle Ehe allerdings, die exakt das gleiche Kriterium erfüllt, legalisiert er.
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