Winterreifen

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Ipsissimus
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Mo 29. Nov 2010, 13:31 - Beitrag #21

Tatsächlich hat sich aber doch an der Rechtslage praktisch nichts verändert
vielleicht ist das der springende Punkt? Wenn sich an der Rechtslage praktisch nichts änderte, warum dieses Nichts dann in ein neues Gesetz gießen?

e-noon
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Mo 29. Nov 2010, 13:32 - Beitrag #22

@Noriko: Ich denke, das geht aus meinem ersten Zitat auch hervor, im Folgenden wird dann pauschal von "Winterreifen" gesprochen, das ist natürlich suboptimal, aber wegen der von dir angesprochenen Beliebigkeit des M&S - Zeichens vielleicht auch wieder sinnvoll ;)

Edit @Ipsi: Offenbar aufgrund eben der Fälle, in denen Leute versucht haben, sich mit "für mich ist das hier geeignet" herauszureden, nachdem sie Schaden verursacht hatten ^^ Das Gesetz wurde also präzisiert, nicht verändert, demnach finde ich, dass die ansonsten schon verständliche Kritik an der unangemessenen Hast der Gesetzemacher nicht ganz greift.

Ich könnte natürlich jetzt auch Formy fragen, womit er denn sonst im Winter unterwegs war... ^^

Ipsissimus
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Mo 29. Nov 2010, 13:39 - Beitrag #23

nachdem sie Schaden verursacht haben, e-noon, können sie sich herausreden, womit immer ihnen beliebt, bezahlen müssen sie trotzdem, wenn ihnen die Verursachung nachgewiesen werden kann^^

Lykurg
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Mo 29. Nov 2010, 13:41 - Beitrag #24

Offenbar war das nicht der Fall, Ipsissimus.
Zitat von Seeker:Auslöser war ja ein Unfall, bei dem ein Autofahrer auf glatter Fahrbahn mit Sommerreifen in ein Schaufensterfenster geknallt war und man ihm keine Mitschuld nachweisen konnte, weil es juristisch keine Handhabe dazu gab.

e-noon
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Mo 29. Nov 2010, 13:51 - Beitrag #25

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die bislang gültige Vorschrift zur Winterreifenpflicht verschärft. Hintergrund: Das Oberlandesgericht Oldenburg hielt die bisherigen Maßnahmen in Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu vage und unbestimmt. Dort hieß es bisher: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."


Und:
Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer für zu vage und damit für verfassungswidrig erklärt.

Ein verfassungswidriges Gesetz wurde gemäß Weisung verändert ^^ Dramatisch.

nachdem sie Schaden verursacht haben, e-noon, können sie sich herausreden, womit immer ihnen beliebt, bezahlen müssen sie trotzdem, wenn ihnen die Verursachung nachgewiesen werden kann^^
Möglicherweise spielte auch der Präventivgedanke mit hinein. Wenn es aufgrund von Sommerreifen auf Eis zu Toten kommt, stimmt "bezahlen müssen sie trotzdem" vielleicht immer noch, aber das hilft den Opfern dann leider nicht mehr. Dann doch lieber denjenigen, die sich vorher zu drücken versuchten, einen zusätzlichen Anreiz geben, sich geeignete Bereifung zu verschaffen.

Bezüglich der Hast:
Damit soll nun Schluss sein – die Winterreifenpflicht kommt! Eigentlich hätte die vom Oberlandesgericht Oldenburg verlangte Neuregelung schon im Oktober in Kraft treten sollen. Die Beratungen zwischen Ramsauers Ministerium, den Bundesländern und den Verbänden aber zogen sich hin.

Ipsissimus
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Mo 29. Nov 2010, 13:51 - Beitrag #26

das glaube ich nicht, Lykurg. In der geschilderten Situation greift meines Erachtens ganz klar das Verursacherprinzip. Außerdem ist es im Prinzip völlig gleichgültig, weswegen der Wagen ins Rutschen kam, sobald er ins Rutschen kommt, ist das Beleg dafür, dass der Fahrer sein Fahrverhalten nicht den Umständen angepasst hat.

Eine andere Frage ist die strafrechtliche Konsequenz. Mag sein, dieser Fahrer ist strafrechtlich nicht zu belangen gewesen; zivilrechtlich war er in jedem Fall dran. Und was eine Anpassung des Strafrechts angeht, na ja, du kannst dir denken, wie ich dazu stehe.

e-noon
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Mo 29. Nov 2010, 13:58 - Beitrag #27

Hier das entsprechende Urteil vom 14. Juli 2010:

http://auto.t-online.de/oberlandesgericht-oldenburg-erklaert-sogenannte-winterreifenpflicht-fuer-verfassungswidrig/id_42259770/index

Autofahrer klagt gegen Bußgeld

Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.
Fahrer wegen unangepasster Geschwindigkeit verurteilt

Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter [des Oberlandesgerichts Oldenburg] den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig.

Aydee
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Mo 29. Nov 2010, 14:40 - Beitrag #28

mh... ich vergesse eher den TÜV Termin, als den Reifenwechsel.....

ich glaub es hängt stark davon ab wo man wohnt. Wenn man in einer Ecke wohnt, wo es seltener schneit, und wenn es dann mal schneit, das dann anscheinend so in etwa wie ein kleiner Weltuntergang, eine mittlere Naturkatastrophe erlebt wird, dann - vermute ich mal gaanz mutig, stimmt man, so wie ich, Seeker zu:

Ich reg mich auch immer über die auf, die beim leisesten Schneegestöber schleichen, weil sie noch Sommerreifen drauf haben.
Mich wunderts sowieso, daß das so lange gedauert hat, bis der Staat da eine Regelung trifft.


In meinem Heimatort und Umgebung würde mich das überhaupt nicht berühren, da dort eh alle rechtzeitig auf Winterreifen umsteigen, weil's seit Jahren regelmäßig ab Oktober/November bis manchmal über Ostern hinaus schneit. Aber in der Frankfurter Ecke ist Schnee eine mittlere Naturkatastrophe.... und die Hessen hier als Verkehrsteilnehmer ebenfalls, wenn denn mal ein Hauch Weiß auf den Straßen liegt.

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Noriko
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Mo 29. Nov 2010, 21:21 - Beitrag #29

Mich würde ja mal interesieren wie das in Holland ist, denn wenn da mal 3 flocken auf der straße liegen mite Dezember, schleichen die auch mit 20-30 über die landstraßen wo 70 ist.

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