Ipsi, ich verstehe Deine Vorbehalte. Das Problem ist nur, was bedeutet Verdachtsunabhängigkeit?
DNA-Reihenuntersuchungen dürfen nicht einfach so, ins Blaue, ohne irgendeinen Verdachtspunkt durchgeführt werden. Deshalb bedürfen sie der Anordnung durch einen Richter. Sie werden dann auch nur durchgeführt, wenn der Derdachte einer bestimmten Straftat besteht und nur an den Leuten durchgeführt, die bestimmte Merkmale an sich haben, die zum Profil des vermuteten Täters passen - das passende Auto, die passende Gestalt, Alter, Haarfarbe, was sonst..., und die freiwillig zum Test kommen.
Die Frage ist, wie konkret, wie verdichtet die Verdachtspunkte sein müssen, um den Verdacht einer bestimmten Straftat zu begründen und jemanden in die Reihe zu integrieren oder auszulassen. So verschieden die Fälle sind, so wenig klare Grenzen kann es geben.
Letztlich sind dann solche unbestimmten Rechtsbegriffe das gefundene Fressen für Juristen, und es wird dazu sicher einiges an Kommentierungen und Urteilen geben.
Am Ende müssen die Ergebnisse vernichtet werden. Das gibt Sicherheit, daß mit den Daten eben nichts anderes passiert, als zu versuchen, diesen einen Fall zu lösen, den bestimmten Täter zu finden.
Das ist etwas anderes, als das Filmen von Leuten ohne jeden Anlass und ohne Unterschied.
Was die rechtsstaatliche Ausrichtung der Polizei und Staatsanwaltschaft betrifft, teile ich Deine Skepsis. Da passiert zu viel, um ein gutes Gefühl zu haben.
Für mich zählt im Zweifel der Fall, um den es geht.