Vergewaltigung einer 20-Jährigen

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TrollyWolly
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Mi 2. Jan 2002, 15:53 - Beitrag #21

Todesstrafe

NEIN zur Todesstrafe aus folgenden Gründen:

1. Justizirrtümer: Kann man es verantworten evtl. den/die falsche(n) hinzurichten.

2. Die Gesellschaft stellt sich mit dem Täter auf eine Stufe. [Polemik an] Jeder der die Todesstrafe fordert ist an den Opfern dieser schuld. Ergo: Die Befürworter der Todesstrafe sind moralisch mitschuldig an einem Mord. [Polemik aus]

3. Entgegen der Behauptung eines Vorposters ist die Todesstrafe finanziell gesehen nicht günstiger. Rechnet man die Kosten für Berufsverhandlungen, Gnadengesuche, Hinrichtung etc. bei einem Kanditaten für die Todesstrafe in den USA zusammen, so könnte man ihn/sie zweimal Lebenslänglich einsperren.

Wenn ich etwas mehr Zeit habe, gibts noch ein paar Gründe.

teut
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Mi 2. Jan 2002, 18:30 - Beitrag #22

@TrollyWolly

3. Entgegen der Behauptung eines Vorposters ist die Todesstrafe finanziell gesehen nicht günstiger. Rechnet man die Kosten für Berufsverhandlungen, Gnadengesuche, Hinrichtung etc. bei einem Kanditaten für die Todesstrafe in den USA zusammen, so könnte man ihn/sie zweimal Lebenslänglich einsperren.

Ja, in den USA sitzen die Verurteilten jahrelang in Todeszellen herum das kostet viel zu viel Geld, da gib ich dir recht
Nun ist aber die US-Justiz nicht mit der unseren gleichzusetzen.Die Fehlurteile sind in den USA bei weitem häufiger als bei uns; allein das der Staatsanwalt ein politischer Posten ist macht der Manipulation Tür und Tor auf.Die doofe Jury-Auswahl die Machinationen im und um den Prozess gibt es bei uns nicht daher sind diese Kosten nicht in Rechnung stellbar.Ich bin der Meinung dass die Erhaltung unserer Lebenslänglichen,die das sowieso nur bekommen wenn sie eine besonders grausige Tat begangen haben teurer kommt als eine Hinrichtung und wieso sollte man solche Kreaturen erhalten.Was ist an solchen Kreaturen erhaltenswert ich verstehs nicht weil Besserung ist ja ohnehin nicht gegeben.Die Generalprevention und Spezialprevention wäre Rechnung getragen und die Angehörigen hätten Satisfaktion bekommen.

Arschfurunkel
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Mi 2. Jan 2002, 20:31 - Beitrag #23

Bloß ist "Satisfaktion" schon längst kein Bestandteil unseres Rechtssystems mehr!!!

Es wäre auch nicht sonderlich sinnvoll, Urteile "im Namen der Opfer" auszusprechen, zumal ich sehr wenige Opfer kenne bzw. von sehr wenigen Opfern höre, daß sie sich wünschten, der Täter solle hingerichtet werden.

Todesstrafe einzuführen, weil es Geld spart, ist ein fantastischer Gag! Ebenso lächerlich ist die Behauptung, Todesstrafe würde präventiven Charakter haben! Wäre dem so, müßte in manchen Staaten der USA, in denen hingerichtet wird, eine niedrigere Mordquote herrschen als bei uns, wo ja alles angeblich so lasch zugeht.

Ich verrate Euch mal was: Dem ist nicht so. Aber vielleicht macht sich ja einer der Befürworter der Todesstrafe oder gar der Thesenaufsteller der "Präventionstheorie" die Mühe und behauptet nicht nur, sondern liefert auch mal Fakten.

Also, frisch ran: Ist es tatsächlich billiger, Verbrecher zu töten als sie lebenslänglich hinter Gittern zu stecken?

teut
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Do 3. Jan 2002, 00:19 - Beitrag #24

@Arschfurunkel

Im Strafrecht heißt es nunmal Generalprevention und Spezialprevention und Sühne das wir der Straftat respektive dem Straftäter verordnet stammt nicht von mir.Satisfaktion stammt aus dem deutschen Recht wird bei Tod auch als Blutgeld bezeichnet was der Täter zu erlegen hat.Das war die damalige Sühne.Heute hat nur mehr der Staat die Generalprevention aber Sühne von der auch das Opfer etwas hat gibt es schon lange nicht mehr.Daher meine Meinung der Täter verursacht noch für die Zukunft dem Opfer bzw. den Angehörigen des Opfers Kosten.Ist das vertretbar?

Arschfurunkel
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Do 3. Jan 2002, 01:26 - Beitrag #25

Korrekt, Sühne in dem von Dir genannten Sinne gibt es heutzutage nicht mehr. Strafe ist abstrakt geworden und wird "im Namen des Volkes" ausgesprochen.

Allerdings ist es nicht korrekt, daß ein Täter dem Opfer oder deren Angehörigen Kosten verursacht. Das wäre ja auch noch schöner, wenn Opfer den Gefängnisaufenthalt von Verbechern bezahlen müssen... ;)

Da Gefängnisse staatliche Institutionen sind, werden die Kosten aus dem Steuerhaushalt beglichen. Steuern sind ebenfalls abstrakt und nicht zweckgebunden zu zahlen.

Die Frage, ob das "vertretbar" ist, ist im Endeffekt irrelevant, denn der Staat (vertreten durch Richter) nimmt die Freiheit der Täter und kommt für deren Unterbringung auf. Es ist eben so, nicht nur in Deutschland, sondern auch so gut wie überall auf der Welt.

Es wäre mal interessant herauszufinden, ob es Länder gibt, in denen Gefangene ihren "Aufenthalt" bezahlen müüsen. Indirekt passiert das ja schon bei uns: Viele Gefängnisse nehmen Fremdarbeiten an (Schlosserarbeiten, Reparaturarbeiten, Herstellung von Gegenständen etc). Als "Entlohnung" erhalten die wenigen priviligierten Häftlinge, die in den Werkstätten arbeiten dürfen, noch nicht einmal DM 10,-- pro Tag, den überwiegenden Teil streicht der Staat ein.

Aber das ist, wie gesagt, ein Privileg, arbeiten zu dürfen in Gefängnissen, um sich wenigstens ein paar Erleichterungen leisten zu können (Einkauf im Gefängnisladen).

Ich weiß, teut, daß Du auf Dinge wie Zwangsarbeit o.ä. hinaus willst, so wie im Wilden Westen: im Steinbruch arbeiten oder so. Aber auch in dieser Beziehung ist man humaner geworden im Strafvollzug. Und auch das ist in Ordnung, selbst wenn ich konstatieren muß, daß mir auch nicht jedes gefällte Urteil plausibel erscheint. Aber eine 100% gerechte Gesllschaft und einen 100% gerechten Strafvollzug findest Du nirgendwo auf Erden, weil es ihn nicht gibt!

Die Todesstrafe zumindest empfinde ich als nicht gerecht.

Zur Prävention: Es mag angehen, daß Strafe grundsätzlich einen präventiven Charakter haben mag. Etliche kleinere und auch größere Verbrechen werden aus Angst vor Strafe nicht verübt. Soweit d'accord.

Aber wie schon einmal geschrieben: Wenn Todesstrafe einen größeren präventiven Charakter besitzen sollte als lebenslanger Freiheitsentzug, dann müßten Länder, die die Todesstarfe verhängen, eine niedrigere Mordquote haben als Länder, die nicht mehr so verfahren.

Es scheint ab einem gewissen Punkt mit der Prävention oder der Abschreckung nicht mehr hinzuhauen, denn Länder, die besonders drastische Strafen haben wie der Irak, Iran, Saudi Arabien, China usw. verzeichnen immer noch beträchtliche Kriminalität, die es nicht geben dürfte, wenn Strafe vollkommen abschreckend wirkt!

Feuerkopf
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Do 3. Jan 2002, 01:50 - Beitrag #26

Zurück zum Thema

Grundsätzlich ist eine Vergewaltigung ein Eingriff in die Intimsphäre eines Menschen. Erzwungene Sexualität ist eine schlimme Erniedrigung.
Nun ist Vergewaltigung nicht gleich Vergewaltigung.
Da gibt es den Ehemann, der die Ehefrau gewaltsam "nimmt". Das ist übrigens auch strafbar, inzwischen.
Da gibt es den guten Bekannten, der die Grenze plötzlich überschreitet, weil er Signale missdeutet.
Da gibt es den sexuell fehlgesteuerten Menschen, der sich ein Opfer sucht.
Da gibt es den psychisch fehlgesteuerten Menschen, der sich ein Opfer sucht.
Da gibt es das politische Mittel der Vergewaltigung (siehe Bosnien).

Nicht jeder Vergewaltiger ist krank.
Wenn man jetzt mal die echten Triebtäter außen vorlässt, so bleiben diejenigen, die die Großzahl ausmachen: Diejenigen, die Macht demonstrieren wollen.
Vergewaltigung ist Missbrauch von Macht, ist dazu da, jemanden zu erniedrigen.
Sie hat mit Sexualität nur in zweiter Hinsicht zu tun.

Schon allein aus der Vielzahl der Motive heraus verbietet sich eine einfache Lösung bei der Bestrafung.
Triebtäter haben schlechte Prognosen, was die Heilung angeht, aber sie sind die Minderheit!

Es hat sich gezeigt, dass Gewalttäter (und das sind Vergewaltiger) sich der Schwere ihrer Tat nicht stellen wollen. Das kann man ändern, wenn man sie mit ihren Opfern konfrontiert. Es hat ensprechende Projekte gegeben, sie verliefen für beide Seiten positiv.

Es stimmt aber leider auch, dass es nicht genügend Psychologen mit der richtigen fachlichen Ausbildung gibt. Forensische Psychologie ist ein unterbesetzter Bereich.

Monoceros
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Do 3. Jan 2002, 01:57 - Beitrag #27

Das liegt unter anderem daran, dass fast jeder Verbrecher der Meinung ist, das perfekte Verbrechen zu begehen und niemals gefasst zu werden. Oder auf ihn wirkt ein wie auch immer gearteter Druck, der dafür sorgt, dass er die Strafe, die ihm droht, wenn er erwischt wird, gering oder unwichtig erscheinen lässt. Abschreckung durch wahrlich grausame Strafen war eine Methode, die besonders im Mittelalter Anwendung fand, weil wesentlich mehr Verbrechen nicht aufgeklärt werden konnten, als das heute der Fall ist. Schon damals hat man allerdings die Erfahrung machen müssen, dass die Rechnung nicht wirklich aufgeht.

Monoceros

teut
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Do 3. Jan 2002, 12:41 - Beitrag #28

@ Arschfurunkel

Zwangsarbeit wäre für mich eine Möglichkeit aber die Erträge müßten den Verbrechensopfer zukommen und zwar ad personam.Der Geschädigte wüsste,daß der monatliche Betrag von seinem Schädiger herkommt.Heute ist es aber so ,daß das Opfer wenn es finanzielle Abgeltung haben will sich als Privatbeteiligter an den Prozess ansc hließen muß.Das kostet erstens viel Geld ,weil sich in den Privatklagen die Kosten von den verlangten Summen ableiten, zweitens die Geschädigten finanziell nicht in Vorlage treten können.
Der Täter wenn er für sei Opfer arbeiten muß hat dann für immer einen Bezug zur Tat.Das ist die Ableitung aus dem alten deutschen Recht des sogenannten Manngeldes was der Schädiger den Beschädigten zahlen mußte.Ein Grundsatz galt damals auch nämlich"die Tat tötet den Mann" was nichts anderes heißt die Tat wird als Tat gesehen und es wird nicht auf Gründe eingegangen wie Fahrlässigkeit (grob oder leicht) Motiv etc..Die Todesstrafe gab es auch für Vergewaltigung und zwar mußte das Opfer nach der Tat Zeter und Mordio (so heißt das tatsächlich) schreiend diese Tat kund tun.Der Täter wurde darauf ohne viel Federlesens im Supf versenkt.Im übrigen fand diese Bestrafung auch für nachgewiesenen Ehebruch für beide Beteiligten ihre Anwendung.Abschreckend ist eine barbarische Strafe wohl auch niemals gewesen da bin ich der Meinung von anderen in diesem Forum.Was die Kosten anbetrifft wäre das nur auszurechnen ich glaube es wäre billiger.

Traitor
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Fr 4. Jan 2002, 13:56 - Beitrag #29

Ich bin der Meinung dass die Erhaltung unserer Lebenslänglichen,die das sowieso nur bekommen wenn sie eine besonders grausige Tat begangen haben teurer kommt als eine Hinrichtung und wieso sollte man solche Kreaturen erhalten. Was ist an solchen Kreaturen erhaltenswert ich verstehs nicht weil Besserung ist ja ohnehin nicht gegeben.Die Generalprevention und Spezialprevention wäre Rechnung getragen und die Angehörigen hätten Satisfaktion bekommen

Du redest von Straftätern allen ernstes als "Kreaturen"? Einer der grundlegensten Sätze "unserer" modernen Ethik ist, dass Menschenrechte für jeden, absolut jeden gelten. Damit verbunden ist auch, dass niemand seine Menschenrechte verwirken kann, egal was er tut. Auch wenn jemand 1000 Menschen getötet hätte, hätte er immer noch Anspruch auf Menschenrechte. Und somit darf der Staat niemandem das Leben nehmen, da er dadurch das elementarste Recht, das auf Leben, verwirkt.

Ich weiß, teut, daß Du auf Dinge wie Zwangsarbeit o.ä. hinaus willst, so wie im Wilden Westen: im Steinbruch arbeiten oder so.
Nur mal so: Arbeitslager mit Fußketten etc gibt es in Amerika auch heute noch...

@teut's letzen beitrag:
So wie du das schreibst erweckt es bei mir den Eindruck dass du diese alten Methoden gutheißt:confused:

teut
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Fr 4. Jan 2002, 17:38 - Beitrag #30

@Traitor

So wie du das schreibst erweckt es bei mir den Eindruck dass du diese alten Methoden gutheißt

ist nicht richtig ich glaube nur dass dem Geschädigten ein weitaus höheres moralisches Recht auf Entschädigung zusteht und zwar unter allen Umständen als den Täter Verständnis und Hilfe derzeit zuteil wird.
Zur Zeit ist es doch so, dass oft der Eindruck entsteht das Opfer ist halt selbst schuld und der Täter ist ein Opfer seines Milieus oder misslicher Umstände. Der Täter hat meiner Meinung die vordringliche Pflicht Schaden gut zu machen.
Alabamas Strafjustiz ist eher als Ami-Unsinn abzutun

Traitor
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Sa 5. Jan 2002, 13:44 - Beitrag #31

Zur Zeit ist es doch so, dass oft der Eindruck entsteht das Opfer ist halt selbst schuld und der Täter ist ein Opfer seines Milieus oder misslicher Umstände. Der Täter hat meiner Meinung die vordringliche Pflicht Schaden gut zu machen.

Im Prinzip gebe ich dir recht. Allerdings darf dabei auf keinen Fall Rache oder Satisfaktion entstehen, es darf nur um Wiedergutmachung gehen (mal davon abgesehen, dass Mord etc natürlich nicht wiedergutmachbar sind). Ich bin auch dafür, dass immer ein großer Teil der Strafe an die Opfer oder deren Angehörige geht.

Ps: es gibt auch eine Zitatfunktion ;)

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