Eine ganze Menge zu beantworten, hoffentlich ist nicht schon wieder einiges überholt, wenn ich fertig bin.
@ Traitor:
Es geht sich mir nicht um die Dringlichkeit des finalen Rettungsschusses, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass im Falle x der Einsatzleiter die Menschenrechte des Täters aussetzt. Damit will ich ausdrücken, dass Letztere nicht zu 100 % unantastbar sind. Den Schutz der Gesellschaft sehe ich durch die lebenslange Strafe nicht gegeben, da Begnadigungen, vorzeitige Entlassungen, Flucht und andere Möglichkeiten denkbar sind, die dem Täter die (auch kurzfristige) Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen.
@ Padreic:
Es gibt natürlich auch Menschenpflichten, aber wenn durch die Missachtung dieser man die Menschenrechte verlieren würde, wieviele Leute hätten dann noch Menschenrechte.
Sie tun mit derartiger Argumentation den Vertretern Ihres Standpunktes keinen Gefallen. Zu offenkundig ist Ihre Polemik. Wir sprachen bislang von Gewaltverbrechern, denen das Leben anderer Menschen egal ist. Einen solchen Verbrecher wollen Sie doch nicht gleichsetzen mit einem Ladendieb, Zechpreller oder Scheckbetrüger?
Ist denn ein Mensch, der nur aus Angst vor dem Gesetz solche Straftaten nicht begeht und dafür aber alle möglichen legalen Sünden (andere ausnutzen, Geiz etc.) begeht, besser als jemand, der die Straftaten begeht? Ich sehe nicht wo.
Das meinen Sie doch nicht wirklich? Demnach setzen Sie den Mörder mit einem Raffzahn auf eine (kriminelle) Stufe. Dem Geizigen bzw. Ausnutzer kann ich, nachdem ich ihn erkannt habe, ggf. aus dem Wege gehen. Das Opfer eines Mörders bekommt diese Chance nicht.
Ihren Verweis auf das „Recht der Freizügigkeit“ habe ich nicht verstanden – es sei denn, Sie meinen anstelle der Freizügigkeit die Freiheit.
@ Feuerkopf:
Die Angehörigen des Opfers leiden sicherlich, sind aber nicht das Opfer! Genugtuung kann nur das Opfer fordern.
Das ermordete Mädchen ist tot, die Eltern und Angehörigen leben weiter mit dem Wissen um die letzten Stunden der Kleinen. Macht sie das nicht ebenso zu Opfern?
Genugtuung? Die gibt es in solchen Fällen nicht. Ich habe mich oft gefragt, was ich machen würde, wenn ich mit dem überführten Schänder meines Patenkindes (ich lasse bewusst meinen Sohn außen vor) eine Stunde allein in einem Raum wäre. Das wäre Rache pur – aber keine Genugtuung, und Rache soll hier nicht das Thema sein.
Die Tränendrüse ist völlig bewusst eingesetzt worden. Diese Diskussion ist so oft geführt worden, dass ich’s nicht mehr zählen kann – immer mit den auch hier aufgeführten Argumenten. Meine Frage nach der selbst betroffenen Tochter brachte dann allzu oft die Antwort: „Jaaa dann, das ist ja auch was anderes..“ Und diese doppelte Moral – eine für die eigene Familie, und eine zum Vorzeigen – geht mir tierisch auf den Zeiger.
Schließlich noch ein Wort zum Familienangehörigen als Täter. Ich für meinen Teil hätte kein Problem, ein solches Schwein am Galgen zu wissen – Kaffee trinken würde ich eh nicht mehr mit ihm wollen.
Höflichst
Der Franzmann