Seite 1 von 2
Mord oder Vergewaltigung - Was ist schlimmer?

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 10:17
von AJ
Angeregt von dem Thread über die Vergewaltigung des jährigen Mädchen, mache ich mal ein Thema zum Strafmaß auf.
Ich finde die Strafe für eine Vergewaltigung ist einfach nicht hart genug. Weil der Unterschied zwischen Vergewaltigung und Mord in unerem Rechtssystem ist so groß, dass ich es nicht nachvollziehen kann. Bei einer Vergewaltigung, vor allem an einer Minderjährigen muss das Opfer ihr ganzes Leben die Schande mit sich tragen. Das ist meiner Meinung nach noch Schlimmer als Mord. Deshalb kann ich absolut nicht verstehen, dass Vergewaltiger dann z.B. nur 2 1/2 Jahre bekommen.
Ich denke hier ist eine Strafe, die mindestens genau so hart ist wie bei Mord angebrachter.

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 11:02
von Maurice
Ich finde zwar Mord schlimmer als Vergewaltigung, aber die Strafen für Vergewaltiger sind imo eindeutig zu niedrig. Vergewaltigung sollte ähnlich behandelt werden wie Mord.
Die Sicherheitsbestimmungen bei einem Vergewaltiger sollten bei einem Vergewaltiger größer sein, als bei einem Mörder, denn die Tendenz der Rückfälligkeit würde ich schon alleine schon aus der Logik ohne Zuhilfenahme von Statistiken bei einem Vergewaltiger höher ansetzen als bei einem Mörder. Manche Mörder morden des Mordens wegen und andere aus klaren Motiven, bei einem Vergewaltiger trifft immer nur das erste zu und so Personen sehe ich persöhnlich als gefährlicher und unkontrolierbarer an, als die Verbrecher, die aus einem Motiv heraus (sei es auch ein niederes gewesen) gehandelt haben. Bei ersteren würde ich mir überlegen sie überhaupt wieder auf die Bevölkerung "loszulassen".

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 11:11
von Student27NRW
Natürlich sind beide Straftaten ziemlich grausam, jedoch sollte man doch objektiv an die Sache herangehen.
Im Falle eines Mordes (Vorraussetzung u.a. Heimtücke) wird man auf jeden Fall mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt. Im Falle des Totschlags liegt die Strafe nicht unter 5 Jahren. Hier wird allerdings ein Mensch getötet, dass ist nicht mehr gutzumachen.
Bei der Vergewaltigung handelt es sich um eine Art Körperverletzung. Natürlich sind die psychischen Schäden für das Opfer i.d.R. imens, aber dies wird im Strafrecht nicht besonders beachtet, weil es "nur" um die Tat geht. Wie aber bereits im anderen Thead erwähnt...ein Vergewaltiger geht fast immer für mindestens 2 Jahre in den Bau. Die Höchststrafe liegt bei 10 Jahren.

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 11:48
von Shockk
Mord > Vergewaltigung. Immerhin wird hier ein Leben ausgelöscht, bei dem anderen Fall ein Leben erschwert bzw. im Extremfall zerstört.
Die Strafen allerdings sind wirklich lächerlich. Menschen, die mit größeren Geldbeträgen Mist gebaut haben, kriegen eine höhere Strafe als solche Asozialen. Vergewaltiger sind Abschaum und sollten auch dementsprechend behandelt werden, also nix unter 5 Jahren.

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 13:09
von JaY
Ich würde bei beidem Lebenslang geben .Ich wüde fast soweit gehen und nen Vergewaltiger für Vogelfrei erklären. oder einfach mal den Eltern der Betroffenen überlassen, ich glaube eine Stunde reicht da. Für mich gibt es nichts abstoßenderes als jemand mit Gewalt zum GV zu zwingen und schon deshalb würde so einer nie wieder das Tageslicht erblicken. Ich glaube wenn das meiner Tochter passieren würde vorrausgesetzt ich habe eine dann würde ich mal schauen ob er schneller als 9mm ist. Ich glaube ich würde durchdrehen.

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 13:16
von Student27NRW
Original geschrieben von JaY-82
Ich würde bei beidem Lebenslang geben .Ich wüde fast soweit gehen und nen Vergewaltiger für Vogelfrei erklären. oder einfach mal den Eltern der Betroffenen überlassen, ich glaube eine Stunde reicht da.Für mich gibt es nichts abstoßenderes als jemand mit Gewalt zum GV zu zwingen und schon deshalb würde so einer nie wieder das Tageslicht erblicken.
Naja, aber in den "modernen" Rechtssystemen wird nichts von Selbstjustiz gehalten und auch schwer bestraft und das finde ich völlig okay, sonst könnte jeder machen, was er will...
Ich glaube wenn das meiner Tochter passieren würde vorrausgesetzt ich habe eine dann würde ich mal schauen ob er schneller als 9mm ist. Ich glaube ich würde durchdrehen.
Natürlich mehr als verständlich, allerdings kann ich dazu nur sagen, dass man doch, wenn auch sehr schwer, die Nerven behandeln und der Justiz die Bestrafung überlassen sollte. Sonst sitzt man selbst wegen Mordes, Körperverletzung o.ä. auf der Anklagebank. Deutsche Gerichte tolerieren keine Selbstjustiz!

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 14:17
von JaY
Nun leg mal nicht meine worte auf die Goldwaage!
Ich wollte damit nur sagen das ich nicht weiß wie ich reagieren würde und das ich in so einem Fall unberechenbar werden würde!
Du weißt ja Ausergewöhliche Situationen erfordern ausergewöhliche Mittel!

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 14:23
von Ratte
Original geschrieben von Shockk
Mord > Vergewaltigung. Immerhin wird hier ein Leben ausgelöscht, bei dem anderen Fall ein Leben erschwert bzw. im Extremfall zerstört.
Im allerextremsten Vergewaltigungsfall kann sogar (ungeliebetes?) Leben entstehen! Das sollte man nicht außer Acht lassen.
Ich finde, dass man diese Verbrechen nicht miteinander vergleichen kann. Sie haben nur eines gemeinsam: im deutschen Rechtsystem werden beide zu lasch bestraft!

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 14:34
von LordSephiroth
Ich finde, dass Vergewaltigung ein weit höheres Verbrechen als Mord ist. Denn wer ermordet wurde den gibt es nicht mehr. Der muss sich nicht sein Leben lang mit einer Schande herumschleppen für die er noch nicht mal verantwortlich ist. Es wird in beiden Fällen ein Leben zerstört. Bei einem Mord wird es zwar dauerhaft vernichtet, allerdings dauert ist die Qual mit dem Tod vorbei und sie dauert längst nicht so lange wie es bei einer Vergewaltigung der Fall ist. Und wie sagt man so schön: Lieber ein Ende mit Schmerzen als Schmerzen ohne Ende.
Was die Bestrafung angeht sollte man in beiden Fällen, wenn die Schuld einwandfrei bewiesen ist, ihnen 5 mal lebenslänglich (lebenslänglich heisst in Deutschland ja komischerweise nur 18 Jahre) geben!

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 15:06
von Padreic
Die zwei Jahre sind für eine Vergewaltigung sicher zu wenig. Aber 5mal lebenslänglich, d.h. wirkliches lebenslänglich, halte ich für eine Vergewaltigung (übrigens auch für einen Mord) als allgemeine Strafe weit überzogen.
Erstens muss die Motivation der Tat betrachtet werden. Wenn es ein kranker Psychopath ist, sollte er wohl lebenslang weggesperrt werden, aber er verdient Behandlung. Denkbar wäre aber auch, dass ein Mann eine Frau "liebt" (in dem Sinne, dass er sie besitzen will) und eine Abweisung nicht akzeptiert. Die Tat bleibt selbstverständlich verabscheuungswürdig, aber es ist nicht so, dass eine solche Tat zwangsläufig Wiederholung nach sich zieht und weiterhin ist die Motivation der Tat nicht ganz so verwerflich.
Zweitens kann man nicht sagen, dass eine Vergewaltigung zwangsläufig ein Leben zerstört. Natürlich ist es immer eine Sache, die hängen bleibt und Einfluss hat und in extremen Fällen können sicherlich schwere Traumata entstehen. Aber es wurden z. B. im Krieg so viele Frauen vergewaltigt, ist denn ein wesentlicher Teil der fraglichen Generation psychisch krank geworden, hat Selbstmord begangen oder ähnliches?
Drittens kann man die Strafe von einer Tat nicht einfach aus den Folgen hergeleitet, ich denke, die Motivation ist da eher noch wichtiger. Z. B. kann man einen Täter nicht dafür bestrafen, wenn denn solches Leben entsteht (höchstens dafür, dass es potentiell entsteht). Eine Vergewaltigung wie in dem oben geschilderten Fall halte ich von der Motivation für weniger schlimm, als ein Mord aus Habgier.
Padreic

Verfasst:
So 24. Aug 2003, 16:15
von Student27NRW
Original geschrieben von JaY-82
Nun leg mal nicht meine worte auf die Goldwaage!
Doch tue ich, weil ich schon richtig verstanden habe, wie du reagieren würdest und dich darauf aufmerksam machen wollte, dass Unrecht nicht mit Unrecht bekämpft werden sollte.
Ich wollte damit nur sagen das ich nicht weiß wie ich reagieren würde und das ich in so einem Fall unberechenbar werden würde!
Soweit habe ich dich verstanden und aus dem Grund habe ich geschrieben, dass man nicht unberechenbar reagieren sollte! Ist jetzt natürlich alles leichter als gesagt und ich will nicht sagen, dass ich in einem solchen Fall immer "gescheit" reagieren würde, aber man sollte trotz allen Ärgers und Schmerzes doch noch sein Hirn einschalten.
Du weißt ja Ausergewöhliche Situationen erfordern ausergewöhliche Mittel!
Richtig, aber diese "Weisheit" kann ich nicht mit diesem Fall in Verbindung bringen.

Verfasst:
Mo 25. Aug 2003, 17:19
von AJ
Natürlich mehr als verständlich, allerdings kann ich dazu nur sagen, dass man doch, wenn auch sehr schwer, die Nerven behandeln und der Justiz die Bestrafung überlassen sollte. Sonst sitzt man selbst wegen Mordes, Körperverletzung o.ä. auf der Anklagebank. Deutsche Gerichte tolerieren keine Selbstjustiz!
In diesem Moment wäre mir das wirklich egal. Und wenn ich den kriegen sollte wird er sein restliches Leben beten, dass er nicht geboren wurden wäre. Also Selbstjustiz hin oder her, wenn man selbst betroffen ist, ist einem das Gesetz egal.

Verfasst:
Di 26. Aug 2003, 21:06
von Acron Lanoval
Auch meine Meinung: Mord > Vergewaltigung;.
Auch meine Meinung: die entsprechenden Strafmaße stehen in einem groben Missverhältnis zueinander und sind sowieso beide zu gering.

Verfasst:
Di 26. Aug 2003, 21:28
von SoF
Also ich finde man kann so net die beiden "Straftaten" miteinander vergleichen, aber wie schon gesagt sind die Strafen einfach viel zu nieder ... für beide ... was ich fordern würde werde ich hier aber net breittreten ... was ich besionders schlimm finde ist net mal das zu niedrige Strafmaß, sondern das diese "Bestien" viel früher wieder rauskommen als sie sollten und gleich das nächste Opfer vergewaltigen ...

Verfasst:
Di 26. Aug 2003, 21:33
von Acron Lanoval
Original geschrieben von SoF
schlimm finde ist net mal das zu niedrige Strafmaß, sondern das diese "Bestien" viel früher wieder rauskommen als sie sollten und gleich das nächste Opfer vergewaltigen ...
??
Spielst du auf Begnadigungen an?
Oder auf Gutachten von Sachverständigen, dass Vergewaltiger "geheilt" seien?
Sorry, ich kapiers nicht


Verfasst:
Di 26. Aug 2003, 21:44
von Ecthy
hab keins von beiden bisher erlebt, weder aktiv noch passiv, daher 3. option.

Verfasst:
Di 26. Aug 2003, 22:44
von Student27NRW
Original geschrieben von AJ
In diesem Moment wäre mir das wirklich egal. Und wenn ich den kriegen sollte wird er sein restliches Leben beten, dass er nicht geboren wurden wäre. Also Selbstjustiz hin oder her, wenn man selbst betroffen ist, ist einem das Gesetz egal.
Ich verstehe nur allzugut, was du damit sagen willst und wie gesagt, will ich mich davon auch nicht freisprechen, dass ich in einem solchen Fall rational entscheiden würde, aber glücklicherweise habe ich bisher immer erst an die Folgen gedacht und dann gehandelt.

Verfasst:
Di 26. Aug 2003, 23:59
von SoF
Original geschrieben von Acron Lanoval
Oder auf Gutachten von Sachverständigen, dass Vergewaltiger "geheilt" seien?
Genau auf die spiele ich an ... meiner Meinung nach gehören solche Leute doch nie mehr aus der Psychatrie entlassen ... und wenn die wieder rauskommen und gleich wieder eine vergewaltigen dann fehlt es doch irgendwo bei den Gutachten oder? Da sollte jeder der so ein Gutachten ausfgestellt hat doch gleich mit in den Knast wandern ...

Verfasst:
Mi 27. Aug 2003, 18:08
von Henker
also ich finde beides schon sehr schlimm, aber ich denke vergewaltigung ist doch erheblich schlimmer, zudem wie schon geschrieben die betroffenen personen noch das genze leben vor sich haben. und ich finde unsere strafen für solche vergehen sind echt viel zu lasch. wer einen vergewaltigt hat, der hat meiner meinung nach nicht mehr das recht frei rumzulaufen, auch wenn er angeblich gestört sein sollte. das auch nie wieder, dasselbe beim mord, ausser es war keine absicht, wie bei einem verkehrsunfall, oder so. und ich denke das ich auch selbstjustiz ergreifen würde, wenn ich einen vergewaltiger sehe.

Verfasst:
Fr 29. Aug 2003, 13:06
von Traitor
Ganz eindeutig halte ich den Mord für das schlimmere Verbrechen. Es ist das einzige wirklich endgültige Verbrechen. So schlimm eine körperliche und psychische Verletzung (als die ich die Vergewaltigung einstufe, vor allem letzteres) auch sein mag, sie ist zumindest theoretisch überwindbar. Ein Mord ist niemals zu überwinden, das Leben ist schließlich beendet.
Zu beachten ist auch die schwerere Einstufung, was eine Vergewaltigung ist. Beim Mord ist der Fall noch recht klar, auch wenn es natürlich die sehr strittigen Abtrennungen zu Totschlag und Fahrlässiger Tötung gibt - tot ist tot. Dass die Tat stattgefunden hat, kann man immer erkennen, nur ihre Gewichtung ist fragwürdig. Bei der Vergewaltigung dagegen ist nur schwer festzustellen, was genau gemeint ist. Der klassische und klare Fall ist natürlich die als direkter Angriff stattfindende Vergewaltigung. Aber es gibt auch Grenzfälle, die in Richtung des von Padreic beschriebenen gehen: Männer, die eine Frau gegen deren Willen nehmen, aber sich vielleicht nichtmal wirklich bewusst sind, dass dem so ist.