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Mögliches Verbot von heimlichen Vaterschaftstests

BeitragVerfasst: Mo 3. Jan 2005, 20:40
von Shockk
Unsere werte Bundesjustizsministerin plant zZ einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, das Väter nicht mehr "heimlich", d.h. ohne vorherige Zustimmung der Mutter, Vaterschaftstest durchführen lassen dürfen. Für diese benötigt man nur genetisches Material von Vater und Kind und schon läuft das Ding.

Schätzungen zufolge sind bis zu 10% aller neugeborenen Kinder in Deutschland nicht vom vermeintlichen Vater. Den gehörnten geht es dann ausser um eine Klarstellung der Umstände auch um rechtliche Absicherung wie Unterhaltszahlungen etc, die dann u.U. fälschlich geleistet werden oder wurden.

Ich verstehe nicht ganz, warum diese Tests verboten werden sollen. In einem solchen Fall wäre es mehr als recht, dem Vater die Möglichkeit zu geben, für sich da nachzuforschen. Wenn das Kind nicht von ihm ist, die Mutter das weiss, und er ihre Einverständniserklärung braucht, um den Test durchführen zu lassen - wie soll er denn dann jemals an die Wahrheit herankommen? Meiner Meinung nach ist das reine Diskriminierung.

BeitragVerfasst: Mo 3. Jan 2005, 20:46
von Noriko
Ich fidne es rechtlich nivht verantwortlich.
Jeder Vater hat das recht darauf zu wissen, das das Kind der er versorgt von ihm ist oder nicht.
Eine mutter die WEISS das das kind nicht von dem man ist der zahlt wird nie und nimmer zustimmen, und somit zahlt der Vater für ein kuckuckskind, was schlicht und ergreifend Desolat währe.

Die Argumentation das man nicht möchte das eine Familie nicht dadruch kaputt machen möchte ist ja ansich nciht so dumm, aber wenn der vermeintlcihe vater nciht emhr mit der mutter liiert sit, soltle dieser test möglich sein, denn sonst ist es nuneinmal eine Rechtliche Katastroph.

BeitragVerfasst: Mo 3. Jan 2005, 21:06
von aleanjre
War das eigentliche Problem nicht der Datenschutz, und irgendetwas dass die Persönlichkeitsrechte des Kindes hier höher gewertet werden als das Recht des Vaters auf Wissen? Denn immerhin, wenn die Mutter dahinterkommt, dass der Vater so einen Test hat machen lassen, ist die Ehe/Beziehung wohl beendet, egal, wie das Ergebnis aussieht.

BeitragVerfasst: Mo 3. Jan 2005, 21:20
von Noriko
Die Ministerin hat irgendwas von harmonieschutz oder so mal im fernsehen geredet.
also das durch solche tests Bezihungen kapuutt gehen, entweder wegen des vertaruensbruchs deor weil der vater die warheit erfährt.
Das kann ich ja anchvollzihen.
aber wenn der vater nciht in der Familie ist, aber für das Kind unterhalt zahlen soll hat er doch wohl ein recht darauf zu wissen ob das Kind überhaupt von ihm ist.
man stelle sich mal vor ein mann verlässt seine Frau weil diese schon länger einen neuen hat, und wzar schon länger als das kind alt ist.
Jetz muss er für diese kind Unterhalt zahlen, während die frau und ihr neuer zusammenzihen (mit dem kind).
Der vater will verständlicherweise wissen ob das Kind nun vom ihm ist, wird es aber nie erfahren, weil die Mutter es verweigert, womöglich weil sie weis das es nciht vom ihm ist,a ber das Geld haben will.
Ist das etwa gerecht?

BeitragVerfasst: Mo 3. Jan 2005, 21:23
von Shockk
Was den Schutz der Partnerschaften angeht - Beziehungen, in denen sowas in Erwägung gezogen wird, sind meines Erachtens nach sowieso schon mindestens extrem gefährdet wenn nicht sogar im Scheitern begriffen. Da tut der Test auch nicht mehr viel. Ansonsten gilt das, was Nori sagt - idR werden es wohl Väter sein, die von den Müttern längst getrennt leben.

Frau Zypries wirkt für mich in der Situation so, als wolle sie nur irgendwas für Frauen durchboxen, um es den Männern schwer zu machen.

BeitragVerfasst: Mo 3. Jan 2005, 21:42
von Jatrix
Ja, das würde ich auch sagen, denn die Vertrauensbasis ist ja schon weg wenn man so nen Test macht. Und sollte dann auch bestätigt werden das der Vater auch wirklich der Vater ist, ist das ja eher postitiv. Sehr witzig, was soll denn das für ne Harmonie sein, wenn der Vater staändig an der vaterschaft zweifelt. Das Argument gilt eh nur bei boch bestehenden Beziehungen.

Vor Gericht steht ein Vater bei sowas doch in der Beweispflicht, oder? Das wäre doch dann die Verdammung zu ewigen Unterhaltszahlungen.

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 00:28
von tjej
--Persönlichkeitsrechte des Kindes--

Was heisst das?


Ein Kind hat doch wohl das Recht zu erfahren, von wem es abstammt.



Wer soll hier eigentlich geschuetzt werden??

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 00:48
von e-noon
Sinnvoll fände ich höchstens, ab einem gewissen Alter das Kind zu fragen (ist das beim heutigen Stand eigentlich notwendig?). Die Mutter zu fragen ist jedoch aufgrund der bereits erwähnten Argumente schwachsinnig: Zum einen ist die Harmonie sicher ebenso gestört, wenn der Vater ständig an seiner Vaterschaft zweifelt, zum anderen werden genau die Mütter, die wissen oder vermuten, dass das Kind NICHT von diesem Mann ist, zum großen Teil nicht auf den Partner bzw. die Unterhaltszahlungen verzichten wollen.

Wie man auf so eine Idee kommen kann... :s4:

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 00:58
von Judith
Zitat von e-noon:Sinnvoll fände ich höchstens, ab einem gewissen Alter das Kind zu fragen
Und welches Alter würdest Du da vorschlagen?

Wenn das Kind schon volljährig ist? Da spielt der Unterhalt keine Rolle mehr! Also wäre es (fast) egal wer der Vater ist.
Wenn das Kind noch nicht volljährig ist? Wer weiß ob die Mutter es ihm gesagt hat, wer der richtige Vater ist!

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 01:04
von e-noon
Ich würde sagen, ab 14 wäre ein sinnvolles Alter, um das Kind in einer solchen Frage mitentscheiden zu lassen. Letztlich wäre jedoch auch das dem Vater gegenüber etwas unfair, da es auch dem Kind möglicherweise nur um den Unterhalt geht und es allein deswegen einen Vaterschaftstest verweigern könnte.

Können Mütter nicht sogar gerichtlich gezwungen werden, die Namen der Väter den Kindern zu verraten? Das glaube ich einmal gelesen zu haben... sicher bin ich aber nicht.

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 01:19
von Judith
Also fassen wir zusammen:

Sowohl die Mutter als auch das Kind können den Test aufgrund des Unterhaltes verweigern --> es ist also überhaupt nicht sinnvoll einen von den Beiden zu fragen.

Bleibt also nur noch die Mutter dazu zu zwingen!

Verstehe ich das richtig?

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 01:39
von aleanjre
Nun mal langsam, es geht nur um das Verbot der "heimlichen" Tests, die ohne das Wissen eines der Partner durchgeführt werden oder manchmal sogar von Dritten ohne Wissen der Eltern (Schwiegereltern etc., die sich vergewissern wollen...). Da ist eine große Industrie drum entstanden. Wer einen Test will, kann jeden offenen Weg beschreiten. Wenn die Mutter es verweigert, kann der Vater ein Gerichtsverfahren anleiern, und in der Regel wird ihm das Recht gegeben werden - ein kurzer DNA - Test kann so einen zermürbenden Sorgerechts- und Unterhaltsstreit schließlich wirkungsvoll verkürzen.

Die heimlichen Tests waren insoweit ein gutes Mittel, um im Fall eines Irrtums die Ehe/Beziehung nicht noch schlimmer zu gefährden, als der Verdacht es schon getan hat.

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 13:04
von Elbereth
Wie ist es eigentlich rechtlich, wenn eine Frau behauptet ein Mann soll der Vater ihres Kindes sein, muss der Vater dann zahlen oder seine "Unschuld" beweisen, also steht er in der Beweispflicht? oder die Mutter?

Ich finde dieses Gesetzt bescheuert, meiner Meinung nach verletzt das keineswegs den Datenschutz der Kinder, sondern das ist doch nur gut für das Kind wenn es von vornerein weiss wer seine richtigen Eltern sind.Und wieso soll der Vater für einen Test die Eiverständniserklärung der Mutter brauchen? Soll sie dann quasi das minderjährige Kind vertreten? aber wieso eigentlich, der Vater hat genau die selben Rechte dazu...

Und nicht jeder Vater will gleich ein gerichtprozess, vielleicht will er ja bei seiner Frau unabhängig vom Ergebniss bleiben, aber halt wissen ob das sein Kind ist, und da wäre ein heimlicher Test doch weitaus besser geeignet als eine gerichtsverhandlung...

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 13:36
von Noriko
@Alea
Um die Heimlichen tests zu verhindern will man aber vorschreiben das die Mutter ihr Einversttändniss geben MUSS, ein einfachen spiel mit offenen Karten reicht nicht.

BeitragVerfasst: Di 4. Jan 2005, 14:36
von aleanjre
Und wenn die Mutter ihr Einverständnis verweigert, braucht der Vater ein Gerichtsverfahren, ja. Das hatte ich aber imho oben schon geschrieben. In der Praxis bekommt der Vater über den Gerichtsweg quasi immer Recht, denn wenn Wort gegen Wort steht, braucht es Beweise, um einen kostenfressenden, jahrelangen Streit zu vermeiden.

Natürlich ist es traurig, dass wieder der Staat eingreifen muss, um Frieden im deutschen Wohnzimmer zu schaffen. Aber es war Handlungsbedarf, die "Happy Father Labore", die da wie die Pilze aus dem Boden schossen, eine echte Frechheit.

BeitragVerfasst: Fr 14. Jan 2005, 15:28
von janw
Tja, da stehen nun zwei Schutzgüter gegenüber, das des Vaters auf Wissen um seine Vaterschaft und nicht unnötige Unterhaltsverpflichtung, und das des Kindes auf Selbstbestimmung darüber, was es über seine Herkunft wissen will und was nicht.

Und bei diesen heimlichen Tests sehe ich dieses Selbstbestimmungsrecht des Kindes eklatant verletzt. Als Jugendlicher und erst recht als Erwachsener hat man die Möglichkeit, bewußt einer Entnahme genetischen Materials zuzustimmen und dann auch das Ergebnis zu erfahren - Kinder können sich dagegen nicht wehren, zumal schon ein abgeleckter Eisstiel ausreichen könnte.
Das Recht auf Selbstbestimmung über die Feststellung der Herkunft ist aber in meinen Augen gleichrangig wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das auch nur aus wichtigen Gründen und dann in einvernehmlicher Entscheidung der Erziehungsberechtigten übergangen werden darf, etwa bei der Zustimmung zu einem medizinischen Eingriff.

Insofern müssen solche Tests in meinen Augen Sache beider Erziehungsberechtigten sein, die sich dann auch der beziehungsmäßigen Implikationen bewußt sein sollten.

Für den Mann gibt es letztlich eine einfache Möglichkeit, derlei Probleme zu vermeiden, nämlich die Benutzung eines Kondoms.

BeitragVerfasst: Fr 14. Jan 2005, 18:57
von Padreic
Ein wichtiger Punkt sind sicherlich Unterhaltszahlungen, die man im Zweifelsfall dann eben über viele Jahre zahlen muss, obwohl das Kind nicht von einem ist. So viel ich weiß hat man keinen Anspruch auf Rückzahlung, wenn das Kind dann, wenn es erwachsen ist, einen solchen Test machen will. Unter Umständen hat das Kind auch gar kein Interesse an einem solchen Test (geschweige denn die Mutter), weil es ja auch von den Zahlungen profitiert.

So weit ich weiß, müssen für einen gerichtlichen Beschluss auf einen Vaterschaftstest begründbare Zweifel vorliegen. Es zählen hierbei weder die Weigerung der Mutter, einem Vaterschaftstest zuzustimmen (was ein wenig verdächtig ja schon ist), noch ein heimlich (und illegal) angefertigter Vaterschaftstest mit positiven Ergebnis. Im Zweifelsfall kann es also sein, dass jemand juristisch der Vater bleibt, obgleich bewiesen ist, dass er es nicht ist, nur weil der Beweis juristisch nicht anerkannt ist. Gerade den letzten Punkt finde ich den allererschreckensten an der ganzen Sache. Er stellt eine eklatante Ungerechtigkeit dar, eine Verwerfung des Prinzips der Wahrheit in der Jurisdiktion. Ich weiß nicht, ob ich mich nicht in einem solchen Fall, sollte ich jemals durch irgendeine Verwicklung von Umständen dahin gelangen, an den Kohlhaas halten würde...

Padreic

BeitragVerfasst: Fr 14. Jan 2005, 19:09
von janw
Ja, Padreic, das ist sicher ein Problem. Da müßte irgendeine Rückzahlungsregelung oder ähnliches eingeführt werden, oder die gerichtliche Überprüfbarkeit erleichtert werden.
Es geht sicher nicht an, daß jemand sich an einem schuldlosen Unterhaltszahler bereichert.

BeitragVerfasst: Fr 14. Jan 2005, 19:27
von Feuerkopf
Das Ganze ist auch ein juristisches Problem. Es hat mit der Güte eines Beweismittels und dessen gerichtlicher Verwertbarkeit zu tun.

Ein heimlicher Vaterschaftstest hat vor Gericht aus einem einfachen Grund keine Beweiskraft, weil die Speichelproben von irgendwem sein könnten. Nur, wenn ein solcher Test offiziell in einem Labor vorgenommen wird und man wirklich weiß 1. dies ist tatsächlich Kind XY und 2. dies ist tatsächlich Herr XY, dann kann man sich sicher sein, wirklich die echten Speichelproben zur Untersuchung erhalten zu haben. Sonst wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet!

Das ganze hat auch weiterreichende Konsequenzen: Wenn z. B. der Arbeitgeber A heimlich eine Speichelprobe vom Arbeitnehmer B nimmt und diese z. B. auf betriebsmögliche Allergien testen lässt, oder wenn Versicherung X den Versicherungsnehmer Y heimlich auf Erbkrankheiten testen lässt, um ihm ggfs. den Versicherungsschutz zu entziehen, dann ist das dieselbe Ebene.

Solche Tests müssen offen und nachvollziehbar laufen oder gar nicht. Und man muss auch sagen dürfen, dass man nicht getestet werden will.

Letztlich soll hier eine Gesetzeslücke geschlossen werden.

Wenn ein Vater hinreichende Bedenken bezüglich seiner Vaterschaft hegt, so wird er auch ganz offiziell die Genehmigung zum Test vom Gericht bekommen.

BeitragVerfasst: Fr 14. Jan 2005, 23:07
von Padreic
@Feuerkopf
Es geht ja hierbei auch gar nicht um die Beweiskraft, sondern nur um berechtigte Verdachtsmomente. Von einem Betrug hierbei hätte niemand einen Vorteil, da die Wahrheit nachfolgend ohnehin an's Licht kommen würde.
Zumindest momentan scheint es jedenfalls ein nicht zu unterschätzendes Problem zu sein, einen Vaterschaftstest vor Gericht durchzusetzen, zumindest wenn man diesem Stern-Artikel trauen will (auch wenn ich die Seriösität dieser Illustrierten im Allgemeinen nicht sehr hoch einschätze). Man mag hoffen, dass zumindest ein solcher Gerichtsbeschluss im gleichen Zug mit dem neuen Gesetz über Gen-Tests wesentlich erleichtert wird.

Natürlich hab ich ein Datenschutz-Recht, das sich auch auf meinen genetischen Code bezieht. Aber ein Datenschutz-Recht bezüglich der Vaterschaft meines vermeintlichen Vaters habe ich, denke ich, nicht. U. a. muss man auch berücksichtigen, dass bei einem solchen Vaterschaftstests der Gen-Code nicht auf Erbkrankheiten und so etwas überprüft wird. Die von dir genannten Fälle sind daher eine ganz andere Ebene.
Deshalb ist es vielleicht auch durchaus sinnvoll, jeden Gentest gerichtlicher Genehmigung bedürfen zu lassen. Aber einer, die im Normalfall bei Vaterschaftstests erteilt werden sollte.

Padreic