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Unberechtigter Strafzettel?

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 16:27
von fallbala
ich habe in mannheim am rand der quadrate in einer strasse geparkt und einen strafzettel bekommen. die rechte seite der strasse ist mit einem parkverbotsschild gekennzeichnet, weil sich dort eine polizeiwache befindet. ich habe auf der linken seite der strasse geparkt. auf dem bürgersteig war noch genug platz für rollstuhlfahrer u.ä. und auf der strasse mindestens 4 oder 5 m platz für breite fahrzeuge. es handelt sich um eine 30er zone aber nicht um eine spielstrasse. ich bin nochmal zu der ecke zurück gelaufen an der ich in die strasse einbog aber auch hier war eindeutig KEIN schild zu sehen.
an dem morgen fragte ich SOGAR EINEN POLIZISTEN der in seinem wagen auf der anderen strassenseite parkte ob ich dort parken dürfe und er antwortete, da ja kein schild zu sehen sein, dürfe ich dort wohl parken. trotzdem habe ich (und alle anderen in der strasse) ein knöllchen bekommen.
lohnt es sich einspruch zu erheben oder kommen hohe verwaltungskosten auf mich zu (ich bin student und für mich sind schon 10€ strafzettel zu viel!)? wie beweise ich dass ich im recht bin? muss ich fotos machen oder reicht eine schilderung der situation?
vielen dank

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 16:50
von blobbfish
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, standest du teilweise auf dem Bürgersteig oder? Wenn das nicht explizit erlaubt ist, ist's verboten.

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 17:42
von fallbala
was, echt? ich dachte solange der bürgersteig breit genug ist, darf man das?

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 18:08
von Fritz
"Gehwege sind zum Gehen da, Parken geht nicht!"
- Die Berührung des Randsteins des Bürgersteigs war minimal, die eigentlichen Pflastersteine wurden nicht mal berührt. Knöllchen haben wir trotzdem bekommen, mit oben abgedrucktem Belehrungsspruch. Hat auch 10€ gekostet, iirc.
Kommunen auf der Suche nach Geld sind einfallsreich.

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 18:42
von nazgul
fallbala: wenn die überhitzung abgeklungen ist, wirst du dich der worte deines Fahrlehrers entsinnen : "Wir parken nicht auf dem Trottoir"

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 18:43
von blobbfish
Früher war das auch erlaubt, aber mittlerweile eben nicht mehr. Gesetze ändern sich gelegentlich.

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 18:45
von nazgul
@blobbfish: fallbala ist nicht so alt, das ihr ein "früher" als ausrede dienen könnte *g*

BeitragVerfasst: Do 21. Apr 2005, 19:08
von blobbfish
Stimmt, das hab ich auch erst jetzt recherchiert. ;)

BeitragVerfasst: Fr 22. Apr 2005, 01:29
von fallbala
vielen dank für die anworten, ich werde dann wohl mal meinen strafzettel bezahlen :naja: und niiieee wieder auf dem bürgersteig parken

BeitragVerfasst: Fr 22. Apr 2005, 12:08
von nazgul
ich werde dann wohl mal meinen strafzettel bezahlen und niiieee wieder auf dem bürgersteig parken

da soll noch mal n pädagoge sagen, das man aus strafen nicht lernt *g*