Naja, ich sehe die Praxis
unordentlicher Gerichtsbarkeiten schon recht kritisch...
Die Argumente
für solche Gerichte sind im Allgemeinen, daß es sich um sehr spezielle Fragen handele, die ordentliche Gerichte überfordern würden und daß eine Praxis schneller Entscheidungen angestrebt wird, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht erreicht werden kann.
Ersteres Argument ist dabei IMHO schwierig, es grenzt IMHO an Selbstüberschätzung bei manchen Gruppen, ihre Probleme für besonders schwierig zu halten.
Letzteres Argument hat etwas für sich, wenn von einer Entscheidung kurzfristige Folgen über den Fall zu erwarten sind - etwa im Sport, wo die Qualifikation einer Mannschaft in einem Wettbewerb alle anderen Beteiligten eine Meisterschaft betrifft oder wo auf ordentlichen Wegen Titel möglicherweise Jahre nach ihrer Erringung entzigen oder neu vergeben würden, was vor dem Hintergrund der Folgewirkungen eines Titels für den Sportler/ die Mannschaft durchaus problematisch wäre.
Allerdings müssten dann an diese Gerichte ähnliche Anforderungen gestellt werden, wie an ordentliche Gerichte - Unabhängigkeit der Richter, Möglichkeit anwaltlicher Vertretung, Möglichkeit einer Folgeinstanz usw., was im Falle der Sportgerichtsbarkeiten definitiv nicht gegeben ist. Die Urteile dort beruhen üblicherweise auf Kungelei, wie auch in Italien zu sehen ist, die Urteile dort würden IMHO einer rechtstaatlichen Überprüfung nicht stand halten.
Der Weg, die ordentliche Gerichtsbarkeit unter Androhung des Ausschlusses zu verbieten, ist IMHO ein Schritt zu viel.
Denn damit wird ein selbstreferentielles System geschaffen, wo die Sportfunktionäre ihre Urteile auskungeln und dann mittels solcher Klauseln unangreifbar machen - in meinen Augen sind solche Klauseln sittenwidrig.
Ehrlich, wenn ich Juve wäre, ich würde sagen, lass den Blatter reden.
Wenn nämlich Italien aus der FIFA fliegt, fällt auch der FIFA-Markt Italien weg, und der dürfte nicht klein sein.
Dafür könnte dann die Basis gelegt werden für einen Fußball-Verband, dem es wirklich noch um den Sport gibt und der dann, zum Wohle des Sports und der Beteiligten, sicher eine Gerichtsbarkeit aufbauen kann, die
in erster Linie heranzuziehen ist, deren Urteile aber einer Überprüfung durch ordentliche Gerichte zugänglich sind.
Ähnliches gilt im Doping-Bereich: Hier ist es de facto so, daß selbst Sportler, die sich völlig regelkonform verhalten, plötzlich des Dopings verdächtigt werden können - nur weil z.B. in einem Medikament, das sie benötigt haben, ein Stoff enthalten war, der nach der Einnahme plötzlich in die Doping-Liste aufgenommen worden ist, ohne daß der Sportler davon erfahren hat. Ich kenne eine Leistungssportlerin, die sehr viel Zeit und Nerven darauf verwendet, eben zu verhindern, daß ihr soetwas passiert.
Zitat von LadysSlave:Diese Organisationen haben ihre Satzungen. (Ähnlich wie die AGB bei Unternehmen). Wer in diese Organisationen will, unterschreibt diese Satzungen und unterwirft sich somit diesen Satzungen, solange seine Handlungen mit der genannten Organisation zu tun hat, haben diese Organisationen aufgrund ihrer Satzung ihre Rechte und Pflichten fixiert.
Das ist wiederum durch die Vertragsfreiheit garantiert.
Niemand wird gezwungen in irgendeinen Verein zu gehen. Aber wenn er rein will, gilt für ihn/sie die Satzung. Das ist keine Rechtsaufhebung, sondern praktiziertes Recht.
Wie wäre es, nur mal hypothetisch gedacht, wenn nun die Banken und Versicherungen eine eigene Gerichtsbarkeit aufbauen würden, die sie als für alle Vertragsangelegenheiten zuständig deklarieren - Anrufung ordentlicher Gerichte wird mit Vertragskündigung bestraft?
Der Kunde hätte gegen diese Gerichtsbarkeit keine Chancen, weil die Richter von den Banken bezahlt werden, und
des Brot ich ess...
Ich wäre grundsätzlich dafür, hier klare Verhältnisse zu schaffen, und dazu sollte IMHO gehören, daß das Wort "Gericht" per Gesetz geschützt und im Gebrauch auf die öffentliche Gerichtsbarkeit beschränkt wird. Genauso, wie das Wort "Naturschutzgebiet" geschützt und auf entsprechend durch Satzung geschützte und behördlich ausgewiesene Gebiete beschränkt ist.