http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,453730,00.html
ohne worte
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Mo 11. Dez 2006, 17:51 - Beitrag #1 |
Amerikanische Korrektheit |
The hammer of justice is unisex!
- Batman. |
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Mo 11. Dez 2006, 19:07 - Beitrag #2 |
Genauso schwachsinnig und falsch wie 3 Jahre und 4 Monate Haft für die Vergewaltigung einer 14 jährigen, die sich 1999 in Deutschland ereignete, oder vorzeitige Haftentlassung eines Mörders gekoppelt an das Versprechen regelmäßig eine Therapie zu besuchen, so geschehen nicht in Bangladesh oder Costa Rica, nein in der wunderbaren BRD. Der Blick muss nicht soweit abschweifen um Missstände zu untersuchen, es gibt bei uns genug zu kehren, aber in der Ferne leistet die Vernunft bekanntlich bessere Dienste, das erkannte schon Brecht...
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Mo 11. Dez 2006, 21:49 - Beitrag #3 |
Yanāpaw, könntest du so nett sein, einen Link dazuzustellen? Denn ich finde es sehr schwierig, in Unkenntnis der genaueren Umstände den Vergleich zu bestätigen oder abzulehnen. Der im Spiegel-Artikel erwähnte Junge ist jedenfalls noch zu jung, um ein Bewußtsein für Sexualität zu haben, das in irgendeiner Weise mit Gesetzen in Einklang zu bringen wäre. Manche Kinder dieses Alters neigen dazu, etwa am Strand mit ihren Genitalien zu spielen. Das als Exhibitionismus zu sanktionieren käme mir äußerst bizarr vor, wenn dagegen etwa ein mit zehn Jahren begangener Ladendiebstahl folgenlos bleiben muß.
In jedem Fall kann es nützlich sein, die Ereignisse in der Ferne zu untersuchen. Schließlich kann man, wenn es leichter fällt, darüber zu urteilen, eben weil es unsere Gesellschaft nur mittelbar betrifft, möglicherweise leichter einen Konsens darüber finden, um anschließend festzustellen, daß es bei uns ja eigentlich nicht anders und das Ergebnis daher auszudehnen ist... |
Die rechten Christen führen keinen Krieg - Jacob Böhme
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Di 12. Dez 2006, 19:06 - Beitrag #4 |
1. Vergleich
thematisierte den Vergewaltiger von Stefanie, der wegen "Kindesmissbrauch" in deutlicheren Worten, Vergewaltigung einer 14 jährigen vorbestraft ist und 1999 zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt wurde.
Quelle Alternative Quellen finden sich über Google wie Sand am Meer, oder Vergewaltiger und Kinderschänder in Deutschland, mit anderen Worten zuhauf, unter anderem bei Welt.de, heise.de, t-online.de, telepolis.de, stern.de uswusf 2. Vergleich war er, allerdings finde ich seine Vorstrafe aus dem Libanon nicht mehr.
Quelle Weitere Beispiele unserer bundesdeutschen Herrlichkeit:
Trotz Anzeige dieser Misshandlungen durch den leiblichen Vater agierten weder Polizei noch Behörden rechtzeitig. Urteil: 4 Jahre Haft auf Bewährung und 7500 Euro Geldstrafe = Kein einziger Tag Gefängnis! Quelle Weiter gehts:
Urteil = 7 Jahre und 3 Monate Haft für Mord, wäre der Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, wäre die Strafe lebenslange Haft, so dürfen wir uns auf das nächste Opfer 2014 freuen. Noch ein beispiel vorbildlicher Integrations- und Sicherheitspolitik:
Nun zum Täter und zur extrem strengen Strafe:
Ja doch das ist wirklich geil, tolles Land... Quelle Kleines Schmankerl für zwischendurch:
Quelle Und auf dieses Urteil dürfen wir gespannt warten, wird es eine Geld- oder eine Bewährungsstrafe, außer der Täter zieht es vor seinen Erstwohnsitz zu verlegen und sich nicht bei der Bolizeih abzumelden. Ja die Jugendlichen Mörder brauchen eine 2te Chance, so ist das:
Quelle Justiz made in germany, meint die Bild, aber nicht nur die...
Quelle Und zahlreiche andere... Und zum Schluß nochmal der deutsche legendäre Täterschutz vorgestellt von Der WELT:
Quelle Ach wie wundervoll, er ist vorbestraft und vergewaltigt ein 18 jähriges Mädchen und erdrosselt sie, nein sicher kein Verdeckungsmord, der arme Bub. Gut so, kann er sich 2013 die nächste holen, wenn er 2/3 abgebrummt hat.. Reicht das an Informationen, um meine Meinung zu verdeutlichen, dass die BRD ein Witz ist, unser Strafvollzugssystem ein Witz ist und die Bohlizeih ein noch schlechterer Witz? Der Blick muss nicht in die USA abschweifen, dort lachen sie uns zu Recht aus... Eine in Handschellen abgeführte 5 jährige hat das 2 Wochen später vergessen, ich glaube nicht, dass Stephanie so schnell vergisst, ganz zu schweigen von den Opfern der Wiederholungstäter, die aufgrund chronischen Totseins nicht mehr vergessen können. |
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Di 12. Dez 2006, 20:55 - Beitrag #5 |
Soweit konform - die deutsche Justiz ist ein Witz.
Widerspruch: ein 5jähriger in Handschellen vergisst das niemals in seinem Leben. (An dieser Stelle: Ich kann den Link nicht öffnen, liegt an meiner Firewall, und ich weiß nicht, worum es geht). Schon ein 2jähriges Kind würde ein schweres Trauma erleiden, wenn es aus sicher geglaubter Umgebung von Erwachsenen weggeschleppt würde. Dieses Trauma würde das Kind ein Leben lang beeinflussen, auf Subebenen, im Unbewussten, auch wenn es keine aktive Erinnerung behalten würde. Schon 3-4jährige haben gelernt, dass Polizisten die Guten sind, denen man vertrauen muss. Heldenfiguren, genau wie Feuerwehrmänner, Astronauten etc. Gefährlich nur für die Bösen. Das Weltbild eines Kindes unter 6 ist schwarz-weiß, und zwar ohne Ausnahme. Kommen aus heiterem Himmel Polizisten daher und schleppen ein Kleinkind in Handschellen ab, geht da ganz, ganz viel kaputt. Das Weltbild ist gesprengt. Gut und Böse stehen Kopf. Worauf kann ein solch kleines Kind dann noch vertrauen, wenn selbst die einfachsten Wahrheiten nicht mehr stimmen? Wo soll es sich sicher fühlen, wenn der Ort, an dem die eigenen Eltern es hingeschickt haben, nicht sicher sind? Als was soll es sich selbst begreifen, wenn in seinem Verständnis nur die bösen Menschen von Polizisten angegriffen werden? Noch mal kurz zu den Urteilen: So traurig es ist, all diese Opfer oder deren Angehörige haben einen entscheidenden Fehler begangen. Sie hätten die Täter nicht nur wegen Körperverletzung, Vergewaltigung oder Mord anzeigen dürfen. So etwas wird, mit Ausnahme des Mordes, gering geahndet. Nein, sie hätten Diebstahl mit gelten machen müssen. Ich habe die einzelnen Strafmaße nicht mehr im Kopf, aber der Fall einer jungen Frau ist mir in Erinnerung geblieben. Sie wurde auf einem Campingplatz von zwei Männern angegriffen, geschlagen, gefesselt und vergewaltigt. Für Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in schweren Fällen bekamen die Täter Bewährungsstrafen. Allerdings hatten die beiden noch das Zelt der Frau gestohlen, und dafür bekamen sie mehrere Jahre - ohne Bewährung. Man kann jedem nur raten, der im Park zusammengeschlagen wird, noch irgendwie Handy und Portemonnaie in ein Kaninchenloch zu schubsen und es jedem, der fragt, eindringlich schildern, dass der Täter genau das wollte. Erhöht die Chancen vor Gericht Recht zu bekommen... Materieller Schutz ist besser entwickelt als schwammige Dinge wie körperliche und psychische Unversehrtheit. |
... alles wird gut...
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Di 12. Dez 2006, 21:12 - Beitrag #6 |
Ein 5-Jähriger in Handschellen erleidet ein schweres lebenslanges Trauma, na das glaube ich weniger. Aber so sind die Gesetze, Tatverdächtige müssen gesichert werden und dann abgeführt. Ob der Junge möglicherweise von den beamten getröstet wurde, oder ihm etwas erklärt wurde, da steht nichts davon, denn dann würde die Schlagzeile ja nicht so toll rüberkommen und kein so gutes Bild abgeben. Ich bin sicher sie haben ihn nach vorschrift unter Androhung von Waffengewalt mit gezückter Schusswaffe verhaftet und dann wortlos zum Streifenwagen gezerrt...
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Di 12. Dez 2006, 21:21 - Beitrag #7 |
Yanapaw, ich verkneife mir gerade eine Frage. Nein, ich werde sie auch nicht per PN stellen.
Gut. Ah - ich bin in meiner Kindheit zweimal von einer bestimmten Person geschlagen worden, der ich das nicht zugetraut hätte. Weder beim 1. noch beim 2. Mal. Jedesmal kam dieser Schlag aus heiterem Himmel und stand für mich in keinem erkennbaren Zusammenhang mit irgendeiner Aktion von mir. Ich kann mich an beide Hiebe so deutlich erinnern, als wären sie erst vor 1 Minute geschehen, und das, obwohl ich an körperlicher Gewalt gewöhnt war. Jeder sinnliche Eindruck, das Wetter, die Geräusche, die Optik, einfach alles ist fest eingebrannt. Der Schmerz war dabei überhaupt kein Problem. Nur der Vertrauensbruch. Ob die Polizisten nett waren oder nicht, ist ebenso wenig der Punkt. Ich vermute mal, dass um diesen Jungen geht, der "angeklagt" wird, eine Erzieherin unsittlich berührt zu haben. Das Kind wird das niemals vergessen, darauf kannst du vertrauen. |
... alles wird gut...
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Di 12. Dez 2006, 22:09 - Beitrag #8 |
Contra:
Das deutsche Justizsystem ist eines der höchstentwickelten weltweit, was die Auseinandersetzung mit der Täter-Opfer-Problematik, der Auseinandersetzung mit den Folgen für Opfer und der Frage des Nach der Strafe des Täters, seiner weiteren Perspektive, und der individuellen Fallbetrachtung betrifft. Es hat Mängel, zweifelsohne, es gibt fehlerhafte Urteile, und zwar in beide Richtungen, und dieses darf öffentlich diskutiert werden. Gerade was sexuelle Übergriffe betrifft, gibt es eine hohe Empfindlichkeit bei den entsprechenden Stellen - ich sage nur: wehe dem Lehrer, der eine Schülerin wegen einer verhauenen Arbeit tröstet oder nur mit ihr die Arbeit nochmal durchgeht, und das dummerweise in der Pause im Klassenraum. Wenn das Mädchen ihm eine reinwürgen will, wird es IMMER damit durchkommen, egal was an der Sache wirklich dran ist. So. Recht wird, und das wohl hoffentlich noch geraume Zeit, von Menschen gesprochen. Das bedeutet zwangsläufig, daß der einzelnen Täter, die einzelne Tat individuell beurteilt und anhand des Strafkatalogs abgeurteilt wird. Auftreten des Täters, des Opfers, der Rechts- und Anklagevertreter und selbstverständlich die Verfassung des Richters beeinflussen das Ergebnis - in beide Richtungen. Richter sind Spezialisten in der Auslegung der Strafgesetze, zu Beurteilung des entstandenen Schadens in einer Umweltstrafsache sind sie auf die Ausführungen von Gutachtern angewiesen, ebenso bei der Frage der Feststellung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt oder der Prognose über das zukünftige Verhalten eines Angeklagten oder Gefangenen. Hier, bei den Gutachten, passieren die Fehler, weil eben Menschen diese erstellen, die nie, und wirklich nie in die Zukunft schauen können noch in einen Menschen hinein. Es sind immer Eindrücke, auf fundierter Betrachtung basierend, die aber immer doch nur in Gesprächen von begrenzter Dauer, Verhaltensbeobachtungen in Gruppensitzungen, der Beobachtung des allgemeinen Sozialverhaltens und der Beurteilung der compliance mit den vollzuglichen Maßnahmen bestehen kann. Hier passieren Fehler, zwangsläufig und in beide Richtungen. In der Justizvollzugsanstalt, in der ich Gefangene unterrichte, hat sich gerade letzte Woche ein Gefangener das Leben genommen, woran ein psychologischer Begutachtungsfehler erheblichen Anteil hat. Er war ursprünglich als stark suizidgefährdet eingestuft, was sich nach Meinung der Psychologen erheblich gebessert hatte. dann bat er um Verlegung aus seiner Doppelzelle in eine Arrestzelle, die ihm gewährt wurde - hier hätten alle Alarmglocken schrillen müssen! Er wurde dann in der Nacht 7 Stunden unbeaufsichtigt gelassen, Zeit genug für ihn, sich an einem Bettlaken zu erhängen. ![]() Wir bekommen, abgesehen von solchen Fällen, die dann auch durch die Lokalpresse gehen, immer nur die Fälle zu lesen, wo ein Urteil für eine Tat offensichtlich sehr milde ausgefallen ist oder wo Täter rückfällig geworden sind - schlimme Fälle gewiss, aber es darf nicht vergessen werden, daß auch Menschen einsitzen, die keiner Fliege mehr etwas antun würden, zumindest nicht wahrscheinlicher als ich oder sonstwer. Recht habt Ihr...was die gesetzlichen Strafmaße betrifft. Sexueller Mißbrauch, gerade auch von Kindern, wird zu gering bestraft, ebenso Körperverletzung und Totschlag, dafür langt das Gesetz bei Eigentumsdelikten und Sachbeschädigung umso stärker zu. Wir sind zu einer Eigentumsfanatikergesellschaft geworden, in der der Mensch weniger zählt als das Materielle - ich denke, eine Folge des Kapitalismus' - aber das wäre ein neues Fass. Was kindliche Traumata betrifft, kann ich alea aus eigener Erfahrung nur zustimmen. Wobei mir im historischen Kontext Fragen kommen, die mal einen eigenen thread wert wären. |
Der Fehler ist die Grundlage der Erkennntnis
Heute schon gechattet? Man muss versuchen zu lernen, dass man sein Sein, sein Leben nur suchen kann, indem man für die anderen tätig ist. Darin liegt die Wahrheit. Es gibt keine andere. J.P.Sartre, zit.n. Rupert Neudeck |
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Mi 13. Dez 2006, 18:37 - Beitrag #9 |
Abgesehen von erschreckenden Beispielen für mangelhafte Ahndung einer Straftat findet sich durchaus auch in Deutschland Zeugnis für eine wörtliche Auslegung des Gesetzlautes, der mir lächerlich erscheint. Eben habe ich erfahren, dass eine Wirtin angezeigt wurde, weil ein Bekannter ihr seine Stimme bei der Bürgermeisterwahl gegeben hatte und sie ihm ein Bier spendierte, als sie - acht Wochen später - davon erfuhr. Die Kosten für den Steuerzahler (Anzeige usw) belaufen sich laut einem zitierten Juristen auf 3400 Euro.
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Meine Schwermut ist die treueste Geliebte, die ich je gehabt habe; was Wunder, daß ich sie wieder liebe.
Kierkegaard |
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Mi 13. Dez 2006, 22:49 - Beitrag #10 |
Nun, Stimmenkauf ist strafbar, aus gutem Grunde. Und wenn die Frau so dumm war, die Stimme offen zu honorieren, dann hat sich nichts anderes als die Anzeige und hoffentlich eine Strafe verdient.
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Mi 13. Dez 2006, 23:01 - Beitrag #11 |
Wie kann man 8 Wochen nach der Wahl von Stimmenkauf reden? Zudem würde ich das als spontane Freudenreaktion gegenüber einem Bekannten bezeichnen, und nicht als bewussten Stimmenkauf oder Bestechung.
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Meine Schwermut ist die treueste Geliebte, die ich je gehabt habe; was Wunder, daß ich sie wieder liebe.
Kierkegaard |
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Do 14. Dez 2006, 02:57 - Beitrag #12 |
Mh...naja, zum einen geht es niemanden etwas an, wem jemand die Stimme gegeben hat - insofern könnte ein Bruch des Wahlgeheimnisses vorliegen, könnte wohlgemerkt, denn die näheren Umstände kenne ich ja nicht.
Zum anderen...gut, es ist natürlich nur ein Bier, aber wo fängt das Netz der G'schaftlhuberei an, wo ein Bauunternehmer gewählt wird und dafür dem größten Bauern, der die Stimmen zusammengetrommelt hat, großzügig beim Hausbau hilft? Nein, ich bin sehr dafür, daß solche Gefälligkeiten unterbleiben und unterbunden werden - zum Wohle aller, denn ein Bürgermeister muss allen Bürgern - ob die ihn nun gewählt haben oder nicht, gleichermaßen dienen. |
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Do 14. Dez 2006, 11:46 - Beitrag #13 |
Schade nur, dass der lange und harte Arm des Gesetzes diesen Grundsatz nur bei Hans Meier und Gotfried Müller befolgt, bei den Herren MdL oder MdB, versagt dieser Arm ähnlich eklatant, wie die Steuerprüfung ab einem mtl. Einkommen von 100000 Euro.
Der Lehrer wird die Versetzung wohl überstehen, wenn es dazu kommt, die Opfer von freigelassenen Sexualstraftätern und Mördern haben da mit anderen Konsequenzen zu kämfen... Wenn Diejenigen, die die Freilassung von Rückälligen zu verantworten haben zur Verantwortung gezogen würden, würde sich an diesem labidaren Umgang mit Menschenleben und körperlicher Unversehrtheit möglicherweise etwas ändern.
Das ist genau warum so tragisch? Dieser Fehler betrifft den Gefangenen, der sich selbst tötete, es gibt also keine unschuldigen Opfer, das mit der Vergewaltigung eines unschuldigen Kindes gleichzusetzen ist natürlich sehr empathisch. Was interessieren mich verurteilte Straftäter, es geht um den Schutz Unschuldiger, die wenigsten Gefängnissinsassen werden dieses Kriterium erfüllen. Was du schreibst zeigt wo meines Erachtens das Problem liegt in diesem lächerlichen Justizsystem. Statt Opferschutz wird mittlerweile Täterschutz betrieben. Aus der Bestie, die ein 14 jähriges Mädchen entführte quälte vergewaligte und folterte (fiktiver Fall), wird ein armer traumatisierter, orientierungsloser junger Mann, der nie wirklich eine Chance hatte, aus so schlechten Verhältnissen stammte und so weiter bla bla bla. Das ist eine Beleidigung, für jeden Angehörigen und die Opfer, eine Beleidigung für die gesellschaft und die Moral. Nach 3 Jahren sündhaft teurer Therapie beglückt er dann die nächste... Was ist nur los mit euch? aleanjre, er wird es niemals vergessen, da stimme ich zu, es gibt viele Dinge die Menschen niemals vergessen, allerdings sind sie dewwegen nicht traumatisiert, Traumata bringen negative Konsequenzen mit sich, psychosomatische Schmerzen, Schlaf- Essstörungen, et cetera und sich an etwas erinnern und durch etwas traumatisiert werden sind zwei grundverschiedene Dinge. Und Trauma so labidar zu benutzen wie schlechte Erfahrung, ist einfach völlig falsch. Es ist absolut unwahrscheinlich, dass der Junge durch dieses Ereignis traumatisiert wurde, sofern man mal von dem von mir beschriebenen Procedere absieht... Davon abgesehen geht es mir auch nicht darum, ob ein Vergewaltiger länger in Haft muss, wenn er ein Handy stiehlt, sondern darum, dass die Haftstrafenrahmenregelungen bei diesen Delikten einfach ein Witz sind und die Menschen, die in Bewährungsausschüssen und Gutachten erstellen für ihre Strafen haftbar gemacht werden müssten, sie müssten des gleichen Vergehens für schuldig befunden werden, wie derjenige, der rückfällig würde. Ich weiß, dann wären sie vorsichtiger und würden möglicherweise rehabitilationsfähige zu Unrecht in Sicherungsverwahrung belassen, aber das finde ich nicht weiter tragisch, Mörder und Sexualstraftäter (um die geht es bei Anhörungen oder Gutachten) sollten eigentlich in einem dunklen Raum ohne Fenster verrotten... |
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Do 14. Dez 2006, 14:55 - Beitrag #14 |
Und was machst du daraus, wenn er beides ist? Die Unterscheidung zwischen solchen Wesen, die zur Bestie geboren und nicht lebenswert sind, und anderen, die zum armen unschuldigen Opfer geboren sind, gebührt der BILD-Zeitung, aber keiner differenzierteren Betrachtung. Kommt ein Täter vor Gericht, muß selbstverständlich seine Tat in für Gesellschaft, Opfer und Täter sinnvoller Weise geahndet werden, dazu gehört aber unbedingt auch, seine Motive zu klären, seinen Werdegang zu untersuchen und dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen - schon um beurteilen zu können, inwieweit eine Rückfallgefahr besteht. Auch der Täter ist und bleibt ein Mensch. Und als solcher verdient er auch den Schutz vor Vorverurteilung etwa durch BILD. Er verdient zudem, wenn er sich läutern läßt, die Chance zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung, der es als unüberwindliches Hindernis gegenübersteht, wenn ein Schmierblatt im Vorfeld seiner Freilassung eine Fotokampagne "Schließt eure Kinder ein: Heinz Müller (57), der 'Grabscher von Günzburg', kommt nächste Woche frei! Skandal: Er saß nur acht Jahre!" startet. Verhaltensweisen dieser Art gleichen einer Lynchjustiz, die ihrerseits ein Verbrechen ist. Diese drakonischen Maßnahmen schaden, sobald eine Besserung erreicht ist, einem geläuterten Menschen und mit ihm der Gesellschaft. Außerdem sehe ich es als äußerst problematisch an, diese beiden Tätergruppen derart gesondert zu behandeln, wenn andere Formen jahrelanger psychischer Mißhandlung Schutzbedürftiger oder gelegentlich auch an Mord grenzende Tötungsdelikte durch das Raster fallen. janw schrieb einmal, daß die meisten Mörder Einmaltäter sind... Bei Vergewaltigern dürfte die Rückfallgefahr weitaus höher sein, und die Verantwortung ihrer Gutachter ist entsprechend hoch. Dennoch kann man sie nicht in einem solch extremen Maß für ihre Fehler verantwortlich machen - oder soll der stümpernde Arzt aufgeschnitten, der zu genau schießende Polizist an die Wand gestellt und der zögerliche Feuerwehrmann verbrannt werden? |
Die rechten Christen führen keinen Krieg - Jacob Böhme
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Do 14. Dez 2006, 14:59 - Beitrag #15 |
Da hast du leider recht. Es liegt vor allem daran, daß die höheren Einkommensschichten deutlich diskretere Wege nutzen, sich für Gefälligkeiten erkenntlich zu zeigen, und sich der rechtlichen Problematik auch eher bewusst sind als die Gastwirtin. Vielleicht hat sie ja wirklich nicht gewusst, daß das Bier in dieser Situation etwas anderes ist als das Bier für den Bauern, der ihr mal das Laub weggefahren hat oder immer so tolerant ist, wenn die Brauereilaster seine Einfahrt zuparken. Das Dumme ist, der Grat ist so schmal. Zwei Dörfer weiter von mir ist die Frau eines Fuhrunternehmers, der schon diverse Feuchtbiotope mit Rübenschlamm und anderem zugekippt hat, im Ausschuss für Bauen und Umwelt, nebenbei ist sie die Tochter des langjährigen Bürgermeisters. Klar, daß dieser Unternehmer alle gemeindlichen Fuhraufträge bekommt und seine Sauereien unter den Teppich gekehrt werden.
Worauf ich hinaus wollte, ist dies: Das einzige "Vergehen" des Lehrers besteht möglicherweise darin, sich in der Pause mit der Schülerin in der Klasse aufgehalten zu haben - sie kann behaupten, was sie will, egal wie wahr es ist, man wird ihr glauben. Das ist gewiss gut für die wirklichen Opfer, bedeutet aber auch einen erheblichen Druck für jene, die einfach nur ihren Schülern und Schülerinnen nochmal in aller Ruhe erklären möchten, warum sie so und so bewertet oder gehandelt haben, und daß das kein Urteil über den Schüler als Mensch darstellt. Jeder Psychologe steht vor der Frage, einem nunmehr offenbar und auch vom Zweitgutachter als unschädlich eingestuften Täter auch wirklich Lockerungen oder Entlassung zu befürworten oder doch die Möglichkeit der Rückfälligkeit, die ja nie auszuschließen ist, in den Vordergrund zu stellen und die Entlassung zu verweigern - und damit einen nun wirklich harmlosen Menschen gefangen zu behalten. Jeder Fall, wo die Entscheidung zur Freilassung eine falsche war, ist tragisch, jede, wo jemand zu Unrecht in Haft bleibt, aber auch. Letztlich treten aber nur erster Fälle in der Öffentlichkeit in Erscheinung, ohne ein Bild zu vermitteln, in welchem Verhältnis sie zur Gesamtzahl der freigelassenen Verbrecher dieses Delikttyps stehen. Letztlich kommt man nicht daran vorbei, daß Gutachter immer Menschen sind, mit menschlichen Einsichtsmöglichkeiten, und damit Gutachten immer nach menschlichem Ermessen unter Einbezug fachlicher Erkenntnisse und Gegebenheiten erstellt werden.
Doch, es gibt ein Opfer, denn Aufgabed des Vollzugs ist auch, Gefangene ggf. vor sich selbst zu schützen. Selbstmorde sind zu verhindern, und das ist hier nicht hinreichend angestrebt worden.
Los ist mit mir, daß es die Erkenntnis gibt, daß ein brutaler Vollzug, wie er in usa oder Russland praktiziert wird, in keiner Weise weniger Rückfällige zu verzeichnen hat - sieht man mal von dem Umstand ab, daß dort gerade Sexualstraftäter überdurchschnittlich oft in den Anstalten zu Tode kommen. Auch ist es so, daß kaum ein Mensch einfach so zum Gewalttäter wird, die kindliche Biographie hat erheblichen Einfluss auf entscheidende Faktoren wie emotionale Steuerungsfähigkeit, Aggressionsneigung, Selbstsicherheit, Selbstbewusstsein, Sozialverhalten etcpp. - sehen wir mal von krankhaften Störungen ab. Das relativiert nicht die Schuld eines Täters, keine noch so schlechte Kindheit erlaubt es, anderen Menschen etwas anzutun, aber es bedeutet, daß diesen Tätern mit gewisser Wahrscheinlichkeit geholfen werden kann, nicht wieder rückfällig zu werden, indem sie dazu gebracht werden, an ihren Defiziten zu arbeiten. Im übrigen, Morde sind überwiegend Beziehungstaten, irgendjemand bestimmtes wird aus bestimmten Gründen ermordet. Damit ist Mord eines der am wenigsten wiederholten Delikte. |
Der Fehler ist die Grundlage der Erkennntnis
Heute schon gechattet? Man muss versuchen zu lernen, dass man sein Sein, sein Leben nur suchen kann, indem man für die anderen tätig ist. Darin liegt die Wahrheit. Es gibt keine andere. J.P.Sartre, zit.n. Rupert Neudeck |
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Do 14. Dez 2006, 18:21 - Beitrag #16 |
Lykurg,
Wenn ein Straftäter welcher Art auch immer verurteilt wurde und darüber wird berichtet, ist es zum einen so, dass in 99% der Fälle gar kein Name dabei steht und wenn einer dabei steht, ist er fiktiv, so dass die Lynchjustiz völlig aus der Luft gegriffen ist, zum anderen und da spielst du vermutlich auf das amerikanische Modell, der Täter-Veröffentlichung an, ist öffentliche Diskreditierung nicht Teil einer Lynchjustiz sondern vielmehr aktiver Schutz der Gesellschaft. Über die Vor- und NAchteile dieser Methodik scheiden sich die Geister. Das ganze allerdings pauschal abzubewerten ist imo unsinnig. Die BILD ist kein Klatschblatt, das Anderen die meinung aufzwingt, es ist ein Spiegel der Gesellschaft und die Mehrheit der Gesellschaft ist genau so.
Das sehe ich anders. Ein Mensch ist Träger von Rechten und Pflichten, ein Mensch ist mehr als eine auf Kohlenstoff basierende zweibeinige Form eines Säugers. Wenn der Mensch durch seine Tat zeigt, dass er mit Rechten und Pflichten nicht im Sinne des Menschsein umgehen kann verdient er absolut gar nichts. Und das ständige rezitieren der indokrinierten Heile-Welt Utopie ändert daran nichts. Wenn ein Mann Kinder vergewaltigt und tötet verdient er weder Schutz noch sonst irgendwas, er verdient den Tod, da der aber rechtsstaatlich ausgeschlossen ist, verdient er einen lebenslangen Aufenthalt in einem dunklen Loch, indem er sich von Käfern und Brackwasser ernähren kann. Er verdient keine Wiedereingliederung und keine Therapie. Die Gefahr, dass er andere Menschen bei einer Wiedereingliederung gefährdet ist zu groß was zahlreiche Rückfälle zeigen. Und wenn nur ein einziges unschuldiges Kind gerettet werden kann, indem fünftausend Kindsmörder lebenslang in einem dunklen Loch verrotten, dann ist das ein sehr guter Handel.
Ich sprach nicht von Feuerwehrmännern, Polizisten und sonstigen, das ist eine Überspitzung und eine fl-unzulässige Argumentation, da ich nicht von einer Ausweitung auf andere Berufe sprach. Ich sprach von der Beurteilung von Mördern und Vergewaltigern. Und was glaubst du wohl warum die Rückfallqoute bei Mördern so gering ist? Weil die Haftstrafe lebenslang ist und die potentiell Rückfälligen das Gefängnis nicht mehr verlassen möglicherweise? Das ist reinste Zahlendreherei und Beschönigung um eine haltlose Behauptung zu stützen. Und wenn durch falsche Entscheidungen Leben zerstört oder ausgelöscht werden, dann sollte das deiner Meinung nach keine Konsequenzen haben. Nun diese labidare Haltung zu katastrophalem Fehlverhalten teile ich nicht. Und wenn ich das Recht auf Wiedereingliederung eines Vergewaltigers dem Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Kindes gegenüberstelle, dann gebe ich einen Dreck auf die Rechte eines Vergewaltigers. Ganz davon abgesehen, wie hoch ist wohl die Fehlerquote bei der Beurteilung? janw,
Wenn das die Fehleinschätzung eines Kleptomanen oder eines Exibithionisten falsch war, dann sind die Folgen nicht schwerwiegend, damit habe ich kein Problem. Aber wenn der Funken eines Zweiels besteht, dass ein Vergewaltiger seine tragische Vergangenheit und seine Traumata bewältigt hat, dann ist es ein Verbrechen ihn aus der Haft zu entlassen. Das ist grob fahrlässige Tötung. Und dafür hat der entsprechende Mensch zur Verantwortung gezogen zu werden. Wenn keine 100%ige Garantie besteht, dann ist der Schutz der Gesellschaft gegenüber dem Recht auf Wiedereingliederung, eindeutig und über jeden Zweifel erhaben vorrangig zu betrachten. Der Straftäter ist nach verbüßen seiner Haftstrafe ein freier Mann, nicht nach 2/3 seiner Haftstrafe, er hat also nicht die gleichen Rechte wie ein freier Mensch, wenn es um Bewährungsgutachten oder Gutachten zur Wandlung der Vollzugsform oder Vorzeitige Entlassung aus dem geschlossenen Vollzug oder der Sicherungsverwahrung geht.
Jeder Mensch hat die Verfügungsgewalt über sein eigenes Leben, sofern er in keiner Weise pathologisch in einer Entscheidungsfindung beeinflusst ist, weder Vollzugsbeamte noch irgendjemand anderes hat die Befugnis dieses Recht zu beschneiden. Das Recht über das eigene Leben zu verfügen ist das einzige unveräußerliche und unabdingbare Grundrecht.
Wenn die Garantie einer erfolgreichen Resozialisierung besteht bin ich absolut dafür diese mit allen Mitteln zu ermöglichen, besteht die Garantie nicht, dann besteht kein Recht auf Wiedereingliederung. Die Motive einer Straftat werden beim Strafmaß berücksichtigt und sind für einen etwaigen Therapieerfolg essentiell, für die Beurteilung des Menschen an sich nicht. Er hat ein Kind vergewaltigt, dieses Vergehen wird nicht erklärt, relativiert, nachvollziehbar, weniger tragisch oder in sonst irgendeiner Weise anders, wenn dem Täter selbst schreckliche Dinge widerfuhren. Aber es darf nicht mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet werden, sondern mit Sicherheit. |
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Do 14. Dez 2006, 19:25 - Beitrag #17 |
Oh, zu BILD teile ich deine Meinung nicht; wenn z.B. die Aliasnamen von bereits festgenommenen Tatverdächtigen rein zufällig alle türkisch klingen, es sich aber bei den Tätern tatsächlich um Deutsche handelt, sehe ich eher den Tatbestand der Volksverhetzung als die Eigenschaft eines Spiegels der Gesellschaft. Aber wir schweifen ab. Die Aliasnamen sind dort gelegentlich nicht so fiktiv wie du meinst - gelegentlich taucht in BILDblog derartiges auf - und die Fotos (wie auch die der Opfer) werden mit einiger Regelmäßigkeit ohne Unkenntlichmachung gedruckt, außerdem reichen Beruf und Alter in Kleinstädten oft schon, um klarzumachen, um wen es geht. Ich bin der Überzeugung, daß diese Form der Berichterstattung bei weitem mehr schadet als nutzt. Nachahmung, öffentliches Interesse, Panikmache, ... - ich weiß, daß man es anders sehen kann, teile diese Meinung aber nicht. Auf den Rest antworte ich vielleicht morgen, ich muß los. |
Die rechten Christen führen keinen Krieg - Jacob Böhme
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Fr 15. Dez 2006, 19:16 - Beitrag #18 |
Lykurg,
wenn du diesen Maßstab, der formal korrekt sein mag, Themen-global anwendest, müsstest du lügende Abgeordnete anzeigen, meinungsbildende Journalisten, den Axel-Springer Verlag, wegen seiner Zwangssolidarität, die beschäftigten Journalisten vertraglich diktiert wird, Beamte des statistischen Bundesamtes wegen meinungsbildender Informationsfälschung, 99% aller Lehrer aus dem gleichen Grund und noch hundert andere. Der Unterschied zwischen einem prinzipiell strafbaren Verhalten und einem anzeige- oder verfolgewürdigen sollte eigntlich nicht diskussionsbedürftig sein. Oder bist du der Meinung unsere Justiz bedürfe dringend einer Milliarde weiterer Bagadell-Fälle? Um speziell auf den Vorwurf der Volksverhetzung einzugehen. Wo genau wird bei dem von dir behaupteten Procedere entsprechend §130 StGb gehandelt? Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert "zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anstachel[n]" und "Menschenwürde anderer dadurch angreif[en], dass [...] Teile der Bevölkerung beschimpft [werden]", davon kann hier keine Rede sein. Ich will nicht sagen, dass ich die bewusst gewählten Konnotationen billige, aber sie rechtfertigen keine Bezeichnung als Volksverhetzung. Es ist sicher richtig, dass eine Bekanntheit der Täter und Opfer durch die Medien gefördert wird, diesen Sachverhalt verurteile ich im Fall der Opfer auch enorm, hier wird aber sehr viel mehr Wert auf Schutz gelegt, bei den Tätern sehe ich dafür keine Veranlassung. Insbesondere im Kontext der angesprochenden Verbrechen empfinde ich eine Offenlegung der Identität des Täter als durchaus adäquat. Ich wollte mit meiner 10 Jährigen Tochter nicht neben einem "resozialisierten" wegen Kindesmissbrauch und schwerer Körperverletzung verurteilten Mann wohnen, wenn du behauptest dieser Gedanke sei dir nicht unangenehm, dann lügst du imo. Hehre Vorstellungen von Moral und Wiedereingliederung sind leicht vorgetragen, aber wenn es um die eigene Familie ginge, wiche so manche hehre Rhetorik schierer Emotionalität und den Banden der Familie. Warum sollten andere Väter anders denken? Neben jedem Haus, wo dieser Mensch wohnen könnte, wohnte ein Kind, glaubst du die denken anders? Das ist auch genau der Grund, warum die Identität nicht offengelegt wird, eine Reintegration wäre dann unmöglich, das ändert aber nicht die massive Ungerechtigkeit und Gefährlichkeit dieses Procedere. |
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Sa 16. Dez 2006, 00:39 - Beitrag #19 |
nöö - das ist alles AUSSCHLIEßLICH eine Frage der Macht. Bist du, sind deine Verbündeten nicht mächtig genug, kannste dir das ersatzlos abschminken. Yanapaw ist nicht deswegen im Unrecht, weil er unrecht hat^^ Menschen ist jede Gemeinheit a priori zuzutrauen und jede Gemeinheit ist wahrschienlich. Hesse hat im Vorwort zum Glasperlenspiel eine Ahnung der wahren Sachverhalte gezeigt. Es ist eine Frage der Satisfaktion und damit der Gegenstandlosigkeit. Wenn du dich als Arschloch erweist, werde ich nichts mit dir zu tun haben wollen. Wenn die Macht mich dazu zwingt, werde ich trotzdem um deine Freundlichkeit buhlen. So einfach ist das, und Ghandi ist eine Singularität. Yanapaw hat nicht um der Logik willen recht oder unrecht. Die Macht fordert einfach nur ein, daß sie mit Freundlichkeit behandelt wird, selbst wenn dir zum Kotzen zumute ist, und wenn du leben willst, weißt du, was gut für dich ist. |
Wer bist du, dass du die Qual lindern kannst und es nicht tust ...
-------------------------------------------------------------------------- ... nicht das Licht und nicht die Finsternis ... die Schatten, die leisen Übergänge ... |
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Sa 16. Dez 2006, 03:06 - Beitrag #20 |
Naja, aber leben wir hier nicht gerade in einem raumzeitlichen Intermezzo, wo diese Gefahren von Macht zumindest auf dem Papier und auch infrastrukturell zu vermeiden gesucht werden?
Sind die Gesetze und die rechtliche Praxis nicht Ausdruck dieses Suchens, wenn auch naturgemäß nicht ohne Fehler? Was nicht heißen soll, daß es hier nicht immer noch zu viel Macht und zuviel reale Gemeinheit gibt, die offen geduldet, gar gefördert wird. Mir kommt ein wenig Hamlet in den Sinn...soll man Blöd und all die anderen Verdummer stillschweigend gewähren lassen - es könnte ja schlimmere geben, die nicht mit Worten agieren, sondern entlassene Täter kenntlich markieren - bzw. es gibt der Gemeinheit ohne dies zu viel, oder gegen die Gemeinheit und das Übel da angehen, wo es sich zeigt? Oder läuft letzteres genau darauf hinaus, die Geistesgifte zu kultivieren, zumindest das eine, den Hass? Aber davon ab, gibt es nicht etwas zwischen "nichts mit jemand zu tun haben wollen" und "um dessen Freundlichkeit buhlen", gibt es nicht das gewähren lassen, das tolerante geschehen lassen des anderen Lebens? |
Der Fehler ist die Grundlage der Erkennntnis
Heute schon gechattet? Man muss versuchen zu lernen, dass man sein Sein, sein Leben nur suchen kann, indem man für die anderen tätig ist. Darin liegt die Wahrheit. Es gibt keine andere. J.P.Sartre, zit.n. Rupert Neudeck |
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