Amerikanische Korrektheit

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Focus schrieb:
Der Tatverdächtige war bereits 1999 wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe war er als ungefährlich eingestuft worden und wurde auf Bewährung entlassen.
Eigentlich müsste sich Omar A. zum jetzigen Zeitpunkt noch hinter Schloss und Riegel befinden, denn wegen "räuberischen Diebstahls" in zwei Fällen hat er insgesamt noch 582 Tage Resthaft abzusitzen. Doch laut Informationen dieser Zeitung befindet sich der Mann seit dem 3. November 2005 auf freien Fuß. Staatsanwaltschaftssprecher Michael Grunwald bestätigte dies. "Bei ihm wurde die Möglichkeit der ,Therapie statt Strafe' angewandt. Er wurde aus der Haft entlassen, um eine Sucht zu bekämpfen. Das ist laut Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes möglich." Zudem habe der 30-Jährige versichert, bald in sein Heimatland Libanon zurückkehren zu wollen. Die Behörden glaubten seinen Bekundungen - doch zur Therapie erschien der Mann nicht. Die Möglichkeit einer Ausweisung war seit den Kampfhandlungen Israels im Libanon im Sommer dieses Jahres nicht mehr möglich. Als Omar A. dann schriftlich zum neuerlichen Haftantritt aufgefordert wurde, blieb sein Erscheinen aus.
Als Neunjähriger wurde er mit einem Stock geschlagen. Dann steigerte F. den Grad des Sadismus. Der Bub wurde ans Stockbett gefesselt, der Stiefvater befestigte Wäscheklammern an seinem Penis und schlug auf ihn ein. Später kettete er ihn an einen Eisenträger, wickelte Elektroden um sein Geschlechtsteil und leitete Strom mit dem Trafo einer Modelleisenbahn darauf.
Der Penis spielte bei der Folter eine große Rolle. Mal wurde eine Klemme angebracht, mal stach der Sadist mit Nadeln hinein, mal zwickte er brutal mit einer Schere.
Der zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alte Realschüler hatte das Mädchen laut Anklage im Mai im erzgebirgischen Annaberg-Buchholz in ein Abrisshaus gelockt, dort geschlagen und anschließend erwürgt. Auslöser war ein Streit um einen MP-3-Player.
Der Bramfelder - er ist eines der Opfer der Serie von fünf Messerstechereien in Hamburg am vergangenen Wochenende (wir berichteten). Patrick war in der Nacht zu Sonntag von etwa 15-20 Jugendlichen, meist Südländern, auf dem Heimweg von einer Party zwei Straßen weiter, gestoppt und angepöbelt worden. Als er weglaufen wollte, hat ihm der 16-jährige Turan K. im Laufen das Messer in den Rücken gestochen. Der Täter - er ist bislang auf freiem Fuß.
Turan ist 1,74 Meter groß, wirkt aber auf Fotos wesentlich älter als 16. Er ist bereits mehrfach polizeibekannt, wenn auch kein Intensivtäter. Seine erste Sachbeschädigung beging er demnach als 13-Jähriger. Es folgten bis heute insgesamt ein halbes Dutzend Ermittlungsverfahren wegen Drogenmissbrauchs, Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Wohnungseinbruchdiebstahl. Turan K. ist dem Familieninterventionsteam der Sozialbehörde gut bekannt. Für einen Haftbefehl reichte es indes bislang nicht. Ein Staatsanwalt lehnte am Sonntag die Beantragung ab: "Nach dem Ermittlungsstand kurz nach der Tat lagen keine ausreichenden Haftgründe vor", sagt Rüdiger Bagger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Abendblatt-Anfrage. Dafür fehlten Zeugenaussagen, die Schwere der Verletzung war zunächst unklar, hieß es aus Ermittlerkreisen.
s ist ein schreckliches Bild, das sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach vier intensiven Gesprächen mit dem Opfer gemacht hat. Sprecher Klaus Ziehe: "Wir lasten dem Beschuldigten 420 Sexualstraftaten an und haben keinen Zweifel an seiner Schuld."Gegen den inzwischen 33 Jahre alten Wolfsburger liegt ein Haftbefehl vor, der derzeit aber außer Vollzug ist. Ihm wird vorgeworfen, sein Opfer Ende 1999 erstmals sexuell missbraucht zu haben. Danach soll er nach Aussagen der jungen Frau "keine Gelegenheit ausgelassen haben". Tatort war die Wolfsburger Wohnung, die er mit seiner Lebensgefährtin, der Mutter des Opfers, bewohnte. Gegen die Frau wird gesondert ermittelt. Ziehe: "Es erscheint uns sehr merkwürdig, dass sie nichts mitbekommen haben soll."
Ein vorbestrafter 28jähriger hat am gestrigen Donnerstag einen neunjährigen Jungen sexuell mißbraucht und anschließend getötet. Bereits im Jahre 1994 war der damals noch jugendliche Täter zu einer knapp zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt worden, weil er in Regensburg einen elfjährigen Jungen mit 70 Messerstichen getötet hatte. Im April 2004 war der Mann aus der Haft entlassen worden, die Polizei bittet um Mithilfe und Hinweise zum Umfeld des Täters.
das bla bla rauseditiert
Am 23. August 1998 lockte Christian S. (damals 22) Nachbarsmädchen Susanne (damals 13) auf ein verlassenes Fabrikgelände. Er vergewaltigte sie[...]Im Juni 2000 wurde der Täter wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er legte Berufung ein, blieb frei. Ein knappes Jahr später legte er im Berufungsprozess sogar ein Geständnis ab. Die Richter senkten die Strafe deshalb auf zwei Jahre – und setzten sie zur Bewährung aus
War es Mord oder nicht? Auch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) sahen gestern "erhebliche Anhaltspunkte", dass der zur Tatzeit 20 Jahre alte Alan A. am 3. Juli 2004 die zwei Jahre jüngere Stefanie W. am Westhafenkanal ermordete. Das reicht jedoch nicht, um das Urteil der Moabiter Jugendkammer vom 10. August 2005 aufzuheben. So bleibt es bei achteinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Totschlages für den mehrfach vorbestraften Alan A. - und er ist damit mehr als gut bedient.
Nein, ich bin sehr dafür, daß solche Gefälligkeiten unterbleiben und unterbunden werden - zum Wohle aller, denn ein Bürgermeister muss allen Bürgern - ob die ihn nun gewählt haben oder nicht, gleichermaßen dienen.
Es hat Mängel, zweifelsohne, es gibt fehlerhafte Urteile, und zwar in beide Richtungen, und dieses darf öffentlich diskutiert werden.
Gerade was sexuelle Übergriffe betrifft, gibt es eine hohe Empfindlichkeit bei den entsprechenden Stellen - ich sage nur: wehe dem Lehrer, der eine Schülerin wegen einer verhauenen Arbeit tröstet oder nur mit ihr die Arbeit nochmal durchgeht, und das dummerweise in der Pause im Klassenraum. Wenn das Mädchen ihm eine reinwürgen will, wird es IMMER damit durchkommen, egal was an der Sache wirklich dran ist.
So.
Er wurde dann in der Nacht 7 Stunden unbeaufsichtigt gelassen, Zeit genug für ihn, sich an einem Bettlaken zu erhängen.
Und was machst du daraus, wenn er beides ist? Die Unterscheidung zwischen solchen Wesen, die zur Bestie geboren und nicht lebenswert sind, und anderen, die zum armen unschuldigen Opfer geboren sind, gebührt der BILD-Zeitung, aber keiner differenzierteren Betrachtung. Kommt ein Täter vor Gericht, muß selbstverständlich seine Tat in für Gesellschaft, Opfer und Täter sinnvoller Weise geahndet werden, dazu gehört aber unbedingt auch, seine Motive zu klären, seinen Werdegang zu untersuchen und dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen - schon um beurteilen zu können, inwieweit eine Rückfallgefahr besteht.Aus der Bestie, die ein 14 jähriges Mädchen entführte quälte vergewaligte und folterte (fiktiver Fall), wird ein armer traumatisierter, orientierungsloser junger Mann, der nie wirklich eine Chance hatte, aus so schlechten Verhältnissen stammte und so weiter bla bla bla. Das ist eine Beleidigung, für jeden Angehörigen und die Opfer, eine Beleidigung für die gesellschaft und die Moral. Nach 3 Jahren sündhaft teurer Therapie beglückt er dann die nächste... Was ist nur los mit euch?
Auch der Täter ist und bleibt ein Mensch. Und als solcher verdient er auch den Schutz vor Vorverurteilung etwa durch BILD. Er verdient zudem, wenn er sich läutern läßt, die Chance zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung, der es als unüberwindliches Hindernis gegenübersteht, wenn ein Schmierblatt im Vorfeld seiner Freilassung eine Fotokampagne "Schließt eure Kinder ein: Heinz Müller (57), der 'Grabscher von Günzburg', kommt nächste Woche frei! Skandal: Er saß nur acht Jahre!" startet. Verhaltensweisen dieser Art gleichen einer Lynchjustiz, die ihrerseits ein Verbrechen ist.Statt Opferschutz wird mittlerweile Täterschutz betrieben.
Diese drakonischen Maßnahmen schaden, sobald eine Besserung erreicht ist, einem geläuterten Menschen und mit ihm der Gesellschaft. Außerdem sehe ich es als äußerst problematisch an, diese beiden Tätergruppen derart gesondert zu behandeln, wenn andere Formen jahrelanger psychischer Mißhandlung Schutzbedürftiger oder gelegentlich auch an Mord grenzende Tötungsdelikte durch das Raster fallen. janw schrieb einmal, daß die meisten Mörder Einmaltäter sind... Bei Vergewaltigern dürfte die Rückfallgefahr weitaus höher sein, und die Verantwortung ihrer Gutachter ist entsprechend hoch. Dennoch kann man sie nicht in einem solch extremen Maß für ihre Fehler verantwortlich machen - oder soll der stümpernde Arzt aufgeschnitten, der zu genau schießende Polizist an die Wand gestellt und der zögerliche Feuerwehrmann verbrannt werden?Ich weiß, dann wären sie [= Richter, Gutachter etc.] vorsichtiger und würden möglicherweise rehabitilationsfähige zu Unrecht in Sicherungsverwahrung belassen, aber das finde ich nicht weiter tragisch, Mörder und Sexualstraftäter (um die geht es bei Anhörungen oder Gutachten) sollten eigentlich in einem dunklen Raum ohne Fenster verrotten...
Zitat von Yanapaw:Schade nur, dass der lange und harte Arm des Gesetzes diesen Grundsatz nur bei Hans Meier und Gotfried Müller befolgt, bei den Herren MdL oder MdB, versagt dieser Arm ähnlich eklatant, wie die Steuerprüfung ab einem mtl. Einkommen von 100000 Euro.
Der Lehrer wird die Versetzung wohl überstehen, wenn es dazu kommt, die Opfer von freigelassenen Sexualstraftätern und Mördern haben da mit anderen Konsequenzen zu kämfen...
Wenn Diejenigen, die die Freilassung von Rückälligen zu verantworten haben zur Verantwortung gezogen würden, würde sich an diesem labidaren Umgang mit Menschenleben und körperlicher Unversehrtheit möglicherweise etwas ändern.
Das ist genau warum so tragisch? Dieser Fehler betrifft den Gefangenen, der sich selbst tötete, es gibt also keine unschuldigen Opfer,
Statt Opferschutz wird mittlerweile Täterschutz betrieben. Aus der Bestie, die ein 14 jähriges Mädchen entführte quälte vergewaligte und folterte (fiktiver Fall), wird ein armer traumatisierter, orientierungsloser junger Mann, der nie wirklich eine Chance hatte, aus so schlechten Verhältnissen stammte und so weiter bla bla bla. Das ist eine Beleidigung, für jeden Angehörigen und die Opfer, eine Beleidigung für die gesellschaft und die Moral. Nach 3 Jahren sündhaft teurer Therapie beglückt er dann die nächste... Was ist nur los mit euch?
Auch der Täter ist und bleibt ein Mensch. Und als solcher verdient er auch den Schutz vor Vorverurteilung etwa durch BILD. Er verdient zudem, wenn er sich läutern läßt, die Chance zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung, [...]
Diese drakonischen Maßnahmen schaden, sobald eine Besserung erreicht ist, einem geläuterten Menschen und mit ihm der Gesellschaft. Außerdem sehe ich es als äußerst problematisch an, diese beiden Tätergruppen derart gesondert zu behandeln, wenn andere Formen jahrelanger psychischer Mißhandlung Schutzbedürftiger oder gelegentlich auch an Mord grenzende Tötungsdelikte durch das Raster fallen. janw schrieb einmal, daß die meisten Mörder Einmaltäter sind... Bei Vergewaltigern dürfte die Rückfallgefahr weitaus höher sein, und die Verantwortung ihrer Gutachter ist entsprechend hoch. Dennoch kann man sie nicht in einem solch extremen Maß für ihre Fehler verantwortlich machen - oder soll der stümpernde Arzt aufgeschnitten, der zu genau schießende Polizist an die Wand gestellt und der zögerliche Feuerwehrmann verbrannt werden?
Jeder Fall, wo die Entscheidung zur Freilassung eine falsche war, ist tragisch, jede, wo jemand zu Unrecht in Haft bleibt, aber auch.
Letztlich treten aber nur erster Fälle in der Öffentlichkeit in Erscheinung, ohne ein Bild zu vermitteln, in welchem Verhältnis sie zur Gesamtzahl der freigelassenen Verbrecher dieses Delikttyps stehen.
Letztlich kommt man nicht daran vorbei, daß Gutachter immer Menschen sind, mit menschlichen Einsichtsmöglichkeiten, und damit Gutachten immer nach menschlichem Ermessen unter Einbezug fachlicher Erkenntnisse und Gegebenheiten erstellt werden.
Doch, es gibt ein Opfer, denn Aufgabed des Vollzugs ist auch, Gefangene ggf. vor sich selbst zu schützen. Selbstmorde sind zu verhindern, und das ist hier nicht hinreichend angestrebt worden.
Auch ist es so, daß kaum ein Mensch einfach so zum Gewalttäter wird, die kindliche Biographie hat erheblichen Einfluss auf entscheidende Faktoren wie emotionale Steuerungsfähigkeit, Aggressionsneigung, Selbstsicherheit, Selbstbewusstsein, Sozialverhalten etcpp. - sehen wir mal von krankhaften Störungen ab. Das relativiert nicht die Schuld eines Täters, keine noch so schlechte Kindheit erlaubt es, anderen Menschen etwas anzutun, aber es bedeutet, daß diesen Tätern mit gewisser Wahrscheinlichkeit geholfen werden kann, nicht wieder rückfällig zu werden, indem sie dazu gebracht werden, an ihren Defiziten zu arbeiten.
Oh, zu BILD teile ich deine Meinung nicht; wenn z.B. die Aliasnamen von bereits festgenommenen Tatverdächtigen rein zufällig alle türkisch klingen, es sich aber bei den Tätern tatsächlich um Deutsche handelt, sehe ich eher den Tatbestand der Volksverhetzung als die Eigenschaft eines Spiegels der Gesellschaft. Aber wir schweifen ab. Die Aliasnamen sind dort gelegentlich nicht so fiktiv wie du meinst - gelegentlich taucht in BILDblog derartiges auf - und die Fotos (wie auch die der Opfer) werden mit einiger Regelmäßigkeit ohne Unkenntlichmachung gedruckt, außerdem reichen Beruf und Alter in Kleinstädten oft schon, um klarzumachen, um wen es geht.Wenn ein Straftäter welcher Art auch immer verurteilt wurde und darüber wird berichtet, ist es zum einen so, dass in 99% der Fälle gar kein Name dabei steht und wenn einer dabei steht, ist er fiktiv, so dass die Lynchjustiz völlig aus der Luft gegriffen ist, zum anderen und da spielst du vermutlich auf das amerikanische Modell, der Täter-Veröffentlichung an, ist öffentliche Diskreditierung nicht Teil einer Lynchjustiz sondern vielmehr aktiver Schutz der Gesellschaft. Über die Vor- und NAchteile dieser Methodik scheiden sich die Geister. Das ganze allerdings pauschal abzubewerten ist imo unsinnig. Die BILD ist kein Klatschblatt, das Anderen die meinung aufzwingt, es ist ein Spiegel der Gesellschaft und die Mehrheit der Gesellschaft ist genau so.
Die Unterscheidung zwischen solchen Wesen, die zur Bestie geboren und nicht lebenswert sind, und anderen, die zum armen unschuldigen Opfer geboren sind, gebührt der BILD-Zeitung, aber keiner differenzierteren Betrachtung. Kommt ein Täter vor Gericht, muß selbstverständlich seine Tat in für Gesellschaft, Opfer und Täter sinnvoller Weise geahndet werden, dazu gehört aber unbedingt auch, seine Motive zu klären, seinen Werdegang zu untersuchen und dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen - schon um beurteilen zu können, inwieweit eine Rückfallgefahr besteht.