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Der Trägerverein hat gegen die Schließung des Kindergartens Beschwerde eingelegt. Der Prozess hierzu wird vor dem Hessisches Verwaltungsgerichtshof stattfinden.
Der Verein spricht von einer Hetzkampagne.
Währenddessen laufen noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen "gefährlicher Körperverletzung" mit besprochenem Salz.
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da Salz ja ein Lebensmittel ist, kann es nicht um Ziffer 1 hadeln. Ich gehe aber davon aus, dass Hexerei als gefährliches Werkzeug im Sinne von Ziff. 2 oder wenigstens als "hinterlistiger Überfall" im Sinne von Ziff. 3 zählt. Wie auch immer, die freiheitlich demokratische Grundordnung kann durch ein Grundsatz-Urteil zur Hexerei nur gestärkt werden.
Die Frage der Körperverletzung hängt wohl davon ab, ob man an die magische Wirkung der Salze glaubt oder nicht. Der Versuch ist allerdings ebenfalls strafbar!
Der Verein Kaloku-Kinderland hingegen bestreitet die Vorwürfe. Es handele sich nicht um eine sektenartige Geisterlehre, sondern um eine 1200 Jahre alte hawaiianische psychologisch-spirituelle Lehre. Einfaches Kochsalz sei mit dem Vaterunser besprochen worden.
Was Vaterunser jetzt im keltisch-hawaiianischen Kontext bedeuten mag? Egal, das Feuer wird schon richtig entscheiden.
Doch die Sache mit dem Salz ist wohl nur die Spitze des Eisberges. Mittlerweile gehen die Vorwürfe sogar so weit, dass auch homäopathische Globuli verabreicht wurden.