Nö, in meinen Augen müßte die Zurückweisung eines Gutachtens aus eklatanten formalen bzw. qualitativen Mängeln die sofortige Berufung eines neuen Gutachters ermöglichen, ohne eine Entscheidung in der Sache zu bedeuten.
Öffentlich verhandelt werden
müssen, wenn der Richter nicht anderes beschließt. Und mitstenographieren ist ausdrücklich erlaubt. Trotzdem erstaunlich, daß der Dialog so wörtlich im Blatt landete. Und ich denke, ich hätte den Gutachter anonymisiert, schon um mir nichts vorwerfen zu müssen, wenn er sich was antut
(ich hatte es im Weiteren zunächst getan, aber da er in allen Artikeln genannt wird, habe ich es in den Zitaten nicht rausgenommen, darauf kommt es nun eh nicht mehr an[size=84])[/size].
Edit:
Sat1 Bayern hilft weiter:
Also einfach einen neuen Gutachter hinzuziehen, oder? Nein. Es ist vorgeschrieben, dass ein Sachverständiger weite Teile der Beweisaufnahme mitverfolgen muss, um ein Gutachten zu erstellen. Also müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Nachdem Michael W. seine Haftstrafe seit Februar 2012 verbüsst hat ist fraglich, wie lange er überhaupt noch festgehalten werden kann. Vorerst bleibt er aber hinter Gittern: Die Jugendkammer des Landgerichts lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung heute ab: “Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand ist der Unterbringungsbefehl aufrechtzuerhalten”, sagte der vorsitzende Richter.
Edit2
: Nach weiterer Lektüre vermute ich, daß die Aussagen Gutachter A.s zu den Schwächen seines eigenen Gutachtens darauf beruhen, daß er es nur aus den Akten erstellen konnte. Der Angeklagte hat nur mit einem der drei Gutachter Gespräche geführt, die anderen aber verweigert und die Gefängnispsychiater, die ihn in den letzten Jahren behandelten, nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden. (Einer von denen hatte vor zwei Jahren wegen hoher Rückfallgefahr Hafterleichterungen abgelehnt; der, der jetzt mit ihm reden durfte, ist für Freilassung, sieht aber ebenfalls eine "mittelgradige Rückfallgefahr".) Dementsprechend konnten die beiden Gutachten, die Sicherungsverwahrung befürworten, nur aus den Akten erstellt werden, und vermutlich bezieht sich A. darauf. Trotzdem eine erschreckend schwache Leistung (für den "Hausgutachter" des Augsburger Landgerichts müßte das doch häufiger vorkommen?), wie auch der Verteidiger kommentierte: "Meine Sekretärin hätte das besser gekonnt."
Edit3: Die
Main-Post bringt auch nochmal weiter, hier sieht es wieder schlechter für den Gutachter aus, als ich zuletzt vermutete:
Adorf stöhnte am Ende der Befragung: „Warum habe ich mir das angetan?“ Am Freitag sagte er auf Nachfrage gegenüber dieser Zeitung: Dieses Zitat sei aus dem Zusammenhang gerissen. „Nicht, dass es mir zu viel ist. Aber wenn ich gewusst hätte, wie groß die Fülle der Akten ist, würde ich es mir überlegen.“ Zur Kritik an seinem Gutachten wollte er sich nicht äußern. „Das ist ein laufendes Verfahren.“
Edit4: Absolut lächerlich dagegen - wie zu erwarten - die Darstellung der Bild, die natürlich um jeden Preis die Glaubwürdigkeit des Gutachters erhalten will, um den Täter möglichst lang hinter Gittern zu belassen. Über die Kürze und inhaltliche Schwäche des Gutachtens findet sich in Bild kein Wort, dagegen wird es bekräftigend zitiert und seine Kritik anders 'begründet':
Die Gutachter-Schlacht ist in vollem Gange. Richter Lenart Hoesch wird von Stunde zu Stunde ratloser. Prof. Kury fuhr er gestern an: „Haben Sie nicht einige Dinge unkritisch übernommen, die Ihnen Herr W. erzählt hat?“ W.‘s Verteidiger Adam Ahmed dagegen flippte bei Dr. Adorf aus: „Das ist kein Gutachten, das ist gar nichts. Das kann auch meine Sekretärin!“ Grund für Ahmeds Wut war eine neue Hypothese zum Messer-Mord an Vanessa: „Das Eindringen in ein fremdes Haus um Mitternacht kann sexuell stimulierend wirken“, sagt Gutachter Pantelis Adorf. Die Reaktion von W.: Hämisches Grinsen und heftiges Kopfschütteln. Prozess-Fortsetzung am 11. Juli.