GEZ pro Haushalt - Idee und Umsetzung

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Fr 4. Jan 2013, 22:58 - Beitrag #41

Der Stream funktioniert gut und stabil sowohl bei Opera wie K-Meleon, das schaffen nicht viele Seiten.
Aber Komplettprogramm in Bezug auf GEZ: da vermisse ich nicht nur die dritten Programme (wobei mind. WDR 24/7 streamt ebenfalls), aber beim ZDF gibt es nur zeitweise Streams. Die dann auch eher zeitgesteuert las nach Programmverlauf enden und somit schonmal das Ende einer Live-Sendung kappen.

Traitor
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Fr 4. Jan 2013, 23:05 - Beitrag #42

Unter Linux (Suse 11.4) versuchen es bei mir Firefox und Chromium erfolglos (schwarzer Kasten mit gelegentlich wiederkommendem Laderad), Konqueror zeigt nur hilflos einen Textkommentar "Player" an. Opera funktioniert. K-meleon scheint es für dieses System nicht zu geben.

Windows-Test folgt.

Das ZDF ist ja nicht umsonst das Zweite, vielleicht schließen sie sich ja später noch an.

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Di 8. Jan 2013, 01:19 - Beitrag #43

Habe das System heute produktiv getestet. Bei Opera wollte er zunöchst nicht laden, bei K_Meleon ging es. Habe dann bei Opera ohne Ton im HIntergrund laufen lassen und bei K-Meleon geguckt. Als er das nachladend zu höngend rohte, bin ich zu Opera, wo er von sich aus Bildqualität reduziert hatte, gewechselt. Nach einigen Minuten ging es dann bei K-Meleon wieder, just als bei Opera auch wieder volle Bildqualität verfügbar war.

Ob sich unsere Ahnen damals auch so über ihre ersten Fernseherfahrungen austauschten? Und wieviel länger gibt es in D eigentlich Fernsehen als die GEZ?

Malte279
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Di 8. Jan 2013, 10:33 - Beitrag #44

Für mich scheint sich die Summe die ich zu zahlen habe mit einem Schlag verdreifacht zu haben. Bislang wurden mir im Quartal 17,98€ abgebucht; diesen Monat waren es 53,94€ :(

Maglor
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Di 8. Jan 2013, 22:47 - Beitrag #45

Zum Ausgleich (um auf deine Kosten zu kommen) kannst du ja mehr fernsehen. :crazy:

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Mi 9. Jan 2013, 00:38 - Beitrag #46

Alternativ gält es zu versuchen, einen der Befreieungsgründe zu verwirklichen. Aber ob das in jedem Fall besser wäre?

Lykurg
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Mi 9. Jan 2013, 01:40 - Beitrag #47

Taubblindheit? Lieber nicht. Dann schon lieber das Mietshaus zur 30-Personen-WG erklären... oder zum Pflegeheim, wie geht das wohl?

009
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Mi 9. Jan 2013, 21:56 - Beitrag #48

Du könntest versuchen, im laufenden Programm oder den programmbegleitenden Internetseiten der öffentlich-rechtlichen Sender dazu Informationen zu finden...

Traitor
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Mi 9. Jan 2013, 22:12 - Beitrag #49

Ach Mist, seit dem letzten Beitrag hatte ich schon zweimal Windows an, es aber jeweils vergessen. Naja, vielleicht nachher noch.

@Malte: Vorher musstest du nur den reduzierten Betrag für Radio/Computer ohne TV zahlen? Tja, dann gehörst du wohl zu der "Kunden"gruppe, die laut GEZ völlig marginal und irrelevant war, da ja eh jeder gute Deutsche TV zu haben hat...
Edit: Hm, ne, kommt nicht hin, Radio-Satz sollen laut Wikipedia 5,76€/Monat gewesen sein, also 17,28€ pro Monat, 70 Cent weniger als ein Drittel-TV-Satz... hattest du irgendeinen anderen, tatsächlich 2/3-Rabatt?

Nachtrag: unter Windows hat Firefox keinerlei Probleme. Könnte unter Linux ein Flash-Versions-Problem sein.

Lykurg
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Do 10. Jan 2013, 15:26 - Beitrag #50

Ja, ich gehörte zu derselben Gruppe, bisher laut Kontoauszug 17,28€ pro Quartal, die neuen, wesentlich höheren Gebühren haben sie bei mir noch nicht abgebucht.

Der Livestream funktioniert bei mir unter ubuntu/Mozilla ebenfalls nicht, dafür immerhin seit kurzem die ARD-Mediathek, die bislang auch Flash-Kompatibilitätsprobleme hatte.

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Fr 11. Jan 2013, 20:28 - Beitrag #51

Warum hat die ARD bzw. haben "Das Erste" und die ARD (scheinbar?) 2 Mediatheken?
Das Erste (mit Link zum Livestream)
ARD
Die Links/Rubriken wirken so, als wären es ggf. nur zwei Webseiten, die auf die gleichen Inhalte verweisen - aber warum diese Doppelung?

Traitor
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Fr 11. Jan 2013, 20:38 - Beitrag #52

Technisch gesehen dürfte ARD die gesamte Rundfunkanstalt sein, zu der auch Radio, die Dritten und Digitalsonderprogramme gehören, und "Das Erste" nur deren Hauptkanal? Demnach müssten unter ard.de mehr Einträge zu finden sein. Tatsächlich scheint es das auf der Startseite dort beworbene "200 Kisten für Ghana" von "WDR Weltweit" bei daserste.de nicht zu geben. Könnte also so hinkommen.
Ist aber natürlich trotzdem organisatorischer Schwachsinn, unpraktisch für die Nutzer und vermutlich eine Millionenverschwendung dank doppelter IT-Abteilung. Zumindest teilweise scheint die Technik zwar die gleiche zu sein (identische Popup-Bedienlemente), aber nicht ganz (andere Bedienelemente im äußeren Rahmen des Players).

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So 13. Jan 2013, 17:03 - Beitrag #53

Der von verschiedenen hier schon gestreifte Steuer-Aspekt könnte möglicherweise entscheidend werden.

Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau hat rechtliche Zweifel am gewählten Konstrukt und geht auf dem Wege der (jedem Bayer möglichen kostenlosen) Popularklage vpr dem bayerischen Verfassungsgerichtshof, wie er im Handelsblatt erläutert:
Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen – egal ob er einen Fernseher hat oder nicht.
[...]
Außerdem gibt es ein kompetenzrechtliches Problem.

Warum?

Weil der Rundfunkbeitrag kein Beitrag ist, sondern eine Steuer. Im Unterschied zur Steuer ist ein Beitrag an eine Gegenleistung geknüpft. Das ist beim Rundfunkbeitrag aber nicht der Fall. Jeder muss ihn zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht.
[...]
Die Länder haben aber nicht das Recht dazu, eine Steuer zu beschließen.


Die mir in ihrer Tragweite dann doch neuen Einschläge biem Datenschutz durch den Haushaltsbeitrag erläutert Geuer bei Heise:
Die Abschaffung des Beauftragtendienstes in der bekannten Form bringt leider kein Mehr an Datenschutz. Zwar heißt die GEZ dann Beitragsservice und forscht nicht mehr nach Geräten, dieser hat aber im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wesentlich stärkere Befugnisse als die GEZ. Auch wenn die Rundfunkanstalten stets versichern, dass datenschutzrechtliche Standards eingehalten werden und alles im Konsens mit Datenschützern beschlossen würde, schaut die Realität anders aus.

Die Datenmengen werden nicht verringert, sondern lediglich umgeschichtet.[1] Zwar dürfen Angaben zu einzelnen Geräten ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben werden, jedoch entsteht beim Beitragsservice ein Verzeichnis, welches weit mehr Daten umfassen würde, als ein bundesweites Melderegister, welches es aus Datenschutzgründen nicht gibt. Neben sämtlichen Wohnungen in Deutschland sind alle gewerblich genutzten KfZ, sämtliche Betriebsstätten und alle Gästezimmer im Hotel- und Gaststättengewerbe erfasst. Daten beschafft sich der Beitragsservice nicht zunächst vom Betroffenen selber, sondern lässt sie sich nach § 14 Abs. 9 RBeitrStV erst einmal sämtliche Meldedaten im automatisierten Verfahren übermitteln.

Durfte die GEZ früher nur auf Meldeämter im Wege des Abrufs aufs Meldedaten zugreifen, so kann sie Auskünfte nunmehr von allen öffentlichen Stellen verlangen (§ 11 Abs. 4 RBeitrStV). Wer meint, dass dafür auf den Einkauf von Adressen bei Adresshändlern verzichtet wird, täuscht sich. Ab 1. Januar 2015 ist dies für Adressen von Privatpersonen möglich (§ 11 Abs. 10 RBeitrStV, vgl. auch 16. Tätigkeitsbereich der Brandenburgischen Datenschutzbeauftragten). Für gewerbliche Adressen sogar ab sofort. Diese weitreichenden Eingriffsbefugnisse sind aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Durften nach alter Rechtslage Daten von einer Rundfunkanstalt durch eine andere nur "im Einzelfall" abgerufen werden, so ist diese Einschränkung in § 11 Abs. 3 RBeitrStV komplett entfallen. Der Übermittlung ganzer Teilnehmerlisten von einer Anstalt an die andere steht gesetzlich nichts mehr im Wege.

Nachdem die neue Rechtslage den Datenschutz der Betroffenen bereits untergraben hat und die Rundfunkanstalten und ihren Beitragsservice mit so umfassenden Befugnissen ausgestattet hat, räumt der Staatsvertrag den Rundfunkanstalten noch weitere Befugnisse ein. Sie können auch den Vermieter oder den Hausverwalter von Wohn- oder Gewerbeimmobilien nach dem Mieter befragen (§ 9 Abs. 1 S. 2 und 3 RBeitrStV). Diese sind zur Auskunft verpflichtet.


Da hätte ich mir im VPrfeld eine Welle gewünscht wie damals bei ZensUrsulas komischen Bestrebungen...

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Mo 14. Jan 2013, 02:28 - Beitrag #54

In einem Interview mit der Welt sprangen BUndestagspräsident Norbert Lammert und der Interviewer vom Großprojekten wie dem BER über die Bankenkrise letztlich zu den öffentlich-rechtlichen:
Der Gesetzgeber hat für Banken bereits Regelungen insbesondere für Bonuszahlungen durchgesetzt. In den Unternehmen können wir mit Korrekturen und nicht mit einer Fortsetzung der Übertreibungen rechnen. In anderen Bereichen ist das Problembewusstsein leider noch unterentwickelt.

Die Welt: Nämlich in welchen?

Lammert: Ein großes Thema sind für mich die erstaunlichen Summen, die öffentliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaften zum Beispiel für Sportrechte zahlen. Damit werden ebenso erstaunliche Gehälter im Sportbetrieb ermöglicht. Im Ergebnis trägt der Gebührenzahler zur Finanzierung von Traumgehältern bei. Das muss sich dringend ändern.

Die Welt: Wie bewerten Sie die neue Gebührenstruktur der Öffentlich-Rechtlichen?

Lammert: Mein Eindruck ist, dass die von den Ländern für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellte Nachbesserung der neuen Gebührenregelung früher notwendig wird als bei der Beschlussfassung erwartet.


Ob das aber nur eine bemerkenswerte Äußerung oder doch die Initialzündung zu einer Veränderung der Haushaltsabgabe ist lasse ich mal dahingestellt sein...

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Sa 19. Jan 2013, 21:54 - Beitrag #55

Auch die Kanzlerin hat sich inzwischen geäußert. In einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung (vermutlich der morgigen Niedersachse-Wahl geschuldet):
In einem Interview mit unserer Zeitung erklärte die Kanzlerin mit Blick auf den umstrittenen neuen Rundfunkbeitrag, wenn es berechtigte Kritik an einzelnen Aspekten dieses Beitrags gebe, sollten die Sender diese ernst nehmen und entkräften. „Außerdem ist es natürlich ihre Pflicht, mit den Beitragsgeldern verantwortungsvoll umzugehen“, unterstrich Merkel.

Grundsätzlich verteidigte die Kanzlerin die zum Jahreswechsel erfolgte Rundfunkreform, die die GEZ-Gebühr ersetzt. Die Mediennutzung habe sich stark verändert. Zu Radios und Fernsehern seien Computer und Smartphones gekommen, auf denen öffentlich-rechtliche Angebote genutzt würden. Allerdings seien die Rundfunkgebühren Ländersache und die Bundesregierung an diesen Entscheidungen nicht beteiligt, betonte die Kanzlerin


Tja, klingt letztlich vage und wie ich finde nimmt der Verweis auf die fehlende Bundeskompetenz da noch den letzten Rest Druck mehr oder minder ganz weg.

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So 20. Jan 2013, 00:58 - Beitrag #56

Soeben habe ich ein längeres und gewiss diskusionswürdiges Interview mit Paul Kirchhof in der FAZ, der zu meiner Überraschung an dem Konstrukt mitgearbeitet hat und es auch für verfassungskonform hält.
Zumindest heute vermag ich das Interview intellektuell aber nicht mehr zerlegen, drum gerne Freiwillige vor...

Traitor
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So 20. Jan 2013, 11:40 - Beitrag #57

Es muss auch nicht immer gleich die Verfassung sein, um ein Gesetz zu kippen - simple Schwachsinnigkeit sollte eigentlich reichen.

Dass sich jetzt nach der Reform diverse Spitzenpolitiker gegen sie stellen, dürfte reiner Populismus sein und nichts bringen.

Eher haben die Klagen von Unternehmen Aussicht auf Erfolg, werden aber vermutlich für Privatleute eher noch zu einer Verschlechterung führen.

Merkels Einwand "Ländersache" ist juristisch korrekt, wie in vielen anderen Bereichen (z.B. Bildung) ist die Regelung, dass es Ländersache ist, aber mal wieder völliger Unsinn, da es sich offensichtlich um ein bundesweites Thema handelt. Vielleicht sollte es eine Regel geben, dass, sobald die Länder selbst einsehen, dass ein Thema bundesweit geregelt wird, und gemeinsam eine bundesweite Regelung beschließen (so wie hier, die Abgabe ist ja nicht in Bayern niedriger oder so), das Thema automatisch an den Bund fällt. Andererseits würden sie dann vermutlich aus Prinzip darauf verzichten, gemeinsame Regeln zu finden... :rolleyes:

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Mo 21. Jan 2013, 00:52 - Beitrag #58

Nun liste ich mal das, was mir bei Kirchhof an Ungereimtheiten auffiel:
Eine freiheitliche Demokratie setzt aber auf den informierten, urteilsfähigen Bürger. Freie, staatsferne, nichtkommerzielle Medien sind eine Existenzbedingung des Verfassungsstaates.
Die verträgt sich nicht so ganz mit der wohl nicht nur von mir perzipierten Besetzung vieler Posten mindestens auch nach Parteibuch und entsprechenden politischen Mauscheleien.

Der Rundfunkbeitrag ist der Preis für Rundfunksendungen. Grundsätzlich erhält jeder eine Leistung erst, wenn er sie bezahlt hat. Er muss eine Zeitung kaufen, für die Oper eine Karte erwerben. Niemand käme auf die Idee, diese Leistungen unentgeltlich zu beanspruchen.
Zeitungen werden auch schonmal am Verlagshaus ausgehängt oder probeabobedingt verschenkt, es gibt sowas wie Oper für alle, wo man ohne Zahlung teilhaben kann. Auch wird gerade im (staatlichen) Kulturbereich heftigst subventinoniert, so daß mitnichten (nur) der Kunde zahlt.

Sehr großzügig, aber hier liegt das Problem: Viele Menschen sind totale Rundfunk-Verweigerer. Wieso müssen sie trotzdem zahlen?

Ich kenne das Argument gut. Aber nicht der einzelne Mensch zahlt den Beitrag, sondern der Haushalt, der heutzutage immer Möglichkeiten zum Rundfunkempfang besitzt und diese vielen Menschen zugänglich machen kann.
Falls er damit die Option meint, im Haushalt von Rundfunkverweigerern von außen über ein offenes WLan doch öffentlich-rechtlich fremdzukonsumieren, hätte er mehr um die Ecke gedacht und indirekter formuliert, als ich ijm das eigentlich zugetraut hätte.

Belastet werden die Menschen, die eine Leistung üblicherweise nutzen. Das ist vergleichbar einer Kurtaxe, die jeder Urlauber zahlt, auch wenn er nie in den Kurpark geht, oder einem Anliegerbeitrag für neue Straßen, auch wenn der Anlieger kein Auto fährt.
Vergleich hinkt., Kurbeiträge werden wohl nie nur für einen Kurpark, sondern die gesamte touristische Infratsruktur genutzt. Die in einem Urlaub an einem Kurort komplett zu meiden stelle ich mir sehr schwer bis ausgeschlossen vor. Auch ohne Auto profitiert man von Straßen vor seinem Wohnsitz. Ansonsten müsste man immer einfliegen, das Straße in dem Falle auch Bürgersteig meint. Die Post bekäme man per Brieftaube, Pakete per Lasthubschrauber und für sonstiges bastelt man sich wohl eine Seilbahn zur nächsten rein öffentlich finanzierten Straße :crazy: ?

Sie machen sich ja nicht die Mühe, Nutzer zu identifizieren, alle zahlen - das ist eine Rundfunksteuer.
Nein, ein steuerfinanzierter Rundfunk wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Steuern dürfen nur der Staat und die Kirchen erheben. Auch würden die Einnahmen der Rundfunksteuer vom Parlament verteilt. Politiker könnten das Senderbudget bestimmen. Aber Rundfunk muss politisch unabhängig sein.
Warum steuerfinanzierter Rundfunk verfassungswidrig wäre, verstehe ich nicht. Denn es würde doch der Staat die Rundfunksteuer erheben und an den staatlich finanzierten (zB nach von neutralen Experten definierten Finanzbedarfsrahmen), aber staatsunabhängigen Rundfunk weiterleiten.

Die Sender verraten wenig über die Verwendung der Gebühren. Müssten sie transparenter sein?

Ja, mit der öffentlichen Abgabe steigern sich die Transparenzpflichten. Jeder Beitragsschuldner hat einen Anspruch darauf, zu wissen, was mit seinem Geld geschieht, welche Sendung für welche Summen gekauft und produziert wird.

Auch Gagen von Moderatoren, die keine Sender-Angestellten sind?

Der Informationsanspruch betrifft den Einfluss des Geldes auf das öffentlich-rechtliche System. Daher sollten alle Zahlungen, die Mitwirkende an einer Sendung befangen machen könnten, offengelegt werden. Dabei sollte keine Rolle spielen, wie die Person arbeitsrechtlich im Sender eingegliedert ist.
Konsequent und zu Ende umgesetzt wäre das eine gewiss spannende und vermutlich auch einige verändernde Forderung.

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Mi 30. Jan 2013, 13:29 - Beitrag #59

Inzwischen haben verschiedene Kommunen festgestellt, daß die Neuregelung für sie empfindlich teurer wird (laut SpOn bis zu einer Verdreizehnfachung der GEZ- oderwieauchimmersiesichjetztnennenmagichnennesietrotzdemweiterso- Gebühr- oderwasauchimmerdasimjuristischensinneauchseinmag). Die Stadt Köln hat sich entschieden, erstmal nicht zu zahlen, und ein paar weitere Städte wollen es ihr nachmachen. Interessant ist dabei die Begründung - es komme dabei nämlich zu einer "nicht zu rechtfertigenden Mehrbelastung", und man könne das Geld besser anderswo ausgeben. Komisch, das wird vermutlich ein Großteil der Bevölkerung ähnlich sehen. Nur hat eine Stadt da mehr Möglichkeiten - verlangt daher Neuverhandlungen über eine Sonderlösung für Städte und Gemeinden. Schon praktisch, man muß den Unsinn, den man mitverantwortet hat, nicht selbst ausbaden (und selbst wenn man es müßte, wäre es immer noch fremdes Geld).

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So 3. Feb 2013, 14:20 - Beitrag #60

Eine möglicherweise interessante pfiffige Option zur Umgehung des Haushaltsbeitrages durchaus auch für nicht sich den bekannten christlichen Organisationen angehörig fühlenden bietet dieser Beitrag des humanistischen Pressedienstes.
Das Grundgesetz ist eine große Quelle der Freude. Es schützt - siehe vor allem Artikel 3 und 4 - die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Und so steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass „gottesdienstliche“ Betriebsstätten nichts zu zahlen haben. Und weil niemand benachteiligt werden darf, gilt das sogar für Agnostiker und Atheisten.

Wie der Artikel aufzeigt scheint es letztlich, natürlich nur im besten Wille, doch möglich, die notwendigen Kriterien für diese Befreiung relativ einfach zu erfüllen.

Hmmh, jemand Lust, das auszuprobieren? :crazy:

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