Siehe auch meine Ausführungen zum Missbrauch des Wortes "Diskriminierung" im
Männer-Thread - das Ausgleichen faktischer Nachteile durch künstliche Vorteile ist keine "Antidiskriminierungsmaßnahme", sondern höchstens eine politisch gewollte Machtumverteilung. Damit ist sie aus sich heraus unfair und kann nur durch Aufwiegen mit anderen Übeln gerechtfertigt werden.
Im Rahmen eines solchen Aufwiegens/Abwägens käme ich selbst zu dem Schluss, dass das Frageverbot insgesamt mehr nützt als schadet, da die Fälle, in denen das kurzfristige Arbeitshindernis Schwangerschaft unfairerweise zum Nichteinstellen für einen langfristigen Arbeitsplatz missbraucht wird, viel häufiger sein dürften als die paar Fälle eines bösartigen Schwangerschaftsverschweigens mit schweren Nachteilen für den Arbeitgeber durch Dreifacheinstellung.
Schön wäre es dann, wenn jene, wie hier zumindest für N=1 schonmal bewiesen, doch existenten Ausnahmefälle so behandelt würden, dass bei Bekanntwerden eines nachgewiesenermaßen bewussten Verschweigens seitens der Bewerberin und gut begründeter Nichtzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung seitens des Arbeitsgebers eine fristlose Kündigung, bei Nachweis böser Absicht sogar inklusive rückwirkender Entschädigung, wirksam wird.
Da das wiederum aber kaum juristisch sauber festschreibbar wäre und jede kleine Unwägsamkeit Missbrauch und Mobbing die Tür öffnen würde, muss man darauf wohl verzichten und bei der aktuellen Regelung, wie sie in diesem Fall gerichtlich interpretiert wurde, bleiben. Ich halte sie für inhaltlich falsch, aber praktisch für immer noch besser als die Alternative.
Moral ist kein Mittel, Moral ist eine Absicht. Aber Moral ist gleichzeitig eine der wenigen Dinge, auf die Mächtige kein Monopol haben; das moralische Empfinden kann einem niemand vorschreiben oder wegnehmen, so dass ich mir zum Glück erlauben kann, meine Moral offen gegen geltende (Nicht-Grund-)Rechtssätze zu stellen.
Die allgemeine Feststellung "zu viel Macht in den Händen der Arbeitgeber" krankt daran, dass "die Arbeitgeber" nicht homogen sind. Was bei Arbeitnehmer gegen Großkonzern absolut notwendige Absicherung ist, kann bei Arbeitnehmer gegen Kleinstarbeitgeber letzteren in Existenznot bringen. (Ärzte wohl eher selten, Gastronomie-, Einzelhandels- oder Handwerksbetreiber dafür durchaus.) Ähnliches Phänomen bei Mieter vs. Vermieter.