Klingonische Anscheinswaffen

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Ipsissimus
Dämmerung
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Di 1. Okt 2013, 13:34 - Beitrag #1

Klingonische Anscheinswaffen

oder: Gefahren, die die Verwaltung nicht braucht^^

Ein Bat'leth ist die traditionelle Schwertwaffe der Klingonen aus den Star-Trek-Serien. Nachbauten dieser Waffen sind nicht nur Bestandteile von Kostümen, sondern auch so beliebte Sammelobjekte, dass sie sogar in Fernsehserien abseits des Star-Trek-Universums auftauchen - zum Beispiel in The Big Bang Theory und Stargate SG-1.

Sind solche Nachbauten aus Metall, dann kann ihr Besitzer damit gegen Waffengesetze verstoßen: In Großbritannien und in mehreren US-Bundesstaaten ist der Besitz nach Einsätzen bei Raubüberfällen, dann illegal, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Besitzer kriminellen Geschäften nachgeht. Außerdem dürfen Bat'leths dort nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Ein 29-Jähriger aus Billingham wurde deshalb bereits zu 13 Wochen Gefängnis verurteilt, sein Schwert beschlagnahmt und vernichtet.

Letzteres droht nun auch den Bat'leths des Erlanger Möbeldesigners Peter W. Bei ihm fand wegen des Besitzes von mehreren Gramm Marihuana eine Hausdurchsuchung statt, in deren Rahmen die Polizei unter anderem die zwei Klingonenschwerter mitnahm. W. zufolge kündigten die Beamten an, die Gegenstände würden als verbotene "Anscheinswaffen" (im weiteren Sinne) nach § 42a des Waffengesetzes vernichtet.


http://www.heise.de/tp/artikel/40/40008/1.html

Anaeyon
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Di 1. Okt 2013, 18:36 - Beitrag #2

Legalisieren wir nun zuerst Bat'Leths oder Gras?

Ich hoffe ja, dass sich der Durchschnittspolizist so richtig dafür schämt, so einer dämlichen Definition von Gefahr folgen zu müssen ^^

Traitor
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Di 1. Okt 2013, 21:23 - Beitrag #3

Wieso sollte die Legalität des Waffenbesitzes davon abhängen, ob der Besitzer in ganz anderem Zusammenhang kriminell ist oder unter Kriminalitätsverdacht steht? Waffen sollten entweder frei, waffenscheinbedürftig oder verboten sein, und höchstens die Waffenscheineignung vom Führungszeugnis abhängen. Mit etwas Glück meint der sehr unsauber formulierte Artikel für GB+USA aber auch einfach nur letzteres? Und für Deutschland klingt es so, als seien die Dinger generell als illegal eingestuft, und nur zufällig bei einer anderen Durchsuchung gefunden und unabhängig von dieser beschlagnahmt worden. Die Inzusammenhangstellung wäre dann irreführend.

Sachlich sollte eine scharfe Klingenwaffe nach den gleichen Kriterien beurteilt werden, egal, ob mit klassischer oder Phantasie-Klingenform.

Maglor
Karteizombie
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Di 1. Okt 2013, 21:27 - Beitrag #4

Das Führen von Anscheinswaffen ist nur in der Öffentlichkeit verboten. In der eigenen Wohnung oder dem eigenen Grundstück oder eben außerhalb der Öffentlichkeit ist das Führen von Anscheinswaffen verboten.
Das Führen von Anscheinswaffen ist nach § 42 a des Waffengesetz jedoch im Rahmen der "Brauchtumspflege" erlaubt.

Es ist daher davon auszugesehen, dass der Besitz von Bat'Leths in Deutschland erlaubt ist. Star-Trek-Conventions etc. könnten bereits als Brauchtumspflege gelten. Bei den meisten klingonischen Ritualen sind solche Waffen unverzichtbar.

Was den konkreten Fall betrifft, wäre erst mal zu prüfen, was da gemacht wurde. Wenn man mit Bat'Leths groben Unfug macht, z. B. Star-Wars-Fans oder Polizisten bedroht oder sie außerhalb von Nerd-Festivals mit sich führt, ist die Einziehung des Bat'Leths sicher angemessen.
Der wahre Krieger sollte an der Stelle auf sein Recht auf freie Religionsausübung pochen.


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