Benutzungsordnung der Toiletten für Sachsen-Anhalt
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BITTE KOMPLETT LESEN !!!
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg,
den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem
trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren,
auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden,
Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an
Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU)
geregelt.
§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien
herunterzuschieben.
§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so
tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des
Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt.
Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei
geradeaus gerichtet.
§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen
der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem
Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des
Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch
Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach
links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine
Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in
ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen
wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der
Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das
Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den
Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein
geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber
erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen
erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen.
Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind
ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung
dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang
verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste
manuell zu entfernen.
§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die
Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer
Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird
anheimgestellt