Recht auf freie Meiungsäußerung? / Totalitäre Wesenszüge in Deutschland?

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Maurice
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Di 6. Jul 2004, 20:14 - Beitrag #21

Ich habe vor in der vorlesungsfreien Zeit "Der Fürst" zu lesen und wenn ich Zeit und Lust habe noch "Levithan". :D

Zu Machiavellis Prinzip, dass du hier beschreibst ist dies aus der Sicht eienr egoistischen Führungsschicht natürlich das naheliegende, aber sollten wir imo soweit wie möglich die Gesammtheit einer Gesellschaft betrachten.

Meine Sicht macht natürlich nur in einem demokratischen System sinn, denn in totalitären Systemen sind kritische Geister prinzipell ungern gesehen. Wo man wieder bei der Frage inwieweit kritsiches Denken her toleriert wird... aber lassen wir das kurz beiseite. Wie gesagt meine Vorstellung von Meinungsfreiheit macht nur in einem demokratischen System sinn und daher kann das einzige unveräußerliche Grundprinzip sein, dass bei den Kritikern vorausgesetzt werden muss, dass ihre Änderungsvorstellungen nicht zu einer Dispotie führen würden. Denn wie wir schon im 3. Reich gesehen haben führt sich die Demokratie ad absurdum, wenn sie sich selbst abwählen kann.

Ich betone nochmal, dass imo faschistisches Gedankengut in einer aufgeklärten Gesellschaft keine Chance hätte eine ernsthafte Gefahr darzustellen. Sollte dies dennoch der Fall sein wird es sich kaum um ein aufgeklärtes System handeln und die Politik hat in der Bildung seiner Bürger arge Fehler gemacht.

@Nordkorea: Aha also soll man sich nur kritische Gedanken machen, wenn es einem schlecht geht?

Noriko
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Di 6. Jul 2004, 22:33 - Beitrag #22

@aufgeklärte Gesellschat.
In einer solchen hätten indirekte gewalt aufrufe auch keine chance, es gäbe nur firedliche Revulotionen und der Herrscher würde immer einsehen wenn er Im, Unrecht ist.
De facto gibt es auf erden keine soclhe gesellschaft.

@Nordkorea
Nein, aber man muss sich, wenn es einem nciht schelcht geht nicht unbedgt welche machen, aber man kann, und der staat kann es mehr tolerieren, denn wenn es einem nciht schlecht geht hat man weniger grund zur revolte.

Damit man mich nciht falsch versteht:
Wenn es systems verschulden ist das es einem schlecht geht, MUSS es gestürzt und ersetz werden.

Traitor
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Mi 7. Jul 2004, 00:10 - Beitrag #23

Das Problem, auf das die Debatte letztendlich hinausläuft, ist folgendes: haben wir heutzutage schon alle grundlegenden Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens erkannt und die idealen Grundlagen für eine funktionierende, lebenswerte Gesellschaft gefunden?
Im Allgemeinen gehen wir hier in Europa davon aus, dass dem so ist: Menschenrechte und die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie seien so fundamental, dass sie auf ewig festgeschrieben werden können.
Prinzipiell sehe ich das ebenso - es können sich noch Organisationsdetails ändern, aber eigentlich haben wir von den Prinzipien her die idealen Möglichkeiten gefunden, oder wenn doch Verbesserungen existieren, liegen sie so weit jenseits unseres (genetischen?) Horizonts, dass man sich über sie keine Gedanken zu machen braucht, da sie sowieso mit einem völligen Umbruch der Gesellschaft zusammenfielen.

Also wäre der Ansatz: Demokratien nach bestimmten Kriterien haben das Recht, sich zu schützen und destruktive Systemkritik zu verbieten, da sie den idealen Zustand für die Menschen darstellen. Andere Staatsformen haben dieses Recht nicht.
Dieser Standpunkt ist schwer zu legitimieren, die UN ist dazu wohl noch das praktikabelste Mittel.
Aber es ist praktisch betrachtet wohl der beste, was sich auch darin zeigt, dass selbst du doch wieder auf ihn zurückgreifst:
und daher kann das einzige unveräußerliche Grundprinzip sein, dass bei den Kritikern vorausgesetzt werden muss, dass ihre Änderungsvorstellungen nicht zu einer Dispotie führen würden. Denn wie wir schon im 3. Reich gesehen haben führt sich die Demokratie ad absurdum, wenn sie sich selbst abwählen kann.
Auch du setzt also die Grundlagen unseres Systems als unveränderlich voraus.

@Noriko:
Der Staat hat zunächst sich selbst zu schützen, und Stabilität zu gewährleisten, erst dann kommen rechte und Freiheiten der Bürger.
Sollte es nicht eher so sein, dass der Staat sich selbst schützt, weil dies zum Wohle der Bürger ist? "Der Staat" ohne seine Bürger ist schließlich nichts.

Maurice
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Mi 7. Jul 2004, 00:11 - Beitrag #24

Aufklärung ist der Ausweg des Menschens aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit

Das heißt unser Politiksystem könnte man stürzen, wenn die "Fachmänner" an der Spitze in sagen wir 20 Jahren unser Land immer noch nicht aus der Kriese geholt haben und diese sogar verschlimmert haben?

@Aufklärung: Natürlich sit eine völlig aufgeklärte Gesellschaft Utopie, aber was spricht dagegen ein bestimmtes Maß an allgemeiner Aufklärung und Mündigkeit (im kantischen Sinne) in einer Gesellschaft zu erreichen? Bezeichnet sich unsere Gesellschaft nicht selbst als "aufgeklärt"? Wenn sie selbst meint, dass sie sich dadurch also kompetent genug erweist, mit durchaus auch systemkritischen Gedanken umgehen zu können, warum sollte man diese dann künstlich unterdrücken? Sie halten sich für aufgeklärt, willst du sie vom Gegenteil überzeugen? Ab wann genau ist man eigentlich aufgeklärt, bist du oder ich eigentlich wirklich aufgeklärt? Wie erkennt man überhaupt, dass eine Gesellschaft wirklich aufgeklärt ist? Wer gibt die richtigen Antworten auf all diese Fragen?
Bleibt hingegen Aufgeklärtheit eine Angelegenheit persöhnlicher Einschätzung, dann muss man den Menschen, die von sich meinen aufgeklärt zu sein, auch zumuten sich mit kontroversen Meinungen auseinandersetzen zu können. Wenn du ihnen diese Ideen verwehrst beurteilst du sie gegen ihre Selbsteinschätzung als unaufgeklärt. Sag den Leuten mal, dass sie selbstverschuldet nicht in der Lage sein sich ihren eigenen Verstandes ohne Hilfe anderer zu bedienen, das wird bestimmt lustig!

@Traitor: Das einzige unveräußerliche Prinzip einer Demokratie ist für mich, damit sie sich eben nicht selbst ad absurdum führt, dass sie demokratisch ist. Aber was heißt schon demokratisch? Aus unserer Sicht war die BRD demokratisch und die DDR weniger, für die DDR sah es genau andersrum aus. Ja wer hat denn nun recht, was Demokratie ist, oder was mehr demokratisch ist als was anderes? Wer hat die Legitimation "Demokratie" absolut zu definieren? Wer hat sozusagen das Copyright? Demokratie ist als Begriff eben mehrdeutig und deshalb ist Demokratie nicht gleich Demokratie. Würde ich versuchen ein einparteiisches System zu etablieren, dann würdest du dies für undemokratisch bewerten, aber war dies in der Deutschen DEMOKRATISCHEN Republik das als richtig angesehene System.
Warum soll unser System das beste, das ideale sein und nicht ein anderes?

"Es ist ein richtiges Urteil der Gelehrten, dass die Menschen aller Zeit zu wissen glaubten, was gut und böse, lobens- und tadelnswert sei. Aber es ist ein Vorurteil der Gelehrten, dass wir es jetzt besser wüssten als irgendeine Zeit."

Traitor
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Mi 7. Jul 2004, 00:44 - Beitrag #25

Wie willst du die Demokratie als unveränderliche Grundregel festhalten, wenn du keine Allgemeingültigkeitsanspruch erhebende Definition von ihr zulassen willst? Entweder, man legt etwas fest, oder man verzichtet komplett auf unveränderliche Grundsätze. Möglich wäre natürlich auch, zu sagen, "Demokratie ist immer das, was dafür gehalten wird", aber das würde niemanden daran hindern, den Faschismus einfach Demokratie zu nennen, und scheidet somit als Möglichkeit aus.

Ich fürchte, in diesem Themenkomplex muss man leider die hehren Ideale teils der praktischen Umsetzbarkeit opfern...

Maurice
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Mi 7. Jul 2004, 01:09 - Beitrag #26

Was ist Demokratie? Versuch einer Diskussionsplanung

Wie es sich in dem bisherigen Verlauf der Diskussion herauszustellt zu haben scheint, gibt es nicht "die einzig richtige" Definition von Demokratie. Deine Frage ob man nun einen Allgemeinheitsanspruch von Demokratie über Bord werfen sollte, oder diesen Begriff in eine starre Form zu pressen ist deutlich von Relevanz. Ich schlage aber eine dritte Möglichkeit vor, nämlich der Versuch einer Kathegorisierung von "Demokratie-Stilen". Zuerst einmal geht es darum zu versuchen festzustellen, was alle Systeme, die sich Demokratie nennen gemeinsam haben, um diese Aspekte dann durch wenn nötig weitere Abstraktion zu den "Grundeigenschaften der Demokratie" zu gelangen. Hierbei bleibt natürlich zu hoffen, dass der Konsens nicht so gering oder gar widersprüchlich ist, dass sich der Demokratie-Begriff an sich keiner einheitlichen Definition unterziehen lässt. Wäre das der Fall, dann wäre "Demokratie" etwas völlig subjektiv willkürliches. Die Katheorisierung in "Demokratie-Stile" könnte dann aber trotzdem noch sinn machen. Haben wir uns nun verschiedene "Demokratie-Stile" definiert geht es daran zu beurteilen in welchem Ausmaß sich eine Demokratie in dem Feld der Stile verändern darf oder sollte.
Ich würde dieses Unternehmen sehr interssant finden und hoffe, dass dies an einen möglicherweise zu hohen Umfang scheitern würde. Es geht ja auch gar nicht darum eine Diplomarbeit darüber zu verfassen, sondern dass Thema so gut es geht in dem uns zur Verfügung stehenden Rahmen zu besprechen. :)

Soviel erstmal, ich bin müde und leg mich schlafen, ich schreibe morgen ähh später noch was. :s11:

janw
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Mi 7. Jul 2004, 11:14 - Beitrag #27

Wo Unrecht Recht wird...

Die hier der Demokratie zugesprochenen Eigenschaften und die Ansichten Macchiavellis zeigen für mich sehr gut den historischen Paradigmenwechsel in der gesellschaftlichen Machtverteilung durch die Aufklärung.
Im System Macchiavellis ist letztlich das Volk in einer dienenden Position gegenüber dem Herrscher bzw. dem Staat, die Vorstellung der neuzeitlichen Demokratie läuft auf eine dienende Funktion des Staates gegenüber seinen Bürgern hinaus.
Wobei das Volk als Gesamtheit der Bürger Herrscher im doppelten Sinne ist, als Bestimmer und mittelbar Kontrolleur der Regierung und als Gesamtheit prinzipiell unbegrenzt handlungsfähiger Menschen.

Die neuzeitliche Demokratie gründet sich auf das Postulat der prinzipiell unbegrenzten Freiheit des einzelnen Menschen, welche aufgrund der unbestreitbaren Beobachtung, daß ein solcher Zustand tendenziell zur Generierung sekundärer Unfreiheiten in der Gesellschaft durch de facto unterschiedliche Kräfteverteilungen und ihre mißbräuchliche Nutzung führt, in Normierungen ihre Grenze findet, die diese unbegrenzte Freiheit auf den Bereich außerhalb der gleichwertigen Freiheitsgrenzen anderer Bürger begrenzt.

Oder um es mit Rosa Luxemburg zu sagen: "Die Freiheit des Einzelnen muß immer auch die Freiheit des Andersdenkenden bedeuten".

Ziel des staatlichen Handelns ist also, die Freiheit etwaiger Schwächerer zu schützen, allen Bürgern in gleichem Maße Beteiligung an den Freiheitsrechten zu verschaffen, und Beschneider der Freiheit anderer zu sanktionieren.

... wird Widerstand zur Pflicht.
Was aber, wenn die staatlichen Organe über ihren legitimen Handlungsrahmen hinaus greifen?

"Ruhe ist die erste Bürgerpflicht" ist die logische Konsequenz des subalternen Bürgerbildes des Monarchismus, für die Demokratie könnte man sie mit "Kritik und ggf. Widerstand ist die erste Bürgerpflicht" ausdrücken.

Wobei es eben darum geht, über den ihm durch das obige Postulat gegebenen Handlungsrahmen hinaus reichende Übergriffe des Staates anzugreifen, was Übergriffe auf Leben und Gesundheit anderer konsequenterweise ausschließt.

Noriko
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Mi 7. Jul 2004, 13:55 - Beitrag #28

@Traitor
Ich schrieb es ja irgendwo, das Staatsstabilität gut für die Bürger ist, was das angeht stehe ich in Machiavellis Tradition.

@Maurice
Eine Gesellschaft die sich selbst als Aufgeklärt betrachtet ist es imo nicht, denn sie nimm sich heraus zu wissen was wahre Aufklärung ist.
Wer wirklich aufgeklärt ist, erkennt woran es ihm zu vollkommener Aufklärung noch fehlt und wird sich deshalb nicht so bezeichnen, wer es aber tut, nimmt sich heraus Perfektion zu beanspruchen, was nie gegeben ist.
Wo Dauernde Veränderung ist, kann es keine Perfektion geben.

@janw
"Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden"
so ist’s richtig ;)

Ich hoffe ich habe nix vergessen.

Traitor
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Mi 7. Jul 2004, 15:49 - Beitrag #29

@Noriko: Wie janW schreibt, sieht das bei Machiavelli aber eben noch anders aus. Er sagt zwar, dass Stabilität zum Nutzen des Bürgers ist, aber nicht, dass das die Begründung ist, warum Stabilität anzustrebn ist - Macht und Stabilität legitimiert er aus sich selbst heraus. Das ist eben der Unterschied zum modernen Verständnis: der Staat steht für sich, hat höchstens "positive Nebenwirkungen" auf den Bürger, während er heutzutage diesem dient und auf ihn ausgerichtet ist.

Zur Aufklärungsfrage: "Aufgeklärtheit" ist kein Synonym für "Allwissenheit". Aufgeklärt sein bedeutet eine bestimmte Denkstruktur, die des rationalen Kritizismus. Man kann sich durchaus selbst als aufgeklärt bezeichnen, ohne dieses Attribut zu verlieren, denn dass man von der prinzipiellen Denkstruktur her Kritiker ist, kann man durchaus selbst erkennnen. Mit Perfektionsanspruch hat das nichts zu tun.

Noriko
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Mi 7. Jul 2004, 16:00 - Beitrag #30

okwegen der aufgeklärtheit aheb ich nichts entgegenzusetzen
ABER:
@Machiavelli
ich bezihe mich auf einen bestimmten absatz, der sich damit beschäftigt, das das Leid einzelner in kauf zu nehmen ist, um die masse zu schützen, anstannt Chaos zu riskieren.

Ich übertarge dies so,d as das Leid hier die Unterdürckten Einzelmeinungen sind.

Leider habe ich die Stelle nciht zur Hand, wegen meiern Zurückliegenden Geschi Prüfung.

Traitor
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Mi 7. Jul 2004, 16:50 - Beitrag #31

Für Machiavelli könnte man bei Gelegenheit auch nochmal einen Thread in Politik&Geschichte aufmachen und etwas Quellenstudium betreiben, da er ja häufig sehr gegensätzlich interpretiert wird.

Maurice
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Mi 7. Jul 2004, 18:31 - Beitrag #32

Da ich den Punkt nicht in dem anderen Demokratie-Thread schrieben wollte versuch ichs mal hier:
Wir haben ja schon kritisch über die Sysmtekritk diskutiert (lustiges Wortspiel ^^), aber es gab zum einen die Position, dass diese eingeschränkt werden muss, wenn sie das System zu sehr in Frage stellt. Aber ab wann trifft das zu?
Nach unserer Verfassung ist, wenn ich mich nicht irre, die Todesstrafe verboten. Nun ein Land, dass die Todesstrafe hat kann ohne größere Probleme, diese durch eine Gesetzesänderung abschaffen. Aber wie sieht es mit dem Umkehrschluss aus? Darf eine Todesstrafe auch ohne größere Probleme eingeführt werden oder ist das schon ein eine zu starke Umstrukturierung des Systems? Wenn jemand in einem Land ohne Todesstrafe die Todesstrafe fordert, handelt er dann verfassungsfeindlich, und wie sieht es aus, wenn jemand in einem Land mit Todesstrafe die Abschaffung dieser fordert?
Ich habe das Beispiel genommen, weil das imo recht gut zu dem was ich fragen will passt.

Noriko
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Mi 7. Jul 2004, 18:38 - Beitrag #33

Die verfassung sagt "Keine Todesstrafe" und nciht "es ist Wegen des Verbotes der Todesstarfe Verboten eien wiedereinführun zu fordern." der logische schluss daraus ist, das man Sagend arf das man denkt die Todesstarfe solle wieder eingeführt werden.
Gleiches Gilt für das Abschaffen

Und wegen der Praktibilität der wiedereinführung:
In europa wird es nahezu unmöglich sein die Todesstarfe wiedereinzuführen, da es EU bedingung ist das sie in einem Mitgliedsland nichtmehr vorhanden ist.

Maurice
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Mi 7. Jul 2004, 18:56 - Beitrag #34

Ja also ohne EU wäre es also in Deutschland deienr Aussagen ach möglich. Wie sieht es nun EU weit aus? Könnte man da die Todesstrafe wieder einführen? Jetzt mal abgesehen von der dominierenden Meinung, sondern ob es theoretisch möglich wäre.

Noriko
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Mi 7. Jul 2004, 19:00 - Beitrag #35

Ohne die Eu ist es als einzelnes land einfacher, wie einfach es dann ist weis ich nicht abzuschätzen.

Gleiches für die EU.
Wenn alle EU länder meinen man könne sie wieder einführen ist es einfacher als wenn es ein einzelnes land für sich will, doch denke ich nciht das sie damit durchkommen wegend er etableirung der Menschenrechte.

Padreic
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Mi 7. Jul 2004, 19:11 - Beitrag #36

Das Verbot der Todesstrafe ist zwar Inhalt eines der Artikel unseres Grundgesetzes, steht jedoch nicht an exponierter Stellung und ist nicht grundlegend für unser ganzes System. Ich sähe es als nicht system-gefährdend an, über diesen Artikel zu diskutieren und ihn gegebenenfalls abzuschaffen.
Etwas anderes ist es, die Todesstrafe wieder einzuführen, denn diese widerspricht der gängigen Interpretation der durch die Verfassung garantierten Grundrechte. Das Lebensrecht wird in Deutschland nur im Rahmen von Nothilfe und Notwehr eingeschränkt, d.h. wenn die Wahrung des Lebensrechts in dem einen Fall (aller Wahrscheinlichkeit nach) den Tod eines anderen Menschen bedeuten würde. Die Todesstrafe verneint das grundsätzliche Lebensrecht des Menschen und erlaubt dem Staat ohne Not (im Sinne der akuten Gefährdung anderer Menschen) zu töten.
Selbst nach einer Mehrheitsentscheidung dürfte nach unserem Demokratieverständnis dieses Grundrecht nicht abgeschafft werden, da dieses den Minderheitenschutz verletzt. Da es in unserem Staat keine Möglichkeit gibt und geben kann, diese Grundrechte zu ändern, erübrigt sich eigentlich auch Systemkritik, insofern sie auf die Änderung des Systems bei grundsätzlicher Wahrung desselben zielt. Einzig eine Staatsauflösung und -neugründung könnte die Grundrechte entfernen. Darf eine solche der Staat zulassen? Man könnte sagen, nein, da er der Verfassung verpflichtet ist und sie in ihrem Kern wahren muss.

Padreic

P. S. Ich möchte allgemein zu etwas längeren und ausgearbeiteteren Postings aufrufen, was nicht speziell auf diesen Thread, sondern auch auf "Was ist Demokratie?" und den Thread über den kat. Imperativ bezogen ist. Eine hohe Postingfrequenz ist zwar etwas schönes, aber ein wenig Zeit sollte man sich doch für jedes Posting nehmen.

Maurice
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Mi 7. Jul 2004, 19:20 - Beitrag #37

Aber der Verbot der Todesstrafe ist keine Stütze, ohne welche unser System zusammenbrechen würde. Warum darf man dieses Verbot also nicht in Frage stellen? Weil Dogmen nicht hinterfragt werden soll und das sind diese Gesetze einfach. Das ist für mich kein großer Unterschied zu einem religiösen Dogmatismus.
Wenn man sagt, dass Gesetze nicht mal theoretisch abgeschafft werden dürften, weil sonst das System zusammenbrechen würde, dann kann ich das nachvollziehen (z.B. das Recht auf Wahlen), aber das trifft wie gesagt nicht auf die Todesstrafe zu. Warum darf dieses Gesetz also nicht in Frage gestellt werden, wenn es nicht nur eine Selbstverliebt der selbst auferlegten Dogmen ist?

Padreic
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Mi 7. Jul 2004, 19:47 - Beitrag #38

Religiöser Dogmatismus ist ein gänzlich anderes Thema. So viel ich weiß, behauptet der Bundestag auch nicht, durch den Heiligen Geist inspiriert zu sein ;).

Wie ich schon sagte, wäre die Abschaffung der Todesstrafe an sich nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Hinrichtung eines Menschen die Grundrechte desselben (wie sie in der Verfassung garantiert werden; jedenfalls nach üblichen Verständnis) verletzen würden. Der Staat hat kein Recht diese Grundrechte aufzulösen, da sie verfassungsmäßig grundlegender sind als seine Entscheidungsmechanismen. D.h. man kann die Grundrechte nur aufheben, wenn man den Staat auflöst. So wie es Revolutionen gab, um Menschenrechte einzuführen, müsste es eine geben, um sie wieder abzuschaffen.
Wie im anderen Thread schon angedeutet, ist die Verfassung und die Unantastbarkeit der Grundrechte dafür notwendig, dass nicht alles auf Mehrheitsentscheidungen beruht, damit keine Tyrannei der Mehrheit entsteht. Wenn die Grundrechte angetastet werden dürften, existierte kein Minderheitenschutz mehr. Wenn man sagt, man könnte das Lebensrecht für Schwerverbrecher aufheben, könnte man auch sagen, man kann es für Studenten oder Hessen oder sonstwen aufheben. Zweifellos gibt es zwar bei den Schwerverbrechern die besseren Argumente, aber es kommt ja hier gar nicht auf Argumente, sondern auf die prinzipielle Möglichkeit an.

Padreic

P. S. Der Thread hat, denke ich, nichts mehr direkt mit Philosophie zu tun. Ich schiebe ihn deshalb in Politik.

Maurice
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Mi 7. Jul 2004, 20:11 - Beitrag #39

Nur weil es theoretisch denkbar wäre, heißt das doch noch lange nicht, dass es man aus irgendeinen Grund davon ausgehen muss, dass dies auch passieren könnte. Warum um alles in der Welt sollte ein Staat beschließen alle Hessen oder alle Studenten zu töten? Ich weiß auf was du hinauswillst, aber du weißt doch selbst, dass in einem Staat in dem nicht völlig verblödete Leute an der Spitze sind und die Macht haben, sowas wohl kaum geschehen wird. Sobald jemand die Menschenrechte in ihrer derzeitigen Form in Frage stellt malen manche Leute gleich den Teufel an die Wand, als wäre damit einem zweiten Nationalsozialismus wieder Tüt und Tor geöffnet und dieser nur noch auf em roten Teppich in den Bundestag zu marschieren bräuchte. Bleiben wir mal realistisch. :shy:
Warum sollte eine Wiedereinführung der Todesstrafe unser ganzes Staatsgefüge durcheinanderbringen? Damit eine Gruppe willkürlich festlegen kann, wer hingerichtet wird muss sojemand in eienr Demokratei wieder gewählt werden (Putsch jetzt mal ausgeschlossen), und das wird hier in Deutschland garantiert nicht so schnell der Fall sein.

PS: Was den Dogmatismus angeht, meine ich, dass diese für die die sie vertreten unkritisierbar und unhinterfragbar sind und das ist unsere Verfassung doch, oder etwa nicht? Sie gründet sich zwar auf keinen Gott spezifisch (obwohl dieser auch in ihnen vorkommt), aber es handelt sich um eine Naturrechtsposition, welche ich für die ich als von derselben Machart empfinde, wie religöse Begründungen. Als würde die Moral in der Welt liegen und wir müssten nur ein Stein hochheben um sie zu entdecken :shy: ...

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Mi 7. Jul 2004, 20:33 - Beitrag #40

"Völlig verblödet" müsste so ein Politiker nicht sein, das waren Hitler und co mit Sicherheit auch nicht. Kranke Ansichten oder geschickt versteckte, sehr asoziale Eigeninteressen reichen dazu völlig aus.

Wenn man die Verfassung betrachtet, muss man IMHO zwei Aspekte sehen: zum einen die Verfassung als gegebene, juristische Entität, zum anderen die hinter ihr stehenden Denkmodelle und Begründungen.

Das schöne an einer Verfassung ist, dass sie sich nicht begründen muss. Sie ist sozusagen das Axiom, auf dem das gesamte Staats- und Rechtssystem herrührt und ihre Existenz ist damit die Begründung für ihre Existenz. Innerhalb dieses Staats- und Rechtssystems gibt es deshalb auch keinerlei Möglichkeit, sie in Frage zu stellen, außer denjenigen Abschnitten, die in ihr selbst als veränderlich gekennzeichnet sind.

Die Begründungen dafür, warum die Verfassung so ist, und Argumente dafür und dagegen arbeiten auf einer anderen Ebene. Wenn man hier eine Änderung wünscht, kann dies nur durch Abschaffung der alten und Installation einer neuen Verfassung geschehen, man muss sie "nonsystemisch" ablösen. Wobei das nicht mit einer blutigen Revolution gleichzusetzen ist, wenn sich faktische Machthaber (Regierung) und Volk über einen Umsturz des Systems einig sind, kann dieser auch friedlich vonstatten gehen.
Solange man aber am System festhält, ist die Regierung der Verfassung als ihrer Legitimationsgrundlage verpflichtet und muss sie gegen Meinungen und Taten, die zu ihrer Abschaffung führen sollen, verteidigen. Und das Ideal ist, dass dies auch stets so bleibt und nur innersystemische Änderungen durchgeführt werden, sobald die Grundlagen einmal ideal sind.

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