Bundestag schafft für alle Beteiligten eindeutige Bestimmungen
Der Bundestag hat mit dem neuen Gesetz erstmals die Rechte der Untersuchungsausschüsse unter Dach und Fach gebracht. Damit sind für alle Beteiligten eindeutige Bestimmungen geschaffen und die Minderheitenrechte gestärkt. So muss ab jetzt ein Untersuchungsausschuss vom Parlament eingesetzt werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten dies beantragt. Zur seiner Unterstützung kann der Ausschuss einen Ermittlungsbeauftragten einsetzen.
Mehr dazu : http://www.n24.de/auto/SMS_200001261331000252.shtml?SMS2001040616500007210933000
Meiner Meinung nach längst überfällig. Schade nur, daß es noch keine Auswirkungen auf den Parteispenden-Ausschuß hat.