Es stimmt, eigentlich dürfen erst 7jährige einen gültigen Kaufvertrag eingehen. Allerdings gibt es eine Art "Geringfügigkeitsklausel", kein Plan, wie die nun richtig heißt. Früher lag die bei 5 DM, ob es jetzt 2,50 Euro sind, weiß ich nicht. Jedenfalls dürfen auch schon Kinder unter 7 Jahren für einen geringfügigen Betrag Kleinkram kaufen. Also Brötchen, Schokolade, Bonbons, kleine Aufkleber... Da man davon ausgeht, das ein Kind in diesem Alter zwar eventuell an Mutterns Portemonnaie kommt und da ein bisschen Klimpergeld klauen kann, es aber unwahrscheinlich ist, dass es sich heimlich aus dem Haus stehlen kann, um es ohne ihr Wissen auszugeben.
Ob die Eltern in diesem Unwahrscheinlichkeitsfall die Ware zurückgeben können, dürfte von der Laune des Händlers und dem Zustand der Ware abhängen. Angekaute Lutscher werden Eltern wohl hinnehmen müssen.
Im 2. Fall bin ich mir einigermaßen sicher, dass der 14jährige sich wohl einen Hamster kaufen darf, beim wertvollen Rassepferd für zig Tausend Euro aber mit Sicherheit das Einverständnis der Eltern braucht. Bei einem Hund - denke ich, dass der Händler sich absichern wird. Wenn die Eltern den Hamster zurückbringen, dürfte das für ihn ein kleines Ärgernis sein, bei einem großen Tier hingegen...
Wie genau das gesetzlich geregelt ist, kann ich aber auch nicht sagen.