Kaufvertragswesen

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HerrMan
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Mo 19. Dez 2005, 21:13 - Beitrag #1

Kaufvertragswesen

Hi Leute..kennt ihr euch mit Kaufvertragswesen auf?

Ich habe 2 Fragen dazu, ich hab auch schon gegoogelt aber nix gefunden!
Wär super wenn ihr mir da helfen könnt...

also:

#1 Ein fünfjähriger Junge kauft beim Bäcker Brötchen. Handelt es sich hierbei um ein rechtsgültigen Kaufvertrag?

Also ich persönlich würde sagen er darf..Begründung? Er arbeitet im Auftrag

Was sagt ihr dazu? Ich steige bei dem ganzen Krams nicht wirklich durch o_O

#2 Eine Vierzehnjährige kauft von ihrem Konfirmationsgeld in der Zoohandlung einen Hund

Darf sie das?..Warum?


Vielen vielen dank für die antworten! Das ist echt wichtig!

Danke!

janw
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Mo 19. Dez 2005, 22:03 - Beitrag #2

Also...im ersten Falle ist mW kein gültiger Vertrag zustande gekommen, weil erst mit 7 Jahren eine erste Geschäftsfähigkeit erreicht wird.
D.h. der Bäcker kann dem Jungen zwar die Brötchen geben und dafür Geld annehmen, aber wenn die Eltern kommen und die Brötchen zurück geben wollen, muß er das Geld wieder hergeben.

Im zweiten Falle bin ich nicht ganz sicher. Tiere gelten als Sachen, und mit 14 Jahren ist ein Kauf in dem Wert sicher drin. Ich bin jetzt nicht sicher, wie sich das aber bei einem Hund mit dem Tierschutzgesetz darstellt. Und ein Hund kostet Hundesteuer, was bei der Ummeldung des Hundes Probleme machen dürfte.
Werd das mal recherchieren.

aleanjre
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Mo 19. Dez 2005, 22:10 - Beitrag #3

Es stimmt, eigentlich dürfen erst 7jährige einen gültigen Kaufvertrag eingehen. Allerdings gibt es eine Art "Geringfügigkeitsklausel", kein Plan, wie die nun richtig heißt. Früher lag die bei 5 DM, ob es jetzt 2,50 Euro sind, weiß ich nicht. Jedenfalls dürfen auch schon Kinder unter 7 Jahren für einen geringfügigen Betrag Kleinkram kaufen. Also Brötchen, Schokolade, Bonbons, kleine Aufkleber... Da man davon ausgeht, das ein Kind in diesem Alter zwar eventuell an Mutterns Portemonnaie kommt und da ein bisschen Klimpergeld klauen kann, es aber unwahrscheinlich ist, dass es sich heimlich aus dem Haus stehlen kann, um es ohne ihr Wissen auszugeben.
Ob die Eltern in diesem Unwahrscheinlichkeitsfall die Ware zurückgeben können, dürfte von der Laune des Händlers und dem Zustand der Ware abhängen. Angekaute Lutscher werden Eltern wohl hinnehmen müssen. :rolleyes:

Im 2. Fall bin ich mir einigermaßen sicher, dass der 14jährige sich wohl einen Hamster kaufen darf, beim wertvollen Rassepferd für zig Tausend Euro aber mit Sicherheit das Einverständnis der Eltern braucht. Bei einem Hund - denke ich, dass der Händler sich absichern wird. Wenn die Eltern den Hamster zurückbringen, dürfte das für ihn ein kleines Ärgernis sein, bei einem großen Tier hingegen...
Wie genau das gesetzlich geregelt ist, kann ich aber auch nicht sagen.

Die Maschine
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Mo 19. Dez 2005, 22:16 - Beitrag #4

(Anm.: Dies bezieht sich auf den Kommentar von janw)

Mit Punkt 1 hast du Recht. Menschen in Deutschland sind nämlich erst mit dem vollendeten 7. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Vorher dürfen sie keine Geldgeschäfte oder andere Tauschgeschäfte machen, auch nicht im Auftrag.
Ab dem 7. LJ darf man Dinge zum "Taschengeldtarif" kaufen.
Der Anwalt, bei dem ich mein Praktikum gemacht habe, hat gemeint, bis zu einer CD sei es okay. Aber ich glaube diese Grenze ist individuell gestaltbar und auch der Fakt, dass es sich um "Taschengeldhöhe" handelt, erlaubt diese Grenze zu variieren, die sicherlich auch mit dem Alter ein wenig angehoben wird.
Diese Regelung gilt bis man 18 ist und den Status "voll geschäftsfähig" erhält. Man darf auch Geschäfte auf Raten abschließen.

Ein 14-jähriges Kind ist immer noch beschränkt geschäftsfähig. Ich weiß nicht wie teuer ein Hund ist, aber ich denke es überschreitet die Grenze des Taschengeldtarifs. Zumal janw Recht hat, dass auf das Kind "laufende Kosten" hinzu kommen, die monatlich oder jährlich abgedeckt werden müssen. Somit würd ich sagen, es wäre ein unrechtmäßiges Geschäft. Im Zweifel sollten hierbei immer die Eltern hinzugezogen werden.

aleanjre
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Mo 19. Dez 2005, 22:21 - Beitrag #5

Mit den Kauftätigkeiten im geringfügigen Geldwertbereich von ca. 2,50 Euro bin ich mir aber ziemlich sicher...

Die Maschine
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Mo 19. Dez 2005, 23:13 - Beitrag #6

Da möcht ich dir gar nicht widersprechen, denn das Jura-Praktikum ist schon zweieinhalb Jahre her.

aleanjre
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Di 20. Dez 2005, 00:29 - Beitrag #7

Und Kleinigkeiten wie ungewünschter Schokoladenkauf war da wohl kaum Thema. :P Wenn meine 4jährige sich heimlich zu einem Kiosk schleichen und gegen meinen Willen ein paar Zitronenbonbons kaufen würde, müsste der Kioskbesitzer jedenfalls nicht mit einer Klage meinerseits rechnen. :rolleyes:

Maglor
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Di 20. Dez 2005, 13:52 - Beitrag #8

Zufällig weiß ich, dass der Verkauf von Wirbeltieren an Minderjährige in Deutschland quasi unter solche Klauseln fällt. Sprich solch ein Kaufvertrag des Unterachtzehnjährigen kann von den Eltern anuliert werden. (Interessant ist die Beschränkung auf Wirbeltiere, eine Tarantel darf also schon erwerben.)
Ich habe mich erst kürzlich mit einem Freund über solche Dinge unterhalten. Er meinte wohl in seiner Bänkerlehre gelernt zu haben, dass Minderjährige (unter 18) nur solche Kaufverträge allein abschließen dürfen, die keinerlei Pflichten mit sich. Also ein 17-jährige darf sich zwar einen extrem teuren Computer zulegen, nicht aber eine weiße Maus. Mäuse bringen Verpflichtungen mit sich, Computer nicht.
Es ist also keineswegs eine an den Geldbetrag gebundende sondern an die Folgen gebundende Regulierung.
MfG Maglor

HerrMan
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Di 20. Dez 2005, 19:31 - Beitrag #9

hey
also ein fettes Danke an euch... hat mir echt geholfen..

DANKE :)

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Di 20. Dez 2005, 22:30 - Beitrag #10

@alea: Ja, der Streitwert wäre nämlich viel zu gering, dass man überhaupt eine Klage machen kann. :P

@maglor: Ich denke da hat dein Bänker ein wenig Unrecht, denn der Anwalt mit dem ich mich unterhalten habe, hat tagtäglich immer wieder Fälle mit Vertragsrecht und minderjährigen. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand (minderjährig) sich was explizit teures kauft und seine ganzen Ersparnisse auf den Kopf haut. Wogegen doch bei einer Maus nichts einzuwenden wäre.... wie gesagt, ich bin von dem "Taschengeldtarif" höchst überzeugt und möchte dir widersprechen.

Maglor
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Mi 21. Dez 2005, 14:42 - Beitrag #11

Die Sache mit den Mäusen hat allerdings auch nicht so viel mit Vertragsrecht zu tun.
Der Verkauf von Wirbeltieren an Minderjährige ist definitiv verboten. Genau wie der von Autos, Brantwein...
MfG Maglor

Die Maschine
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Mi 21. Dez 2005, 21:12 - Beitrag #12

Da bist du völlig falsch gewickelt. Rein rechtlich (und darauf kommt es ja letztendlich bei der Ausgangsfrage an) wird hier ein Vertrag rechtsgültigen, bzw. -ungültigen Status abgeschlossen.

Jeder Büger schließt jeden Tag irgendwelche Verträge ab. Sei es, dass du morgens aufwachst und dir beim Bäcker ein Brötchen kaufst. Dann hast du damit einen Vertrag abgeschlossen und bei Mäusen ist es genau so... zwar ist das nicht so formell wie beim Arbeits- oder Mietvertrag z.B. also kaum in schriftlicher Form; aber es lässt sich sagen, dass beim Maus (oder ggf. Brötchenkauf) folgendes gilt:

Person A (Verkäufer), Person B (Käufer)

A verpflichtet sich an B die Maus/das Brot abzugeben.
Im Gegenzug verpflichtet sich B auf A die festgelegte Summe zu übertragen.

Damit ist ein Kaufvertrag mündlicher Absprache zu Stande gekommen.

Natürlich ist sowas nicht immer jedem bewusst, aber ich denke schon, dass man mal über solche Schritte nachdenken sollte, wenn man über Vertragsrecht spricht und ob dus glaubst oder nicht, Mäuse haben auch ihren Stellenwert im Vertragsrecht.


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