@PsyST: Was Du beschreibst, ist der Unterschied zwischen einer präsidialen und einer parlamentarischen Demokratie. Selbstverständlich haben wir in Deutschland eine "echte Gewaltenteilung", sie ist ein Grundwesen unserer Demokratie.
Natürlich sind Exekutive und Legislative getrennt! Die Exekutive ist die Regierung (und der Bundespräsident, aber der ist in der politischen Entscheidung unbedeutend), die Legislative ist unser Parlament, der Bundestag.
Es stimmt auch nicht, daß die Bundesregierung die "führende Partei im Bundestag" sein muß. Zu Zeiten der sozialliberalen Koalition war die CDU meistens die stärkste Partei, aber durch die Koalition mit der FDP regierte die SPD.
Auch daß eine Bundesregierung ohne Mehrheit nicht bestehen kann, ist falsch. In Sachsen-Anhalt regiert die SPD als Minderheitsregierung mit Tolerierung der PDS; als 1982 die FDP aus der Koalition austrat, führte die SPD die "Landesgeschicke" geschäftsführend weiter bis die neue Regierung die Ämter übernahm.
Alleine aus den letzt genannten Gründen (weil es sehr wohl angehen kann, daß eine Regierung keine parlamentarische Mehrheit haben kann), ist es unabdingbar, daß das Parlament entscheidet.
Außerdem, wie ich schon in meinem ersten Posting schrieb, wurde die Parlamentarische Zustimmung vom Bundesverfassungsgericht gefordert!
@teut: Logisch könnte ich lang und breit ausdiskutieren, weswegen ich gegen Volksbefragungen bin, aber, wie schon geschrieben, es ist ein anderes Thema. Als Kurzbegründung mag das -sinngemäße- Wort Brechts reichen, der es schade fand, daß "sich Politiker ihr Volk nicht wählen können"

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