Der 9. November ist wieder einmal ein schwarzer Tag für Deutschland

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GenomInc
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Fr 9. Nov 2007, 19:55 - Beitrag #1

Der 9. November ist wieder einmal ein schwarzer Tag für Deutschland

Der 9 November ist wieder einmal ein schwarzer Tag für Deutschland. Bin nur ich es den das Datum nicht nur an den Mauerfall sondern auch an die Reichskristallnacht denken lässt ?

Ich denke es ist schlimm was in Deutschland im Moment passiert und es ist wieder wie schon vor fast 70 die Mehrheit bejubelt eine Regierung die bewusst die Verfassung eines Landes missachtet.
Wie heisst es doch so schon im Grundgesetz:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich
Schön wird das auch nochmal in dem Wiki Artikel zum Fernmeldegesetz erklärt:

Das Fernmeldegeheimnis (in neuerer Terminologie auch Telekommunikationsgeheimnis) ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-)Botschaften. Die Legaldefinition findet sich in § 88 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes sowie in § 206 Absatz 5 des Strafgesetzbuches. Demnach unterliegen dem Fernmeldegeheimnis „der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war“ sowie „die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche“.

Also ist es doch ganz klar gegen unsere Verfassung was die Hier auch später im Blog aufgelisteten Politiker der CDU/CSU und der SPD Fraktion da beschlossen haben.
Die Namensliste ob da auch euer Abgeordneter bei ist der zu den Verfassungbrechern gehört kann hier hier eingesehen werden:
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20071109_teleueberwach.pdf

ACHTUNG !!!
Benutzt bitte zum lesen TOR, JAP oder einen ähnliches Anonymisierungs Service da eure IP inkls Zugriff vom Bundestag gespeichert wird.

Ich möchte hier aber auch einige Politiker dieser Fraktionen lobend erwähnen weil sie bewusst gegen das Gesetz gestimmt haben.

Dr. Hans George Faust CDU/CSU
Dr. Peter Gauweiler CDU/CSU
Dr. Rolf Koschorrek CDU/CSU
Katharina Landgraf CDU/CSU

Wolfgang Gunkel SPD
Petra Heß SPD
Eike Hovermann SPD
Ulrich Kelber SPD
Sönke Rix SPD
Dr Herrmann Scheer SPD
Ottmar Schreiner SPD
Frank Schwabe SPD
Jörn Tießen SPD

Diese Politiker verdienen echt eine Hochachtung den sie halten sich an das Grundgesetz. Natürlich auch dank an die Politiker der FDP, der Linken und der Grünen die auch geschlossen gegen das Gesetz gestimmt haben.

Wer aber nun meint das war es und wir stecken jetzt den Kopf in den Sand wir können immer noch was tun noch gibt es ein Bundesverfassungsgericht und jeder den dieses Thema interessiert und der sich wehren will den bitte ich doch sich bei der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung beteiligen
URL : http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/
Umso mehr Bürger sich dran beteiligen um so mehr Chancen haben wir auch das Gesetz zu kippen.
Ich persönlich setze ja auch auch noch Hoffnung in unseren Bundespräsidenten das er sich weigert das Gesetz zu unterschreiben so das zum einen die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht als auch die Klage beim Europäischen Gerichtshofs gegen die EU Vorlage wo drauf sich dieses Gesetz ja bezieht erst abgewartet werden kann.

Aber zurück zum Beginn dieses Eintrages, wie stand doch heute bei Heise so schön

Wie die taz berichtet, sagte der Bundesinnenminister am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten." Gemeint war damit die Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der [extern] AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.

Also für mich zeigen solche Äußerungen doch eindeutig was für einem Staat unsere jetzige Regierung doch am liebsten wieder haben möchte.
Was haben wir doch auf die Bananenrepubliken von oben herab geschaut die von einer Diktatdur in die nächste gezogen sind machen wir das im Moment anders ? Ich denke nicht, die meiste zeit war Deutschland doch eine Diktatur, also wenn man es gesamtgeschichtlich sieht dann sind die 18 Jahre für ehemalige DDR Bürger und die 69 Jahre als Bürger im Westen der Bundesrepublik nur ein Klacks...
Ich denke es ist an der Zeit den Politikern die im Moment das Sagen haben klar zu machen das es so nicht weiter geht was sie da für einen MIST verzapfen und das IHR Weg nicht UNSERER ist. Wir wollen in FREIHEIT und in einem DEMOKRATISCHEN STAAT leben und nicht in einer weiteren Diktatur. Also lasst uns unsere demokratischen Rechte nutzen, legt Verfassungsbeschwerde ein. Wählt die Politiker die heute für das Gesetz gestimmt haben nicht mehr ... wie hieß es doch so schön vor 18 Jahren ? WIR SIND DAS VOLK

Orginal Beitrag erschienen auf Klappe.blogspot.com verfasst von Torsten Schröder
Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Wie sie den Artikel weitergeben dürfen bitte unter :
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/
nachsehen :-)

Lykurg
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Fr 9. Nov 2007, 21:59 - Beitrag #2

Zitat von GenomInc:Die Legaldefinition findet sich in § 88 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes sowie in § 206 Absatz 5 des Strafgesetzbuches. Demnach unterliegen dem Fernmeldegeheimnis „der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war“ sowie „die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche“.

Also ist es doch ganz klar gegen unsere Verfassung [...] Die Namensliste ob da auch euer Abgeordneter bei ist der zu den Verfassungbrechern gehört kann hier hier eingesehen werden: [...]
GenomInc, du scheinst anzunehmen, daß das Telekommunikationsgesetz und das Strafgesetzbuch Verfassungsrang haben? Oder was habe ich hier mißverstanden? Bild

Wie die taz berichtet, sagte der Bundesinnenminister am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten." Gemeint war damit die Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der [extern] AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.

Also für mich zeigen solche Äußerungen doch eindeutig was für einem Staat unsere jetzige Regierung doch am liebsten wieder haben möchte.
Ich verstehe die Äußerung nicht, der taz-Artikel bietet keinen echten Zusammenhang. Deine Schlußfolgerung daraus scheint mir aber... fantasievoll. Oder ehrabschneiderisch. Oder einfach nur daneben, meinetwegen genauso daneben wie Schäubles Äußerung. Bild


******


Übrigens finde ich die Gesetzesänderung ganz und gar nicht harmlos.
Ich meine daher, daß man ernsthaft und ausgewogen darüber diskutieren sollte.
Etwas weniger Aufregung wäre dafür sinnvoll, glaube ich.

janw
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Sa 10. Nov 2007, 22:07 - Beitrag #3

Lykurg, wenn ich mir ansehe, was Schäube schon alles wollte - Präventiver Abschuss von Flugzeugen, Lauschangriffe usw., auch die Vorratsdatenspeicherung hat er iirc schon angeregt, als sie noch gar kein Thema auf europäischer Ebene war, frage auch ich mich, welche Art Staat und Gesellschaft er insgeheim gerne hätte, er ist für mich ein politischer Borderliner.
Seine Anwendung des Begriffes "GröFaZ auf Hitler kann auch verharmlosend verstanden werden, in jedem Falle würdigt er mit seinem Vergleich das Vorgehen mündiger Bürger herab, die das Handeln ihrer Regierung kritisch hinterfragen und gerichtlich überprüfen lassen wollen. Ein "lupenreiner Demokrat" nach Schröder-Diktion.

Ich hoffe sehr, daß das Gesetz an den staatlichen und rechtlichen Kontrollinstanzen scheitert, am besten gleich am Bundespräsidenten.
Für den Gang nach Karlsruhe wird sehr genau der Konflikt mit dem Grundgesetz herauszuarbeiten sein, der in meinen Augen nicht nur in einer direkten Kollision mit Art. 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

besteht, insofern, als (2) sich eindeutig auf individuelle Fälle eines konkreten Tatverdachts hinsichtlich einer schweren Straftat bezieht, in denen auf individuelle richterliche Anordnung vom Zeitpunkt dieser Anordnung an die Kommunikation in individuell festgelegter Weise überwacht werden darf, von einer allgemeinen Verfügbarhaltung von Kommunikationsdaten zur rückwirkenden Überwachung aber nicht die Rede ist, sondern auch in einem Verstoß gegen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Andersrum müsste man fragen, ob das Gesetz aus sicherheitstechnischer Sicht ausreicht, müsste nicht auch eine generelle Vorratsdatenerfassung von Briefkontakten erfolgen und von Fahrtzielen mit der Eisenbahn, eine generelle Pflicht zur Tagebuchführung mit Orts- und Kontaktangaben und eine allgemeine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches eingeführt werden? Online, versteht sich, um einen sofortigen Zugriff der Sicherheitskräfte zu ermöglichen.

Lykurg
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So 11. Nov 2007, 00:52 - Beitrag #4

[Konflikt mit dem Grundgesetz] insofern, als (2) sich eindeutig auf individuelle Fälle eines konkreten Tatverdachts hinsichtlich einer schweren Straftat bezieht, in denen auf individuelle richterliche Anordnung vom Zeitpunkt dieser Anordnung an die Kommunikation in individuell festgelegter Weise überwacht werden darf, von einer allgemeinen Verfügbarhaltung von Kommunikationsdaten zur rückwirkenden Überwachung aber nicht die Rede ist, sondern auch in einem Verstoß gegen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Woraus leitest du den Bezug von (2) ab? Der ist mE nicht genau (und erst recht nicht genau so) festgelegt. Terrorismusverdacht kann sehr wohl als Bedrohung der freiheitlichen Grundordnung gesehen werden. Und in einer Zeit, in der der Durchschnittsbürger seine Adresse und Konsumdaten freiwillig und für ein Gewinnspiel oder Sonderangebot an die nächste Supermarktkette verscherbelt (ganz zu schweigen davon, was mit ein bißchen Netzrecherche, mit den einfachsten Mitteln, über jemanden rauszukriegen ist), ist es (abgesehen von der üblichen Dammbruch-Argumentation) schwer begründbar, dem Staat nicht erlauben zu wollen, Kontaktdaten speichern zu lassen und im Fall eines konkreten Verdachts auch einzusehen.

Deine weiteren Vorschläge sind nicht so nicht durchsetzbar, zudem vermutlich weniger wirkungsvoll, erforderten zudem ein fast schon DDR-gleiches Überwachungswesen. Da konvertierte ich lieber zum Islam. Bild

***

Und komm mir bloß nicht mit Sch röder Bild - nach Rußland ist jetzt China dran, Werbung für ein Textilunternehmen und (zufälligerweise gleichzeitig) Kritik am Dalai-Lama-Treffen. Als nächstes bescheinigt er vermutlich entweder Musharraf, Abdullah bin Abd al-Aziz oder Mobutu den Status eines "lupenreinen Demokraten", vorausgesetzt, er wird ausreichend dafür geschmiert. Bild Er ist eine echte Schande für dieses Land.

janw
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So 11. Nov 2007, 04:25 - Beitrag #5

Zitat von Lykurg:Woraus leitest du den Bezug von (2) ab? Der ist mE nicht genau (und erst recht nicht genau so) festgelegt.[...]

Art.10 GG in der zitierten aktuell gültigen Form (zitiert nach wikipedia) wurde 1968 im Zuge der Einführung der Notstandsgesetze so gefasst.
(2) steht unter der prinzipiellen Unantastbarkeitsaussage von (1), worauf ich (2) so interpretiere, daß das in (2) angeführte einschränkende Gesetz eine Einschränkung nur in Einzelfällen, also mit begründetem dringendem Tatverdacht einer schweren Straftat, erlauben darf, nicht aber kollektiv und präventiv ohne konkrete begründete Verdachtsmomente, und daß die Einschränkung analog zur ebenfalls mit einem Unverletzlichkeitsvorbehalt konkurrierenden Wohnungsdurchsuchung einer richterlichen Anordnung bedarf. Andernfalls wäre der Unantastbarkeitsvorbehalt gegenstandslos.

Bezüglich der rückwirkenden Überwachung sehe ich es so, daß die richterliche oder überhaupt Entscheidung über eine Überwachung an das Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente gebunden ist, was eben ab einem bestimmten Zeitpunkt der Fall sein mag, aber eben nicht vorher. Also darf eigentlich auch nur das Material aus dem durch den Unverletzlichkeitsvorbehalt geschützten Materialpool verwertbar sein, was nach der Entscheidung an Material gewonnen wurde, also die Kommunikation von da an. Ich verstehe den ehernen Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege so, daß lex sich auf die Einzelfallerlaubnis/Anordnung zur Überwachung erstreckt, weil sie einen konkreten Schuldanhaltspunkt erfordert und damit impliziert. Insofern darf IMHO vorher Gesagtes einem Überwachten eigentlich nicht zum Nachteil gereichen.
Gut, aber damit könnte ich mal meine Schwester löchern...

Ein großes Problem der Beweissicherung auf Vorrat ist außerdem, daß hier ein Mittel der Strafverfolgung auf alle angewandt wird ohne den leisesten Anhaltspunkt. Das bedeutet eine Kriminalisierung der Allgemeinheit, eine Legalmanifestation von "Das Böse ist immer und überall".
Hinzu kommt das Problem der Selbstbelastung und in dem Falle der Nichtinformation die mangelnde Angreifbarkeit der Beweismittel im Prozess und der Korrektheit der Überwachung überhaupt. Wie soll man rechtlich gegen die Überwachung angehen, wenn man keine Beweise dafür hat? Da gerät der Rechtsstaat in extreme Schieflage.
Was ist gegen slippery slope zu sagen? Natürlich besteht die Gefahr der Ausdehnung der eine Überwachung rechtfertigenden Tatbestände. Terrorismus, eh schon ein inflationär gebrachter Begriff, Massenmord mögen als hinreichend schwere Straftaten durchgehen. Aber bald auch anderes?
Natürlich haben wir eine recht stabile rechtsstaatliche Organisation, sehr viele Richter wachen engagiert über die Einhaltung bürgerlicher Freiheitsrechte, viele Beamte in Polizei und Strafvollzug sehen deutlich den Grat, auf dem sie wandeln und bemühen sich um eine zurückhaltende Anwendung ihrer Zwangsmittel, nutzen sie nur wo im Sinne des Gemeinwohls unvermeidbar. Aber was, wenn...wenn durch Minister wie Schäuble, Kanther, Beckstein und andere eine Zersetzung dieser Haltung um sich griffe? Wenn...Springerstiefelträger an die Macht kämen? Wenn...?
Wird hier nicht schon das Besteck bereit gelegt, nach dem sie dann nur greifen müssten?

Zur Bewertung von Terrorismusverdacht hatte ich nichts gesagt.

Ich halte Schäuble für jemanden, der unter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung etwas sehr anderes versteht, als ich dies tue. Wobei ich dabei gar keine besonders "linke" Vorstellung davon habe, ich würde Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eher dem bürgerlichen Lager zurechnen.

Der letzte Teil war ein wenig satirisch gemeint, ätzend-beißender Spott.
Lachen, um nicht zu weinen...

Maglor
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So 11. Nov 2007, 20:55 - Beitrag #6

Nun ja, ich finde, dass es jedenfalls ein Fortschritt ist, dass diese ganzen Online-Schnüffeleien durch Gesetze legalisiert werden und nicht mehr einfach illegal und insgeheim durch entspreche Staatsorgane durchgeführt werden. :crazy:
Ansonsten ist der Vergleich doch etwas überzogen. Es ist doch ohnehin so, dass e-mails die Wörter wie Bombe, Osama, Saddam oder Hasch enthalten, in speziellen Ordner gesammelt werden, und dann ausgewertet werden würden, wenn unsere Geheimdienste blos genug Personal hätten, um die gesammelten Daten auszuwerten. Immerhin können sie uns, einige Stunden nach einem Terroranschlag, immer die letzten Telefonate der Attentäter präsentieren, was sicherlich eine großer Gewinn für diverse inhaltsleere Sondersendungen und Brennpunkte zur Katastrophe der Woche sind.
MfG Maglor :rolleyes:

janw
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Sa 17. Nov 2007, 20:28 - Beitrag #7

Maglor, dann wäre es Dir also recht, wenn z.B. Korruption legalisiert würde, wo sie ja sowieso stattfindet? ;)

Man kann sicher angesichts der entstehenden Datenflut die Frage stellen, wie groß die reale Zunahme der Überwachung ausfallen wird - aber angesichts der Tatsache, daß zum einen jede Demokratie nur eine Wahl von einer Diktatur entfernt ist, vor allem aber aufgrund der leicht auszuweitenden Umstände, unter denen auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden dürfte - jetzt ist von Terrorismus und "schweren Straftaten" die Rede, was wird als nächstes dazu gezählt? - sage ich: wehret den Anfängen!

Ipsissimus
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Di 20. Nov 2007, 12:17 - Beitrag #8

wenn man sich für diese Thematik interessiert, sollte man sich mal ganz genau anschauen, was derzeit telekommunikationstechnisch in Frankfurt so alles passiert^^ da werden längst Änderungen an der Technik vollzogen, die dem Status der Möglichkeiten nach einer das Gesetz zulassenden Rechtsprechung durch das BVG entsprechen

janw
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Di 20. Nov 2007, 13:01 - Beitrag #9

Heißt das, man macht schon jetzt das, von dem man hofft, daß das BVG es erlauben bzw. nicht verbieten wird?
Das ist doch eigentlich...Schaffung von Fakten, die eine bestimmte Rechtsprechung erzwingen, oder?
Eigentlich der klassische Fall für eine einstweilige Verfügung...nur wer will/kann klagen?


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