gemeint ist der Umstand, dass das Grundgesetz keine Untergrenze für die Wahlbeteiligung vorsieht, unterhalb welcher Wahlen keinen legitimierenden Charakter haben.
Der Gedanke hinter der Lückenvermutung besagt, dass es falsch ist, Nichtwählern Desinteresse oder Gleichgültigkeit zu unterstellen, sondern schlimmstenfalls Resignation. Aktiv interpretiert ist Nichtwahl aber eben auch eine Bekundung: KEINE der zur Wahl stehenden Parteien deckt die Bedürfnisse des potentiellen Wählers ab.
Ich frage mich nun, warum das nicht als ein Volksentscheid gedeutet werden soll: Sinkt die Wahlbeteiligung unter x Prozent, ist damit eine gesetzeskräftige Entscheidung zustande gekommen, welche besagt, dass vom Souverän, dem gesamten Volk, der Befehl an seine ausführenden Instituttionen ergeht, unmittelbar nach den Wahlen ein Verfahren in Gang zu setzen, an dessen Ende Korrekturen und Änderungen grundlegender Strukturen, Organisationsformen und Details des Gesellschaftssystems und der politischen Ausrichtung stehen. An diesem Verfahren müssen wiederum alle gesellschaftlichen Größen und eine statistische relevante Anzahl "normaler Bürger" gleichermaßen beteiligt sein. Das Ergebnis wird dann mittels Volksentscheid angenommen oder verworfen.
Dass für x ein Wert < 50 genommen werden muss, ist klar, x sollte jedoch auch nicht so klein sein, dass es faktisch unmöglich ist, dass je ein derartiger Entscheid zustande kommt. Angemessen halte ich etwa x = 33. Wenn bei einer 33prozentigen Wahlbeteiligung eine Partei 35% der Stimmen erhält, heisst das, sie wird von 12% der Bevölkerung getragen. Ich halte den Schluss nicht für abwegig, ihr dann keine Legitimierung mehr zuzubilligen, selbst wenn sie mit ein, zwei weiteren Parteien in Koalition eine absolute Mehrheit (bezogen auf die tatsächlichen Wähler) erreicht werden kann. Tatsächlich aber gäbe es ein Zwei-Drittel-Votum dagegen, dass irgendeine der zur Wahl stehenden Parteien überhaupt legitimiert wird, und das würde auch im Bundestag derzeit für Verfassungsänderungen reichen.
Wie seht ihr das?