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Bei allem mangelt es vor allem an der weitverbreiteten Unfähigkeit, Gerechtigkeit praktikabel definieren zu können. So sucht sich jeder die Interessengruppe, die seinen Vorstellungswelten entspricht und seine Interessen voranbringen kann.
Angeblich haben wir eine der besten Rechtsordnungen der Welt. Die ist so gut, daß sie sogar Gerechtigkeit ermöglicht. Folglich müßten wir nur dafür sorgen, daß die Legislative, die Exekutive und die Judikative den Willen des Volkes verwirklichen. Und der spiegelt sich in unseren demokratisch gemeinten Gesetzen wider und kann sich auch mit diesen verwirklichen lassen.
Es fehlt ein kontrollierendes Volk, die Explorative.
Eigentlich müßte nur jeder, der sein gutes Recht will und es gegen mächtige Plagegeister mithilfe der Justiz durchsetzen muß, darauf achten, daß sich Juristen an unsere Gesetze halten. Das tun sie nicht immer. Oft legen sie §§ ipsativ (selbstbefriedigend) aus. Sie müßten sie teleologisch (zweckorientiert) anwenden. Vor allem Vorschriften, die für eine reibungslose, korrekte Rechtsverwirklichung wichtig sind.
So wenden sie z. B. die Protokollvorschriften nur so an, daß ihre Rechtshandlungen unangreifbar werden. Statt alles im Protokoll festzuhalten, was wesentlich ist, kommt nur in die Gerichtsakte, was der Richter bestimmt. Werden Vergleiche "empfohlen", findet man nie, was tatsächlich abgelaufen ist im Gerichtssaal. Es sei denn, Anwälte und Richter haben sich darauf verständigt, die Verhandlung per Tonband aufzuzeichnen. Auch das ist möglich, liest man Gesetze genau.
Schade, daß so viele Mitmenschen ihr "rechtes Auge" zuklemmen, aus Angst, es könnte ihnen eine Krähe ... Und dann spielen auch solche politischen Machenschaften wie die Auswahl von Rotroben eine Rolle.