Seit einigen Jahren plant die Bundeswehr die Beschaffung einer Drohne zur unbemannten Luftaufklärung.
Sie sollte von einer Firma aus usa gebaut werden, die geplante Abnahme von 3 oder 4 Exemplaren hätte ca. 5 Mrd. Euro gekostet.
Bisher wurde ein Testexemplar ausgeliefert zum Preis von 300 Mio Euro, zudem wurde auf dem Stützpunkt Jagel eine neue Landebahn und ein Hangar gebaut, was zusammen einen Betrag von ca. 500 Mio Euro ergibt.
Nun hat sich ergeben, daß die Drohne zum Zweck der Tarnung nicht von anderen Flugzeugen oder der Luftüberwachung geortet werden kann, zudem fehlen wichtige Konstruktionsunterlagen, welche die Herstellerfirma zurück hält.
Deshalb kann die Drohne nicht nach Luftverkehrsgesetz zugelassen werden. Das Projekt ist damit gescheitert.
Zunächst einmal bin ich verwundert, daß dieses Problem niemandem vorher aufgefallen ist.
Bemerkenswert finde ich, daß das Luftverkehrsgesetz offenbar keine Ausnahmen aus Gründen der Landesverteidigung vorsieht.