Keine Verkehrszulassung für Drohne

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janw
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Mi 15. Mai 2013, 21:46 - Beitrag #1

Keine Verkehrszulassung für Drohne

Seit einigen Jahren plant die Bundeswehr die Beschaffung einer Drohne zur unbemannten Luftaufklärung.
Sie sollte von einer Firma aus usa gebaut werden, die geplante Abnahme von 3 oder 4 Exemplaren hätte ca. 5 Mrd. Euro gekostet.
Bisher wurde ein Testexemplar ausgeliefert zum Preis von 300 Mio Euro, zudem wurde auf dem Stützpunkt Jagel eine neue Landebahn und ein Hangar gebaut, was zusammen einen Betrag von ca. 500 Mio Euro ergibt.

Nun hat sich ergeben, daß die Drohne zum Zweck der Tarnung nicht von anderen Flugzeugen oder der Luftüberwachung geortet werden kann, zudem fehlen wichtige Konstruktionsunterlagen, welche die Herstellerfirma zurück hält.
Deshalb kann die Drohne nicht nach Luftverkehrsgesetz zugelassen werden. Das Projekt ist damit gescheitert.

Zunächst einmal bin ich verwundert, daß dieses Problem niemandem vorher aufgefallen ist.
Bemerkenswert finde ich, daß das Luftverkehrsgesetz offenbar keine Ausnahmen aus Gründen der Landesverteidigung vorsieht.

Lykurg
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Do 16. Mai 2013, 08:55 - Beitrag #2

Das Problem war schon vorher aufgefallen, ich hatte jedenfalls davon und speziell der Zulassungsproblematik gehört, als noch kein Beschluß gefällt war und die Offenlegung noch mit dem Hersteller diskutiert wurde. Daß hinsichtlich der Genehmigung keine Ausnahme gemacht werden kann - zumindest nicht so einfach - könnte daran liegen, daß es sich um eine gemeinsame europäische Richtlinie zur Flugsicherung handelt, wobei ich dann gerade eigenartig finde, daß da keine nationalen Ausnahmeregelungen zu militärischen Zwecken vorgesehen sind.

Ipsissimus
Dämmerung
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Di 21. Mai 2013, 15:44 - Beitrag #3

de Maizière gerät mächtig unter Druck deswegen, obwohl er im Grunde nur Pläne übernommen und wohl ungeprüft weitergeführt hat, die ursprünglich 2002 unter einem Verteidigungsminister Rudolf Scharping von der SPD mit Billigung des Bündnispartners "die Grünen" erdacht und auf den Weg gebracht wurden^^ insofern schon beeindruckende Krokodilstränen^^

http://www.sueddeutsche.de/politik/aufklaerungsdrohne-euro-hawk-de-maizires-ministerium-soll-gegen-gesetz-verstossen-haben-1.1677011

Was sachlich davon zu halten ist, keine Ahnung. Wenn die Drohne vernünftig programmiert und/oder vom Boden aus gesteuert wird, sollte es keine Notwendigkeit für Ausweichmanöver durch andere Flugzeuge geben, und damit auch keine Notwendigkeit, die Drohne orten zu können. Ob es wirklich einer derartigen Überwachungsmöglichkeit bedarf, die nicht zwischen militärischen und zivilen Anwendungsfällen unterscheidet ... honi soit qui mal y pense

janw
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Di 21. Mai 2013, 19:47 - Beitrag #4

Zitat von Ipsissimus:Ob es wirklich einer derartigen Überwachungsmöglichkeit bedarf, die nicht zwischen militärischen und zivilen Anwendungsfällen unterscheidet ... honi soit qui mal y pense

Des Pudels Kern^^

Die Ausnahmeregelung hakt anscheinend daran, daß Mitteleuropa mit den am dichtesten beflogene Luftraum besitzt und sich nach dem Unfall von Überlingen keiner mehr an eine Aufweichung der Regeln heran traut.
Obwohl die Drohne erheblich über der Reiseflughöhe der Zivilluftfahrt fliegen sollte.


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