) ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ist die Bundesrepublik Deutschland. In sofern hinkt der Vergleich gewaltig.
Was Zwangsarbeitern im dritten Reich widerfahren ist, ist nicht das Problem der "Siegermächte", auch nicht Spaniens und Italiens, erst Recht nicht das Japans oder aller Staaten, die im 2. Weltkrieg beteiligt waren und irgend ein Unrecht begangen haben.
Die Geschichte des 2. Weltkriegs ist voll mit Greueltaten, und weder sind KZs noch Völkermord "deutsche" Erfindungen, korrekt, aber das hat rein gar nichts mit dem individuellen Unrecht zu tun, das Zwangsarbeitern angetan wurde. Um mal auf Deine Vergleiche anzuspielen: Bloß weil nicht jeder Mord aufgeklärt wird, sagst Du ja auch nicht, "ich kläre jetzt keinen Mord mehr auf" oder???
Vergleiche hinken aber, denn es geht hier um keine abstrakte "Kollektivschuld" oder "Erbschuld", sondern um den Fall der Zwangsarbeiter im dritten Reich.
Es sind auch hier wiederrum zwei verschiedene Arten der Schuld. Die "Kollektivschuld" ist eine persönliche, ethische Angelegenheit, die jeder für sich abmachen muß, eine "Erbschuld" ist eine klar definierte, rechtliche Angelegenheit, die die Bundesrepublik betrifft, die, wie bekannt, Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Diese rechtliche Frage ist allerdings im Anspruch ungestritten, denn es folgt dem gleichen Rechtsansatz wie im Erbrecht, wo man neben dem Vermögen auch die Schulden des Erblassers erbt, auch wenn man für die nichts kann. Aber im Gegensatz zum Erben konnte die Bundesrepublik das "Erbe des dritten Reiches" nicht ablehnen.
@Gilmor: Sehr schöner Beitrag von Dir




"Ein jeder kehr vor seiner Tür, da kriegt er noch genug dafür!", entnommen dem Band "Der Sohn des Asterix" bei dem Gespräch zwischen Gutemine und der falschen Amme Vaseline, von der der Ausspruch auch stammt.




mir fällt nichtmehr ein auf welches drittes argument ich noch eingehen wollte