"Jetzt über eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen zu philosophieren ist abwegig", erklärte Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke in Berlin. Ein solcher "Zwangsdienst" widerspreche dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Derartiges wurde und wird ja regelmäßig vorgebracht, aber jetzt haben wir es mal als konkrete Formulierung. Da Lemke und ihr Gleichgesinnte sicher nicht davon ausgehen, dass wir bisher auch eine "Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention" widersprechende Regelung hatten, ist also davon auszugehen, dass sie die klassische Wehrpflicht für damit konform halten, eine llgemeine Dienstpflicht aber nicht. (im Folgenden wird sich zwar auch über die derzeitige Einziehungspraxis beschwert, aber es sollte um den Vergleich zweier wie gedacht funktionierender Systeme gehen, nicht um halb demolierte Spätformen).
Nun frage ich mich: Dass nur die bisherige Wehrpflicht verfassungskonform sein soll, mag ja angehen, in der Verfassung steht trotz all ihrer Gloria auch eine Menge viel zu konkreter Schwachsinn. Aber wie muss man bitte denken, um davon auszugehen, ein Einziehen nur der jungen Männer zum Dienst an der Waffe (mit oder ohne alternativem Zivildienst) sei mit den Menschenrechten verträglich, ein Einziehen aller jungen Menschen zu einem vom Ansatz her bereits breiten Spektrum an Diensten sei dies aber nicht?
Ob eine Dienstpflicht gleich welcher Art ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist, ist eine andere Frage, aber wenn schon, dann ist die nicht gleichberechtige Einziehung nur einer Bevölkerungsgruppe (und dann noch vom Ansatz her zum weit fraglicheren Dienst) ja wohl die menschenrechtsunverträglichere!



Aber letztlich ist es dem Wortlaut nach (niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachtteiligt werden) imo schon diskriminierend. Wenn man nun tatsächlich den Wehrdienst als gerechten Ausgleich für eine "biologische Diskriminierung" 




Für ihren Mann aber nicht.