Bürgergeld statt Hartz IV

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Ipsissimus
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Di 6. Okt 2009, 11:19 - Beitrag #1

Bürgergeld statt Hartz IV

http://www.stern.de/politik/deutschland/koalitionsverhandlungen-fdp-will-hartz-iv-abschaffen-1512943.html hört sich auf den ersten Blick gut an

FDP will Bürgergeld statt Hartz IV

Neu in den Fokus gerückt ist inzwischen der Berech Arbeit und Soziales. Dort beharrt die FDP auf einer Abschaffung von Hartz IV. "Wir wollen Hartz IV durch ein leistungsfreundlicheres und arbeitsplatzschaffendes Bürgergeld ersetzen", sagte der Finanzexperte der Liberalen, Hermann Otto Solms, der Tageszeitung "Die Welt". Solms wird als künftiger Bundesfinanzminister gehandelt und steht mit Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) der Steuer- und Finanzarbeitsgruppe vor. Solms verwies darauf, dass es auch in der Union Befürworter eines solchen Systemwechsels in der Sozialpolitik gebe.

Die Einführung eines Bürgergelds hätte nach den Plänen der FDP zur Folge, dass alle Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, zusammengefasst werden. Dazu zählt die Partei das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Die FDP stellt sich eine Summe von insgesamt 662 Euro vor. Solms verspricht sich von der Reform weniger Bürokratie, eine geringere Missbrauchsquote sowie stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme.

"Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet", heißt es im FDP-Wahlprogramm. Die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit solle mit dem Bürgergeld "stärker gefördert und anerkannt" werden als bisher. Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit soll das Bürgergeld gekürzt werden. Solms verspricht sich von der Reform weniger Bürokratie, eine geringere Missbrauchsquote sowie stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme. "Mit dem Bürgergeld können die Betroffenen ein jeweils höheres Nettoeinkommen erzielen", sagte er


jedoch, 662 Euro netto, inklusive Miete und Heizung, Kindergeld und sonstigen Vergünstigungen ist - meines Erachtens - ein direkter Anschlag gegen den sozialen Frieden. So treibt man Leute unter die Brücke. Es wird nämlich eben NICHT dazu führen, dass mehr Jobs angeboten werden, es wird nur dazu führen, dass die bestehenden Jobs zu noch geringeren Stundenlöhnen angeboten werden. Der soziale Druck wird ins Unermessliche steigen. Man könnte meinen, die wollen den Bürgerkrieg.

Aydee
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Di 6. Okt 2009, 11:41 - Beitrag #2

es hat schon Methode, wenn du den Leuten bei Ablehnen ihr einziges Einkommen kürzen kannst, hast du sie in der Hand, egal wie sie sich entscheiden. Vorallem wenn dann alles über das Finanzamt laufen soll.

Die Einführung eines Bürgergelds hätte nach den Plänen der FDP zur Folge, dass alle steuerfinanzierten Sozialleistungen zusammengefasst werden. Dazu zählt die Partei das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und das Wohngeld. "Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet", heißt es im FDP-Wahlprogramm.


Ich denke nicht dass es um einen Bürgerkrieg geht :) dafür geht es zu vielen noch zu gut, und diese werden auch bei der Stange gehalten. Eher darum die Idee Sozialstaat zu verändern.


mei.. total missverstanden....
http://www.youtube.com/watch?v=oK-GbahOk_8


Edit.
nb. sieh dich mal im i-net um, wie sehr diese Idee begrüßt wird

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 12:24 - Beitrag #3

662 wäre ziemlich wenig. GEDACHT (und einer der Gründe für meine Wahl) ist dieses Bürgergeld aber unabhängig vom Kindergeld (das iirc 200 Euro sein sollte) und soweit ich das verstanden habe (wobei ich da auch skeptisch bin) bekommen Kinder bis 18 selbst Bürgergeld von etwa 500 Euro. Der Steuerfreibetrag wird auf ca. 8000 Euro angehoben, sodass man Vorsorge treffen kann. Dabei sollte man berücksichtigen, dass die FDP auch die Mehrwertsteuer senken wollte.
Wieviel bekommt man heute für Hartz-IV?

Für eine Familie mit drei Kindern stünden effektiv 1919 Euro Bürgergeld (Alg II?) monatlich zur Verfügung, wenn keiner der Beteiligten arbeiten geht.

Also so richtig schlau werde ich daraus nicht... Wenn das durchgesetzt wird, kann es nur als Ganzes funktionieren, also mit erheblichen Einsparungen durch Bürokratieabbau, indem das Finanzamt die Berechnung übernimmt, Senkung der Mehrwertsteuer, höherem Steuerfreibetrag und einer günstigen Kompaktversicherung, wie sie die FDP anstrebt.
In der jetzigen Situation mit 662 Euro auszukommen (als lediger, nicht arbeitender Erwachsener) geht - wird aber knapp, wenn irgendwas kaputt geht. Interessant wäre auch zu wissen, ob die Pauschal ausgezahlt werden oder nach Wohnort differenziert - In München bekommt man für 662 Euro nicht einmal eine Wohnung, auf dem Land bekommt man ein Appartment ab 230 Euro und hat dann über 400 Euro im Monat für Essen, Kleidung, Transport.
Wenn ich vorrechne, dass das menschenmöglich ist, krieg ich wieder Haue... ^^'

Ipsissimus
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Di 6. Okt 2009, 13:27 - Beitrag #4

http://www.ksta.de/html/artikel/1254339046848.shtml

Transrapid der Sozialpolitik, nice^^

Lykurg
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Di 6. Okt 2009, 13:41 - Beitrag #5

662€ für alles ist wenig, bitter wenig für diejenigen, die in Arbeitslosigkeit abrutschen und aufgrund einer natürlich nicht darauf ausgerichteten Lebensplanung ihre Ausgaben schlagartig massiv zusammenstreichen müssen. Dazu kommt noch, daß die Gelder wohl erst fließen sollen, wenn das Ersparte auf einen Sockel heruntergeschmolzen ist - so daß diejenigen, die zu Verdienstzeiten vorgesorgt haben, doppelt bestraft werden gegenüber denjenigen, die stattdessen lieber konsumiert haben.
Man kann damit auskommen - wir haben es erlebt und gezeigt - wenn die eigenen Ansprüche gering genug sind und die äußerliche Situation (vor allem natürlich Wohnkosten) es zulassen. Daß es gegenüber dem bisherigen System für viele einen sehr schmerzhaften Einschnitt bedeutet, liegt auf der Hand. Ob damit Menschen tatsächlich unter die Brücken getrieben werden, wird sich zeigen - vermutlich wird es wieder mehr sozialen Wohnungsbau geben müssen, möglicherweise sehen sich auch viele gezwungen, in günstige leerstehende Wohnungen etwa in den neuen Bundesländern zu ziehen (wo allerdings ihre Jobchancen auch nicht besser werden). Entscheidend ist auch hier die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Wenn es gut läuft, wird das ein Durchgangsstadium, und der Satz regelmäßig dem Bedarf angepaßt.

Die Vorteile der Umstellung sehe ich neben den massiven Kosteneinsparungen für den öffentlichen Haushalt (die längerfristig den Fortbestand einer irgendwie gearteten Hilfe überhaupt erst möglich machen) in beiderseitiger Transparenz. Der Bürger weiß, was er zu erwarten hat, es ist eine Zahl, an der gerüttelt werden kann, statt eines Dickichts aus Einzelmaßnahmen, das sich bei entsprechendem Willen immer als 'in der Summe ausreichend' und 'undurchschaubar bzw. für den Kenner ausnutzbar' darstellen ließ. 662 € sind ein Offenbarungseid der Gesellschaft, der den Anstoß gibt, selbst zu helfen (Suppenküchen, Gebrauchtkleiderläden etc.), statt die Hilfe dem Staat und die Betroffenen sich selbst zu überlassen.
Darüber hinaus wäre zu hoffen, daß der gewünschte Effekt eines stärkeren Antriebs zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt tatsächlich funktioniert und damit den Menschen mehr geholfen ist als durch jede weitere finanzielle Unterstützung. Man wird es sehen müssen, wie die Regelungen im Detail ausfallen.

PS: Den verlinkten Transrapid-Artikel hatte ich vorher noch nicht gelesen. Allerdings zweifle ich daran, daß die Zusammenlegung wirklich zu einem bürokratischen Monstrum führen würde. Hiermit verglichen war Hartz IV eine kleinere Veränderung innerhalb des bestehenden Systems, während das Bürgergeld eine Komplettumstellung bedeuten würde. Die wegfallenden Einzelposten (die nicht mehr angegeben würden) würden damit auch die Datenflut auf erträglichem Maß halten - und wer, wenn nicht das Finanzministerium, sollte auch notdürftig über die finanzielle Lage der Bürger informiert sein? Bild

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 13:43 - Beitrag #6

Ehrlich gesagt, kann ich an dem Artikel keine konstruktive Kritik erkennen. Noch nicht einmal sinnvolle Kritik. Das Finanzamt hat meines Wissens jetzt schon notwendigerweise Zugriff auf Daten wie Kinderanzahl, Familienstatus, Einkommen, Vermögen - ohne lässt sich die Steuer wohl kaum berechnen. Wenn dann bei dieser Rechnung herauskommt, dass die Steuer = 0 beträgt, weil der zu Besteuernde weder Einkommen noch nennenswertes Vermögen (wobei 8000 Euro für mich durchaus nennenswert sind) aufweißt, wird automatisch das Bürgergeld ausgezahlt. Die Informationen, die das Finanzamt sowieso schon hatte, müssen also nicht nochmals einzeln an verschiedene Stellen herangetragen werden, sondern es reicht, sie einmal an eine staatliche Behörde abzugeben (wie es meines Wissens bereits seit langem der Fall ist).
Die im Artikel genannte Kritik ist meines Erachtens völlig unberechtigt und beruht auf mangelnder Information.

Hier mal Fragebögen des jetzigen Finanzamts zum Vergleich:

https://www.formulare-bfinv.de/printout/034251_08.pdf

https://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=est

Einkommenssteuerbescheid (sicher bekannt):
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2008/E1.pdf

Edit @Lykurg: Wie schon genannt, der Freibetrag soll angehoben werden. Zum Vergleich ALG II/Bürgergeld schau man hier (runterscrollen bis Tabelle):
http://56.parteitag.fdp.de/webcom/show_article.php/_c-45/_nr-13/_p-1/i.html


Edit 2: Was mir WIRKLICH Sorge bereitet, skandalös ist und überraschenderweise dennoch bisher nicht erwähnt wurde, ist folgender Abschnitt:
Ergänzend zu den Anreizen müssen die Sanktionsmechanismen konsequent angewendet werden, nicht zuletzt auch zum Schutze des Steuerzahlers vor Sozialleistungsmißbrauch. Deshalb wird die Pauschale für den Lebensunterhalt um bis zu 30 % gekürzt, wenn angebotene zumutbare Arbeit abgelehnt wird. Eine weitere Ablehnung zieht die gleiche Rechtsfolge nach sich, so daß die tatsächliche Kürzung bei Arbeitsverweigerung erheblich höher liegen kann.

Makeda
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Di 6. Okt 2009, 14:04 - Beitrag #7

daß die Gelder wohl erst fließen sollen, wenn das Ersparte auf einen Sockel heruntergeschmolzen ist - so daß diejenigen, die zu Verdienstzeiten vorgesorgt haben, doppelt bestraft werden gegenüber denjenigen, die stattdessen lieber konsumiert haben.


Der Westerwelle hat doch noch drei tage vor der Wahl, sich entschieden darüber beschwert, dass es derzeit so bei Arbeitslosen gemacht werden, die gespart haben für die Rente und dann erstmal ihre Rente verbrauchen müssen um dann Arbeitslosen Geld zu bekommen!? Naja, Politik :rolleyes:

Wieviel bekommt man heute für Hartz-IV?

1.)ca. 220 € pro Kind (drei Kinder)
2.)ca. 314-345€ pro Erwachsener (Verheiratet/Alleinstehend) (zwei Erwachsene)
3.)Miete/Nebenkosten (auch Nachzahlungen)(ca. 1000€)
4.)Gaß(150€)
5.)GEZ(20€)
6.)Kindergeld abgestuft (ich schätze mal)
=ca. 2800/pro Monat
(3.; 4. und 5. bekommt die familie nicht, sondern wird direkt überwiesen)
abzüglich 3,4,5 = 1630€
Für eine Familie mit drei Kindern stünden effektiv 1919 Euro Bürgergeld (Alg II?) monatlich zur Verfügung, wenn keiner der Beteiligten arbeiten geht.


Steht das so in der Satzung oder hast du das ausgerechnet? Weil für drei Kinder a 500€ und zwei Erwachsene a 662€ hab ich ein anderes ergebnis.... ;)

Ipsissimus
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Di 6. Okt 2009, 14:13 - Beitrag #8

ich will sofort Hartz IV; 2800 Euro monatlich netto, gebt mir sofort Hartz IV, wo muss ich mich anstellen, um den Antrag abzugeben?

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 14:20 - Beitrag #9

Zitat von Makeda:ca. 220 € pro Kind (drei Kinder)
ca. 314-345€ pro Erwachsener (Verheiratet/Alleinstehend) (zwei Erwachsene)
Miete/Nebenkosten (auch Nachzahlungen)(ca. 1000€)
Gaß(150€)
GEZ(20€)
Kindergeld abgestuft (ich schätze mal)
=ca. 2800/pro Monat

2800 pro Monat ist deutlich mehr, als durchschnittliche Arbeitnehmer verdienen... da ja offensichtlich Netto... wtf? :boah:

Ich sehe hier
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
40 Euro Rentenversicherung
323 Euro Regelleistung pro Erwachsener in einer Bedarfsgemeinschaft
215 - 287 Euro pro Kind je nach Alter
Das wären ca. 1436 Euro ohne Wohnen. Kindergeld wird oft auf HartzIV angerechnet.
Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht.

Die Kosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen werden nicht übernommen und sind demnach aus der Regelleistung zu bestreiten.


@Ipsi: Hab ich mir auch gedacht :D Aber erstmal müssen 3 Kinder her!

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 14:25 - Beitrag #10

Zitat von Makeda:Der Westerwelle hat doch noch drei tage vor der Wahl, sich entschieden darüber beschwert, dass es derzeit so bei Arbeitslosen gemacht werden, die gespart haben für die Rente und dann erstmal ihre Rente verbrauchen müssen um dann Arbeitslosen Geld zu bekommen!?

Deswegen will er den FREIBETRAG (also das gesparte, das man haben darf, ohne dass Leistungen gekürzt werden) ja auch ANHEBEN :)
Zitat von Makeda:(3.]
Dazu hab ich auch gegensätzliches gefunden:
Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Gewährung von angemessenen Wohnungskosten.

Diese werden in der Regel an den Mieter direkt ausgezahlt, es sei denn eine zweckgemäße Verwendung ist nicht sichergestellt. In diesem Fall kann der zuständige Träger auch direkt an den Vermieter leisten.

Steht das so in der Satzung oder hast du das ausgerechnet? Weil für drei Kinder a 500€ und zwei Erwachsene a 662€ hab ich ein anderes ergebnis.... ;)
Steht so in der Satzung und blicke da nicht durch, was da wem angerechnet wird und ob da noch Kindergeld draufkommt oder nicht...

Lykurg
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Di 6. Okt 2009, 15:21 - Beitrag #11

Ein ganz wesentlicher Punkt, dem mit dieser Umstellung wohl teilweise Rechnung getragen wird, ist, daß es sich gesamtgesellschaftlich, sozial, ökonomisch und ökologisch lohnt, zusammenzuziehen - und das Bürgergeld genau das fördert. Bei einer größeren Familie oder schon einer Lebenspartnerschaft sind die Zusammenlegungseffekte immens; wer da durchs Raster fällt, hat es natürlich schwerer. Jedenfalls dieser Teilaspekt scheint mir aber durchaus sinnvoll und erstrebenswert.

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Di 6. Okt 2009, 15:32 - Beitrag #12

das ist dann aber auch wirklich persönliches Pech, wenn da einer durch´s Raster fällt^^

also, die Bundeswehr hat doch im Zuge ihrer Personalreduzierung bestimmt leerstehende Kasernen abzugeben und die Krankenkassen bezahlen mittlerweile so schlecht, dass demnächst die große Schließungswelle von Krankenhäusern beginnt; wie wäre es also mit Kasernierung aller Bedürftigen, zumindest aller Widerspenstigen und Renitenten? Da fällt dann bestimmt niemand mehr durch jenes Raster, das andere ihm aufzuzwingen sich bemüßigt fühlen. Eine vierköpfige Familie passt doch bestimmt in ein Zimmer, und Dusche und Klo gibts auf der Zwischenetage für zwei Etagen. DAS wären endlich mal aozialattraktive Einsparungen und ungemein förderlich für das Solidaritätsempfinden.

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 15:34 - Beitrag #13

@Ipsi: Wenn jemand keinen Lebenspartner findet, wie Lykurg sagt, dann IST das persönliches Pech, oder? Oder ist es jetzt auch noch dem Staat und der Gesellschaft anzulasten, wenn sich niemand in eine bestimmte Person verlieben will? :rolleyes:

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Di 6. Okt 2009, 15:50 - Beitrag #14

und bei einer Fernbeziehung entscheidet das Finanzamt, dass der Hamburger und die Münchnerin in Schwarzenborn/Hessen ein gemeinsames Zimmer beziehen dürfen?^^ eigentlich sehr sozial gedacht^^ bringt Menschen zusammen^^ ich denke auch gar nicht an Ameisen^^

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 16:00 - Beitrag #15

Fernbeziehungen zweier Arbeitsloser sind sicher schwer, aber das sind Fernbeziehungen von Schülern, Studenten und berufstätigen Menschen auch. Wenn es eine ernste Beziehung zweier lediger, kinderloser Menschen ist, die beide arbeitslos sind, macht es auch wenig Sinn, NICHT zusammen zu wohnen. Wer zahlt sonst die Fahrtkosten? Und welche Verpflichtungen halten einen?

Wäre ich nicht in mein Studium eingebunden und/oder mein Freund nicht in seine Arbeit, gäbe es wohl keinen Grund, nicht zusammen zu ziehen. Und wenn wir zwei Wohnungen unterhalten statt einer, ist es eben auch legitim, dass wir zwar mehr Geld für die Wohnung bekommen, es aber trotzdem rechnerisch weniger ist. Das liegt nicht an der Entscheidung des Finanzamts oder der bösen Umwelt, die zwei Lampen statt einer mit Klimaerwärmung bestraft, sondern es liegt einfach in der Natur der Sache: Wenn zwei Menschen im selben Wohnzimmer sitzen und lesen, brauchen sie weniger Glühbirnen und Heizkosten, als wenn sie in zwei getrennten Wohnzimmern sitzen und lesen. Ist das jetzt auch die Gesellschaft Schuld?

Wo die beiden sich treffen, bei ihm oder ihr oder ihr oder ihr oder ihm oder ihm oder in der Mitte, dürfte dem Finanzamt dabei recht egal sein.

Ipsissimus
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Di 6. Okt 2009, 16:02 - Beitrag #16

der springende Punkt ist, dass das niemand anderes für euch zu entscheiden hat

e-noon
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Di 6. Okt 2009, 16:20 - Beitrag #17

Dagegen sagt ja auch keiner was. Die Umstände entscheiden; und die entscheiden bei Schülern und Studenten sehr oft gegen ein Zusammenziehen, während das Bürgergeld einen Anreiz dazu bieten kann. Von Zwangsumsiedlungen in die Wohnung des Lebenspartners habe ich bisher noch nicht gehört.

Milena
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Di 6. Okt 2009, 21:34 - Beitrag #18

bürgergeld, nur ein anderes wort anstelle von hartz 4..., eine andere bezeichnung für: die kacke ist am dampfen....und zwar für die jenigen, die nichts haben und niemals etwas haben werden....
eure zahlen, ich weiss nicht, woher ihr das her habt, aber in der realität, siehts ganz anders aus.....für kinder, die noch im hause wohnen, aber keine kleinen kinder mehr sind, ab da wird ganz anders gerechnet...und nicht im jeden haushalt sind 2 erwachsene, sprich, vater,mutter enthalten.....eine wohnung, meine wohnung kostet warm ca. 800.....nur ein beispiel.....die wohnung beinhaltet 2 kinderzimmer, da 2 kinder, weibl. und männl....ihr versteht?^^
etc. etc.....hab echt keine lust alles tausendmal zu wiederholen.....irgendwie

Ipsissimus
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Di 6. Okt 2009, 21:45 - Beitrag #19

das ist leider viel zu häufig, Schätzle, dass Leute, die mit der Sache nicht konfrontiert sind, glauben, dass die entsprechenden Vorschriften gemäß ihrem Wortlaut umgesetzt werden. Aber das ist aussichtslos, das kannst du 1000mal korrigieren

e-noon
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Mi 7. Okt 2009, 00:19 - Beitrag #20

Eben da sehe ich beim Bürgergeld eine deutliche Verbesserung - dem Finanzamt traue ich eine präzisere und fairere Verteilung zu als x verschiedenen Ämtern, die man als Hartz-IV-Empfänger oft gar nicht alle kennt.
Dass alle hier beteiligten die Situation nicht selbst erlebt haben, unterstellst du einfach mal so.

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