Volksabstimmungen

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Ipsissimus
Dämmerung
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Mi 1. Jun 2005, 13:47 - Beitrag #21

würde ein bisschen mehr Kapitalismus dem Land unbedingt schaden?

noch mehr?

verdi und konsorten meinst du hoffentlich nicht ernst. Gewerkschaften, die sich für die Belange der Arbeitgeber einwicklen lassen, sind schlicht überflüssig.

mir Nationalstolz zu unterstellen ist eigentlich nur dann möglich, wenn du komplett ignorierst, was ich je geschrieben habe. Ist dir natürlich trotzdem freigestellt.

kmh
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Do 2. Jun 2005, 11:52 - Beitrag #22

Sorry, das ist wahrscheinlich falsch ruebergekommen. Das geht hier gar nicht um dich, sondern um die Menschen, die aus Nationalstolz gegen eine EU Verfassung stimmen, sich gegen Globalisierung wehren aus keinem anderen Grund als ihrer Art der Patriotismus.

Und wenn sich Gewerkschaften auch fuer die Belange der Arbeitgeber einsetzen, ist das in gewisser Weise vernuenftig. Was nutzt eine Gewerkschaft, die solange streikt und Lohnforderungen durchpeitscht, bis ihre "Gegner", naemlich Arbeitgeber Konkurs anmelden und am Ende doch alle auf der Strasse stehen ...
im Prinzip ist es nur vernuenftig, wenn sich Gewerkschaften maessigen und auf Probleme der Arbeitgeber Ruecksicht nehmen. Am Ende sind sonst naemlich die Angestellten die Deppen ...

BEN2506
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Do 2. Jun 2005, 14:55 - Beitrag #23

Ich kann euch jetzt leider nicht sagen wo ich das gesehen/lesen habe, aber dort wurden Politiker zur Verfassung befragt, das Ergebnis war : Nur wenige wussten darüber wirklich bescheid, manche gaben vollkommen falsche Auskünfte.

Ben

Traitor
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Do 2. Jun 2005, 16:45 - Beitrag #24

Für die Europa-Diskussionen bitte auf Ipsissimus' neuen Thread ausweichen.

Zurück zum Thema also.
@Ben: "Wir leben in einer Demokratie" ist noch lange kein Argument für Volksabstimmungen, denn wie weiter oben schon dargestellt, gibt es verschiedene Modelle der Demokratie, und welcher Beteiligungsanteil den besten Kompromiss darstellt, diskutabel.

@Da-Fe: In Sachen Beschränkung des Bundesrates stimme ich dir zu, wenn auch nicht ganz abschaffen. Allerdings sehe ich keinen Grund, diesen durch Volksabstimmungen zu ersetzen, die denselben Blockadeeffekt erzielen würden.

@LadysSlave: Schlimme Mediokratie ist immer noch besser als sehr schlimme Mediokratie.
Und Frankreich ist nicht gerade ein Beispiel für ein Land mit großer Volksbeteiligung, die EU-Abstimmung war nur ein misslungenes freiwilliges Manöver der Regierung, und mit seiner Präsidentenfixierung ist Frankreich nicht gerade das, was ich ein demokratischeres Land als Deutschland nennen würde.

LadysSlave
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Do 2. Jun 2005, 17:50 - Beitrag #25

Zitat von Traitor:Für die Europa-Diskussionen bitte auf Ipsissimus' neuen Thread ausweichen.

@Da-Fe: In Sachen Beschränkung des Bundesrates stimme ich dir zu, wenn auch nicht ganz abschaffen. Allerdings sehe ich keinen Grund, diesen durch Volksabstimmungen zu ersetzen, die denselben Blockadeeffekt erzielen würden.


Ich bin Eher dafür die Rechte des Bundestages mehr einzuschränken um die Struktur unserer Bundesrepublik zu erhalten.
Wir sind eben kein Zentralstaat, wie du so treffend festgestellt hast!
Wir sind die Bundesrepublik Deutschland, die aus den 16 Bundesländern bestehen. Aus Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg,Bayern, Sachsen,Thüringen.
Jedes Bundesland hat seine Eigenheiten (und diese sollen erhalten werden) und soll diese auch leben!
Hier ist meines Erachtens die Zentralstaatlichkeit schon sehr weit gediehen, ja teilweise schon verfassungswidrig!
Es wird Zeit, dass unsere Politiker merken, dass ich einen Bayern nicht wie einen Hamburger behandeln kann.
Die Deiche haben in Schleswig-Holstein numal eine höhere Priorität, als auf der Alm.
Genau die Vielfalt macht soch unser Land aus!
Deshalb bin ich dafür, dass etliche Kompetenzen, die sich die diversen Bundesregierungen (alle nacheinander) angeeignet haben wieder in die Länder gehen!
Dazu gehören dann auch die Volksbefragungen.
Wer sagt denn, dass Politik schnell gehen muss?
Das ist doch völlig lebensfremd. Alles was schnell gehen muss, ist auch kurzlebig. Was wir brauchen ist eine langfristige Politik!

Das Bevölkerungsreichste Bundesland ist Nordrhein-Westfahlen mit 16 Millionen Bürgern. Warum soll da eine Volksbefragung nicht durchführbar sein?
Auf Länderebene halte ich Volksbefragungen als einen Schritt zur Demokratie!
Wir sind schon zu viele Schritte von ihr weggegangen!
Sonst wäre ein Innenminister, der die Rechte der Büger einschränkt nicht so einfach geschluckt worden, wie der unfähige Terroristenanwalt a.D. (keiner seiner Mandanten wurde freigesprochen) namens Schily. Der macht aus den Bürgerrechten Kleinholz und keiner schreit auf, leitet die Volksbespitzerlung ein, dass Orwells 1984 ein Lehrling gegen ist und immer noch schreit keiner auf!
Nur mit Vertrauen auf die Zukunft, werden die Menschen sich in ihrem eigenen Heimatland wohlfühlen und sich dort engagieren. Zur Zeit ist es doch so, dass die Menschen sich innrelich von dem eigenen Land weiter entfernt haben als die Mitbürger andere Herkunft.
Und dazu gehört es dann auch, dass das Gemeinschaftleben sich nach dem Willen der Bevölkerung richtet und nicht nach dem Willen einiger unbedeutender Menschen, wie Politiker

BEN2506
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Fr 3. Jun 2005, 13:06 - Beitrag #26

Natürlich ist es das, Traitor!

Wir wählen Menschen, die unsere Interessen vertreten und bei wichtigen Entscheidungen sollten sie das Volk zu ihrer MEINUNG befragen! Unsere Interessenvertreter müssen doch wissen in welche Richtung das Volk eher tendiert, Ja oder Nein. Und diese Meinung wird dann in die Entscheidung miteinfließen, was nicht heißt, dass diese Meinung jetzt komplett über das Ergebnis entscheidet, egal was die Politiker dazusagen!

Ich denke das kann man schon ertwarten.

Ben

Traitor
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Fr 3. Jun 2005, 14:00 - Beitrag #27

@LadysSlave: Es ist mir unmöglich, innerhalb dieses Threads auf alle Punkte einzugehen, die ich an deinem Beitrag für kritikwürdig halte. Weder halte ich deine Einschätzung des Föderalismus für auch nur in Ansätzen realitätsnah, noch stimme ich deiner Beurteilung kurz- und langfristiger Politik zu, noch teile ich deine Bürgerrechts-Hysterie. Aber das ist hier alles nicht zum Thema gehörig. Eventuell finden sich ja mal passende Threads.
Was aber passt:
Und dazu gehört es dann auch, dass das Gemeinschaftleben sich nach dem Willen der Bevölkerung richtet und nicht nach dem Willen einiger unbedeutender Menschen, wie Politiker
Was hindert die Bürger denn daran, das Gemeinschaftsleben zu bestimmen? Ich sehe nicht, wo die Politiker sich statt der Bürger darum kümmern. Politik organisiert die gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, aber für deren Ausstrahlung nach innen und außen und die Identifizierbarkeit damit sind die Bürger selbst verantwortlich. Medien, die für einen Großteil der miesen Stimmung verantwortlich sind, werden von Bürgern gemacht, nicht von Politikern.

@Ben: Du darfst das Verhältnis eines gewählten Parlamentariers zum wählenden Bürger nicht mit dem eines Botschafters zur Regierung vergleichen. Die Politiker sind in einer repräsentativen Demokratie nicht dazu da, formell im Namen ihres Wahlkreises die Hand zu heben, sondern haben von diesem den Auftrag erhalten, nach eigenem Ermessen Politik zu betreiben. Sollte dies nicht im Rahmen dessen, wofür das Volk ihn gewählt hat, passieren, können sie ihn das nächste Mal abwählen.

Malte279
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Fr 3. Jun 2005, 17:10 - Beitrag #28

Wir wählen Menschen, die unsere Interessen vertreten und bei wichtigen Entscheidungen sollten sie das Volk zu ihrer MEINUNG befragen! Unsere Interessenvertreter müssen doch wissen in welche Richtung das Volk eher tendiert, Ja oder Nein. Und diese Meinung wird dann in die Entscheidung miteinfließen, was nicht heißt, dass diese Meinung jetzt komplett über das Ergebnis entscheidet, egal was die Politiker dazusagen!
Ich gehe aber doch sehr davon aus, dass kein Politiker (selbst wenn es vernünftiger wäre) eine Entscheidung gegen die Mehrheit einer solchen Volksabstimmung durchsetzen würde. Das wäre politischer Selbstmord. Und außerdem wäre es ja relativ sinnlos eine Volksabstimmung abzuhalten um dann doch anders zu stimmen. Wenn es um die Meinungen geht, dann können politische Institutionen doch immer noch Meinungsumfragen bei Forsa etc. in Auftrag geben und brauchen dazu keine Volksabstimmung anzuleiern.

Bowu
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Fr 3. Jun 2005, 20:50 - Beitrag #29

Natürlich brauchen wir konkrete Mechanismen, ein "Volksentscheid" ist jetzt, und möglicherweise auch später nicht sinnvoll (Entscheid im Sinne von - danach ist es entschieden). Es muß auch bei Volksentscheiden einen Prozess der Entscheidungsfindung geben (kein einfaches einmaliges Ja/Nein oder Dies/Das)

positiv wäre in jedem Falle das die Parteien dann zu ihrer Verfassungsnahen Aufgabe (der politischen Willensbildung) zurückgebracht würden. ( Da es in Deutschland keinen Volksentscheid zur EU gab, brauchte hier auch keine Partei über die EU informieren)
Davon abgesehen sind die Politiker (oder sollten es sein) die fähigsten "Stimmungsmacher" von einer Entmachtung der repräsentativen Demokratie oder der Parteien ist also nicht zu sprechen.

Warum sollte das, was auf kommunaler und Landes Ebene funktioniert, nicht auch auf Bundes Ebene funktionieren?

Die Verfassung selbst gibt einige Anhaltspunkte, die eine direkte Beteiligung des Volkes fordern oder zumindest ermöglichen (später genauer).

Das "Bild" Argument zählt nicht, denn dann wählen wir auch inkompetent (-> Personenwahlen).

Arschfurunkel
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Sa 4. Jun 2005, 14:40 - Beitrag #30

Zitat von Bowu:Die Verfassung selbst gibt einige Anhaltspunkte, die eine direkte Beteiligung des Volkes fordern oder zumindest ermöglichen (später genauer).



Volksentscheide sind laut Grundgesetz nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen (Art. 29).
Alle anderen Plebiszite wären nur über eine Änderung des GGs möglich.

LadysSlave
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So 5. Jun 2005, 13:21 - Beitrag #31

@Traitor
Die Aneignung Von Rechten durch die Bundesregierungen ist keine Erfindung von mir, sondern eine Feststellung der Bundesverfassungsgerichtes. dieses hat dann die Bundesgesetze zur Bildung als verfassungswidrig bezeichnet, weil Bildung und Ausbildung nunmal Ländersache ist. Was natürlich nicht von der SPD zu verantworten war, sondern von der vorhergehenden Bundesregierung zu verantworten war.
Dieses könnten wir ruhig weiter ausführen, doch das würde dann tatsächlich in einen Anderen Thread passen.
Ich bin jedoch der Meinung dass die Frage des Verhältnisses der Bundesländer und dem Bundestag sehr wohl in hier on topic ist!
Schon weil es Bundesländer gibt, die Volksbefragungen und Volksbegehren in ihrer Verfassung stehen haben.
Wenn wir also unser Land so führen, wie die Väter des Grundgesetzes es vorhatten, dann gehören Volksentscheide an die Tagesordnung, Weil die Lander eigene Rechte haben. Aber eben da, wo sie meiner Meinung nach hingehören - in den Bundesländern, vor Ort, wo es auch was zu entscheiden gibt.
Doch dazu muss sich der ausufernde Zentralstaat zurückziehen und seine Arbeit machen, jedoch die Rechte in den Ländern unangetastet lassen.

Traitor
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So 5. Jun 2005, 13:54 - Beitrag #32

@Bowu: Zur Verfassung siehe Arschi.
Das "Bild" Argument zählt nicht, denn dann wählen wir auch inkompetent (-> Personenwahlen).
Wie schonmal gesagt: dass etwas negatives schon jetzt existiert, ist kein Argument dafür, dass dessen enorme Verstärkung nicht negativ wäre.

@LadysSlave: Dass das Bundesverfassungsgericht auf Seiten der Länder und meist auf Seiten des Konservativismus ist, ist ein offenes Geheimnis. Und ich bin, ebenfalls über dieses Thema hinausgehend, sowieso der Meinung, dass diese eine wirklich undemokratische Institution des Landes viel zu viel Macht hat.
Schon weil es Bundesländer gibt, die Volksbefragungen und Volksbegehren in ihrer Verfassung stehen haben.
Wie sieht's damit aus, dass es Bundesländer gibt, die die Todesstrafe in ihrer Verfassung haben? Die Verfassung der Bundesrepublik geht natürlich vor die der Länder. Denn schließlich ist der souveräne Staat, zu dem die Bürger sich auch zugehörig fühlen (vielleicht mit Ausnahme Bayerns), die Bundesrepublik Deutschland, und die Länder sind nur (mit aus historischen Gründen sehr großen Eigenständigkeiten ausgestattete) untergeordnete Verwaltungseinheiten.

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So 5. Jun 2005, 14:39 - Beitrag #33

Zitat von Traitor:@LadysSlave: Dass das Bundesverfassungsgericht auf Seiten der Länder und meist auf Seiten des Konservativismus ist, ist ein offenes Geheimnis. Und ich bin, ebenfalls über dieses Thema hinausgehend, sowieso der Meinung, dass diese eine wirklich undemokratische Institution des Landes viel zu viel Macht hat.
Wie sieht's damit aus, dass es Bundesländer gibt, die die Todesstrafe in ihrer Verfassung haben? Die Verfassung der Bundesrepublik geht natürlich vor die der Länder. Denn schließlich ist der souveräne Staat, zu dem die Bürger sich auch zugehörig fühlen (vielleicht mit Ausnahme Bayerns), die Bundesrepublik Deutschland, und die Länder sind nur (mit aus historischen Gründen sehr großen Eigenständigkeiten ausgestattete) untergeordnete Verwaltungseinheiten.


Und genau darin sehe ich die Unterschiede der Betrachtung.
Du fühlst dich anscheinend mehr als ein Bürger eines Zentralstaates (wie zum beispiel des Deutschen Reiches oder Frankreich), bei dem die Bundesländer untergeordnete Verwaltungseinheiten sind, ich hingegen sehe mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, einem Föderativem Staat, dem 16 Bundesländer angehören, die alle eine eigene Verfassung haben. Aber damit verbaust du tatsächlich die Möglickeit einer Volksabstimmung. Denn nach meinem Dafürhalten kann es Volksabstimmungen nur im kommunalen Bereich bis hin zum Bundesland nützlich, denn darüber hinaus wäre unpassend.
Wenn für dich das Bundesverfassungsgericht zuviel Macht hat, dann wollte ich dich mal darauf hinweisen, das eben dieses Bundesverfassungsgericht auch genau die Aufgabe hat: Das Grundgesetz zu schützen, nicht zu verändern. Es soll aber auch die Legislative zurück zum Grundgesetz bringen.
Und im Grundgesetz ist Bundesrepublik als die föderativer Staat festgelegt.
Da in verschiedenen Bundesländern die Volksabstimmung in der Verfassung steht, ist es Aufgabe derer die eine Volksabstimmung wollen, dieses in ihren Bundesländern einzuführen.

Bowu
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So 5. Jun 2005, 14:50 - Beitrag #34

Zitat von Arschfurunkel:Volksentscheide sind laut Grundgesetz nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen (Art. 29).
Alle anderen Plebiszite wären nur über eine Änderung des GGs möglich.


Die Volksentscheide in Art 29 sind keine Plebiszite im Sinne des Art 20 (2), denn wir reden von Volksentscheiden auf Bundesebene, während Art 29, 118, 118a jeweils nur Territorialplebiszite (eben der betroffenen Regionen) enthalten.

Wegs Bild-Zeitung:
Derzeit haben wir doch genau das Problem, das die Politiker sich nicht ausreichend bemühen ihre (kompetenten) Vorschläge dem Bürger zu erklären. Sie überlassen das Feld derzeit eben genau der Bildzeitung, die eine direkte Demokratie gefährden soll.
Gegen das Argument, dass nach Ermöglichung von Volksgesetzesintiativen irrationale also extreme oder inkompetente Gesetze vorgeschlagen würden kann man am Beispiel der Schweiz leicht entkräften - gerade extreme Gruppierungen scheinen sich staatsrechtlich anzupassen, gerade weil sie sonst vom Volk wieder eins auf den Deckel bekommen.

Arschfurunkel
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Di 7. Jun 2005, 22:42 - Beitrag #35

Zitat von Bowu:Die Volksentscheide in Art 29 sind keine Plebiszite im Sinne des Art 20 (2), denn wir reden von Volksentscheiden auf Bundesebene, während Art 29, 118, 118a jeweils nur Territorialplebiszite (eben der betroffenen Regionen) enthalten.



Das habe ich auch nicht behauptet. Ich hatte lediglich die einzigen Stellen genannt, in denen Volksabstimmungen im GG vorgesehen sind.

Zum Art 20 (2) GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


Dort ist nirgendwo explizit aufgeführt, daß mit den Abstimmungen zwingend Volksabstimmungen gemeint sind.
Das Wesen unsere Demokratie ist das der parlamentarischen Demokratie, d.h. der oberste Souverän, das Vok wählt ihre Repräsentanten.

Art 38 (1) GG: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen unterworfen.


Damit ist Art 20 (2) vollauf genüge getan.

Allerdings will ich nicht bestreiten, daß Art. 20 Plebiszite ausschließt. Er müßte imo ergänzt werden, sollten sie künftig bundesweit, außer in Fällen des Art. 29, zugelassen werden.

Noriko
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Mi 8. Jun 2005, 13:27 - Beitrag #36

@Bowu
Derzeit haben wir doch genau das Problem, das die Politiker sich nicht ausreichend bemühen ihre (kompetenten) Vorschläge dem Bürger zu erklären. Sie überlassen das Feld derzeit eben genau der Bildzeitung, die eine direkte Demokratie gefährden soll.
Gegen das Argument, dass nach Ermöglichung von Volksgesetzesintiativen irrationale also extreme oder inkompetente Gesetze vorgeschlagen würden kann man am Beispiel der Schweiz leicht entkräften - gerade extreme Gruppierungen scheinen sich staatsrechtlich anzupassen, gerade weil sie sonst vom Volk wieder eins auf den Deckel bekommen.

Wie bereits erwähnt kann die Schweiz nicht als universal Argument Gelten.
In der Schweiz herrschen spezifische demographische, wirtschaftliche und politische Verhältnisse:
Zum einen ist die Schweiz ein sehr kleiner Staat mit nur 7.2 Millionen Einwohnern, zum anderes mit einen BSP/Kopf von 38300 US$ ein sehr Reiches Land das mit 2,8% Arbeitslosigkeit quasi Vollbeschäftigung hat.
Darüberhinaus ist es das Land mit der vermutlich längsten Demokratischen Tradition (1291 Ewiger Bund der drei Urkantone, seit dem 22.9.1499 de facto Unabhängig, annerkannt seit 24.10.1648)

Bowu
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Mi 8. Jun 2005, 13:45 - Beitrag #37

Zitat von Arschfurunkel:[...]Dort ist nirgendwo explizit aufgeführt, daß mit den Abstimmungen zwingend Volksabstimmungen gemeint sind.
Das Wesen unsere Demokratie ist das der parlamentarischen Demokratie, d.h. der oberste Souverän, das Vok wählt ihre Repräsentanten.
[Art 38 GG]
Damit ist Art 20 (2) vollauf genüge getan.

Allerdings will ich nicht bestreiten, daß Art. 20 Plebiszite ausschließt. Er müßte imo ergänzt werden, sollten sie künftig bundesweit, außer in Fällen des Art. 29, zugelassen werden.


Der Begriff der "Abstimmung" ist beispielsweise im Art. 29 bestimmt. Nur das er dort in nur als territorial anwendbar steht, und damit keine Ausführung des Artikels 20 (2) ist. Das 20 (2) mit Abstimmungen etwas anderes meint, als Art 29 scheint mir durch ncihts auch nur angedeutet.

DAvon abgesehen kann man den Begriff schon alleine dadurch sich vor Augen führen, dass er eine Ausübung von Staatsgewalt durch das Volk ist, und sich von dem Begriff "Wahlen" unterscheidet, denn sonst wäre dies eine Doppelnennung. Art 38 GG erläutert nur den Ablauf von Wahlen.
Dass Abstimmungen den Anforderungen von Wahlen auch entsprechen müssen (geheim, direkt, frei, gleich), kann man nicht direkt durch Art 38 erklären, sondern nur analog als Ausformung des Demokratieprinzips.

Art. 20 steht unter dem Ewigkeitsvorbehalt von Art 79 (3), und kann daher in seinem Wesensgehalt nicht verändert werden. Daher ist die bereits vorhandene Nennung der Abstimmung als mögliche Ausübungsform des Volkswillens Vorraussetzung für jede Verfassungsänderung, welche die formalen Regeln für Volksbegehren/Entscheid/befragung enthält.

Arschfurunkel
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Zitat von Bowu:Der Begriff der "Abstimmung" ist beispielsweise im Art. 29 bestimmt. Nur das er dort in nur als territorial anwendbar steht, und damit keine Ausführung des Artikels 20 (2) ist. Das 20 (2) mit Abstimmungen etwas anderes meint, als Art 29 scheint mir durch ncihts auch nur angedeutet.


Nicht ganz korrekt, denn Art. 20 (2) spricht allgemein von "Abstimmungen", während Art 29 ganz konkret "Volksentscheide" nennt. Ferner findet sich im Art 29 kein bezug zum Art. 20. Es nützt wenig, ins GG etwas hinein zu interpretieren, denn Fakt ist, daß Art 29 der einzige ist, in dem das Wort "Volksentscheid" ausdrücklich vorkommt. Also ist auch davon auszugehen, daß der Fall des Art 29 der einzige ist, in dem ein Volksentscheid ausdrücklich vorgesehen ist.

Wenn sich aus Art. 20 automatisch das recht auf einen Volksentscheid ableiten ließe, dann hätten die Gründerväter des GGs auch ausdrücklich Volksentscheide genannt.

DAvon abgesehen kann man den Begriff schon alleine dadurch sich vor Augen führen, dass er eine Ausübung von Staatsgewalt durch das Volk ist, und sich von dem Begriff "Wahlen" unterscheidet, denn sonst wäre dies eine Doppelnennung. Art 38 GG erläutert nur den Ablauf von Wahlen.
Dass Abstimmungen den Anforderungen von Wahlen auch entsprechen müssen (geheim, direkt, frei, gleich), kann man nicht direkt durch Art 38 erklären, sondern nur analog als Ausformung des Demokratieprinzips.


Ist imo ebenfalls nicht ganz korrekt, denn wie ich schon schrieb, sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, die durch das selbe gewählt werden. Also geht auch in der parlamentarischen Demokratie durch das Vertreterprinzip alle Staatsgewalt vom Volke aus.

Art. 20 steht unter dem Ewigkeitsvorbehalt von Art 79 (3), und kann daher in seinem Wesensgehalt nicht verändert werden. Daher ist die bereits vorhandene Nennung der Abstimmung als mögliche Ausübungsform des Volkswillens Vorraussetzung für jede Verfassungsänderung, welche die formalen Regeln für Volksbegehren/Entscheid/befragung enthält.


Korrekt, Art 20 darf im Wesen nicht verändert werden, aber eine Änderung, Ergänzung oder eine Konkretisierung des Wortes "Abstimmungen" in bzw. durch "Volksentscheide" würde das Wesen des Artikels nicht verändern und wäre in sofern zulässig.

Bowu
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Zitat von Arschfurunkel:Nicht ganz korrekt, denn Art. 20 (2) spricht allgemein von "Abstimmungen", während Art 29 ganz konkret "Volksentscheide" nennt. Ferner findet sich im Art 29 kein bezug zum Art. 20. Es nützt wenig, ins GG etwas hinein zu interpretieren, denn Fakt ist, daß Art 29 der einzige ist, in dem das Wort "Volksentscheid" ausdrücklich vorkommt. Also ist auch davon auszugehen, daß der Fall des Art 29 der einzige ist, in dem ein Volksentscheid ausdrücklich vorgesehen ist.


Art 20 (2) enthält das Wort Abstimmungen, Art. 29 (3) umschreibt den Volksentscheid durch "Abzustimmen ist [...] , und erklärt ihn damit auch also: 'Volksentscheide durchführen' heisst 'Abzustimmmen'.
Es ist richtig das Art. 29 der einzige ist der einen "Volksentscheid" ausdrücklich vorsieht, auch wenn dieser nur das staatsorganschaftliche Handeln der beteiligten Staatsvölker (der Bundesländer) betrifft, und damit eben keine Umsetzung des Art. 20 (2) welcher Abstimmungen vom Volke (mit welchem dort das Bundesvolk gemeint ist) vorsieht.

Zitat von Arschfurunkel:Wenn sich aus Art. 20 automatisch das recht auf einen Volksentscheid ableiten ließe, dann hätten die Gründerväter des GGs auch ausdrücklich Volksentscheide genannt.


Die Gründerväter haben absichtlich Volksentscheiden keine konkrete Umsetzung zukommen lassen, allerdings haben sie durch Art. 20 (2) deren nachträgliche Einfügung in die Verfassung ermöglicht.

Zitat von Arschfurunkel:Ist imo ebenfalls nicht ganz korrekt, denn wie ich schon schrieb, sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, die durch das selbe gewählt werden. Also geht auch in der parlamentarischen Demokratie durch das Vertreterprinzip alle Staatsgewalt vom Volke aus.


Wo habe ich dem widersprochen? Abstimmungen sind (was Art 20 angeht) ebenso eine mögliche Ausübung der Staatsgewalt des Volkes wie die Wahlen und die besonderen (repräsentativen) Organe.

Zitat von Arschfurunkel:Korrekt, Art 20 darf im Wesen nicht verändert werden, aber eine Änderung, Ergänzung oder eine Konkretisierung des Wortes "Abstimmungen" in bzw. durch "Volksentscheide" würde das Wesen des Artikels nicht verändern und wäre in sofern zulässig.


Wenn eine Änderung von Abstimmungen in Volksentscheide zulässig wäre (also keine Wesensveränderung darstellt) so enthält bereits der jetzige Art 20 die Möglichkeit plebiszitäre Elemente in das GG einzufügen, und wir brauchen ihn weder ergänzen, noch verändern.

LadysSlave
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Do 9. Jun 2005, 23:21 - Beitrag #40

Da bräuchte eben Nicht die Verfassung (Grundgesetz) verändert zu werden, sondern nur die Ausführungverordnung.
Es sit doch dasselbe wie mit den Wahlen. Alle Mach geht vom Volke aus, aber Hunderttausende werden nciht berücksichtigt, weil bei der Durchführeun (Wahlgesetze) einfach eine 5% Sperrklausel eingeführt wird.
Wir hatten schon Wahlen bei denen ca 10% auf "Andere" fielen, die jeweils uter 5% waren, das heisst jeder 10te wurde von der Machtausübung ausgeschlossen, obwohl im Grundgesetz steht, dass Alle Macht vom Volke ausgeht.
Nirgens im Grundgesetz steht, dass ausschliesslich Wahlen damit gemeit sind, die alle 4-5 Jahre stattfinden (Bundestag/Landtag) und inder Zwischenzeit der Souverän, das Volk, das Maul zu halten habe.
Ich glaube, dass die § des Grundgesetzes genügend Reum für Volksabstimmungen verschiedenster Arten lassen. Natürlich kann nicht jede Frage durch Volksentscheide geklärt werden. Aber was im Lande stattfindet, darüber sollten die, die im Lande leben sehr wohl was zu sagen haben. Andersrum meine ich auch, dass der eigentliche Rahmen für Volksabstimmungen der kommunale Bereich sein sollte. Denn hier wird das tägliche Leben spürbar bestimmt und sollte auch in den verschiedenen Bundesländer unterschiedlich gehandhabt werden. Wie schon bei dem Beispiel der Seiche in Schleswig-Holstein und in Bayern, erläutert.

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