wenn ich richtig informiert bin - was hiermit gefragt wird - erlaubt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht nur das staatliche Gewaltmonopol brechende Gewalt seitens der Bürger, es fordert diese sogar explizit ein, wobei als Bedingung hierfür der Widerstand gegen ein Unrechtsregime formuliert ist.
Artikel 20/4 des Grundgesetzes mag sich vielleicht so anhören, läßt sich aber absolut nicht auf diese Situation beziehen. Im Gegenteil, dieser Artikel hätte vielmehr ein Vorgehen der Zivilbevölkerung gegen die RAF erlaubt, wäre die staatliche Gewalt mit dem Kampf gegen sie überfordert gewesen, dh. hätte es keine andere Möglichkeit gegeben. Die Regierung dagegen als verfassungsgemäßes Organ agierte zu keinem Zeitpunkt gegen die gesetzmäßige Ordnung. Und hätte sie es getan, so wäre der einzige legitime Weg, der dem Bürger offengestanden hätte, der Rechtsweg gewesen. Alles andere wäre kein "Freiheitskampf", sondern Willkür und Selbstjustiz im großen Stil gewesen.



