das galt füher
Zitat von der Homepage der Israelischen Botschaft in der Schweiz
"Durch eine Gesetzesergänzung (1980) wurden weitere Möglichkeiten zum Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt in das Gesetz aufgenommen.
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung:
Erwachsene können die israelische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, nach freiem Ermessen des Innenministers und abhängig von einigen Grundvoraussetzungen, erwerben. Unter diese Grundvoraussetzungen fallen:
1. Aufenthalt in Israel während drei von fünf der Antragstellung auf Einbürgerung vorausgehenden Jahre.
2. Berechtigung zu ständigem Aufenthalt in Israel und Niederlassung in Israel bzw. die erklärte Absicht dazu.
3. Verzicht auf eine frühere Nationalität oder Nachweis der beabsichtigten Aufgabe einer fremden Nationalität bei Erhalt der israelischen Staatsangehörigkeit.
Der Innenminister kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von einigen dieser Grundvoraussetzungen zulassen."