Mehmet Wilkommen Daheim!

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Seraphim
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Mo 22. Jul 2002, 23:35 - Beitrag #41

Au ja wenn wir über Ausländer reden geht’s um uns Deutsche super Gilmor echt klasse danke! Spitzen Zusammenhang.
Los alle mal richtig "BUHHHHH SERAPHIM" rufen auch wenn der nix zu Deutschenstrafftätern gesagt hat.

Um eins mal klar zu stellen Mehmet ist TÜRKE Ok? Geht das in jeden Schädel rein?
Frage: „Sollen wir für Türkische/Ausländische Strafftäter zahlen?“
Ich sage Nein weil es auch mein Verdammten Steuergelder sind.

Held der Nation
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Di 23. Jul 2002, 03:36 - Beitrag #42

Ich weis nicht, was du für ein Problem mit meiner Meinung hast, Gilmor ?
Nur weil ich links bin darf ich nichtmal mit einem andersdenkenden übereinstimmen ??? Das ist doch Schwachsinn !
Ich habe eine Meinung die eben nicht mit irgendeinen Parteiprogramm übereinstimmt...Nur weil ich trotzdem für die PDS bin soll ich jetzt absolut deren Meinung vertreten ??? Außerdem darf man hier nicht vergessen, das es sich um Straftäter handelt, der aus dem Ausland kommt. Es geht ja hier niht allgemein um Ausländer.

Gilmor
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Di 23. Jul 2002, 08:52 - Beitrag #43

Original geschrieben von Held der Nation
Außerdem darf man hier nicht vergessen, das es sich um Straftäter handelt, der aus dem Ausland kommt. Es geht ja hier niht allgemein um Ausländer.


Tja, wenn jemand Stoiber Rechts-Populismus vorwirft, in seiner Sig auf eine Anti-Stoiber-Seite verweist und dann selber einige Meinungen von Stoiber aufgreift, dann muss man sich nicht wundern, wenn andere diese Meinung hinterfragen.
Ich habe kein Problem damit, dass Du in politischen Fragen mit andersdenkenden übereinstimmst, aber dann darfst Du mit andersdenkenden auch nicht so hart ins Gericht gehen. Und das machst Du mit den Mitte-rechts Parteien!!!!!

Gilmor
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Di 23. Jul 2002, 08:59 - Beitrag #44

Original geschrieben von Seraphim
Au ja wenn wir über Ausländer reden geht’s um uns Deutsche super Gilmor echt klasse danke! Spitzen Zusammenhang.
Los alle mal richtig "BUHHHHH SERAPHIM" rufen auch wenn der nix zu Deutschenstrafftätern gesagt hat.

Um eins mal klar zu stellen Mehmet ist TÜRKE Ok? Geht das in jeden Schädel rein?
Frage: „Sollen wir für Türkische/Ausländische Strafftäter zahlen?“
Ich sage Nein weil es auch mein Verdammten Steuergelder sind.


So, mal ein paar wackere Gegenargumente:

wenn Du nicht für ausländische Straftäter zahlen willst, dann willst Du sicher auch nicht für ausländische Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zahlen, oder? Denn wer a sagt, muss auch bekanntlich b. sagen.
Wenn es auch Deine Steuergelder sind, dann siehst Du ja sicherlich nicht ein, warum wir zu den Staaten gehören, die am meisten in die Entwicklungshilfe stecken, gelle?

Außerdem habe ich nicht auf die Deutschen abgelenkt. Es geht darum, dass man ein Kind nicht einfach ausweisen kann. Gerade dann nicht, wenn es hier geboren wurde und in seiner Heimat keine oder kaum Verwandte hat, die es nicht mal kennt. Gerade jene in diesem Forum, die viel Wert auf Sozialpolitik legen, sollten unter diesem Aspekt die Ausweisung als kritisch ansehen. Denn unter sozialen Gesichtspunkten ist es nicht tragbar. Außerdem verstieß die Ausweisung gegen geltendes Recht.

Wie ich schon vorher geschrieben habe; man muss das Übel an der Wurzel fassen und nicht einfach oberflächig abschneiden. Eine Ausweisung von Ausländern ist natürlich die einfachste Variante, aber dann könnten wir in Sachen Arbeitslosenzahlen das gleiche Fass aufmachen....

Seraphim
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Di 23. Jul 2002, 11:17 - Beitrag #45

willst Du sicher auch nicht für ausländische Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zahlen
Teilweise Exakt nur wenn sie eingezahlt haben erhalten sie Leistungen.
dann siehst Du ja sicherlich nicht ein, warum wir zu den Staaten gehören, die am meisten in die Entwicklungshilfe stecken, gelle?
Das ist richtig.
Außerdem habe ich nicht auf die Deutschen abgelenkt
und gucken dann dumm aus der Wäsche, weil wir für die deutschen Straftäter immer noch keine Lösung gefunden haben. Auch eine Methode.
Aber ich interpretiere das sicherlich falsch.

Warum kann ich das nicht?
Aus "Sozialengesichtspunkten"?
Sag das seinen Opfern ich wette die finden das sau komisch.

Die Resozialisierung von Ausländischenstrafftätern sollen doch bitte ihre Heimatstaaten bezahlen die dürfen gerne das Übel bei den Wurzeln Packen.
Hier hatte er mehr als nur eine Chance.
aber dann könnten wir in Sachen Arbeitslosenzahlen das gleiche Fass aufmachen...
ja „könnten“ wir ist es zwangsläufig die Folge?

Traitor
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Di 23. Jul 2002, 11:28 - Beitrag #46

Wenn du dich über Seraphims Ansichten wunderst, Gilmor, schau dir mal den Weltpolizei-Thread an, dann wundert dich nichts mehr...
Es geht darum, dass man ein Kind nicht einfach ausweisen kann. Gerade dann nicht, wenn es hier geboren wurde und in seiner Heimat keine oder kaum Verwandte hat, die es nicht mal kennt.
Dann hätte man den Eltern zwei Möglichkeiten stellen müssen:
a) zusammen mit ihrem Sohn in die Türkei
b) Entzug des Sorgerechts, Mehmet wird entweder eingebürgert oder in die Türkei in ein Heim geschickt

Gilmor
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Di 23. Jul 2002, 11:39 - Beitrag #47

Original geschrieben von Traitor
Wenn du dich über Seraphims Ansichten wunderst, Gilmor, schau dir mal den Weltpolizei-Thread an, dann wundert dich nichts mehr...

Danke, Traitor! Jetzt wundert mich es wirklich nicht mehr ;)

Dann hätte man den Eltern zwei Möglichkeiten stellen müssen:
a) zusammen mit ihrem Sohn in die Türkei
b) Entzug des Sorgerechts, Mehmet wird entweder eingebürgert oder in die Türkei in ein Heim geschickt


Ich kann Deine zwei Möglichkeiten nachvollziehen, aber das dürfte rechtlich auch recht problematisch sein. Du kannst seine Eltern nicht zwingen, ihrem Sohn zu folgen. Sie haben ja nichts getan (das ist ja das Problem, deswegen ist es ja so ein Rotzlöffel *g*), deswegen kann man sie auch nicht zur Ausreise zwingen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben.
Und mit welcher Begründung soll das Sorgerecht entzogen werden? Jeder Anwalt würde diesen Antrag vor Gericht lachend zerreißen.

Traitor
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Di 23. Jul 2002, 11:44 - Beitrag #48

Eltern haben doch die Erziehungspflicht für ihre Kinder. Und wie können sie dieser nachkommen, wenn ihr Sohn in der Türkei ist und sie in Deutschland? Das ist doch allergröbste Vernachlässigung.

Gilmor
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Di 23. Jul 2002, 11:52 - Beitrag #49

Original geschrieben von Traitor
Eltern haben doch die Erziehungspflicht für ihre Kinder. Und wie können sie dieser nachkommen, wenn ihr Sohn in der Türkei ist und sie in Deutschland? Das ist doch allergröbste Vernachlässigung.


Da hast Du recht. Man muss das Pferd aber anders satteln;
  • BRD weist ein Kind aus
  • die Eltern werden dadurch zur Ausreise gezwungen

Der Staat verstößt durch diesen Druck gegen das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Oder die Eltern werden durch eine nicht Ausreise als Rabeneltern abgestempelt und kriegen das Sorgerecht entzogen. Auch ein unerlaubter Eingriff von Seiten des Staates

Ist also auch nicht machbar!

Gilmor
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Di 23. Jul 2002, 11:53 - Beitrag #50

Original geschrieben von Seraphim
Teilweise Exakt nur wenn sie eingezahlt haben erhalten sie Leistungen.

Gut, und was machen wir mit Deutschen, die nichts eingezahlt haben und trotzdem einen Anspruch haben????

Was Dein Unverständnis bzgl. der Entwicklungshilfe angeht, so kann man es, wenn sie richtig durchgeführt wird, als Prävention sehen. Je besser es den Entwicklungsländern geht, desto weniger kommen nach Deutschland. Die Wirtschaftsflüchtlinge würden abnehmen, die Kriege in diesen Ländern (gerade in Afrika) würde das Wasser abgegraben werden, wodurch wieder weniger Kriegsflüchtlinge ins Land kommen würden. Aber das ist Dir ja eh egal. Sollen sich diese Länder doch noch weiter in die Vergangenheit schießen. Wer braucht die schon!

Traitor
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Di 23. Jul 2002, 12:02 - Beitrag #51

Hmm, sorum stimmt's auch wieder. Mal wieder so eine Situation, wo sich die Justiz selber lähmt :(

Gilmor
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Di 23. Jul 2002, 12:06 - Beitrag #52

Original geschrieben von Traitor
Hmm, sorum stimmt's auch wieder. Mal wieder so eine Situation, wo sich die Justiz selber lähmt :(


Wem sagst Du das! Da kannst Du Dir ja vorstellen, was ich mir während meines Staatsrechtsunterichtes die Haare gerauft habe. Aber das ist der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Es ist sicher gerecht, wenn Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft abgeschoben werden, wenn sie sich nicht an die geltenden Gesetze halten können, aber das Recht sieht es nun mal anders, gerade bei Minderjährigen, da diese einen besonderen Schutz genießen.

Marc Effendi
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Di 23. Jul 2002, 17:24 - Beitrag #53

Original geschrieben von Gilmor
Es ist sicher gerecht, wenn Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft abgeschoben werden, wenn sie sich nicht an die geltenden Gesetze halten können, aber das Recht sieht es nun mal anders, gerade bei Minderjährigen, da diese einen besonderen Schutz genießen.


Mehmet ist jetzt aber nicht mehr minderjährig. Daher darf er abgeschoben werden, wenn er was anstellt.

die Eltern werden dadurch zur Ausreise gezwungen


Ham se ja nich gemacht. Was sind das für Eltern?
Um mal ein Geständnis zu machen: als ich 11 war, hab ich mit einem Freund zusammen aus Spielzeugläden Spielzeug geklaut. Das Ganze flog auf und daheim gabs so ein Theater, das mir davon immer noch die Ohren klingeln. Hab sowas aber nie wieder gemacht. Wenn aber nun ein jugendlicher Straftäter 60 Taten überführt wird, dann haben hier die Eltern versagt. Okay, jeder kann sein Kind erziehen wie man will, aber Jugendämter haben auch das Recht Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Hätten sie vielleicht tun sollen

Seraphim
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Di 23. Jul 2002, 22:50 - Beitrag #54

So nun war ich 8 Std. in der Arbeit und konnte etwas auskühlen. Mal widererstaunlich wie weit ich vom Topic weg bin... Sorry.

Also um es knapp auf den Punkt zu bringen:

Ich bin der Meinung man sollte in unerträglichem masse Kriminelle Ausländer in ihre Heimat abschieben weil sie nicht nur unseren Staathaushalt belasten sondern auch eine Verhinderbahre Gefahr für die Bevölkerung darstellen.

Mehmet ist ein Grenzfall weil er (leider) noch Minderstraffähig war. Dennoch halte ich eine Abschiebung bei einer Person von 16 Jahren mit dermaßen Krimineller Energie für richtig.

Für die teure Resozialisierung sollen die Heimat Staaten aufkommen.

Über Deutsche Strafftäter würde ich mich gerne ausschweigen da es eigentlich nicht zum Thema gehört.
Dasselbe gilt für Ausländische Sozialhilfe Empfänger/Arbeitslose oder Entwicklungshilfe.

Ich hoffe mal mit dieser Formulierung kann sie jeder anfreunden.

Gilmor
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Mi 24. Jul 2002, 08:11 - Beitrag #55

Original geschrieben von Marc Effendi

Ham se ja nich gemacht. Was sind das für Eltern?
Um mal ein Geständnis zu machen: als ich 11 war, hab ich mit einem Freund zusammen aus Spielzeugläden Spielzeug geklaut. Das Ganze flog auf und daheim gabs so ein Theater, das mir davon immer noch die Ohren klingeln. Hab sowas aber nie wieder gemacht. Wenn aber nun ein jugendlicher Straftäter 60 Taten überführt wird, dann haben hier die Eltern versagt. Okay, jeder kann sein Kind erziehen wie man will, aber Jugendämter haben auch das Recht Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Hätten sie vielleicht tun sollen


@Marc Effendi,

Tja, wer hat denn in seiner Jugend nicht mal etwas mitgehen lassen (auch meine Ohren klingeln noch vom Anschiss meines Vaters)! Natürlich muss man sich fragen, ob die Eltern bei der Erziehung ihres Sohnes nicht gewaltig versagt haben. Aber weißt Du, WIE schwer es für eine Behörde ist, Eltern das Sorgerecht zu entziehen? Da muss man schon Beweise dafür haben, dass das Kind misshandelt wird o. ä. Da reicht es nicht aus, dass man ein Kind nach Straftaten nicht entsprechend bestraft. Wie Traitor schon schrieb; die Justiz lähmt sich selbst.

@Seraphim:

natürlich stellen ausländische Straftäter eine leicht zu verhindernde Gefahr da; Straftat begangen und raus. Eine Wiederholungstat ist somit nicht möglich. Da möchte ich Dir auch nicht widersprechen! Unsere Gesetze erlauben aber ein solch konsequentes Vorgehen nicht. Und solange es keine entsprechenden Gesetze gibt, bin ich gegen Alleingänge von einzelnen Bundesländer. Zudem muss man dann wieder das GG beachten; wenn ich einen Ausländer quasi mit der Höchststrafe in seine Heimat zurück schicke (gerade bei Asylanten dürfte das Probleme geben), welche Strafe setze ich dann bei Deutschen an? Wenn ich einen Ausländer wegen bewaffneten RAubüberfalls in seine Heimat schicke, wo er dann seine Strafe absitzen muss (in manchen Ländern ist der Strafvollzug nun wirklich kein Zuckerschlecken), was mache ich dann mit einem Deutschen, der die gleiche Tat begangen hat? Eine Gefängnisstrafe würde sicherlich nicht an die Härte der STrafe einer Ausweisung plus Gefängnisstrafe herankommen. Und da macht das GG halt wieder Probleme.

Marc Effendi
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Mi 24. Jul 2002, 20:24 - Beitrag #56

Da muss man schon Beweise dafür haben, dass das Kind misshandelt wird o. ä. Da reicht es nicht aus, dass man ein Kind nach Straftaten nicht entsprechend bestraft.


Das ist leider ein Fehler. Natürlich kann man nicht hergehen und Eltern ein Kind wegnehmen, weil es einmal geklaut hat, aber in einem solch extremen Fall haben doch auch die Jugendämter versagt, oder?

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