Pressefreiheit in Gefahr

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Bowu
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Fr 25. Jun 2004, 01:02 - Beitrag #1

Pressefreiheit in Gefahr

Habe eben mitbekommen, dass der EU-Gerichtshof entschieden hat das die Presse ohne Erlaubniss keine Privatfotos von Prominenten veröffentlichen darf... (entgegen deutschen Recht)

Krass finde ich das nun Zeitungen wie die Bunte protestieren und meinen hier wurde der Pressefreiheit ien herber Schlag versetzt...
das Prominente jetzt durch ihre Erlaubniss oder Ablehnung der Veröffentlichung die Medien "steuern" könnten.

Also echt wer sich auf die Pressefreiheit beruft, um damit die Vermarktung von Fotos ,die Prominente beim Reiten oder mit ihren Kindern zeigen, zu schützen, der scheint die Gesellschaftliche Bedeutung der Pressefreiheit sowohl in historischer als auch in welt politischer Dimension zu verhöhnen.

Monostratos
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Fr 25. Jun 2004, 08:22 - Beitrag #2

Fragt sich nur, was Privatfotos von Politikern, die Reiten, am Schwimmen oder wasweissich sind, aussagen sollen. In den seriösen, auf das Politische bezogenen Nachrichten haben solche Bilder ja eh nichts zu suchen. Also liegt es nahe, dass Revolverblätter solche Fotos zur Untermauerung irgendwelcher, wahrscheinlich intimer Gerüchte oder zur Aufdeckung von (privaten) Affären benutzen. Und sowas geht nun wirklich keinen was an.
Ein Glück, dass Pressefotos noch frei veröffentlicht werden können: Wer hätte sonst Farbbeutel- oder Torten-Attacken mitkriegen können?

Diavolous
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Fr 25. Jun 2004, 13:12 - Beitrag #3

Bin da ein bisschen unwissend: Wenn es gegen dt. Recht ist, also wenn das in D eigentlich erlaubt ist und das jetzt von der EU verboten wird, muss D seine Gesetzeslage dann ändern? Es gibt doch Bereiche, die die Länder alleine bestimmen können. Fällt diese Sache also nicht darunter?

Bowu
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Fr 25. Jun 2004, 13:17 - Beitrag #4

Der Entscheid vor dem EU Gerichtshof hat keine direkten konsequenzen was deutsches Recht angeht.
Der deutsche Gesetzgeber, ist aber dazu angehalten dei Gesetzgebung anzupassen. Die EU kann ,wenn nach diesem Urteil Deutschland an seiner Urteilspraxis festhält, GEldstrafen gegen Deutschkand verhängen.

BS
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Fr 25. Jun 2004, 13:31 - Beitrag #5

Ich frag euch mal, welches Recht höher steht.

a) Pressefreiheit
oder
b) Menschenwürde

Ich glaube kaum, dass die Politiker oder Promis die Medien beeinflussen könnte, in dem sie die Veröffentlichung von Bildern verweigern. Der Text wird immernoch von den gleichen Leuten geschrieben. Vielleicht muss die BILD dank mangel an Bildern mehr schreiben ... aber wenn kümmerts ausser die Bild Leser? :D

Bowu
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Fr 25. Jun 2004, 13:51 - Beitrag #6

Ich denke wir sind uns da einig, die Freiheit und Würde der Prominenten höher zu bewerten als das Bedürfniss durch die Presse das Privatleben anderer wahrzunehmen... .

Verwunderlich ist für mich das das BVerfG wohl so geurteilt hatte das Fotos von Personen der Zeitgeschichte in Ansehen ihrer Funktion ohen deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

Ich würde das schon als gesselschaftlich-politische Funktion interpretieren.... aber wenn das BVerfG Urteil letztendlich Reit-Fotos erlaubt, scheint das ja die Funktion dieser Prominenten zu sein.... (komisch)

Traitor
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Fr 25. Jun 2004, 18:43 - Beitrag #7

aber wenn das BVerfG Urteil letztendlich Reit-Fotos erlaubt, scheint das ja die Funktion dieser Prominenten zu sein.... (komisch)

Warum nicht - der Wirtschaftsfaktor, den reitende B-Prominente darstellen, indem ihre Photos die Auflagen von Boulevardzeitungen steigern, ist sicher nicht zu unterschätzen :D

Ernsthaft: Stimme meinen Vorrednern zu - wenn es um Privatphotos geht, steht die Privatsphäre der Photographierten höher als die Presefreiheit. Denn die Presse hat den Auftrag, den Bürger unabhängig zu informieren, was aber (eigentlich logischerweise) nicht so weit gehen darf, dass eben dieser Bürger durch die "Recherche" in seinen Grundrechten wie einer gewissen Ungestörtheit beschnitten wird.

Hmm, wie genau ist das "Recht auf Privatsphäre" eigentlich formuliert? Beziehungsweise unter welches Grundrecht fällt es? Am ehesten trifft wohl zu

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Bowu
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Fr 25. Jun 2004, 19:55 - Beitrag #8

Das ist das entgegengesetzte Grundrecht , dass in Verbindung mit dem Kunsturhebergesetz zu eben der rechtswirksamen Reglung mit Personen der Zeitgeschichte etc. folgt
Die vom EU GErichtshof angemahnte Änderung der Rechtspraxis könnte also über dei änderung des KUG's umgesetzt werden...

hier mal ein Auszug aus dem KUG:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. ...

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitge- schichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Also ist hier der springende Punkt , ob es eine Person der Zeitgeschichte sei. Die EU gesteht aber allen Personen das Recht auf die Ablehnung von Bildern aus der Privatsphäre zu... auch den Prominenten.

Worauf sich die Persönlichkeitsfreiheit in der EU gründet, ist mir imo unbekannt, da in der EU Verfassung ja bisher noch keine Grundrechte enthalten sind. Allerdings kann es durchaus sein das sie da nen Rückgriff entweder auf die nationalen Verfassungen, oder auf die von der UNO formulierten Rechte durchgeführt haben...
eigentlich müsste man das Urteil auch erläutert finden... irgendwo auf der EU Homepage... naja keine Lust zu suchen grad ;)


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