@Ladysslave
Wir haben ein Grundgesetz.
In diesem steht: Die Bundeswehr ist ausschliesslich für den Schutz der Bundesrepublik zuständig. Der Einsatz im Ausland ist unzulässig.
Da würde ich doch gerne ein Zitat aus dem Grundgesetz sehen, dass das genau belegt. So in dieser Form ist mir das nämlich neu.
Darüberhinaus ging es hierbei gar nicht um einen Auslandseinsatz, sondern um einen Inlandseinsatz, Bündnishilfe gegenüber den Amerikanern bei der Bewachung von Kasernen genauer gesagt. Das mag, wie Ipsissimus ausgeführt hat, als indirekte Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Betragens seitens der USA wiederum vom Völkerrecht aus bedenklich erscheinen, vom Grundgesetz aus jedoch weniger.
Bei entsprechend enger Auslegung des Grundgesetzes würde sich sonst jegliches militärisches Bündnis erübrigen, da jede Aktion der Bundeswehr aus Bündnispflicht heraus nicht direkt dem Schutze der Bunderepublik dient. Indirekt dient die Stärkung (oder der Aufbau) eines Bündnisses jedoch sehr wohl der bundesdeutschen äußeren Sicherheit. Und die Bewachung von Kasernen eines Bündnispartners innerhalb des eigenen Staatsgebietes fällt wohl durchaus darunter.
Und will man die Berechtigung der NATO zur heutigen Zeit bezweifeln, dann sollte man dies direkt tun und das gleichzeitig mit einem grundlegenden Überdenken der aktuellen Form der Bundeswehr. Wenn man aber die Existenzberechtigung der NATO anerkennt, dann kann man so einen Fall wie den, der hier vorliegt, nicht einfach isoliert betrachten. Wie gesagt, ein einfaches Ablehnen von der Bewachung hätte vermutlich eine gewisse Verärgerung seitens der USA bewirkt, die mitdiskutiert werden muss, auch wenn man sie für inkaufnehmenswert halten mag.
@Ipsi
die Gesetze, die gebrochen wurden, sind im Völkerrecht verankert, dessen wesentliche Fassungen auch die Bundesrepublik unterzeichnet und ratifiziert hat. Aus Bündnis- und wohl auch einfach nur machtpolitischen Gründen wird das alles ganz anders dargestellt. Ein Major ist vielleicht kein hohes Tier, aber mehr Einblick in die Irrungen und Wirrungen des Militärs als unsereins billige ich ihm schon zu. Die USA sind völkerrechtswiedrig im Irak einmarschiert, also ist ihre auch noch so nebensächliche Unterstützung ein Vergehen gegen das Völkerrecht, und nicht der Major gehörte suspendiert, sondern alle anderen Offiziere, die seinem Beispiel nicht folgten (von den Politikern wollen wir lieber mal gar nicht erst reden).
Nunja, wenn du Bundeswehr und Politik derart als Verbrecherclique hinstellst, musst du ihnen auch zubilligen nach Verbrecherart zu handeln, d.h. nach ihren Maßstäben. Auch der Mafiapate ist in einem gewissen Sinne im Recht, wenn er den Killer, der seine Aufträge nicht ausführt, bestenfalls rausschmeißt oder eben umnietet...
Andererseits kann man natürlich versuchen, das ganze von einer übergeordneten moralischen Perspektive zu betrachten. Auch wenn der Major gewissermaßen selber schuld ist, sich erst in solch eine Verpflichtungssituation gegenüber einem verbrecherischen System (wenn man es denn so sehen will) zu begeben, dann, wenn eine gewisse Pflicht von ihm gefordert wird, sich dieser entgegenzustellen, sich letztlich aber zu beschweren, wenn er dann komplett von seinen Pflichten entbunden werden (oder geringere ausüben) soll, kann man ihm natürlich moralisch recht geben, wenn er sich für eine Idealvorstellung von Bundeswehr (und Politik) einsetzt und auch etwas dafür tut.
Aber (überpesonelle) Moral und Politik, das ist immer eine schwere Sache. Was ist die Aufgabe einer Regierung? Das Wohl des Volkes zu sichern bzw. zu erlangen, werden wohl viele antworten. Moralisch zu handeln ist im Hinblick auf dieses Ziel sicherlich nicht immer das Beste. Will man jedoch die Moral doch noch in die Politik bringen, hat eine Regierung einen schwierigen Spagat zu leisten. Der in der Realpolitik heutzutage aber wohl oft weniger Spagat als recht deutliches auf einer Seite stehen ist...natürlich stark durchzogen von machtpolitischen Motiven der einzelnen Politiker, die sowohl der Moral als auch dem Wohl des eigenen Volkes im Wege stehen.
Padreic