Arbeitslosengeld nach Alter/Beitragsjahren?

Jahrzehntelang galt in der BRD, daß die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in gewissen Grenzen von der Zahl der Beitragsjahre bestimmt wurde, wer länger eingezahlt hatte, hatte Anspruch auf ein gewisses Maß erhöhter Leistungen.
Mit der Einführung der Hartz-Reformen wurde dies dahingehend geändert, daß nun jeder Arbeitslose gleich welchen Alters oder welcher Beitragszahlungsdauer nur noch ein Jahr Anspruch auf das in der Höhe sich nach seinem letzten Lohn richtende Arbeitslosengeld hat, danach erhält er das deutlich niedrigere Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt.
Diese Regelung benachteiligt jene Leistungsbezieher, die aufgrund ihres Alters, von Krankheit oder Behinderung oder mangelhafter und nicht nachholbarer Qualifikation nur noch eine geringe Wahrscheinlichkeit haben, wieder einen festen Arbeitsplatz zu bekommen, zum anderen führt sie zum Unmut gerade bei langjährigen Beitragszahlern, für die die Arbeitslosenversicherung trotz ihrer solidarischen Anlage eine Art sicheres Anspruchssystem darstellte.
Nun hat in der CDU Herr Rüttgers den Vorstoß gewagt, die Dauer des Arbeitslosengeldes doch wieder an das Alter des Beziehers zu knüpfen, Alter gedacht als Beitragszahlungsdauer, und somit jenen, die viel zum System beigetragen haben, eine größere Teilhabe an den Leistungen zu gewähren.
Nach der heftigen internen Diskussion, auch nach der deutlichen Stellungnahme der SPD gegen diesen Vorschlag staunte ich heute nicht schlecht, als Frau Merkel äußerte, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen und ihn auf dem CDU-Parteitag beschließen zu lassen.
Für mich ist der Vorstoß des Herrn Rüttgers vom Prinzip her, nicht unbedingt mit seiner eigenen Begründung, richtig, wenn es um die auf dem Arbeitsmarkt objektiv Benachteiligten und eben um diesen Sachverhalt der Benachteiligung geht - die Frage zu einer Sache der Beitragszahlungsdauer zu machen, halte ich für diesem Anliegen schädlich.
Denn ein Alter von 45 oder 50 Jahren muss nicht zwangsläufig eine gleich lange Einzahlungsdauer bedeuten - viele Biographien weisen Lücken durch Arbeitslosigkeitsphasen, Kindererziehungszeiten u.a. auf - zudem ist eben die Arbeitslosenversicherung eine solidarisch aufgebrachte Absicherung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit, kein Topf, aus dem jeder sich nach Bedarf bedinen kann.
Wer aber mit 48,50 oder älter arbeitslos wird, hat, wenn man sich die Vermittlungsquoten für diese Klasse ansieht, eine Chance von 20, vielleicht 30 %, überhaupt wieder eine das Auskommen sichernde Stelle zu finden, bei Einengung auf "innerhalb von 1-2 Jahren" sinkt diese Chance noch weiter - mit anderen Worten: Es wird sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Sehr oft kommen in dieser Altergruppe noch andere einstellungsrelevante Risiken hinzu, wie Krankheit, Behinderung, Unfähigkeit, sich erheblich umzuqualifizieren oder auch räumliche Bindungen durch Angehörige u.ä., was die Probleme noch verschärft.
Der einzige Punkt, der IMHO einigermaßen tragfähig der Rüttgers-Ide entgegen gehalten wurde, ist, daß sie angeblich nicht zu bezahlen sei. Ob dem so ist, oder ob dies nur vorgeschoben wurde - ich weiß es nicht.
Aber...wie seht Ihr das?
Mit der Einführung der Hartz-Reformen wurde dies dahingehend geändert, daß nun jeder Arbeitslose gleich welchen Alters oder welcher Beitragszahlungsdauer nur noch ein Jahr Anspruch auf das in der Höhe sich nach seinem letzten Lohn richtende Arbeitslosengeld hat, danach erhält er das deutlich niedrigere Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt.
Diese Regelung benachteiligt jene Leistungsbezieher, die aufgrund ihres Alters, von Krankheit oder Behinderung oder mangelhafter und nicht nachholbarer Qualifikation nur noch eine geringe Wahrscheinlichkeit haben, wieder einen festen Arbeitsplatz zu bekommen, zum anderen führt sie zum Unmut gerade bei langjährigen Beitragszahlern, für die die Arbeitslosenversicherung trotz ihrer solidarischen Anlage eine Art sicheres Anspruchssystem darstellte.
Nun hat in der CDU Herr Rüttgers den Vorstoß gewagt, die Dauer des Arbeitslosengeldes doch wieder an das Alter des Beziehers zu knüpfen, Alter gedacht als Beitragszahlungsdauer, und somit jenen, die viel zum System beigetragen haben, eine größere Teilhabe an den Leistungen zu gewähren.
Nach der heftigen internen Diskussion, auch nach der deutlichen Stellungnahme der SPD gegen diesen Vorschlag staunte ich heute nicht schlecht, als Frau Merkel äußerte, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen und ihn auf dem CDU-Parteitag beschließen zu lassen.
Für mich ist der Vorstoß des Herrn Rüttgers vom Prinzip her, nicht unbedingt mit seiner eigenen Begründung, richtig, wenn es um die auf dem Arbeitsmarkt objektiv Benachteiligten und eben um diesen Sachverhalt der Benachteiligung geht - die Frage zu einer Sache der Beitragszahlungsdauer zu machen, halte ich für diesem Anliegen schädlich.
Denn ein Alter von 45 oder 50 Jahren muss nicht zwangsläufig eine gleich lange Einzahlungsdauer bedeuten - viele Biographien weisen Lücken durch Arbeitslosigkeitsphasen, Kindererziehungszeiten u.a. auf - zudem ist eben die Arbeitslosenversicherung eine solidarisch aufgebrachte Absicherung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit, kein Topf, aus dem jeder sich nach Bedarf bedinen kann.
Wer aber mit 48,50 oder älter arbeitslos wird, hat, wenn man sich die Vermittlungsquoten für diese Klasse ansieht, eine Chance von 20, vielleicht 30 %, überhaupt wieder eine das Auskommen sichernde Stelle zu finden, bei Einengung auf "innerhalb von 1-2 Jahren" sinkt diese Chance noch weiter - mit anderen Worten: Es wird sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Sehr oft kommen in dieser Altergruppe noch andere einstellungsrelevante Risiken hinzu, wie Krankheit, Behinderung, Unfähigkeit, sich erheblich umzuqualifizieren oder auch räumliche Bindungen durch Angehörige u.ä., was die Probleme noch verschärft.
Der einzige Punkt, der IMHO einigermaßen tragfähig der Rüttgers-Ide entgegen gehalten wurde, ist, daß sie angeblich nicht zu bezahlen sei. Ob dem so ist, oder ob dies nur vorgeschoben wurde - ich weiß es nicht.
Aber...wie seht Ihr das?