Finanzamt powered by BND?

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janw
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Di 19. Feb 2008, 22:07 - Beitrag #1

Finanzamt powered by BND?

Das schöne Liechtenstein bietet mit seinen anlegerfreundlichen, weil Verschwiegenheit garantierenden, Bankgesetzen einen sicheren Hafen für Geld, das aus irgendwelchen Gründen aus dem Blickfeld verschwinden soll. Auch für Geld, das vor der Steuer in den Aufenthaltsländern seiner Besitzer geschützt werden soll.
Daß die Sicherheit durch die Verschwiegenheitsverpflichtung trügerisch sein kann, musste nun Klaus Zumwinkel erfahren, mittlerweile ehemaliger Chef der Post, nachdem eine CD mit seinem und den Namen anderer Anleger in die Hände der deutschen Steuerfahndung gelangt ist, aus der hervorgeht, daß er neben anderen dem deutschen Fiskus viel Geld vorenthalten hat.

Soweit, so gut, könnte man sagen, einer der hochbezahlten und hochmächtigsten Manager der Republik (er war in den Vorständen oder Aufsichtsräten aller privatisierten ehemaligen deutschen Staatsunternehmen vertreten) hat sich als Raffke betätigt und der chronisch klammen öffentlichen Hand dringend benötigte Steuereinnahmen vorenthalten, und das in einer Zeit, wo am anderen Ende der sozialen Leiter Menschen die zu bewohnenden Quadratmeter zusammengestrichen werden und Schüler die Schule abbrechen müssen, weil sie sich den Schulbus nicht mehr leisten können.

Nun ist aber bekannt geworden, daß am Anfang der Affäre die CD mit den Namen der Anleger/Steuerflüchtlinge dem BND angeboten worden ist, der sie dann mit Wissen und Billigung des Finanzministers für etwa 5 Mio Euro erworben und an die Steuerfahndung weiter geleitet hat.
Der BND also als verlängerter Arm der deutschen (Steuer)justiz.

Ist das in Ordnung, legitim, oder hat der Dienst, staatlich eh schon in einem zwielichtigen Bereich und vor allem eher außenpolitisch angesiedelt, hier Grenzen überschritten, die in keiner Weise hätten überschritten werden dürfen?
Welche Folgen hat dies für die Zukunft? Werden nun auch andere Datenerhebungen, gerade auch "präventive", verstärkt der Justiz zugeleitet werden, wenn dies Interessen dienlich erscheint, etwa Daten der Autobahnmautsensoren? Ist dies der Einstieg in das Verschwimmen jener Gewalten, deren strikte Trennung eigentlich ein Grundprinzip des freiheitliche Rechtsstaates ist?

Lykurg
[ohne Titel]
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Di 19. Feb 2008, 22:43 - Beitrag #2

Ich fand den Fall auch in mehrerer Hinsicht äußerst bedenklich:

-Steuerhinterziehung gehört nicht zum Aufgabenbereich des BND. In was für Bereichen des Alltags hat er wohl auch sonst noch so offene Augen und Ohren, die ihn 'eigentlich' nichts angehen? Ob der BND wohl demnächst auch mit der GEZ zusammenarbeitet, oder auch mit den staatlichen Krankenkassen? Technisch alles kein Problem...

-Die Daten-DVD wurde dem BND ja offensichtlich von einem Bank-Insider angeboten. Hier wurde also einem Dieb - denn darum handelt es sich - ein extrem hoher Betrag für sein Diebesgut angeboten. Ist diese Form der Hehlerei zulässig?

-Steinbrück meint: Ja. Denn der Wert der Daten für den Fiskus, nämlich die fälligen Steuernachzahlungen überstiegen den Kaufpreis der DVD.
Dann ist also der finanzielle Aspekt inzwischen die entscheidende moralische Richtlinie staatlichen Handelns?

-[In vielen Ländern sind illegal erworbene Beweismittel vor Gericht ungültig - in Deutschland offenbar nicht (mehr)?]

Viele Fragen, und keine Antworten...

Padreic
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Mi 20. Feb 2008, 15:17 - Beitrag #3

@Lykurg
[In vielen Ländern sind illegal erworbene Beweismittel vor Gericht ungültig - in Deutschland offenbar nicht (mehr)?]
Über präzise Informationen verfüge ich nicht, aber mein Eindruck ist, dass die vor Gericht verwendbaren Beweise erst noch durch die ganzen Durchsuchungen erbracht werden sollen. Die Daten auf der CD dienen vielmehr dazu zu bestimmen, wo man den suchen muss, und dazu, Durchsuchungsbefehle zu bekommen. Sonst würde doch nicht so laut zur Selbstanzeige aufgerufen, wenn das alles auf sicheren Füßen stehen würde.

Edit: Ich muss mich wohl etwas korrigieren. Habe heute in der HAZ gelesen, dass die Daten wohl doch als vor Gericht verwendbar eingeschätzt werden. Ich bin aber auch durchaus der Meinung, dass illegal erbrachte Beweismittel vor Gericht genutzt werden können sollen, da es vor Gericht darum gehen sollte, die Wahrheit herauszufinden, wofür alle Beweismittel genutzt werden sollten, die vorliegen. Das schließt natürlich im Allgemeinen nicht aus, dass diejenigen, die die Beweismittel illegal erbracht haben, dafür bestraft werden.

Die Daten-DVD wurde dem BND ja offensichtlich von einem Bank-Insider angeboten. Hier wurde also einem Dieb - denn darum handelt es sich - ein extrem hoher Betrag für sein Diebesgut angeboten. Ist diese Form der Hehlerei zulässig?

Ich denke mal, dass ist im Bereich von halbwegs normaler Geheimdienstarbeit, dass man Leute Geld dafür zahlt, einem vertrauliche Daten zu erzählen, auf die sie Zugriff haben. Im strengen Sinne ist es wohl auch keine Hehlerei. Es hat halt ein Bankmitarbeiter ein paar Daten, die nicht für die Öffentlichkeit oder gar für den deutschen Fiskus bestimmt waren, auf CD kopiert und weitergegeben...

Richtig glücklich kann wohl keiner über diese Methoden sein. Andererseits konnte man, finde ich, ein solches Angebot kaum ausschlagen. Steuerhinterziehung ist halt, besonders im großen Stil, kein Kavaliersdelikt und wenn man einen so großen Schlag dagegen führen kann, der zudem noch Symbolwirkung hat, dann ist das Zweck, der solche "leicht zweifelhaften Mittel" m. E. rechtfertigt; insbesondere, da ich es auch von Liechtenstein eine recht zweifelhafte Sache finde, Steuerhinterziehung in anderen Staaten zu begünstigen, was man ruhig mit angemessenen Mitteln bekämpfen sollte. Wenn es ohne den BND nicht geht, dann halt mit dem BND.


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