http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,707608,00.html
es gibt offenbar eine Praxis der Jobcenter, Schüler aus HartzIV-Familien in Richtung schnelle Berufsausbildung anstatt höheren Schulabschluss zu drängen
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Di 27. Jul 2010, 17:42 - Beitrag #1 |
Schüler, Jobs und Jobcenterhttp://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,707608,00.html
es gibt offenbar eine Praxis der Jobcenter, Schüler aus HartzIV-Familien in Richtung schnelle Berufsausbildung anstatt höheren Schulabschluss zu drängen |
Wer bist du, dass du die Qual lindern kannst und es nicht tust ...
-------------------------------------------------------------------------- ... nicht das Licht und nicht die Finsternis ... die Schatten, die leisen Übergänge ... |
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Di 27. Jul 2010, 20:59 - Beitrag #2 |
Keine nette Sache. Wäre dabei interessant zu erfahren, inwieweit es eine Initiative von einzelnen Sachbearbeitern/Abteilungsleitern ist oder ob das Richtlinie von hoher Stelle ist...
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Eine profunde Wahrheit ist eine solche, deren Gegenteil ebenfalls wahr ist.
"Dass es ein Vergessen gibt, ist noch nicht bewiesen; was wir wissen, ist allein, dass die Wiedererinnerung nicht in unserer Macht steht." (Friedrich Nietzsche) |
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Di 27. Jul 2010, 21:00 - Beitrag #3 |
Eine Hochschulreife ist bekanntermaßen im Grundbedarf nie vorgesehen gewesen.
Das Gehalt eines Azubis, wie gering auch immer, ist auch Hartz-IV anrechenbar. Sprich, was der Azubi verwandt, kann vom Hartz-IV-Satz für die ganze Familie abgezogen werden. Ein Azubi-Gehalt wird in der Regel den für den Heranwachsenen vorgesehenen Hartz-IV-Satz von 287,00 € überschreiten. In die gleiche Richtung zielt die Fahrkostenerstattung: So wird z. B. in Hessen die Beförderung der Oberstufenschüler nicht von der Staatskasse getragen. Für die Zöglinge aus besitzenden Verhältnissen natürlich kein Problem, weil die ja früher oder später ohnehin mit dem "eigenen" Auto fahren oder auch deren Eltern das Geld für die Busfahrkarten aufbringen können. Sogenannte Hartz-IV-Familien stehen vor einem Problem. Neuerliche Gymnasialzeit-Verkürzung führt dazu, dass die Oberstufe mit der 10. Klasse beginnt, folgerichtig trägt das Land Hessen die Schülerbeförderung nur noch bis zur 9. Klasse des Gymnasiums. Groteskerweise erhalten Realschüler der 10. Klasse in Hessen weiterhin Fahrkosten-Erstattung. Zitat Kultusministerin Henzler: "Der Zeitraum, in dem die Fahrtkosten nicht übernommen werden, hat schon immer die dreijährige gymnasiale Oberstufe umfasst." |
"Merkel und Steinmeyer werden noch als dunkles Kapitel in den Geschichtsbüchern erscheinen, fürchte ich. Und Schily als ihr Wegbereiter." janw
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