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Schüler, Jobs und Jobcenter

BeitragVerfasst: Di 27. Jul 2010, 17:42
von Ipsissimus
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,707608,00.html

es gibt offenbar eine Praxis der Jobcenter, Schüler aus HartzIV-Familien in Richtung schnelle Berufsausbildung anstatt höheren Schulabschluss zu drängen

BeitragVerfasst: Di 27. Jul 2010, 20:59
von Padreic
Keine nette Sache. Wäre dabei interessant zu erfahren, inwieweit es eine Initiative von einzelnen Sachbearbeitern/Abteilungsleitern ist oder ob das Richtlinie von hoher Stelle ist...

BeitragVerfasst: Di 27. Jul 2010, 21:00
von Maglor
Eine Hochschulreife ist bekanntermaßen im Grundbedarf nie vorgesehen gewesen.
Das Gehalt eines Azubis, wie gering auch immer, ist auch Hartz-IV anrechenbar. Sprich, was der Azubi verwandt, kann vom Hartz-IV-Satz für die ganze Familie abgezogen werden. Ein Azubi-Gehalt wird in der Regel den für den Heranwachsenen vorgesehenen Hartz-IV-Satz von 287,00 € überschreiten.

In die gleiche Richtung zielt die Fahrkostenerstattung:
So wird z. B. in Hessen die Beförderung der Oberstufenschüler nicht von der Staatskasse getragen.
Für die Zöglinge aus besitzenden Verhältnissen natürlich kein Problem, weil die ja früher oder später ohnehin mit dem "eigenen" Auto fahren oder auch deren Eltern das Geld für die Busfahrkarten aufbringen können. Sogenannte Hartz-IV-Familien stehen vor einem Problem.
Neuerliche Gymnasialzeit-Verkürzung führt dazu, dass die Oberstufe mit der 10. Klasse beginnt, folgerichtig trägt das Land Hessen die Schülerbeförderung nur noch bis zur 9. Klasse des Gymnasiums.
Groteskerweise erhalten Realschüler der 10. Klasse in Hessen weiterhin Fahrkosten-Erstattung.
Zitat Kultusministerin Henzler: "Der Zeitraum, in dem die Fahrtkosten nicht übernommen werden, hat schon immer die dreijährige gymnasiale Oberstufe umfasst."