Kein Grundrecht auf umfassenden Schutz vor Straftaten

In seinem lawblog verweist RA Udo Vetter auf einen aus seiner Sicht hervorragenden Artikel des Verfassungsblogs mit der Überschrift [url=Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern]Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern[/url].
In m.E. sehr allgemeinverständlicher Art zeigt dieser Text, das & warum das Grundrecht die Freiheit des einzelnen so stark betont wie auch betonen muss, um sie tatsächlich zu garantieren und nicht dem Staat eine in ihren negativen Auswirkungen wohl kaum unterschätzbarer Möglichkeit bzw. gar Pflicht zu geben, die FReiheit der Bürger zu beschneiden, um (in der Theorie) größtmögliche Sicherheit herzustellen.
Erstaunlich bis erschreckend, wie bei der Frage eine Landesjustizministerin, immerhin selber Volljuristin, in dieser Frage doch komplett falsch liegt.
In m.E. sehr allgemeinverständlicher Art zeigt dieser Text, das & warum das Grundrecht die Freiheit des einzelnen so stark betont wie auch betonen muss, um sie tatsächlich zu garantieren und nicht dem Staat eine in ihren negativen Auswirkungen wohl kaum unterschätzbarer Möglichkeit bzw. gar Pflicht zu geben, die FReiheit der Bürger zu beschneiden, um (in der Theorie) größtmögliche Sicherheit herzustellen.
Erstaunlich bis erschreckend, wie bei der Frage eine Landesjustizministerin, immerhin selber Volljuristin, in dieser Frage doch komplett falsch liegt.