Aufgeklärt trifft es besser, nachträgliche Strafverfolgung wäre in der Tat in vielen Fällen noch dringend angebracht. Wie sowieso in vielen Ländern der Welt in Bezug auf viele dunkle Epochen. Das unselige Tatzeit-und-Tatort-Prinzip gehört für gröbste und insbesondere für staatliche Verbrechen abgeschafft (wie es zumindest international bei Kriegsverbrechen ja schon gehandhabt wird). Und wie du sagst, wäre es europaintern ein guter Ansatz, einen übergeordneten Gerichtshof die Amnestien und Vertuschungen der Einzelländer systematisch überprüfen zu lassen.
Sartre und Camus haben sich im Algerienkriegzusammenhang mehrfach kritisch geäußert. Konkret auf die Pariser Ereignisse bezogen finde ich aber nichts,
hier beispielsweise wird Sartre nur indirekt erwähnt, weil einer der ersten Autoren, der 1984 das Thema aufgriff, ihn mit einem (nicht situationsbezogenen) Ausspruch zitiert. Hätte er etwas konkretes veröffentlicht, würde so ein Artikel das vermutlich aufgreifen.
Zum Volke: Mist, schon wieder eine Bildungslücke. Ich hätte gedacht, dass bei Kommunalwahlen alle Hauptwohnsitzler wählen dürfen, aber es sind wohl wirklich nur EU-Bürger. Zumindest angedacht scheint die Ausweitung aber schon mehrfach gewesen zu sein, vermutlich hatte ich das voreilig als bereits vollzogen abgespeichert.
Ob das Wahlrecht an Staatsbürgerschaft gekoppelt ist und ob der Staat nur dem Wahlvolk oder dem ganzen Wohnvolk verpflichtet ist, sind aber an sich durchaus trennbare Fragen. Sicherlich ist der Staat eher gezwungen, auch ausländische Einwohner gerecht zu behandeln, wenn diese über die Regierung mitentscheiden. Aber halbwegs funktionierende Kontrollstrukturen vorausgesetzt, sollte er dies auch ohne diesen direkten Gegeneinfluss können.